Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Unbeschwert im Alter

    Sterbegeldversicherung

    • Ohne Gesundheitsfragen
    • Keine Wartezeit bei Unfalltod
    • Finanzielle Entlastung für Angehörige
    Sterbegeldversicherung
    Online abschließen

    Das Wichtigste zur Sterbegeldversicherung zusammengefasst

    Die Kosten einer Beerdigung sind in Deutschland hoch und können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Da Sterbegeld bereits seit 2004 nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört, lohnt es sich, selbst ausreichend vorzusorgen.

    Eine gute Möglichkeit Ihre Angehörigen im Trauerfall finanziell zu entlasten, bietet die Sterbegeldversicherung.

     

    Was ist eine Sterbegeldversicherung und was leistet sie?

    Kurz gesagt: Eine Sterbegeldversicherung ist eine lebenslang laufende Versicherung auf den Todesfall mit einer Versicherungssumme meist zwischen 1.500 Euro und 15.000 Euro.

    Sie soll prinzipiell die Bestattungskosten und andere Aufwände abdecken, die durch den Tod der versicherten Person entstehen. Dazu gehören neben der Bestattung beispielsweise auch Friedhofsgebühren oder Verwaltungskosten für die Sterbeurkunde.

    Sterbegeldversicherung der LV 1871 - Leistungen

    Sterbegeldversicherung der LV 1871 - Leistungen

    Versicherungssumme

    ✔ Zwischen 1.500 und 12.500 Euro wählbar

    Eintrittsalter

    ✔ Der Abschluss unserer Sterbegeldversicherung ist ab 40 bis zu 90 Jahren möglich.

    Kurze Wartezeiten

    ✔ Je nach Tarif, Eintrittsalter und Todeszeitpunkt erhalten Sie die volle Leistung bereits nach 12 bis 36 Monaten. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.

    Tarif "Sterbegeld Plus": Doppelte Leistung bei Unfalltod und professionelle Erbrechtsberatung

    ✔ Im Tarif "Sterbegeld Plus" leisten wir bei Unfalltod die doppelte Versicherungssumme. Zudem können Sie einmal pro Kalenderjahr eine telefonische Erbrechtsberatung in Anspruch nehmen.

    » Jetzt Angebot berechnen und vorsorgen «

    Gut zu wissen

    Gut zu wissen

    Die Sterbegeldversicherung wird häufig auch als Sterbeversicherung, Bestattungsversicherung oder Beerdigungsversicherung bezeichnet. Sie ist Teil der finanziellen Bestattungsvorsorge, die neben der organisatorischen Vorsorge nicht vernachlässigt werden sollte.

    Die Meinung der Experten:

    Testsieger

    SeguraLife

    Auszeichnung Fitch: A+ Stark

    A+ stark

    Fitch Ratings

    Platz 3

    AssCompact

    MÖCHTEN SIE KOMPETENT BERATEN WERDEN?

    Wir helfen Ihnen gerne:

    Foto Christiane Ginkel

    Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Frank Kohrt
    (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich

    Sterbegeld Basis & Sterbegeld Plus

    Leistungen

    Sterbegeld Basis

    Basis

    Tarif 1

    Sterbegeld Plus

    Plus

    Tarif 2

    Unsere Empfehlung

    Eintrittsalter

    40 Jahre bis 90 Jahre

    40 Jahre bis 90 Jahre

    Beitragszahlung

    Bei Abschluss bis 75 Jahren zahlen Sie die Beiträge bis zu einem Alter von 85 Jahren.

    Bei Abschluss ab 76 Jahren zahlen Sie die Beiträge lebenslang.

    bis 85/ lebenslang

    bis 85/ lebenslang

    Lebenslange Absicherung

    Mögliche Versicherungs­summe

    Wir zahlen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme an die von Ihnen bestimmte Person aus.

