Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.
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Nachhaltigkeit in der LV 1871
Als Versicherungsverein zur Vorsorge und Absicherung auf Gegenseitigkeit verfolgt die LV 1871 schon seit ihrer Gründung ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Wir fördern das Gemeinwohl durch Gemeinsinn. Damit lassen wir uns immer schon von einem Grundprinzip der Nachhaltigkeit leiten: Der Einzelne wird durch gemeinsam geteilte Verantwortung gestärkt und ist so besser vor Risiken geschützt. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie folgt diesem Prinzip. Wir richten unser Handeln daher nicht nur am Erreichen des beabsichtigten Nutzens und Zwecks aus, sondern übernehmen immer auch Verantwortung für die Wirkung unseres Handelns.
Dabei ruhen wir uns nicht auf unseren Grundsätzen aus, sondern entwickeln unser Nachhaltigkeitsengagement auf vier Handlungsfeldern kontinuierlich weiter. Erstens optimieren wir die Nachhaltigkeit unserer Kapitalanlage und verbessern so unser Rendite-Risiko-Profil. Zweitens entwickeln wir ein nachhaltiges Produktangebot. So finden nicht nur Kunden mit hohen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten die für sie passenden Angebote, wir schaffen auch einen Nachhaltigkeits-Mindeststandard für diejenigen, die sich aus anderen Gründen für ein Produkt entscheiden.
Selbstverständlich stärken wir drittens auch die Nachhaltigkeit innerhalb unseres Unternehmens. Dafür verbessern wir fortlaufend unseren ökologischen Fußabdruck, etwa durch ein umweltfreundliches und energieeffizientes Gebäudemanagement oder die Stärkung nachhaltiger Mobilität. Zudem festigen wir die Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen, sichern die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards und verhindern mit einem Compliance-Management-System Korruption beziehungsweise beugen Korruptionsrisiken vor. Als finanzstarkes Unternehmen übernehmen wir viertens auch gesellschaftliche Verantwortung und unterstützen Hilfsorganisationen und soziale Projekte, die unsere Werte vertreten. Mit der Förderung dieser vier Handlungsfelder, folgen wir dem Prinzip der Risikogemeinschaft, die den Einzelnen vor Risiken schützt und dem Wohl aller dient.
Unser ökologischer Fußabdruck
Füreinander und Miteinander - Arbeitsumfeld & Gesellschaft
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance) unterteilt. Sie können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
Dabei umfassen gesamtwirtschaftliche Nachhaltigkeitsfaktoren physische Klimarisiken wie zum Beispiel Klimaerwärmung und daraus resultierende Wetterextreme wie Stürme oder Überflutungen. Auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zählen dazu. So können beispielsweise politische Maßnahmen wie eine CO²-Steuer für fossile Kraftstoffe, Hersteller von alternativen Antriebssystemen begünstigen. Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens können beispielsweise umweltverträgliche Produktion, Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bzgl. Verhinderung von Korruption sein.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko, dem sogenannten ESG-Risiko, werden die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potenziellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrunde liegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Mit der Offenlegungs-VO* soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat.
d.h. Auswirkungen des Klimawandels auf das (Portfolio-) Unternehmen, z.B.
d.h. Auswirkungen des (Portfolio-) Unternehmens auf die Umwelt z.B. durch
Unter Nachhaltigkeitsrisiko („ESG-Risiko“) werden potenzielle negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potentiellen nachteiligen Auswirkun-gen eines zugrundeliegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt („Environment“ = E), Soziales (= S) und Unternehmensführung („Corporate Governance“ = G) unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
* Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Die folgenden Ausführungen erfolgen gemäß den Anforderungen der Offenlegungs-VO:
Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) verfolgt das Ziel, die ihr anvertrauten Beiträge ihrer Mitglieder möglichst breit diversifiziert und ertragreich anzulegen, um die Alters- und Daseinsvorsorge der Mitglieder nachhaltig sicherzustellen.
