Zukunft in Eigenregie
Risikolebensversicherung
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung (kurz: Risiko-LV, Risikoversicherung oder RLV) sichert Ihre Liebsten, Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilienfinanzierung im Ernstfall finanziell ab. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Mit der Leistung aus der Risiko-LV können einmalige oder laufende Kosten gedeckt und bestehende Kredite oder Immobilienfinanzierungen bedient werden. Auf diese Weise werden zumindest finanzielle Nöte nach dem Schicksalsschlag vermieden.
Wer die Leistung aus Ihrer Risikolebensversicherung erhält können Sie übrigens frei wählen: Egal ob Kinder, Ehepartner oder auch Geschäftspartner wie Miteigentümer eines gemeinsamen Unternehmens: Mit Hilfe der RLV verhindern Sie finanzielle Lücken nach Ihrem Ableben.
Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll und wie funktioniert sie?
Wie bei jeder Versicherung gilt: Ob ein Abschluss Sinn macht, hängt ganz vom Einsatzzweck und Ihrer individuellen Situation ab.
Die Risikolebensversicherung greift nur beim Tod des Versicherten, eignet sich also nicht dazu, Kapital oder eine Altersvorsorge aufzubauen. Hierzu gibt es Alternativen wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.
Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der Versorgung Ihrer Hinterbliebenen und hat einige klare Vorteile:
Unsere Risikoleben-Tarife im Überblick
Risikoleben Kompakt |
Risikoleben Extra |
|
|---|---|---|
| Absicherungsvarianten i | Gleichbleibende, gleichmäßig fallende oder annuitätisch fallende Versicherungssumme | Gleichbleibende, gleichmäßig fallende oder annuitätisch fallende Versicherungssumme |
| Todesfallleistung i | ||
| Vorläufiger Versicherungsschutz i | ||
| Vorableistung i | ||
| Sofortleistung i | ||
| Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie bis 50 Jahre i | 10 Ereignisse | 17 Ereignisse |
| Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie bis 50 Jahre i | ||
| Bau-, Hochzeits- und Kinderbonus i | ||
| Extraleistung Pflege i | ||
| Verlängerungsoption i | ||
| Zusatzschutz schwere Krankheiten i | Optional | Optional |
| Dynamik bei gleichbleibender Versicherungssumme i | Optional | Optional |
Sie möchten sich zu unseren Tarifen genauer informieren?
Die Meinung der Experten
Für wen eignen sich Risikolebensversicherungen?
Eine Risikolebensversicherung ist in vielen Lebenssituationen und für zahlreiche Zielgruppen eine äußerst sinnvolle Form der Hinterbliebenenabsicherung. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn im Falle Ihres Todes finanzielle Schwierigkeiten entstehen würden. Zum Beispiel, wenn Ihre Familie oder Ihr Partner von Ihrem Einkommen abhängig sind und die Lebenshaltungskosten im Ernstfall nicht eigenständig stemmen können. Auch zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen, um Rückzahlungen weiterhin bedienen zu können, oder zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen im eigenen Unternehmen ist die Risiko-RLV empfehlenswert.
Risikolebensversicherung für Familien
Für Familien mit Kindern ist die Absicherung über eine Risikolebensversicherung besonders wertvoll. Fällt ein Einkommen weg, kann die Familie schnell in eine Notlage geraten.
Aber nicht nur das Einkommen des verstorbenen Partners fehlt: Auch der hinterbliebene Partner muss sich im Beruf häufig zeitlich einschränken, um die Kinder allein versorgen zu können. Das verschärft die finanziellen Probleme noch zusätzlich.
Witwen- und Waisenrenten fangen häufig nur einen Bruchteil der Belastungen auf. Eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme schafft hier Sicherheit und Abhilfe.
Risikolebensversicherung für Paare
Auch für Paare ist eine Risikolebensversicherung wertvoll. Oft kann der hinterbliebene Partner seinen Lebensstandard alleine nicht mehr halten. Laufende Kosten, wie beispielsweise für eine große gemeinsame Wohnung, können nicht von heute auf morgen zurückgefahren werden. Weitere Ausgaben, wie beispielsweise Kreditraten für das gemeinsame Auto, laufen ebenfalls weiter.
Eine Risikolebensversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz lindert finanzielle Nöte oder vermeidet sie sogar ganz. Wählen Sie die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung vorausschauend etwas höher, dann muss sich Ihr Partner nach Ihrem Tod auch langfristig nicht einschränken.
Risikolebensversicherung für Immobilienkäufer und Modernisierer
Viele Banken und Kreditinstitute setzen für eine Immobilienfinanzierung den Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Absicherung voraus.
Damit ist sichergestellt, dass auch nach dem Ableben eines Kreditnehmers der Kredit von den Hinterbliebenen weiter bedient, oder sogar sofort vollständig abgelöst werden kann.
Der passende Versicherungsschutz sorgt also dafür, dass Ihre Liebsten vor dem Verlust des eigenen Zuhauses geschützt sind. Die Immobilie muss dann nicht aus einer Zwangslage heraus verkauft werden.
Risikolebensversicherung für Unternehmer & Geschäftspartner
Als Gründer eines gemeinsamen Start-Ups oder Miteigentümer eines gut laufenden bestehenden Unternehmens können Sie sich als Inhaber oder Ihre Leistungsträger, Gesellschaftsanteile oder auch privat absichern. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme verhindert, dass das Unternehmen, das sie mühevoll aufgebaut haben, durch Ihren Tod in Liquiditätsprobleme oder eine finanzielle Schieflage gerät.
