Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Individuelle bAV-Lösungen? Verblüffend einfach.

    Betriebliche Altersversorgung

    • Flexible und maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • bAV-Spezialisten, die bei Fragen oder im Beratungsgespräch persönlich unterstützen
    • Attraktive Finanzierungsmodelle bei Auslagerung in einen Pensionsfonds

    Ihr professioneller bAV Partner

    Ob Direktversicherung, Pensionsfonds oder andere Durchführungswege, wir haben ein breites Portfolio unter einem Dach und bieten Ihnen ein passendes Konzept.

    Greifen Sie auf unsere Expertise zurück – wir finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie.

    Die LV 1871 ist Ihr professioneller Partner für die betriebliche Altersversorgung (bAV).

    Erfahren Sie mehr in unserer Image-Präsentation (PDF)

     

     

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    Unsere erstaunlichen bAV-Produkte im Überblick

    Direktversicherung bAV

    Versicherungen

    Direktversicherung

    Entspannt in die Zukunft - sparen und vorsorgen im Beruf

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    Versicherungen

    Pensionsfonds

    Die betriebliche Altersversorgung, die Unternehmen und Mitarbeiter entlastet

    Pensionszusage bAV

    Versicherungen

    Pensionszusage

    Die betriebliche Versorgungslösung für Fach- und Führungskräfte

    Unterstützungskasse bAV

    Versicherungen

    Unterstützungskasse

    Mit Beträgen über der Beitragsbemessungsgrenze im Beruf vorsorgen

    Sprechen Sie uns an

    Sie haben allgemeine Fragen zur bAV oder möchten ein Angebot?
    Dann wenden Sie sich an uns via E-Mail bAV-Vertrieb@lv1871.de oder telefonisch an: 089 – 551 67 1160.

    Bei unserer Tochterfirma, der MAGNUS GmbH finden Sie zudem Beratungs- und Serviceleistungen juristischer und versicherungsmathematischer Art.

     

    Zusätzlich stehen Ihnen unsere bAV-Spezialisten zur Seite:

    Andreas Nordhaus
    Standort: Düsseldorf
    Vertriebsgebiet West
    andreas.nordhaus@lv1871.de
    Tel.: 0160 / 3 65 23 62

    Christian Rilli
    Standort: Hamburg
    Vertriebsgebiet Nord und Ost
    christian.rilli@lv1871.de
    Tel.: 0172 / 8 12 16 13

    Daniel Wintrich
    Standort: München
    Vertriebsgebiet Süd und Ost
    daniel.wintrich@lv1871.de
    Tel.: 0163 / 3 18 71 07

    Die Meinung der Experten

    Auszeichnung Fitch: A+ Stark

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    Was ist die betriebliche Altersversorgung?

    Die betriebliche Altersversorgung – im Nachfolgenden kurz bAV genannt – ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Altersvorsorgesystems. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Dazu zählen alle Leistungen, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Dienstverhältnisses seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt.

    Weitere Informationen zum Thema bAV finden Sie auch im bAV-Leitfaden unserer Tochtergesellschaft MAGNUS GmbH.

    Welche Finanzierungsarten gibt es?

    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Finanzierungsarten in der bAV:

    • die Arbeitgeberfinanzierung, oftmals einfach als Betriebsrente bezeichnet
    • die Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer
    • und eine Mischform finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die sogenannte Betriebsrente. Unter ihr versteht man eine meist ausschließlich komplett vom Arbeitgeber finanzierte Versorgung. Klassische arbeitgeberfinanzierte Versorgungswerke findet man meist in größeren Unternehmen. Oft stammen diese Versorgungswerke aus den sogenannten „besseren Zeiten“ und verbinden eine hohe soziale Komponente, gepaart mit Steuervorteilen und der Bindung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern an das Unternehmen.

    Heute schließen Arbeitnehmer vermehrt Verträge ab, bei denen sie sich selbst eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung über den Betrieb bzw. das Unternehmen aufbauen. Dies geschieht im Rahmen der Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung genannt.

    Alternativ können natürlich auch der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen eine Altersversorgung für den Mitarbeiter aufbauen. Entsprechend begünstigt wird dieser Gedanke durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

    Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

    Von einer Entgeltumwandlung spricht man, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts zum Aufbau einer bAV nutzen möchte.

    Der Beitrag zur Entgeltumwandlung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mindert dadurch die Steuer- und Sozialabgabenlast.

    Vorteile für den Arbeitnehmer

    Der Arbeitnehmer spart sich durch die Entgeltumwandlung Steuern, je nach Durchführungsweg auf Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West); in 2024 sind das bis zu 604 Euro pro Monat (2023: 584 Euro/Monat).

    In den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse sogar ohne Begrenzung.
    Die Sozialabgabenlast kann für Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent (in 2024: 302 Euro pro Monat / West) reduziert werden.

    Rechenbeispiel Entgeltumwandlung 2024

    Rechenbeispiel zur Entgeltumwandlung für 2024

     

    Vorteile für den Arbeitgeber

    Auch der Arbeitgeber profitiert bei einer Entgeltumwandlung seines Mitarbeiters. Zusätzlich zum verbesserten Image und einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit können sich daraus finanzielle Vorteile für ein Unternehmen ergeben.

    Fluktuation ist in einem umkämpften Arbeitnehmermarkt ein echter Kostenfaktor, den die bAV helfen kann zu senken. Im Rahmen eines professionellen Personalmanagements ist die betriebliche Altersversorgung zudem ein wichtiges Mittel zur Mitarbeitergewinnung.
     
    Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Zusätzlich sind Arbeitgeber i.d.R. verpflichtet einen mindestens 15 prozentigen Zuschuss zu gewähren, da sie auch von der Sozialabgabenersparnis bei der Entgeltumwandlung profitieren. Um den oben genannten Punkten Rechnung zu tragen und die bAV zum echten Mehrwert für Arbeitnehmer zu machen, entwickeln Arbeitgeber häufig Konzepte die deutlich über die Pflicht hinaus gehen.

    Unser Angebot an Durchführungswegen

    Der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen wählen

    Direktversicherung

    Die Direktversicherung ist der unkomplizierteste und gängigste Durchführungsweg. Hier entspricht das Versorgungsversprechen direkt dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Der Arbeitgeber schließt diesen bei einer Versicherungsgesellschaft für seine Angestellten ab. Im Versorgungsfall werden die Leistungen direkt an den begünstigten Angestellten oder seine Hinterbliebenen ausbezahlt.

    Direktversicherungen eignen sich auch für kleinere Unternehmen. Vor allem wegen ihrem geringen Verwaltungsaufwand und den niedrigen finanziellen Risiken. Der Arbeitnehmer erhält hierbei die garantierte Versicherungsleistung.

    Zusätzlich kann er bei einer günstigen Kapitalmarktlage an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft partizipieren. Einen weiteren Vorteil für Angestellte stellt die unkomplizierte Übertragung bei einem Jobwechsel dar – sofern der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist. Ist der neue Arbeitgeber damit nicht einverstanden, kann der Vertrag auch privat fortgeführt werden.

    Allerdings muss erwähnt werden, dass dieser Durchführungsweg in der Höhe der möglichen Absicherung eingeschränkt ist:

    Steuerlich begünstigt sind nur Beiträge bis zu einer Höhe von maximal 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. In 2024 sind das 7.248 Euro jährlich.

    Pensionszusage/Direktzusage

    Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Dieses Leistungsversprechen muss immer schriftlich festgehalten werden und genaue Angaben zur Form, Umfang, Dauer und Höhe der Leistungen enthalten. So ist im Versorgungsfall genau geregelt, welchen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat.

    Pensionszusagen zählen üblicherweise zu den arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten. Allerdings ist auch die Vereinbarung einer Entgeltumwandlung möglich. Oft schließen Unternehmen als zusätzliche Sicherheit auch eine Rückdeckungsversicherung ab.

    Die Verwaltungsaufwände sind im Verhältnis zur Direktversicherung etwas höher, da bei einem solchen Durchführungsweg bilanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen sind.

    Dennoch hat der Durchführungsweg durchaus seine Daseinsberechtigung. Insbesondere eignet sich der Durchführungsweg zur Versorgung von Angestellten mit hohem Einkommen, da auch hohe Zusagen steuerlich gefördert sind. Der Aufbau der Pensionsrückstellungen in der Passivseite der Bilanz des Unternehmens erzeugt einen Steuerspareffekt.

