Es ist unangenehm, aber wahr: Nicht jeder erreicht ein hohes Lebensalter. Wer finanzielle Verantwortung für seine Familie trägt, sollte deshalb über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Die Versicherung kann Partner und Kinder für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern.
Verbraucherschützer empfehlen Familienmitgliedern seit Langem, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Berufstätige können damit ein finanzielles Sicherheitsnetz für ihre Liebsten spannen, für den Fall, dass sie selbst unerwartet sterben. Ihre Hinterbliebenen erhalten dann im Todesfall eine zuvor definierte Summe ausbezahlt.
In den meisten Fällen ist eine Risikolebensversicherung für Familien sinnvoll – wenn beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
In jedem dieser Fälle ist eine Risikolebensversicherung für Ihre Familie sehr empfehlenswert. Wenn Sie dagegen keine Kinder haben und Ihre Familie nur aus Ihnen und Ihrem Partner besteht und Sie beide im Fall der Fälle für sich selbst sorgen können, ist eine solche Versicherung nicht unbedingt notwendig, kann in vielen Fällen aber trotzdem sinnvoll sein.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 551 67 – 1146
Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 551 67 – 1146
Es kommt immer wieder zu Verwechslungen, wozu eine Risikolebensversicherung und wozu eine Kapitallebensversicherung geeignet ist. Um es kurz zu machen: Eine Kapitallebensversicherung dient vorrangig der eigenen finanziellen Absicherung im Alter, kann aber auch einen umfangreichen Todesfallschutz enthalten. Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich zur Absicherung von Angehörigen gegen finanzielle Engpässe nach dem eigenen Tod. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, gibt es keine Leistung. Die Risikolebensversicherung dient also nicht dem Vermögensaufbau.
Eine Risikolebensversicherung unterstützt bei der finanziellen Absicherung von Kindern. Besonders für Alleinerziehende, die häufig auch Alleinverdiener sind, kann es sinnvoll sein, Kinder mit Hilfe einer Risikolebensversicherung finanziell abzusichern. Wenn Kinder als Begünstigte in der Versicherung eingetragen werden, sind sie im Ernstfall versorgt.
Die Risikolebensversicherung sichert ihre Ausbildung und damit ihre Zukunft. Eine berufliche Ausbildung oder ein Studium können ohne finanzielle Sorgen absolviert werden. Auch mögliche Kosten, die im Todesfall auf die Kinder übergehen, wie beispielsweise die Rückzahlung von Krediten oder Baufinanzierungen, können auf diese Weise gedeckt werden. Bei minderjährigen Kindern ist zu beachten, wer im Fall der Fälle über das Geld verfügt. Lassen Sie sich zu diesem Thema beraten.
Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich am individuellen Bedarf. Hierbei ist es empfehlenswert bereits vorab zu kalkulieren, wie viel Geld im Ernstfall tatsächlich fehlen würde. Bei der Absicherung von Kindern ist hierfür entscheidend, wann der Nachwuchs finanziell auf eigenen Füßen stehen kann. Je länger die Kinder unterstützt werden sollen, desto höher sollte die Absicherung sein.
Damit die Risikolebensversicherung das tut, was sie im Schadensfall soll, ist es wichtig, sich vor Vertragsschluss über einige Aspekte der Versicherung genau zu informieren.
Mit Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt können Sie entscheiden, ob Sie ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht hinterlegen. Beim widerruflichen Bezugsrecht können Sie als Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern. Das ist zu empfehlen, damit zum Beispiel im Fall einer Trennung nicht Ihr Ex-Partner die Auszahlung erhält und ihr dann aktueller Lebenspartner leer ausgeht.
Die Risikolebensversicherung für Ihre Familie ist bei Auszahlung steuerpflichtig (Erbschaftssteuer). Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder gelten zwar relativ hohe Freibeträge, die könnten aber zum Beispiel bei einem Immobilienbesitz nicht ausreichen. Für einfache Lebenspartner und auch Verlobte ist dieser Freibetrag übrigens nur sehr niedrig und liegt derzeit bei 20.000 Euro.
