Wenn du fehlst, sind wir da
Eine Risikolebensversicherung (kurz: Risiko-LV, RLV oder Risikoleben) zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an Ihre Hinterbliebenen aus. Ihre Liebsten können somit einmalige oder laufende Kosten decken, damit zur Trauer keine finanziellen Nöte hinzukommen. Auch bestehende Kredite und Immobilienfinanzierungen können mit Hilfe einer Risikolebensversicherung sinnvoll abgesichert werden.
Wer die Leistung aus Ihrer Risikolebensversicherung erhält können Sie übrigens frei wählen: Egal ob Kinder, Ehepartner oder auch Geschäftspartner wie Miteigentümer eines gemeinsamen Unternehmens: Mit Hilfe der Risikoleben verhindern Sie finanzielle Lücken nach Ihrem Ableben.
Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.
Wie bei jeder Versicherung gilt: Ob ein Abschluss Sinn macht, hängt ganz vom Einsatzzweck und Ihrer individuellen Situation ab.
Die Risikolebensversicherung greift nur beim Tod des Versicherten, eignet sich also nicht dazu, Kapital oder eine Altersvorsorge aufzubauen. Hierzu gibt es Alternativen wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.
Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie der Versorgung Ihrer Hinterbliebenen und hat einige klare Vorteile:
Eintrittsalter
15 bis 75 Jahre
15 bis 75 Jahre
15 bis 75 Jahre
Mindestversicherungssumme
15.000 Euro
15.000 Euro
15.000 Euro
Laufzeit
5 Jahre bis maximal Endalter 85
5 Jahre bis maximal Endalter 85
5 Jahre bis maximal Endalter 85
Jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes (Dynamikoption)
Optional wählbar
Optional wählbar
Optional wählbar
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
Optional wählbar
Optional wählbar
Optional wählbar
Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)
Optional wählbar
Optional wählbar
Optional wählbar
Vorläufiger Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Tod durch Unfall ab Antragseingang für maximal drei Monate bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 200.000 Euro
Vorableistung
Teilt der Arzt der versicherten Person mit, dass sie noch maximal zwölf Monate zu leben hat, zahlen wir die Versicherungsleistung schon zu Lebzeiten aus. Sinnvoll z.B. für die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches, die hohen Kosten einer speziellen Therapie oder um Pflegekosten zu minimieren.
Kinder-, Nichtraucher und Gesundheitsrabatt
Wechselmöglichkeit in den Nichtrauchertarif
Ohne erneute Risikoprüfung, wenn die versicherte Person seit mindestens einem Jahr Nichtraucher im Sinne der jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen ist
Monatlich kündbar
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
Erhöhung der Versicherungssumme (ohne erneute Risikoprüfung) um maximal 50.000 Euro je Ereignis, insgesamt um maximal 100.000 Euro. Die Erhöhungsmöglichkeit besteht bei Eintritt der folgenden Ereignisse: Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, Genehmigung zum Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Wohneigentums mit Darlehensaufnahme von mindestens 100.000 Euro, Gehaltserhöhung um mindestens zehn Prozent, Beginn Selbstständigkeit als Haupterwerb, Gewinnsteigerung bei Selbstständigen
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
Erhöhung der Versicherungssumme innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn einmalig bis max. 25.000 Euro
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie Plus
Erhöhung der Versicherungssumme (ohne erneute Risikoprüfung) um maximal 50.000 Euro je Ereignis, insgesamt um maximal 200.000 Euro.
Zusätzlich zu den in der Nachversicherungsgarantie genannten Ereignissen kann mit der Nachversicherungsgarantie Plus bei weiteren Ereignissen erhöht werden, für noch individuelleren Versicherungsschutz.
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie Plus
Erhöhung der Versicherungssumme um maximal 25.000 Euro, wenn in den letzten drei Jahren zuvor keine ereignisabhängige oder ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie ausgeübt wurde. Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Insgesamt kann um maximal 200.000 Euro erhöht werden.
Sofortleistung
Im Fall der Fälle leisten wir erste Hilfe mit einer Sofortleistung. Und zwar durch eine unmittelbare Auszahlung von zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, bei Tod der versicherten Person – unabhängig vom Ergebnis der Leistungsprüfung. Die Hinterbliebenen müssen also nicht erst warten und dürfen die Soforthilfe in jedem Fall behalten.