Das Portfolio der Anlagen der LV 1871 war zum Stichtag 31.08.2022 wie folgt zusammengesetzt:
Innerhalb der festverzinslichen Wertpapiere ergab sich folgende Untergliederung:
Viele der von uns investierten Anlageklassen sind von Nachhaltigkeitsrisiken nur in begrenztem Umfang, teilweise indirekt, betroffen. Anlageklassen, die wesentlich direkt betroffen sein könnten, umfassen in gebräuchlicher Sichtweise vor allem die Aktienbestände (3,6%) und Private Equity / Infrastruktur Beteiligungen (7,4%), daneben im Bereich der festverzinslichen Anlagen in geringerem Umfang die Unternehmensanleihen (15,8% inkl. Nachrang, High Yield, Private Debt und Teile der USD-Zinspapiere). Bei den meisten Staatsanleihen werden Nachhaltigkeitsrisiken als begrenzt angesehen.
Der Großteil der festverzinslichen Anlagen im Direktbestand besteht aus Pfandbriefen, Staats-, Regional- oder Förderbank-Anleihen sowie Papieren von supranationalen Organisationen. Aufgrund der breiten Streuung und der Qualität der Schuldner gehen wir dabei nicht von nennenswerten Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden aus. Der Schwerpunkt unserer festverzinslichen Anlagen liegt in Deutschland, den Ländern der EU bzw. entwickelten Staaten der OECD, Schwellenländer spielen eine sehr untergeordnete Rolle. Förderbanken bzw. supranationale Einheiten bieten darüber hinaus teilweise eine Unterstützung im Transformationsprozess geförderter Länder hin zu einer verbesserten ESG-Orientierung.
Am wesentlichsten werden Nachhaltigkeitsrisiken typischerweise im Bereich der Aktieninvestitionen gesehen. Neben der insgesamt geringen Exposition der LV 1871 gegenüber dieser Anlageklasse streuen wir hier etwaige Risiken breit über Branchen, Länder, Manager und Unternehmen. Zudem gehen wir davon aus, dass effiziente Kapitalmärkte einschätzbare Risiken bereits im aktuellen Wert der jeweiligen Wertpapiere zu einem gewissen Grad einpreisen.
Um spezifische ESG-Risiken weiter im Vorfeld zu minimieren, haben wir bestimmte Ausschlusskriterien festgelegt, die in unserer Direktanlage sowie unseren Spezialfonds umgesetzt werden. Wir investieren nicht in Unternehmen, die in die Herstellung von und den Handel mit kontroversen Waffen involviert sind, bei denen sehr schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact (z. B. Verstöße gegen Menschenrechte, Kinderarbeit, Korruption) bekannt sind, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes (≥ 30 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren, nicht in Staatspapiere von „unfreien“ Staaten (Freedom House Definition) und nicht in Agrarrohstoffe.
Der Einsatz von Futures auf Aktienindizes oder von ETFs, die einen Gesamtmarkt abdecken, ist in der LV 1871 dennoch zur effizienten Exposure-Steuerung zulässig. Hierbei wird diversifiziert das durchschnittliche ESG-Risiko des Gesamtmarktes eingegangen.
In begrenzterem Ausmaß gelten diese Aussagen auch für Unternehmensanleihen, wobei hier die Laufzeit und der nominelle Rückzahlungsanspruch typischerweise die Risiken begrenzen. Die Streuung und Beachtung von Mindestanforderungen an das Rating der Emittenten wirken dem Entstehen größerer Verluste im Anlageportfolio entgegen.
Die LV 1871 hat einen externen Berater mit der Durchführung von jährlichen Nachhaltigkeitsanalysen für die Direktanlage sowie der LV 1871 eigenen Spezialfonds beauftragt. Diese Analysen erfolgen auf Basis von ESG-Daten der Nachhaltigkeitsagentur ISS ESG. Diese Analysen sollen ggf. bestehendes Exposure zu kritisch gesehenen Bereichen aufdecken sowie einen umfassenden Überblick über das ESG-Profil der Portfolien geben, inkl. u.a. deren CO2-Footprint. Zudem erhält die LV 1871 auf Basis ihrer definierten Ausschlusskriterien eine quartärlich aktualisierte Ausschlussliste zur Verfügung gestellt, um im Investitionsprozess einen aktuellen Überblick über kritisch gesehene Unternehmen zu haben und dies entsprechend vorab bei der Neuanlage berücksichtigen zu können.
