Nachhaltigkeit in der LV 1871

Nachhaltigkeit

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    Die Nachhaltigkeitsstrategie der LV 1871

    Als Versicherungsverein zur Vorsorge und Absicherung auf Gegenseitigkeit verfolgt die LV 1871 schon seit ihrer Gründung ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Wir fördern das Gemeinwohl durch Gemeinsinn. Damit lassen wir uns immer schon von einem Grundprinzip der Nachhaltigkeit leiten: Der Einzelne wird durch gemeinsam geteilte Verantwortung gestärkt und ist so besser vor Risiken geschützt. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie folgt diesem Prinzip. Wir richten unser Handeln daher nicht nur am Erreichen des beabsichtigten Nutzens und Zwecks aus, sondern übernehmen immer auch Verantwortung für die Wirkung unseres Handelns.

    Dabei ruhen wir uns nicht auf unseren Grundsätzen aus, sondern entwickeln unser Nachhaltigkeitsengagement auf vier Handlungsfeldern kontinuierlich weiter. Erstens optimieren wir die Nachhaltigkeit unserer Kapitalanlage und verbessern so unser Rendite-Risiko-Profil. Zweitens entwickeln wir ein nachhaltiges Produktangebot. So finden nicht nur Kunden mit hohen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten die für sie passenden Angebote, wir schaffen auch einen Nachhaltigkeits-Mindeststandard für diejenigen, die sich aus anderen Gründen für ein Produkt entscheiden.

    Selbstverständlich stärken wir drittens auch die Nachhaltigkeit innerhalb unseres Unternehmens. Dafür verbessern wir fortlaufend unseren ökologischen Fußabdruck, etwa durch ein umweltfreundliches und energieeffizientes Gebäudemanagement oder die Stärkung nachhaltiger Mobilität. Zudem festigen wir die Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen, sichern die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards und verhindern mit einem Compliance-Management-System Korruption beziehungsweise beugen Korruptionsrisiken vor. Als finanzstarkes Unternehmen übernehmen wir viertens auch gesellschaftliche Verantwortung und unterstützen Hilfsorganisationen und soziale Projekte, die unsere Werte vertreten. Mit der Förderung dieser vier Handlungsfelder, folgen wir dem Prinzip der Risikogemeinschaft, die den Einzelnen vor Risiken schützt und dem Wohl aller dient.

    Die 4 Nachhaltigkeitsfelder im Überblick

    • Verbesserung des ESG-Profils des Kapitalanlagebestands
    • Verbesserung des CO2-Footprints des Immobiliendirektbestandes
    • Die LV 1871 als aktiver Anteilseigner
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    Nachhaltigkeit
    in der
    Kapitalanlage

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    Nachhaltige
    Produkte

    • Attraktives nachhaltiges Produktangebot für unsere Zielgruppe
    • Angebot einer attraktiven nachhaltigen Fondspalette
    • Förderung des nachhaltigen Verhaltens unserer Kunden und Geschäftspartner

    Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks durch nachhaltiges Ressourcenmanagement

    • Energieeinsatz noch verantwortungsbewusster gestalten
    • Nachhaltige Mobilität weiter stärken
    • Gebäudemanagement umweltfreundlicher gestalten
    • Nachhaltiger Einkauf von IT-Infrastruktur

    Förderung einer Kultur des Miteinanders und eines attraktiven, vielfältigen Arbeitsumfelds

    • Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Gesundheitsschutz
    • Vielfalt und Chancengerechtigkeit als Bereicherung und Förderung von Anpassungsfähigkeit unserer Teams
    • Stärkung einer transparenten und inklusiven Unternehmenskultur
    • Verankerung von Nachhaltigkeit als unternehmensweite Grundhaltung

    Verantwortungsvolle Unternehmensführung

    • Vermeidung von Korruptionsrisiken
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    Nachhaltigkeit im Unternehmen

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    Nachhaltiges
    Engagement

    Ausbau unserer gemeinnützigen Partnerschaften und des sozialen Engagements

    • Umsetzung unseres verabschiedeten Spendenkonzepts
    • Durchführung des Pilotprojekts „Social Days“

    Das ist unter ESG zu verstehen

    Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance) unterteilt. Sie können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.

    Dabei umfassen gesamtwirtschaftliche Nachhaltigkeitsfaktoren physische Klimarisiken wie zum Beispiel Klimaerwärmung und daraus resultierende Wetterextreme wie Stürme oder Überflutungen. Auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zählen dazu. So können beispielsweise politische Maßnahmen wie eine CO2-Steuer für fossile Kraftstoffe, Hersteller von alternativen Antriebssystemen begünstigen. Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens können beispielsweise umweltverträgliche Produktion, Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bzgl. Verhinderung von Korruption sein.

    Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko, dem sogenannten ESG-Risiko, werden die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potenziellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrunde liegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.

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    Verantwortungsvolle Kapitalanlage

    Als mittelständischer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit besitzt die Lebensversicherung von 1871 a. G. München ein Selbstverständnis bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung. Oberste Priorität hat für die LV 1871 die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen für ihre Kunden und Mitglieder. Dabei soll zudem gesellschaftlicher Verantwortung in der Kapitalanlage Rechnung getragen werden. Als Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) integriert die LV 1871 konsequent ESG-Themen in ihre Anlage- und Portfoliomanagementprozesse.

    Details hierzu entnehmen Sie bitte unserer Responsible Investment Policy.
    Responsible Investment Policy

    Logo UN PRIAdvance LogoClimate Action 100+ LogoIIGCC Logo

    Zusammengefasster gesonderter
    nichtfinanzieller Bericht für die LV 1871
    und den LV 1871 Konzern

    Die LV 1871 unterliegt seit dem Geschäftsjahr 2023 der Verpflichtung, eine nichtfinanzielle Erklärung für den Konzern und die Muttergesellschaft zu veröffentlichen. Der Bericht für das Geschäftsjahr 2024 wurde in Übereinstimmung mit den weiterhin geltenden Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG, EU-Richtlinie 2014/95/EU), den §§ 315b, 315c HGB in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB sowie Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) erstellt. Zusätzlich erfolgt die Berichterstattung freiwillig unter teilweiser Anwendung der Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU 2022/2464). Da die nationale Umsetzung der CSRD in Deutschland derzeit noch aussteht, besteht für das Geschäftsjahr 2024 keine Anwendungspflicht. Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsaktivitäten des LV 1871 Konzerns.

    Zudem enthält der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht auch die Inhalte zur Berichtspflicht der EU-Taxonomie.

     

    Download (PDF):

    Nachhaltigkeitsbericht_nfB 2024

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    LV 1871 - Strategien zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten

    Mit der Offenlegungs-VO* soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat.

    Nachhaltigkeitsrisiken

    GrafikPfeillinks

    d.h. Auswirkungen des Klimawandels auf das (Portfolio-) Unternehmen, z.B.

    • Zusammenbruch von Lieferketten
    • Gesetzliche Rahmenbedingungen
    • Veränderte Nachfrage
    • ...

    Nachteilige Auswirkungen

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    d.h. Auswirkungen des (Portfolio-) Unternehmens auf die Umwelt z.B. durch

    • CO2 Emmision
    • Wasserverbrauch
    • Müll
    • ...

    Unter Nachhaltigkeitsrisiko („ESG-Risiko“) werden potenzielle negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potentiellen nachteiligen Auswirkun-gen eines zugrundeliegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.

    Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt („Environment“ = E), Soziales (= S) und Unternehmensführung („Corporate Governance“ = G) unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.

    * Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

    Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen:

    Die vollständige Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Statement) kann nachfolgend als pdf-Datei abgerufen werden:

    LV 1871 Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Art. 4 Off-VO (PAI Statement)

    Verantwortungsvolle Produkte

    Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und nehmen diese auch ernst!

    Daher berücksichtigen wir nicht nur ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien (ESG-Kriterien) in unserer Kapitalanlage, sondern achten auch bei der Produktentwicklung und Fondsauswahl auf Nachhaltigkeitsaspekte.

    Erhalten Sie nachfolgend nachhaltigkeitsbezogene Informationen gemäß der Offenlegungs-Verordnung auf Produkt- und Fondsebene.

    Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene:

    Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene:

    Nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Ihren Fonds als Anlageoption einer fondsgebundenen Versicherung, können Sie über unseren FONDSFINDER einsehen. Die Informationen sind auf der Detailseite des jeweiligen Fonds im Download-Bereich abrufbar.

    Änderungshistorie

    Nachfolgend informieren wir Sie über Änderungen, die wir im zeitlichen Verlauf der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der Unternehmens- und Produktebene vorgenommen haben.

    Datum der Änderung Artikel Erläuterung
    06/2025
    Artikel 3 Offenlegungs-VO – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Umfassende Aktualisierung des Dokuments zu Art. 3 Offenlegungs-VO einschließlich Kürzung der Inhalte auf Basis regulatorisch geforderter Informationen.
    06/2025
    Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens Aktualisierung der quantitativen und qualitativen Ausführungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
    05/2025
    Artikel 8 Offenlegungs-VO – Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen

    Artikel 10 Offenlegungs-VO – Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten

    „Strategie Nachhaltigkeit“ – Anpassung der vorvertraglichen und Internet-Informationen für die Anlagestrategie im Rahmen der ESMA-Leitlinie für nachhaltige Produkte.

