Wenn du fehlst, sind wir da
Eine Risikolebensversicherung (kurz: Risiko-LV, Risikoversicherung oder RLV) sichert Ihre Liebsten, Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilienfinanzierung im Ernstfall finanziell ab. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Mit der Leistung aus der Risiko-LV können einmalige oder laufende Kosten gedeckt und bestehende Kredite oder Immobilienfinanzierungen bedient werden. Auf diese Weise werden zumindest finanzielle Nöte nach dem Schicksalsschlag vermieden.
Wer die Leistung aus Ihrer Risikolebensversicherung erhält können Sie übrigens frei wählen: Egal ob Kinder, Ehepartner oder auch Geschäftspartner wie Miteigentümer eines gemeinsamen Unternehmens: Mit Hilfe der RLV verhindern Sie finanzielle Lücken nach Ihrem Ableben.
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Wie bei jeder Versicherung gilt: Ob ein Abschluss Sinn macht, hängt ganz vom Einsatzzweck und Ihrer individuellen Situation ab.
Die Risikolebensversicherung greift nur beim Tod des Versicherten, eignet sich also nicht dazu, Kapital oder eine Altersvorsorge aufzubauen. Hierzu gibt es Alternativen wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.
Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der Versorgung Ihrer Hinterbliebenen und hat einige klare Vorteile:
Eintrittsalter
15 bis 75 Jahre
15 bis 75 Jahre
15 bis 75 Jahre
Mindestversicherungssumme
15.000 Euro
15.000 Euro
15.000 Euro
Laufzeit
5 Jahre bis maximal Endalter 85
5 Jahre bis maximal Endalter 85
5 Jahre bis maximal Endalter 85
Jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes (Dynamikoption)
Optional wählbar
Optional wählbar
Optional wählbar
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
Optional wählbar
Optional wählbar
Optional wählbar
Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
Optional wählbar
Optional wählbar
Optional wählbar
Vorläufiger Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Tod durch Unfall ab Antragseingang für maximal drei Monate bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 200.000 Euro
Vorableistung
Teilt der Arzt der versicherten Person mit, dass sie noch maximal zwölf Monate zu leben hat, zahlen wir die Versicherungsleistung schon zu Lebzeiten aus. Sinnvoll z.B. für die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches, die hohen Kosten einer speziellen Therapie oder um Pflegekosten zu minimieren.
Kinder-, Nichtraucher und Gesundheitsrabatt
Wechselmöglichkeit in den Nichtrauchertarif
Ohne erneute Risikoprüfung, wenn die versicherte Person seit mindestens einem Jahr Nichtraucher im Sinne der jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen ist
Monatlich kündbar
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
Erhöhung der Versicherungssumme (ohne erneute Risikoprüfung) um maximal 50.000 Euro je Ereignis, insgesamt um maximal 100.000 Euro. Die Erhöhungsmöglichkeit besteht bei Eintritt der folgenden Ereignisse: Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, Genehmigung zum Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Wohneigentums mit Darlehensaufnahme von mindestens 100.000 Euro, Gehaltserhöhung um mindestens zehn Prozent, Beginn Selbstständigkeit als Haupterwerb, Gewinnsteigerung bei Selbstständigen
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
Erhöhung der Versicherungssumme innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn einmalig bis max. 25.000 Euro
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie Plus
Erhöhung der Versicherungssumme (ohne erneute Risikoprüfung) um maximal 50.000 Euro je Ereignis, insgesamt um maximal 200.000 Euro.
Zusätzlich zu den in der Nachversicherungsgarantie genannten Ereignissen kann mit der Nachversicherungsgarantie Plus bei weiteren Ereignissen erhöht werden, für noch individuelleren Versicherungsschutz.
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie Plus
Erhöhung der Versicherungssumme um maximal 25.000 Euro, wenn in den letzten drei Jahren zuvor keine ereignisabhängige oder ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie ausgeübt wurde. Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Insgesamt kann um maximal 200.000 Euro erhöht werden.