Bei den sonstigen Fondsinvestments wird geprüft, ob der Fondsmanager ESG-Kriterien standardmäßig und konsequent in seinem Anlageprozess berücksichtigt (systematische ESG-Integration). Sollte er dies nicht tun, wird er darauf angesprochen und ggf. zukünftig durch einen Manager ersetzt, der dies entsprechend praktiziert. Nahezu alle unserer Fondsmanager sind heute ebenfalls schon Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Zudem schließen unsere Fondsmanager ebenfalls Investitionen in kontroverse Waffen aus.
Insgesamt sind für das Gesamtrisiko von Aktien und auch Unternehmensanleihen eine Vielzahl von Einflussfaktoren wirksam, da im Zuge des technischen Fortschritts die Zyklen des Austausches des gesamten Produktportfolios der Unternehmen oftmals kürzer geworden sind. Der Übergang in Richtung Klimaneutralität ist daher nur ein Aspekt der stetigen Ausrichtung der Unternehmen auf den technologischen Fortschritt und sich verändernde Kundenbedürfnisse. Ein wesentlicher Teil der Aktienvolatilität stammt darüber hinaus aus konjunkturellen, unternehmensspezifischen Faktoren oder Stimmungsindikatoren der Börsen. Nachhaltigkeitsaspekte sind nur ein Faktor unter vielen. Eine breite Streuung im Portfolio wirkt zudem Klumpenrisiken entgegen.
Unter anderem gehört zu den extern verwalteten Beständen der Bereich Private Equity und Infrastruktur. Im Bereich Private Equity wird über Dachfondsinvestitionen eine noch höhere Diversifikation angestrebt als bei Aktien. Entscheidend für die spezifischen Risiken dieser Anlageklasse sind vor allem Fragen bezüglich Verschuldungsgraden und der Management-Qualität im Buy-Out-Segment.
Im Bereich Infrastruktur besteht unser Portfolio aktuell zu etwa 14% aus Investitionen in erneuerbare Energien, die den Weg der Transition hin zu einer CO2-neutralen Welt unterstützen. Andererseits sind diese Investitionen und ihre potenziellen Renditen jedoch spezifischen anderen Risiken ausgesetzt, wie beispielsweise Risiken bezüglich der erwarteten Ausbeute aus künftiger Sonneneinstrahlung und Windkraft, Risiken bezüglich Energie-Abnahmepreisen oder künftigen Regulierungen betreffend erneuerbare Energien, sowie künftige Kosten für den Bau neuer Projekte und ggf. Reparaturen während der Laufzeit. Zu beachten ist ferner auch, dass ein politischer Druck auf Investoren hin zu klimafreundlichen Projekten die Preise in diesem Bereich insbesondere bei hohem Einstiegsdruck so weit nach oben beeinflussen könnte, dass dadurch auch künftig für Neuanlagen geringere Renditen resultieren könnten. Die Investitionen müssen auch künftig im Sinne unserer Kunden strengen Rendite-Risiko-Überlegungen standhalten. Andere Infrastruktur-Investitionen umfassen Öffentlich-Private-Partnerschaften in den Bereichen Energienetze, Kommunikation, Verkehr, Versorgung, Bildung oder Gesundheit. Damit werden Entwicklungen hin zu einer insgesamt widerstandsfähigeren Infrastruktur in der jeweiligen Region sowie nachhaltigeren Städten und Gemeinden unterstützt. Auch wird damit in der Regel ein Beitrag geleistet, das Lebensumfeld für die Bevölkerung zu verbessern. Investitionen in Datennetze können über die Anbindung ländlicher Gebiete und generell die Unterstützung bspw. von Home-Office einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Klima (CO2-Reduktion) leisten.