Temporäre Boni, z.B. Kinderbonus
Temporäre Bonusleistungen: Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 50.000 Euro für die ersten 6 Monate nach Eintritt bestimmter Ereignisse im Rahmen folgender Boni:
Hochzeitsbonus, Kinderbonus, Trennungsbonus, Partnerbonus, Baubonus, Immobilienfinanzierungsbonus, Finanzierungs- und Modernisierungsbonus, Berufseinsteigerbonus, Gutverdienerbonus, Karrierebonus für Angestellte, Selbständigenbonus, Karrierebonus für Selbständige, Versorgungsbonus.
Verlängerungsoption
Möglichkeit zur Verlängerung der Versicherungsdauer um bis zu fünfzehn Jahre – ohne erneute Risikoprüfung
Familienschutz
Kinder-Soforthilfe: Bekommt ein kindergeldberechtigtes Kind der versicherten Person eine schwere Krankheit wie zum Beispiel Krebs oder Kinderlähmung, helfen wir mit einer Sofortleistung in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme (max. 25.000 Euro).
Extra-Kindergeld: Bei Tod eines Elternteils erhält jedes Kind unter sieben Jahren zusätzlich ein Jahr lang ein monatliches Kindergeld in Höhe von 200 Euro (insgesamt 2.400 Euro).
Kindermitversicherung: Leistung bei Tod eines Kindes: Todesfallleistung für alle kindergeldberechtigten Kinder, die mindestens 3 Jahre alt sind, in Höhe von zwei Prozent der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro
Extraleistung Pflege
Wir unterstützen die versicherte Person während der Versicherungsdauer bei Pflegebedürftigkeit im Sinne der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 25.000 Euro.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 551 67 – 1146
Ausgezeichnet (Tarif Basis)
Morgen & Morgen
A+ stark
Fitch Ratings
Ausgezeichnet (Tarif Comfort)
Morgen & Morgen
Für Familien mit Kindern ist die Absicherung über eine Risikolebensversicherung besonders wertvoll. Fällt ein Einkommen weg, kann die Familie schnell in eine Notlage geraten.
Aber nicht nur das Einkommen des verstorbenen Partners fehlt: Auch der hinterbliebene Partner muss sich im Beruf häufig zeitlich einschränken, um die Kinder allein versorgen zu können. Das verschärft die finanziellen Probleme noch zusätzlich.
Witwen- und Waisenrenten fangen häufig nur einen Bruchteil der Belastungen auf. Eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme schafft hier Sicherheit und Abhilfe.
Auch für Paare ist eine Risikolebensversicherung wertvoll. Oft kann der hinterbliebene Partner seinen Lebensstandard alleine nicht mehr halten. Laufende Kosten, wie beispielsweise für eine große gemeinsame Wohnung, können nicht von heute auf morgen zurückgefahren werden. Weitere Ausgaben, wie beispielsweise Kreditraten für das gemeinsame Auto, laufen ebenfalls weiter.
Eine Risikolebensversicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz lindert finanzielle Nöte oder vermeidet sie sogar ganz. Wählen Sie die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung vorausschauend etwas höher, dann muss sich Ihr Partner nach Ihrem Tod auch langfristig nicht einschränken.
Viele Banken und Kreditinstitute setzen für eine Immobilienfinanzierung den Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Absicherung voraus.
Damit ist sichergestellt, dass auch nach dem Ableben eines Kreditnehmers der Kredit von den Hinterbliebenen weiter bedient, oder sogar sofort vollständig abgelöst werden kann.
Der passende Versicherungsschutz sorgt also dafür, dass Ihre Liebsten vor dem Verlust des eigenen Zuhauses geschützt sind. Die Immobilie muss dann nicht aus einer Zwangslage heraus verkauft werden.
Als Gründer eines gemeinsamen Start-Ups oder Miteigentümer eines gut laufenden bestehenden Unternehmens können Sie Ihre Geschäftspartner absichern. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme verhindert, dass das Unternehmen, das sie mühevoll aufgebaut haben, durch Ihren Tod in Liquiditätsprobleme oder eine finanzielle Schieflage gerät.
Die gegenseitige Absicherung unter Geschäftspartnern ist daher oft genauso sinnvoll, wie zwischen Paaren oder Ehepartnern.