Sofortleistung
Im Fall der Fälle leisten wir erste Hilfe mit einer Sofortleistung. Und zwar durch eine unmittelbare Auszahlung von zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, bei Tod der versicherten Person – unabhängig vom Ergebnis der Leistungsprüfung. Die Hinterbliebenen müssen also nicht erst warten und dürfen die Soforthilfe in jedem Fall behalten.
Temporäre Boni, z.B. Kinderbonus
Temporäre Bonusleistungen: Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 50.000 Euro für die ersten 6 Monate nach Eintritt bestimmter Ereignisse im Rahmen folgender Boni:
Hochzeitsbonus, Kinderbonus, Trennungsbonus, Partnerbonus, Baubonus, Immobilienfinanzierungsbonus, Finanzierungs- und Modernisierungsbonus, Berufseinsteigerbonus, Gutverdienerbonus, Karrierebonus für Angestellte, Selbständigenbonus, Karrierebonus für Selbständige, Versorgungsbonus.
Verlängerungsoption
Möglichkeit zur Verlängerung der Versicherungsdauer um bis zu fünfzehn Jahre – ohne erneute Risikoprüfung
Familienschutz
Kinder-Soforthilfe: Bekommt ein kindergeldberechtigtes Kind der versicherten Person eine schwere Krankheit wie zum Beispiel Krebs oder Kinderlähmung, helfen wir mit einer Sofortleistung in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme (max. 25.000 Euro).
Extra-Kindergeld: Bei Tod eines Elternteils erhält jedes Kind unter sieben Jahren zusätzlich ein Jahr lang ein monatliches Kindergeld in Höhe von 200 Euro (insgesamt 2.400 Euro).
Kindermitversicherung: Leistung bei Tod eines Kindes: Todesfallleistung für alle kindergeldberechtigten Kinder, die mindestens 3 Jahre alt sind, in Höhe von zwei Prozent der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro
Extraleistung Pflege
Wir unterstützen die versicherte Person während der Versicherungsdauer bei Pflegebedürftigkeit im Sinne der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 25.000 Euro.
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
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Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
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Ausgezeichnet
Morgen & Morgen
Eine Risikolebensversicherung ist in vielen Lebenssituationen und für zahlreiche Zielgruppen eine äußerst sinnvolle Form der Hinterbliebenenabsicherung. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn im Falle Ihres Todes finanzielle Schwierigkeiten entstehen würden. Zum Beispiel, wenn Ihre Familie oder Ihr Partner von Ihrem Einkommen abhängig sind und die Lebenshaltungskosten im Ernstfall nicht eigenständig stemmen können. Auch zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen, um Rückzahlungen weiterhin bedienen zu können, oder zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen im eigenen Unternehmen ist die Risiko-RLV empfehlenswert.
Für Familien mit Kindern ist die Absicherung über eine Risikolebensversicherung besonders wertvoll. Fällt ein Einkommen weg, kann die Familie schnell in eine Notlage geraten.
Aber nicht nur das Einkommen des verstorbenen Partners fehlt: Auch der hinterbliebene Partner muss sich im Beruf häufig zeitlich einschränken, um die Kinder allein versorgen zu können. Das verschärft die finanziellen Probleme noch zusätzlich.
Witwen- und Waisenrenten fangen häufig nur einen Bruchteil der Belastungen auf. Eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme schafft hier Sicherheit und Abhilfe.
Auch für Paare ist eine Risikolebensversicherung wertvoll. Oft kann der hinterbliebene Partner seinen Lebensstandard alleine nicht mehr halten. Laufende Kosten, wie beispielsweise für eine große gemeinsame Wohnung, können nicht von heute auf morgen zurückgefahren werden. Weitere Ausgaben, wie beispielsweise Kreditraten für das gemeinsame Auto, laufen ebenfalls weiter.