Um die Zahlung von Erbschaftssteuer zu vermeiden, können Sie und Ihr Ehepartner die Versicherung jeweils auf den Namen des anderen abschließen – so entfällt der Steuerabzug bei Auszahlung. Hierzu schließen Sie als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung ab, in der Ihr Ehepartner versicherte Person ist und Sie Bezugsberechtigte/r und Beitragszahler. In diesem Fall wäre keine Erbschaftssteuer fällig, da es Ihr eigener Vertrag ist, der im Versicherungsfall zur Auszahlung kommt. Ihr Ehepartner kann das gleiche mit vertauschten Rollen tun. Diese Art der Absicherung wird oft „Über-Kreuz-Absicherung“ genannt.
Auf den ersten Blick mag es sinnvoll erscheinen, eine Police mit fallender Versicherungssumme zu wählen. Bei diesen Verträgen sinkt die Leistung während der Versicherungsdauer gleichmäßig ab. Die Logik dahinter: Je länger die Laufzeit des Vertrags, desto wahrscheinlicher ist es, dass eventuell bestehende finanzielle Verpflichtungen abbezahlt sind und z.B. die Kinder auf eigenen Füßen stehen.
Die Beiträge für eine solche Versicherung sind natürlich niedriger als für einen Schutz mit gleichbleibender Versicherungssumme. Doch finanzielle Belastungen verlaufen nicht immer so linear, wie es ein solcher Ansatz suggeriert. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob ein Tarif mit fallender Versicherungssumme wirklich das richtige Produkt für Sie ist.
Achten Sie bei der Risikoprüfung darauf, dass Sie richtige Angaben machen. So können Sie sicherstellen, dass Sie oder Ihre Hinterbliebenen auch die vereinbarte Leistung bekommen. Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Für junge Eltern gibt es bei der LV 1871 die Option einer vereinfachten Risikoprüfung, wenn die Geburt oder Adoption eines Kindes nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Eine Risikolebensversicherung ist im Vergleich zu anderen Lebensversicherungen (z.B. einer Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) schon für einen geringen Jahresbeitrag zu haben.
Die Bedeutung einer Risikolebensversicherung ist nicht zu unterschätzen. Nehmen Sie sich entsprechend Zeit für die Wahl des richtigen Versicherungsanbieters und Tarifs.
Die Risikolebensversicherung der LV 1871 bietet drei verschiedene Absicherungsstufen: Basis, Comfort und Premium. Im Premium-Tarif ist unter anderem ein umfangreicher Schutz für Familien enthalten. Der Familienschutz beinhaltet:
Bei Tod eines Elternteils erhält jedes Kind unter sieben Jahren ein Jahr lang ein monatliches Kindergeld.
Finanzielle Unterstützung, wenn ein Kind des Versicherten eine schwere Krankheit bekommt.
Finanzielle Leistung, wenn ein Kind des Versicherten, das mindestens drei Jahre alt ist, stirbt.
Kundeninfo zur RisikoLeben der LV 1871 downloaden
Versicherungen
Individueller Schutz durch drei frei wählbare Tarifvarianten
Versicherungen
Verheiratete und unverheiratete Paare können ihren Partner für den eigenen Todesfall finanziell absichern.
Versicherungen
Mit dem Risikolebensversicherungs-Rechner erfahren Sie, wie hoch Ihr monatlicher Beitrag für eine von Ihnen festgelegte Versicherungssumme ist.
Versicherungen
Seit 2010 gibt es hierzulande keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsfragen. Erfahren Sie mehr!
Versicherungen
Bei den Beiträgen der Risikolebensversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung - sie sind steuerlich absetzbar.
Versicherungen
Mit einer RLV können sich Geschäftspartner gegenseitig schützen, den Firmenwert absichern und Erbansprüche Hinterbliebener bedienen.