Auch die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung sollte ganz individuell zu Ihnen passen. Wichtige Fragen vor dem Abschluss eines Vertrags sind beispielsweise:
Die Stiftung Warentest empfiehlt als Faustregel eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Jahreseinkommens der versicherten Person. Je nach persönlichem Bedarf, kann diese jedoch auch darunter oder deutlich darüber liegen.
Wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredites benötigt, sollte sich Ihre Versicherungssumme an der abgeschlossenen Kreditsumme sowie deren Entwicklung orientieren.
Verschiedene Gründe, wie die Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie, können ausschlaggebend dafür sein, die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung nachträglich zu erhöhen. Mit Hilfe einer Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme während der Laufzeit anzuheben.
Die Laufzeit Ihrer Lebensversicherung sollte bestenfalls nicht pauschal kalkuliert werden. Stattdessen entscheiden Sie im Idealfall anhand Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrer Lebensplanung, wie lange der Versicherungsschutz benötigt wird und wie Sie sich optimal absichern.
Für eine optimale Absicherung Ihrer Kinder können Sie die Laufzeit so festlegen, dass Ihr jüngstes Kind am Laufzeitende bereits finanziell auf eigenen Beinen steht.
Orientieren Sie sich beim Abschluss am aktuellen Alter des Kindes und planen Sie auch etwaige Ausbildungszeiten mit ein. Je nach individueller Situation und Werdegang werden Kinder oft im Alter von 18 bis 25 Jahren finanziell selbständig.
Bei einem fünfjährigen Kind könnte beispielsweise eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren passend sein.
Bei Paaren ohne Kinder richtet sich der Fokus meist allein auf die Absicherung des Partners im Todesfall. Eine oft gewählte Variante: Die Laufzeit wird im Vertrag so festgelegt, dass der hinterbliebene Partner am Laufzeitende in die Rente eintritt.
Wenn mit der Risikolebensversicherung der Geschäftspartner beziehungsweise das Weiterbestehen des gemeinsamen Unternehmens abgesichert werden soll, sind verschiedene Faktoren wichtig:
Anhand dieser Leitfragen sollte die Laufzeit der Police und der Versicherungsschutz individuell festgelegt werden.
Je nach Zweck der Absicherung gibt es verschiedene geeignete Varianten für Versicherte:
Bei der konstanten Risikolebensversicherung bleibt Ihre Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit gleich. Dies Art der Absicherung passt meist dann, wenn:
Risikolebensversicherungen werden allerdings auch oft als Kreditabsicherung abgeschlossen, um die Rückzahlung des Darlehens auch im Sterbefall zu garantieren.
Hierfür eignet sich in vielen Fällen eine Variante mit fallender Versicherungssumme.
Die LV 1871 bietet Ihnen sowohl die Möglichkeit zum Abschluss einer konstanten Risiko-LV als auch einer gleichmäßig fallenden Variante.
Ein beliebtes Modell der gegenseitigen Absicherung ist die Risikolebensversicherung über Kreuz.
Das bedeutet, dass sich zwei Personen über individuelle Verträge gegenseitig versichern und im Falle des Todes des Anderen die jeweilige Versicherungssumme erhalten.
Auf diese Weise fällt keine Erbschaftssteuer an. Im Leistungsfall gilt die ausbezahlte Summe nämlich nicht als Erbe, sondern als Vertragsleistung, auf die keine Steuern anfallen.
Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist für Familien, Unternehmer und Immobilienkunden gleichermaßen geeignet.
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung ist es für die Versicherungsgesellschaft notwendig, sich einen Überblick über den Gesundheitszustand und das individuelle Risikoprofil des Antragstellers zu verschaffen.
Durch eine Risikoprüfung, und die darin enthaltene Gesundheitsprüfung, sollen unter anderem etwaige Vorerkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. Diese Prüfung findet primär durch die wahrheitsgemäße Beantwortung von Risiko- und Gesundheitsfragen statt.
Daneben werden auch Freizeitrisiken wie gefährliche Sportarten abgefragt. Auch berufliche Risiken werden einbezogen.
Diese Prüfung ist nötig, damit ein Versicherer faire Beiträge anbieten kann. Denn nur so lässt sich das individuelle Risiko ermitteln und die Versicherungsgemeinschaft vor unkalkulierbaren Risiken schützen. Lediglich in der Tiefe der Fragen bestehen Unterschiede.