Eine Risikolebensversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz lindert finanzielle Nöte oder vermeidet sie sogar ganz. Wählen Sie die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung vorausschauend etwas höher, dann muss sich Ihr Partner nach Ihrem Tod auch langfristig nicht einschränken.
Viele Banken und Kreditinstitute setzen für eine Immobilienfinanzierung den Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Absicherung voraus.
Damit ist sichergestellt, dass auch nach dem Ableben eines Kreditnehmers der Kredit von den Hinterbliebenen weiter bedient, oder sogar sofort vollständig abgelöst werden kann.
Der passende Versicherungsschutz sorgt also dafür, dass Ihre Liebsten vor dem Verlust des eigenen Zuhauses geschützt sind. Die Immobilie muss dann nicht aus einer Zwangslage heraus verkauft werden.
Als Gründer eines gemeinsamen Start-Ups oder Miteigentümer eines gut laufenden bestehenden Unternehmens können Sie sich als Inhaber oder Ihre Leistungsträger, Gesellschaftsanteile oder auch privat absichern. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme verhindert, dass das Unternehmen, das sie mühevoll aufgebaut haben, durch Ihren Tod in Liquiditätsprobleme oder eine finanzielle Schieflage gerät.
Die gegenseitige Absicherung unter Geschäftspartnern Ihres Unternehmens ist daher oft genauso sinnvoll, wie zwischen Paaren oder Ehepartnern.
Auch die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung sollte ganz individuell zu Ihnen passen. Wichtige Fragen vor dem Abschluss eines Vertrags sind beispielsweise:
Die Stiftung Warentest empfiehlt als Faustregel eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Jahreseinkommens der versicherten Person. Je nach persönlichem Bedarf, kann diese jedoch auch darunter oder deutlich darüber liegen.
Wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredites benötigt, sollte sich Ihre Versicherungssumme an der abgeschlossenen Kreditsumme sowie deren Entwicklung orientieren.
Verschiedene Gründe, wie die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie, können ausschlaggebend dafür sein, die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung nachträglich zu erhöhen. Mit Hilfe einer Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme während der Laufzeit anzuheben.
Bei der Absicherung von Unternehmen sollte für Leistungsträger oder Inhaber auf jeden Fall ein vielfaches des Jahresgehaltes (z.B. das 5-fache) eingeplant werden. Außerdem ist der geschätzte Gewinnausfall plus weiterlaufende Kosten für zum Beispiel 2 Jahre und eventueller Nachfolgesuche zu berücksichtigen.
Die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung sollte bestenfalls nicht pauschal kalkuliert werden. Stattdessen entscheiden Sie im Idealfall anhand Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Lebensplanung, wie lange der Versicherungsschutz benötigt wird und wie Sie sich optimal absichern.
Für eine optimale Absicherung Ihrer Kinder können Sie die Laufzeit so festlegen, dass Ihr jüngstes Kind am Laufzeitende bereits finanziell auf eigenen Beinen steht.
Orientieren Sie sich beim Abschluss am aktuellen Alter des Kindes und planen Sie auch etwaige Ausbildungszeiten mit ein. Je nach individueller Situation und Werdegang werden Kinder oft im Alter von 18 bis 25 Jahren finanziell selbständig.
Bei einem fünfjährigen Kind könnte beispielsweise eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren passend sein.
Bei Paaren ohne Kinder richtet sich der Fokus meist allein auf die Absicherung des Partners im Todesfall. Eine oft gewählte Variante: Die Laufzeit wird im Vertrag so festgelegt, dass der hinterbliebene Partner am Laufzeitende in die Rente eintritt.
Wenn mit der Risikolebensversicherung der Geschäftspartner beziehungsweise das Weiterbestehen des gemeinsamen Unternehmens abgesichert werden soll, sind verschiedene Faktoren wichtig:
Anhand dieser Leitfragen sollte die Laufzeit der Police und der Versicherungsschutz individuell festgelegt werden.