Die gegenseitige Absicherung unter Geschäftspartnern Ihres Unternehmens ist daher oft genauso sinnvoll, wie zwischen Paaren oder Ehepartnern.
Welche Versicherungssumme ist in der Risiko-LV ideal?
Auch die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung sollte ganz individuell zu Ihnen passen. Wichtige Fragen vor dem Abschluss eines Vertrags sind beispielsweise:
Die Stiftung Warentest empfiehlt als Faustregel eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Jahreseinkommens der versicherten Person. Je nach persönlichem Bedarf, kann diese jedoch auch darunter oder deutlich darüber liegen.
Wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredites benötigt, sollte sich Ihre Versicherungssumme an der abgeschlossenen Kreditsumme sowie deren Entwicklung orientieren.
Verschiedene Gründe, wie die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie, können ausschlaggebend dafür sein, die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung nachträglich zu erhöhen. Mit Hilfe einer Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme während der Laufzeit anzuheben.
Bei der Absicherung von Unternehmen sollte für Leistungsträger oder Inhaber auf jeden Fall ein vielfaches des Jahresgehaltes (z.B. das 5-fache) eingeplant werden. Außerdem ist der geschätzte Gewinnausfall plus weiterlaufende Kosten für zum Beispiel 2 Jahre und eventueller Nachfolgesuche zu berücksichtigen.
Wie lange sollte die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sein?
Die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung sollte bestenfalls nicht pauschal kalkuliert werden. Stattdessen entscheiden Sie im Idealfall anhand Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Lebensplanung, wie lange der Versicherungsschutz benötigt wird und wie Sie sich optimal absichern.
Drei Absicherungsvarianten mit unterschiedlichem Verlauf der Versicherungssumme
Je nach Zweck der Absicherung gibt es verschiedene geeignete Varianten für Versicherte:
Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme
Ihre Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Diese Art der Absicherung passt meist dann, wenn:
Risikolebensversicherung mit gleichmäßig fallender Versicherungssumme
Diese Variante ist empfehlenswert für eine Absicherung mit abnehmendem Bedarf, wenn z.B. Kinder bereits älter sind oder Kredite mit konstanten Tilgungsraten (Ratenkredite) auslaufen.
Hierfür eignet sich in vielen Fällen eine Variante mit gleichmäßig fallender Versicherungssumme.
Risikolebensversicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme
Bei dieser Variante ist die Versicherungssumme direkt an den Tilgungsplan des Kredites gekoppelt. Sie sinkt nicht jedes Jahr um den gleichen absoluten Betrag, sondern exakt in dem Maß wie die tatsächliche Restschuld abnimmt. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall genau den Betrag, der zur Ablösung des restlichen Kredites notwendig ist.
Gegenseitige Absicherung: So funktioniert die „Versicherung über Kreuz“
Ein beliebtes Modell der gegenseitigen Absicherung ist die Risikolebensversicherung über Kreuz. Das bedeutet, dass sich zwei Personen über individuelle Verträge gegenseitig versichern und im Falle des Todes des Anderen die jeweilige Versicherungssumme erhalten. Auf diese Weise fällt keine Erbschaftssteuer an. Im Leistungsfall gilt die ausbezahlte Summe nämlich nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung, auf die keine Steuern anfallen. Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist für Familien, Unternehmer und Immobilienkunden gleichermaßen geeignet.
Unsere Experten beraten Sie gerne zur Überkreuzabsicherung:
Risikoprüfung und Gesundheitsfragen
Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung verschafft sich die Versicherungsgesellschaft einen Überblick über den Gesundheitszustand des Antragsstellers und ermittelt das individuelle Risiko. Diese Vorgehensweise ist nötig, damit der Versicherer faire Beiträge anbieten und sich die Versicherungsgemeinschaft vor unkalkulierbaren Risiken schützen kann.
Durch eine Risikoprüfung und die darin enthaltene Gesundheitsprüfung sollen unter anderem etwaige Vorerkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. Daneben werden auch Freizeitrisiken wie gefährliche Sportarten und berufliche Risiken miteinbezogen.
Ablauf einer Risikoprüfung
Die Risikoprüfung besteht primär aus der Beantwortung von Risiko- und Gesundheitsfragen. Dabei müssen alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst verlieren Sie oder bzw. die Bezugsberechtigen schlimmstenfalls die Ansprüche im Versicherungsfall. Die Gesundheitsfragen dürfen also weder vorsätzlich noch grob fahrlässig falsch oder unvollständig beantwortet werden.
Vereinfachte Risikoprüfung in besonderen Fällen
Bei der LV 1871 gibt es die Option einer vereinfachten Risikoprüfung, beispielsweise in folgenden Fällen:
- Vereinfachte Risikoprüfung für junge Leute bis 35 Jahre
- Vereinfachte Risikoprüfung bei Immobilienneuerwerb, Modernisierung von Immobilien, Praxis- Kanzlei-, Existenzgründung bis 49 Jahre
- Vereinfachte Risikoprüfung für junge Eltern bis 39 Jahre





