    Damit verfügen Ihre Angehörigen über den finanziellen Spielraum, den Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Alternativ könnten Sie die Auszahlung der Leistung auch direkt an einen Bestatter bestimmen. Diesen Bestatter, der sich um das Begräbnis kümmert, können Sie frei auswählen.

    Die Versicherungssumme muss mindestens 1.500 Euro betragen. Sie darf aber die Höchstversicherungssumme von 12.500 Euro nicht überschreiten.

    1.500€ bis 12.500€

    1.500€ bis 12.500€

    Ohne Gesundheits­prüfung

    Volle Leistung nach

    Basisschutz: Abhängig vom Eintrittsalter erhalten Sie die volle Leistung bereits nach zwei bis drei Jahren Wartezeit. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir die eingezahlten Beiträge abzüglich 200 Euro.

    Premiumschutz: Bei Tod innerhalb der ersten sechs Monate (=Wartezeit) leisten wir die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Nach Ablauf der Wartezeit gilt eine Staffelung, in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Todeszeitpunkt. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach ein bis drei Jahren.

    24-36 Monaten

    12-36 Monaten

    Erbrechtsberatung

    Beim Premiumschutz ist die Erstberatung zu Erbrechtsthemen durch einen Rechtsanwalt, den wir vermitteln, inklusive. Die LV 1871 übernimmt einmal pro Kalenderjahr die Kosten für eine einstündige telefonische Beratung. Dabei erhalten Sie professionelle Auskunft zu den Themen des Erbrechts. Dieser Service steht nach dem Trauerfall auch einem Bezugsberechtigten einmalig zur Verfügung.

    Doppelte Leistung bei Unfalltod

    Bei einem Unfalltod leisten wir die doppelte Versicherungssumme. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Unfalltodschutz.

    Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot

    Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

    Älteres PaarEine Sterbegeldversicherung kann für jeden, der für den Todesfall vorsorgen möchte, eine gute Wahl sein. Sie ist besonders eine Überlegung wert, wenn:

    ✔ Sie Ihre Angehörigen finanziell entlasten möchten

    ✔ Sie sicherstellen möchten, dass einer Bestattung nach Ihren Wünschen finanziell nichts im Weg steht

    Eine Sterbegeldversicherung ist in vielen Situationen auch eine hervorragende Alternative zur Trauerfallvorsorge mit einem Sparkonto, denn: Es kann teils viele Jahre dauern, bis man das Geld für einen Trauerfall vollständig zusammengespart hat.

    Tritt der Todesfall verfrüht ein, liegt oftmals noch nicht die volle Summe bereit, die zur Deckung der Bestattungskosten benötigt wird.

    Die Sterbegeldversicherung sorgt für gewöhnlich, unter Berücksichtigung vereinbarter Wartezeiten und Leistungsstaffeln, deutlich früher für die benötigte Sicherheit.

    Für wen ist eine Sterbegeldversicherung interessant?

    Für Familien

    Für Familien

    Wenn Sie Ihre Familie zurücklassen, muss diese neben der emotionalen Belastung auch organisatorisch viel leisten. Eine Sterbegeldversicherung in passender Höhe trägt dazu bei, dass zumindest die Kosten Ihrer Beisetzung nicht zur zusätzlichen Bürde werden.

    Für Paare und Eheleute

    Für Paare und Eheleute

    Der Verlust des Ehepartners oder des Lebensgefährten ist für die Hinterbliebenen eine besonders schwere psychische Last. Mit einer Sterbegeldversicherung für Eheleute und Paare erleichtern Sie Ihrem Partner die finanziellen Sorgen rund um Ihre Bestattung.

    Für Alleinstehende

    Für Alleinstehende

    Auch für Alleinstehende, die keine Angehörigen mehr haben und ihre Bestattung selbst regeln müssen, kann die Versicherung sinnvoll sein.
    Dadurch sind im Todesfall genügend Mittel vorhanden, sodass Sie nicht auf eine Beisetzung nach Ihren Wünschen verzichten müssen. In diesem Fall kann beispielsweise direkt das Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigter der Sterbeversicherung eingesetzt werden.