Je nach Zweck der Absicherung gibt es verschiedene geeignete Varianten für Versicherte:
Bei der konstanten Risikolebensversicherung bleibt Ihre Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit gleich. Dies Art der Absicherung passt meist dann, wenn:
Risikolebensversicherungen werden allerdings auch oft als Kreditabsicherung abgeschlossen, um die Rückzahlung des Darlehens auch im Sterbefall zu garantieren.
Hierfür eignet sich in vielen Fällen eine Variante mit fallender Versicherungssumme.
Die LV 1871 bietet Ihnen sowohl die Möglichkeit zum Abschluss einer konstanten Risiko-LV als auch einer gleichmäßig fallenden Variante.
Ein beliebtes Modell der gegenseitigen Absicherung ist die Risikolebensversicherung über Kreuz.
Das bedeutet, dass sich zwei Personen über individuelle Verträge gegenseitig versichern und im Falle des Todes des Anderen die jeweilige Versicherungssumme erhalten.
Auf diese Weise fällt keine Erbschaftssteuer an. Im Leistungsfall gilt die ausbezahlte Summe nämlich nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung, auf die keine Steuern anfallen.
Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist für Familien, Unternehmer und Immobilienkunden gleichermaßen geeignet.
Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung verschafft sich die Versicherungsgesellschaft einen Überblick über den Gesundheitszustand des Antragsstellers und ermittelt das individuelle Risiko. Diese Vorgehensweise ist nötig, damit der Versicherer faire Beiträge anbieten und sich die Versicherungsgemeinschaft vor unkalkulierbaren Risiken schützen kann.
Durch eine Risikoprüfung und die darin enthaltene Gesundheitsprüfung sollen unter anderem etwaige Vorerkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. Daneben werden auch Freizeitrisiken wie gefährliche Sportarten und berufliche Risiken miteinbezogen.
Die Risikoprüfung besteht primär aus der Beantwortung von Risiko- und Gesundheitsfragen. Dabei müssen alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst verlieren Sie oder bzw. die Bezugsberechtigen schlimmstenfalls die Ansprüche im Versicherungsfall. Die Gesundheitsfragen dürfen also weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsch oder unvollständig beantwortet werden.
Bei der LV 1871 gibt es die Option einer vereinfachten Risikoprüfung, beispielsweise in folgenden Fällen:
Je nachdem, welchen Vertrag Sie abschließen, kann es sein, dass bei einem Kredit auch eine Risikolebensversicherung verlangt wird. Dazu können entweder bestehende Policen herangezogen werden, oder es wird ein neuer Vertrag geschlossen.
Diese Versicherung dient der Kreditabsicherung. Sollte der Kreditnehmer versterben, ist die Familie finanziell durch die Risikolebensversicherung abgesichert. Somit kann die Familie mithilfe der ausbezahlten Versicherungssumme den Kredit weiterhin tilgen.
Besonders häufig werden Immobilienkredite mit einer Risiko-LV abgesichert.
Die Risikolebensversicherung dient der Hinterbliebenenabsicherung. Das bedeutet, dass im Falle eines Todes der versicherten Person die Hinterbliebenen eine feste Summe erhalten. Wichtig ist, dass Sie bei der Risikolebensversicherung auch die Erbschaftssteuer beachten.
Im Leistungsfall muss die Summe möglicherweise von den Erben versteuert werden. Bis zu einem gewissen Freibetrag fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an, darüber hinaus ist der Betrag gestaffelt. Oft ist hier eine Risikoleben „über Kreuz“ sinnvoll.
Weitere Details zu den steuerlichen Aspekten der Risikolebensversicherung lesen Sie hier.
Damit eine Auszahlung der Risikolebensversicherung stattfinden kann, wird vorausgesetzt, dass der Tod innerhalb der Versicherungsdauer liegt.
Bei der Risikolebensversicherung ist der Todesgrund für die Auszahlung ebenfalls wichtig. Das bedeutet, dass der konkrete Vertrag darüber entscheidet, ob die Todesart versichert ist. Wichtig ist dies vor allem bei einem Unfalltod oder einem eventuellen Suizid.