Alle Fragen müssen in jedem Fall wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, sonst verlieren Sie beziehungsweise die Bezugsberechtigten schlimmstenfalls die Ansprüche im Versicherungsfall. Die Gesundheitsfragen dürfen also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig beantwortet werden.
Bei zahlreichen weniger schwerwiegenden Krankheiten oder geringfügigen Berufs- und Freizeitrisiken kann oftmals ein Vertrag ohne Risikozuschläge geschlossen werden. So spielen beispielsweise orthopädische Beschwerden bei der Risikolebensversicherung oft keine Rolle.
Bei bestimmten Leiden wie beispielsweise Bluthochdruck kann es dagegen aber zu Risikozuschlägen oder zur Ablehnung durch den Versicherer kommen.
Bei der der LV 1871 gibt es die Option einer vereinfachten Risikoprüfung, beispielsweise in folgenden Fällen:
Es gibt verschiedene Faktoren, die zu einer Verringerung des Risikos und somit auch zu einer Beitragsanpassung zu Gunsten des Versicherungsnehmers führen können.
Das Aufhören mit dem Rauchen ist hierbei ein relevanter Aspekt. Aber auch andere Bedingungen sind denkbar. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Beruf wechseln, das erste Kind geboren wurde oder wenn sie gefährliche Hobbies aufgeben. Diese Veränderungen können einen großen Unterschied hinsichtlich des Beitrags ausmachen und sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.
Eine Risikolebensversicherung ist in vielen Lebenssitutationen und für zahlreiche Zielgruppen eine äußerst sinnvolle Form der Hinterbliebenenabsicherung.
Den Versicherungsschutz sollten Sie stets so wählen, dass Sie Ihre Liebsten oder Geschäftspartner individuell optimal absichern. Es lohnt sich daher, verschiedene Tarifvarianten durchzugehen und auf Sie zugeschnittene Angebote einzuholen.
Vergleichen Sie beispielsweise unsere Tarife Basis, Comfort und Premium und finden Sie das für Sie geeignete Modell.
Häufig gestellte Fragen
Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung und bei Hausbau- oder Kauf
Je nachdem, welchen Vertrag Sie abschließen, kann es sein, dass bei einem Kredit auch eine Risikolebensversicherung verlangt wird. Dazu können entweder bestehende Policen herangezogen werden, oder es wird ein neuer Vertrag geschlossen.
Diese Versicherung dient der Kreditabsicherung. Sollte der Kreditnehmer versterben, ist die Familie finanziell durch die Risikolebensversicherung abgesichert. Somit kann die Familie mithilfe der ausbezahlten Versicherungssumme den Kredit weiterhin tilgen.
Besonders häufig werden Immobilienkredite mit einer Risiko-LV abgesichert.
Wie funktioniert das Erben einer Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung dient der Hinterbliebenenabsicherung. Das bedeutet, dass im Falle eines Todes der versicherten Person die Hinterbliebenen eine feste Summe erhalten. Wichtig ist, dass Sie bei der Risikolebensversicherung auch die Erbschaftssteuer beachten.
Im Leistungsfall muss die Summe möglicherweise von den Erben versteuert werden. Bis zu einem gewissen Freibetrag fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an, darüber hinaus ist der Betrag gestaffelt. Oft ist hier eine Risikoleben „über Kreuz“ sinnvoll.
Weitere Details zu den steuerlichen Aspekten der Risikolebensversicherung lesen Sie hier.
Wie und wann erfolgt eine Auszahlung?
Damit eine Auszahlung der Risikolebensversicherung stattfinden kann, wird vorausgesetzt, dass der Tod innerhalb der Versicherungsdauer liegt.
Bei der Risikolebensversicherung ist der Todesgrund für die Auszahlung ebenfalls wichtig. Das bedeutet, dass der konkrete Vertrag darüber entscheidet, ob die Todesart versichert ist. Wichtig ist dies vor allem bei einem Unfalltod oder einem eventuellen Suizid.
Was ist der Unterschied zwischen einer Risiko- und einer Kapitallebensversicherung?
Der Unterschied zwischen einer Risikolebens- und einer Kapitallebensversicherung liegt darin, dass bei Abschluss einer Risikolebensversicherung lediglich das Todesfallrisiko abgesichert ist und kein Geld angespart wird, das der Versicherte im Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung erhält. Einfacher ausgedrückt: Erlebt man das Vertragsende, wird im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, bei der Risikolebensversicherung keine Leistung fällig.