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    Kosten einer Beerdigung: Versicherungssumme richtig wählen

    Die meisten Menschen beschäftigen sich nicht gerne mit ihrem eigenen Begräbnis. Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes jedoch keine Bestattungsvorsorge, kann es passieren, dass Ihre Hinterbliebenen die Bestattungskosten nur schwer stemmen können.

    Eine Beerdigung in mittlerer Ausführung kostet je nach Region und Ansprüchen schnell zwischen 5.000 und 10.000 Euro, teils auch mehr*.

    Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung lohnt es sich daher, sich über die Kosten bereits vorab zu informieren. Darauf basierend können Sie die passende Versicherungssumme wählen.

    *Quelle: Der Bestattungskostenkalkulator ist ein Service der LV 1871. Die genannten Kosten sind unverbindliche und durchschnittliche Richtwerte. Die Zusammenstellung beruht auf umfangreichen Recherchen und Nachfragen bei Bestattungsunternehmen vor Ort (Stand 10/2021)

    Kostenbeispiel einer Beerdigung in Deutschland

    Bestattung in mittlerer Ausführung (Quelle: Stiftung Warentest Bestattung Spezial 10/2016)

    Leistungen

    Kosten

    Bestatterkosten (Sarg, Überführung, Ankleiden, Aufbahren etc.)

    2.400 Euro

    Steinmetz und Gärtner

    5.940 Euro

    Friedhofsgebühren für 20 Jahre

    2.350 Euro

    Fremdleistungen (Trauerfeier, Blumen, Todesanzeige, Karten etc.)

    1.085 Euro

    Urkunden Gebühren

    90 Euro

    Gesamtkosten

    11.865 Euro

    Tipp

    Tipp

    Kalkulieren Sie am besten auch mögliche Preissteigerungen bei den Begräbniskosten und die Inflation mit ein. Gerade wenn Sie die Sterbegeldversicherung früh abschließen kann es sinnvoll sein, die Versicherungssumme vorausschauend höher zu wählen.

    Die Sterbegeldversicherung nochmals in Kürze erklärt

    Sie haben noch Fragen oder möchten alle Informationen nochmal einmal in Ruhe hören?

    In unserem kurzen Erklärvideo erläutern wir gerne noch einmal die Vorzüge und Vorteile einer Sterbeversicherung

    ✔ Allgemeine Vorteile

    ✔ Wie die Sterbeversicherung Angehörige entlastet

    ✔ Was die LV 1871 im Rahmen der Sterbegeldversicherung für Sie tun kann

    Sie sind schon ausreichend informiert? Dann empfehlen wir unseren Rechner:

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    Video

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    Fragen und Antworten zur Sterbegeldversicherung

    Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit?

    Die LV 1871 bietet ausschließlich Tarife ohne Gesundheitsprüfung an. Da wir auf Gesundheitsfragen verzichten gibt es, je nach Tarif, verschiedene Wartezeiten.

    Im Tarif „Sterbegeld Basis“ gilt bei einem Eintrittsalter bis einschließlich 64 Jahre eine Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn. Ab 65 Jahren beträgt die Wartezeit zwei Jahre.

    Im Tarif „Sterbegeld Plus“ gilt eine kurze Wartezeit von lediglich sechs Monaten. Im Anschluss wird die Leistung gestaffelt. Die volle Leistung erhalten Sie, je nach Eintrittsalter, nach 12 bis 36 Monaten.

    Bei Unfalltod entfallen die Wartezeiten in beiden Tarifen.

    Gibt es eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

    Bei der LV 1871 müssen Sie beim Abschluss keinerlei Gesundheitsfragen beantworten. Es sind keine ärztlichen Gutachten nötig und es erfolgt kein Ausschluss von Krankheiten.