    • Namensänderung auf „Aktiv-Portfolio Weitsicht“ sowie
    • Konkretisierung der ökologischen Merkmale die durch die Anlagestrategie berücksichtigt werden.
    • Mindestwert von 80 Prozent festgelegt, für Investitionen die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sein müssen.
    12/2024
    Artikel 8 Offenlegungs-VO – Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen

    Artikel 10 Offenlegungs-VO – Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten

    „Strategie Nachhaltigkeit“ – Anpassung der vorvertraglichen und Internet-Informationen für die Anlagestrategie. Konkretisierung der ökologischen Merkmale die durch die Anlagestrategie berücksichtigt werden. Ausschlüsse werden nun mit Schwellenwert konkret benannt. In der Fragestellung: „Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben?“

    Mindestwert von 75 Prozent festgelegt, für Investitionen die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sein müssen.

    Ergänzende Erläuterungen zum Punkt „H. Datenquellen und -verarbeitung“ eingefügt

    10/2024
    Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten „Klimarente“ – Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2023 für die Anlagestrategie
    08/2024
    Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten „Strategie Nachhaltigkeit“ - Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2023 für die Anlagestrategie
    08/2024
    Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten „Strategie Nachhaltigkeit“ – Ergänzung von Daten zur Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2022 für die Anlagestrategie
    06/2024
    Artikel 3 Offenlegungs-VO – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Aktualisierung der Daten zur Portfoliostruktur der Kapitalanlage auf den Stand 31.12.2023 und Aktualisierung der Textinhalte im Abschnitt Anlagen auf Rechnung der Versicherten/Fondsgebundene Versicherung.
    06/2024
    Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens Aktualisierung der quantitativen und qualitativen Ausführungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
    02/2024
    Artikel 3 Offenlegungs-VO – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Erweiterung der Ausschlusskriterien auf Basis der aktualisierten Responsible Investment Policy und Überarbeitung der Formulierungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsrisiken
    01/2024
    Artikel 8 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen
    Artikel 10 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten
    Anpassung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:
    Ergänzung des PAI-Indikators 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind.
    Ergänzende Erläuterungen zu Berücksichtigung der PAI-Indikatoren 4, 10 und 14.Anpassung Ausschlusskriterium:
    Senkung der Umsatzgrenze bei Kohleverstromung von 10 % auf 5 %.
    08/2023
    Artikel 3 Offenlegungs-VO – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Aktualisierung der Daten zur Portfoliostruktur der Kapitalanlage der LV 1871 auf den Stand 30.06.2023.
    08/2023
    Artikel 9 Offenlegungs-VO - Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen Anpassung des Mindestanteils nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel von 100 % auf 45%. Anpassung des Mindestanteils nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel von 100% auf 10%. Textliche Anpassungen, Konkretisierungen und Fehlerkorrekturen im Rahmen Nachbesserung der Offenlegungs-VO
    06/2023
    Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2022 für die Anlagestrategie „Klimarente“
    06/2023
    Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Ergänzung um Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungstätigkeiten
    06/2023
    Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens Austausch der qualitativen Ausführungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens durch quantitative und qualitative Ausführungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens sowie Ergänzung der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
    04/2023
    Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2022 für die Anlagestrategie „Strategie Nachhaltigkeit“
    04/2023
    Artikel 8 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen

    Artikel 10 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten

    Konkretisierung der ausgewiesenen vorvertraglichen Informationen sowie eine gesetzliche geforderte Anpassung zum Thema: „Ermöglichende bzw. Übergangstätigkeiten fossiles Gas und Kernenergie“
    01/2023
    Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Senkung Umsatzgrenze bei Ausschlusskriterium:

    Unternehmen, die den wesentlichen Teil ihres Umsatzes (≥ 30 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren.

    04/2022 Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Neues Ausschlusskriterium:

    Agrarrohstoffe – das heißt, Spekulationen mit Nahrungsmitteln.

    04/2022 Artikel 10 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten Neuer Rating-Anbieter:
    Morningstar® Sustainability RatingTM („Globe Rating“) wird ersetzt durch Scope Analysis GmbH („ESG-Score“).
    Zusätzlich werden für Anlagestrategien und Fonds neue detaillierte „ESG-Reports“ eingeführt die unter www.lv1871.de/fonds zur Verfügung stehen.
    04/2021 Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Neues Ausschlusskriterium:

    Unternehmen, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes (≥ 50 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren.