Ein Haus zu kaufen oder zu bauen, ist für die meisten Menschen ein einschneidendes, oftmals einmaliges Lebensereignis. Monatelang wird nach einer passenden Immobilie oder Baugrund gesucht. Ist dies endlich gefunden, wird für die Finanzierung in der Regel ein Kredit aufgenommen, der jahrelang oder sogar jahrzehntelang läuft.
Neben all der Vorfreude über das neue Eigenheim sollten sich frisch gebackene Immobilienbesitzer eine wichtige Frage stellen: Was geschieht mit dem Haus oder der Wohnung, wenn (einer) der Kreditnehmer bzw. der Hauptverdiener während der Kreditlaufzeit verstirbt? Werden die Hinterbliebenen den Kredit weiter bedienen und die Immobilie halten können? Oder droht dann neben dem Verlust eines geliebten Menschen auch der Verlust des Zuhauses?
Um die Familie für den Fall des eigenen Todes abzusichern und die Angehörigen vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren, gibt es die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung, zum Beispiel bei der LV 1871, abzuschließen. Insbesondere beim Hauskauf beziehungsweise beim Hausbau ist eine solche Risikolebensversicherung sinnvoll. Denn im Todesfall der versicherten Person wird eine vorab vereinbarte Summe ausbezahlt, mit der die Bezugsberechtigen die Baufinanzierung weiterhin stemmen können – eine große Erleichterung in Zeiten der Trauer.
Speziell für die Immobilienfinanzierung gibt es jetzt eine umfassende Absicherung mit dem LV 1871 Darlehensschutz Plus. Hierbei werden sowohl die Finanzierungssumme im Todesfall, als auch der Wegfall des Einkommens bei Berufsunfähigkeit abgesichert. Der LV 1871 Darlehensschutz Plus kombiniert die Risikolebensversicherung mit einem BU-Schutz, so dass die Darlehensraten weitergezahlt werden können, wenn der Kreditnehmer berufsunfähig wird. Der Einstieg in den LV 1871 Darlehensschutz Plus ist unter bestimmten Voraussetzungen - dank einer vereinfachten Risikoprüfung - schnell und einfach möglich.
Damit die Hinterbliebenen im Fall der Fälle bestens geschützt sind, ist es wichtig, die richtige Höhe für die Versicherungssumme zu wählen. Bei Hausbau und Hauskauf empfiehlt es sich, mit der Todesfallsumme mindestens den kompletten Immobilienkredit abzudecken. Nur so ist gewährleistet, dass die Familie nach dem Tod des Hauptverdieners die Kreditsumme begleichen kann.
Doch das ist noch nicht alles. Um den Wegfall des Verdienstes des verstorbenen Familienmitglieds zu kompensieren und die Hinterbliebenen zu entlasten, sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung nicht nur die Höhe des Immobilienkredits umfassen. Sie sollte auch die Lebenshaltungskosten für die kommenden Monate nach dem Tod des Hauptverdieners miteinschließen. Die Stiftung Warentest rät, als Versicherungssumme das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens zu vereinbaren.
In die Überlegungen zur Höhe der individuellen Versicherungssumme sollten neben der Kreditsumme beim Hauskauf auch weitere Faktoren wie etwaige Verbindlichkeiten (zum Beispiel Schulden oder BAföG-Rückzahlungen) sowie die Anzahl und das Alter der Kinder miteinfließen.
Neben der Versicherungssumme muss eine Vertragslaufzeit vereinbart werden. Wird die Risikolebensversicherung im Rahmen eines Hauskaufs abgeschlossen, sollte diese die gesamte Kreditlaufzeit abdecken. Dies gilt nicht nur für die Erstfinanzierung, sondern auch für eine etwaige Anschlussfinanzierung. Das bedeutet konkret: Erst wenn die Immobilie komplett abbezahlt ist, sollte der Schutz durch die Risikolebensversicherung auslaufen. Gut zu wissen: Einige Banken verlangen zur Absicherung des Immobilienkredits den Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Was sich vielleicht im ersten Moment nach einer zusätzlichen finanziellen Belastung anhört, kann sich im Ernstfall als wertvolles Schutzschild erweisen. Denn die Prämien für die Risikolebensversicherung fallen je nach Vertragsgestaltung häufig vergleichsweise gering aus, während die ausbezahlte Summe im Todesfall sehr hoch sein kann. Auch und gerade für Familien mit geringerem Einkommen kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung beim Hauskauf deshalb sinnvoll sein.
Um eine Risikolebensversicherung abschließen zu können, müssen vorab einige Fragen zum persönlichen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn das individuelle Risikoprofil beeinflusst die Höhe der Beiträge für die Risikolebensversicherung. Nur so sind faire Prämien für die komplette Versichertengemeinschaft möglich.
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Individueller Schutz durch drei frei wählbare Tarifvarianten
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Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.
Risikolebensversicherung Definition
Risikolebensversicherung fallend
Risikolebensversicherung - was ist zu beachten?