Wem es hauptsächlich darum geht, seine Hinterbliebenen im Todesfall gut versorgt zu wissen, der ist mit der Risikolebensversicherung besser beraten.
Was ist ein Risikozuschlag und wann fällt dieser in der RLV an?
Ein Risikozuschlag fällt beim Abschluss des Vertrages dann an, wenn die versicherte Person im Beruf oder in seiner Freizeit einem erhöhten Todesfallrisiko ausgesetzt ist. Auch gesundheitliche Risiken und Vorerkrankungen sind dabei relevant. Diese Risiken erhöhen in der Regel den Versicherungsbeitrag.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung hängt von verschiedenen Punkten und den individuellen Lebensumständen ab.
Die Versicherungssumme, die Laufzeit, der generelle Umfang des Versicherungsschutzes, aber auch das Alter und der Gesundheitszustand können sich auf die Beiträge auswirken. Andere Faktoren sind Freizeitrisiken, wie beispielsweise gefährliche Sportarten, aber auch Gefahren durch den ausgeübten Beruf.
Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung?
Sterbegeldversicherungen werden meist über geringe Summen, häufig im Bereich bis 15.000 Euro abgeschlossen. Ziel ist in erster Linie, die Beerdigungskosten im Todesfall zu decken. Eine Sterbegeldversicherung läuft lebenslang, die Auszahlung ist also gewiss.
Für Menschen, die nicht nur für die eigene Beerdigung vorsorgen wollen, sondern ihren Angehörigen eine deutlich höhere Summe hinterlassen möchten, ist eine Risikolebensversicherung besser geeignet.
Muss ich für den Abschluss einer Risiko-LV zum Arzt?
In der Regel nicht. Meist reicht die Beantwortung der Risikofragen aus. Nur bei hohen Versicherungssummen wird ein Arztbericht benötigt. Wenn Sie bei uns einen Vertrag mit konstanter Versicherungssumme abschließen möchten, wird erst ab 500.000 Euro ein solcher Bericht notwendig, bei fallender Versicherungssumme sogar erst ab 600.000 Euro.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann kontaktieren Sie uns unter: info@lv1871.de
Versicherungen
Verheiratete und unverheiratete Paare können ihren Partner für den eigenen Todesfall finanziell absichern.
Versicherungen
Die Versicherung kann Partner und Kinder für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern
Versicherungen
Mit dem Risikolebensversicherungs-Rechner erfahren Sie, wie hoch Ihr monatlicher Beitrag für eine von Ihnen festgelegte Versicherungssumme ist.
Versicherungen
Seit 2010 gibt es hierzulande keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsfragen. Erfahren Sie mehr!
Versicherungen
Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.
Magazin
Zigaretten kosten viel Geld und werden immer teurer. Dazu stehen bei mehreren Versicherungen erhebliche Zusatzkosten an.
Wer ist Initiator der BestChoice-Gutscheinaktion?
Die BestChoice-Gutscheinaktion ist eine Aktion der
Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871)
Maximiliansplatz 5
80333 München
Telefon: 089/55167-1146
Telefax: 089/55167-1212
info@lv1871.de
https://www.lv1871.de
Unter welchen Voraussetzungen können Sie an der BestChoice-Gutscheinaktion teilnehmen?
An der BestChoice-Gutscheinaktion können Sie teilnehmen, wenn
Wie, wann und in welcher Höhe können Sie die BestChoice-Gutscheine erhalten?
Die Gutscheine werden in Form von Einzelgutscheinen zu je 15 € geleistet. Den ersten Gutschein erhalten Sie unmittelbar nach Erfüllung der o.g. Bedingungen per Email oder Post. Die übrigen Gutscheine erhalten Sie jeweils zum 31.03. der Folgejahre auf gleichem Wege. Je Kalenderjahr wird nur ein Gutschein geleistet. Bei vorzeitiger Vertragskündigung entfällt der Anspruch auf weitere Gutscheine. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Gutscheine müssen nicht zurückerstattet werden.
Wie lange gilt die BestChoice-Gutscheinaktion?
Die BestChoice-Gutscheinaktion gilt bis einschließlich 30.06.2022