    Ab wann kann ich die Sterbegeldversicherung abschließen?

    Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 können Sie ab 40 Jahren abschließen. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 90 Jahren. Wenn man die Versicherung früher abschließt, sind die Monatsbeiträge tendenziell niedriger.

    An wen wird die Sterbegeldversicherung ausbezahlt?

    Die Sterbegeldversicherung wird an die im Vertrag bestimmten Bezugsberechtigten ausbezahlt. Oft werden enge Angehörige bestimmt, aber auch Dritte können als Bezugsberechtigte gewählt werden.

    Sie können das im Rahmen Ihrer Sterbegeldversicherung frei festlegen. Wählen Sie ein widerrufliches Bezugsrecht, dann können Sie den Bezugsberechtigten zudem jederzeit während der Laufzeit frei anpassen.

    Auch die Direktleistung an den Bestatter ist möglich. Legen Sie einfach den Bestatter Ihrer Wahl als Empfänger fest. Die LV 1871 rechnet dann direkt mit dem gewünschten Institut ab.

    Wann wird die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?

    Wenn die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit stirbt, kann die Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden. Zur Beantragung muss der Todesfall unverzüglich gemeldet werden. Zudem benötigen Sie den Versicherungsschein und eine amtliche Sterbeurkunde

    Fallen Steuern auf die Auszahlung der Sterbeversicherung an?

    In der privaten Sterbegeldversicherung ist die Auszahlung an die Hinterbliebenen als Todesfallleistung einkommensteuerfrei. In der Erbschaftssteuer gelten teils hohe Freibeträge. Werden diese nicht ausgeschöpft, fällt keine Erbschaftssteuer an. Ziehen Sie bei Bedarf Ihren Steuerberater für eine ausführliche Beratung hinzu.

    Gibt es noch gesetzliches Sterbegeld oder Sterbegeld vom Arbeitgeber?

    Sterbegeld gehört seit dem 01. Januar 2004 nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierdurch ist für die meisten Arbeitnehmer der Anspruch auf Sterbegeld entfallen. Die private Vorsorge für den Todesfall, beispielsweise durch eine Sterbeversicherung, hat daher an Bedeutung gewonnen.

    In einigen Fällen zahlen Arbeitgeber noch eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Arbeitnehmers an die Angehörigen. Das ist vom Einzelfall abhängig und häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen geregelt.

    Die Angehörigen von Beamten erhalten nach dem Beamtenversorgungsgesetz in der Regel noch eine Einmalzahlung in Höhe von zwei Monatsbezügen beziehungsweise zwei Pensionsgehältern.

    Beim Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Sterbegeldversicherung oder Risikolebensversicherung?

    Bei der Sterbegeldversicherung der LV 1871 gibt es im Gegensatz zur Risikolebensversicherung keine Gesundheitsprüfung. Zudem ist die Versicherungsdauer nicht begrenzt. Sie genießen lebenslangen Schutz.

    Für Menschen, die nicht nur für die eigene Beerdigung vorsorgen wollen, sondern ihren Angehörigen im Falle ihres Todes eine deutlich höhere Summe hinterlassen möchten, ist eine Risikolebensversicherung möglicherweise besser geeignet. Eine Prüfung im Einzelfall ist jedoch unabdingbar.

    Kann ich die Sterbegeldversicherung auch online abschließen?

    Ja, die Sterbegeldversicherung der LV 1871 können Sie auch ganz unkompliziert online abschließen.

    Zusätzliche Infos zum Thema Sterbegeldversicherung

    FAQ Würfel in einer Hand

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Sterbegeldversicherung

    Ein Vertrag wird unterschrieben

    Magazin

    Wann zahlt die Sterbegeldversicherung nicht?

    Wir erklären, wann kein Versicherungsschutz besteht und was Sie für eine rasche Auszahlung tun müssen.

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