    Unterstützungskasse

    Unterstützungskassen sind ebenfalls rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Zuwendungen zur bAV zahlt der Arbeitgeber direkt an die Unterstützungskasse. Finanziert werden sie entweder über das Unternehmen oder durch Entgeltumwandlung.

    Für kleinere Firmen sind vor allem Gruppenunterstützungskassen interessant. Sie organisieren die betriebliche Altersversorgung mehrerer Unternehmen und kümmern sich gegen Gebühr um anfallende Verwaltungsaufgaben.

    Wie bei der Pensionszusage gibt es hier ebenfalls keine Steuergrenzen für die Aufwendungen. Das kommt insbesondere Angestellten mit einem hohen Einkommen zugute.

    Pensionsfonds

    Auch die Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die meistens von großen Unternehmen, Banken oder Versicherungen gegründet werden. Im Jahr 2002 wurden der Pensionsfonds als fünfter Versorgungsweg eingeführt. Durch ihre Anlagefreiheit am Kapitalmarkt bieten sie hohe Renditechancen.

    Geldanlagen am Aktienmarkt sind immer mit Risiken verbunden. Deshalb sind Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg dazu verpflichtet, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen.

    bAV im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen

    Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) stehen mittlerweile vielen Angestellten zu. Das sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, die dem Arbeitnehmer zum Aufbau seines Vermögens zur Verfügung gestellt werden.

    Voraussetzung dafür ist ein Vertrag, in den Sie die vermögenswirksamen Leistungen einbezahlen können. Diese Verträge laufen in den meisten Fällen sieben Jahre lang.

    Beliebte Anlagemöglichkeiten für VL sind Bausparverträge und Investmentfonds. Bei den klassischen Varianten der vermögenswirksamen Leistungen ist der Beitrag von maximal 40 Euro jedoch voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Meist bleibt deswegen nur noch die Hälfte übrig. Sie können aber auch in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Denn anders als bei den klassischen Varianten fallen in der bAV keine Steuern und Sozialabgaben an.

    Was Sie auf jeden Fall nicht vergessen dürfen, ist die Vertragsdauer ihrer Verträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen:

    Bei der bAV können Sie nicht wie bei anderen VL-Anlagen nach der Sperrfrist von sieben Jahren auf das angesparte Geld zugreifen. Da es sich um eine Altersversorgung handelt und weitere Vorteile für Sie verbunden sind, müssen Sie bis zum Beginn der Rentenauszahlung warten.

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

    Im Jahr 2014 wurde mit dem Koalitionsvertrag die Absicht erklärt, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken. Wir geben Ihnen gerne einen kurzen Überblick, welche Änderungen und Potenziale sich durch die Reform ergeben. Die bisherigen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, beispielsweise über Direktversicherungen, bleiben auch zukünftig bestehen. Auch Arbeitgeberzuschüsse und Garantien sind weiterhin möglich.

    • Erweiterung des steuerlichen Förderrahmens auf 8 Prozent der BBG (Sozialversicherungsfreiheit bleibt bei 4 Prozent bestehen)
    • verpflichtender Arbeitgeberzuschuss für alle Entgeltumwandlungen in Höhe von 15 Prozent (sofern Sozialabgaben gespart werden; seit 2019 für Neu- und seit 2022 für Altzusagen; betrifft nur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds)
    • Förderbetrag für Geringverdiener
    • Freibetrag für die Grundsicherung
    • Verbesserungen im Rahmen der Doppelverbeitragung bei Riester
    • erweiterte steuerbegünstigte Möglichkeiten beim Ausscheiden des Arbeitnehmers

    Zusätzlich erhofft sich die Bundesregierung Impulse über das sogenannte Sozialpartnermodell. Hierbei werden den Tarifvertragsparteien neue Möglichkeiten geschaffen, mit Zielrentenmodellen attraktive Wege für Arbeitnehmer zu bieten.

    Dokumente zum Download

    Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

    FAQ Würfel in einer Hand

    Versicherungen

    Beiträge zum Thema bAV

    Weitere Beiträge rund um das Thema bAV

    Versicherungen

    Betriebliche Altersversorgung – Möglichkeiten des Arbeitgebers

    Aus Arbeitgebersicht gibt es mehr als einen Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen:

    FAQ Würfel in einer Hand

    Versicherungen

    bAV Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema bAV

    Geschäftsfrau schaut durch Papierrolle

    Magazin

    Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – konzentriert auf den beruflichen Kontext.