Der Unterschied zwischen einer Risikolebens- und einer Kapitallebensversicherung liegt darin, dass bei Abschluss einer Risikolebensversicherung lediglich das Todesfallrisiko abgesichert ist und kein Geld angespart wird, das der Versicherte im Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung erhält. Einfacher ausgedrückt: Erlebt man das Vertragsende, wird im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, bei der Risikolebensversicherung keine Leistung fällig.
Wem es hauptsächlich darum geht, seine Hinterbliebenen im Todesfall gut versorgt zu wissen, der ist mit der Risikolebensversicherung besser beraten.
Ein Risikozuschlag fällt beim Abschluss des Vertrages dann an, wenn die versicherte Person im Beruf oder in seiner Freizeit einem erhöhten Todesfallrisiko ausgesetzt ist. Auch gesundheitliche Risiken und Vorerkrankungen (z.B. Bluthochdruck) sind dabei relevant. Diese Risiken erhöhen in der Regel den Versicherungsbeitrag.
Bei zahlreichen weniger schwerwiegenden Krankheiten (z.B. orthopädische Beschwerden) oder geringfügigen Berufs- und Freizeitrisiken kommt oftmals ein Vertrag ohne Risikozuschläge zustande.
Es gibt verschiedene Faktoren, die zu einer Verringerung des Risikos und somit auch zu einer Beitragsanpassung zu Gunsten des Versicherungsnehmers führen können.
Das Aufhören mit dem Rauchen ist hierbei ein relevanter Aspekt. Aber auch andere Bedingungen sind denkbar. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, das erste Kind geboren wurde oder wenn sie gefährliche Hobbies aufgeben. Diese Veränderungen können einen großen Unterschied hinsichtlich des Beitrags ausmachen und sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.
Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung hängt von verschiedenen Punkten und den individuellen Lebensumständen ab.
Die Versicherungssumme, die Laufzeit, der generelle Umfang des Versicherungsschutzes, aber auch das Alter und der Gesundheitszustand können sich auf die Beiträge auswirken. Andere Faktoren sind Freizeitrisiken, wie beispielsweise gefährliche Sportarten, aber auch Gefahren durch den ausgeübten Beruf.
Sterbegeldversicherungen werden meist über geringe Summen, häufig im Bereich bis 15.000 Euro abgeschlossen. Ziel ist in erster Linie, die Beerdigungskosten im Todesfall zu decken. Eine Sterbegeldversicherung läuft lebenslang, die Auszahlung ist also gewiss.
Für Menschen, die nicht nur für die eigene Beerdigung vorsorgen wollen, sondern ihren Angehörigen eine deutlich höhere Summe hinterlassen möchten, ist eine Risikolebensversicherung besser geeignet.
In der Regel nicht. Meist reicht die Beantwortung der Risikofragen aus. Nur bei hohen Versicherungssummen wird ein Arztbericht benötigt. Wenn Sie bei uns einen Vertrag mit konstanter Versicherungssumme abschließen möchten, wird erst ab 500.000 Euro ein solcher Bericht notwendig, bei fallender Versicherungssumme sogar erst ab 600.000 Euro.
Dann kontaktieren Sie uns unter: info@lv1871.de
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Risiko-Versicherung mit BU-Schutz bei Immobilienkauf, -Sanierung oder -Renovierung und Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung.
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Mit dem Risikolebensversicherungs-Rechner erfahren Sie, wie hoch Ihr monatlicher Beitrag für eine von Ihnen festgelegte Versicherungssumme ist.
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Seit 2010 gibt es hierzulande keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsfragen. Erfahren Sie mehr!
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Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.
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Eine Risikolebensversicherung ist nicht nur für Familien sinnvoll. Viele Gründe sprechen für eine ausreichende Absicherung.
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Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Risikolebensversicherung