Unser Immobilienbestand (10,8%) setzt sich aus qualitativ hochwertigen Objekten mit Schwerpunkt in München bzw. Süddeutschland zusammen. Die damit eingegangenen Nachhaltigkeitsrisiken können in absehbarer Zukunft als niedrig eingeschätzt werden, da die Objekte nicht in klimatischen Risikogebieten liegen und deren Vermietung absehbar dauerhaft sichergestellt sein sollte. Zudem haben wir einen externen Berater mit einer spezifischen Analyse des CO2-Footprints des Immobilienbestandes beauftragt, um hier einen umfassenden Einblick zu bekommen über den aktuellen Stand sowie bestehende Verbesserungspotenziale. Auf den Umgang mit potenziellen Umwelt-Auswirkungen unserer Immobilien gehen wir im folgenden Abschnitt näher ein.
Die LV 1871 vergibt Baufinanzierungsdarlehen (Hypotheken) fast ausschließlich an Privatpersonen und finanziert damit u. a. auch Neubauten und Modernisierungen, teilweise mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz. Dieser Bestand an Hypothekendarlehen (14,5%) ist aufgrund seines Fokus auf Privatkunden, der strengen Beleihungsgrenzen und der ebenfalls gebietsmäßigen Verteilung rein im süddeutschen Raum auf absehbare Zeit auch nicht wesentlich von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen.
Beteiligungen an Tochterunternehmen umfassen im Wesentlichen unsere Versicherungstöchter und den Pensionsfonds, die gesondert über Ihre Nachhaltigkeitsparameter berichten.
Als mittelständischer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit haben wir grundsätzlich das Selbstverständnis bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung, Nachhaltigkeitsrisiken in dem dargestellten Umfang in unserer Kapitalanlage zu berücksichtigen. Letztlich werden wir als Investoren aber im Falle von ggf. erforderlichen Umschichtungen (z.B. aufgrund eines im Screening negativ auffälligen Unternehmens) auch darauf achten, dass diese Umschichtung nicht die Interessen unserer Versicherungsnehmer unter Renditeaspekten schädigt.
In der fondsgebundenen Versicherung werden nur neue Fonds in die Fondspalette der LV 1871 aufgenommen, bei denen der Fondsmanager ESG-Kriterien mindestens anhand eines standardmäßigen und konsequenten Vorgehens in seinem Investmentprozess berücksichtigt (systematische ESG-Integration). Für unsere Versicherungsnehmer werden somit durch entsprechende Vorab-Auswahl des Fondsuniversums der LV 1871 Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung reduziert. Zusätzlich bieten wir auf Basis von ausschließlich FNG-zertifizierten Fonds eine gemanagte Anlagelösung (Strategie Nachhaltigkeit), die ökologische oder soziale Merkmale fördert. Ergänzend haben Kunden auch die Möglichkeit eine Anlagelösung in Kooperation mit der Ökoworld AG zu wählen, die nachhaltige Investitionen anstrebt. Vermittler und Kunden unterstützen wir bei ihrer individuellen Fondsauswahl zusätzlich durch Angabe eines ESG-Scores des Anbieters Scope Analysis GmbH. ESG-Reportings und weiterführende Angaben durch die Fondsanbieter ermöglichen es unseren Kunden, sich auch tiefergehend über die Nachhaltigkeitsrisiken der Produkte zu informieren.
Die LV 1871 hat Anfang 2021 die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) unterzeichnet. Die UN PRI fordern von ihren Unterzeichnern u. a., dass diese:
Aufgrund der breiten Streuung der Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen sowie der dargelegten Maßnahmen zur Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Kapitalanlage erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen eventueller Nachhaltigkeitsrisiken auf die Renditeerwartung des Sicherungsvermögens.
Unter sozialen und Governance-Aspekten ist die LV 1871 als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) nur ihren Kunden (die zugleich Versicherte und Mitglieder sind) und Mitarbeitern verpflichtet, jedoch keinen Renditeansprüchen etwaiger Kapitalgeber/Aktionäre. Als mittelständischem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist es uns wichtig, dort anzusetzen, wo wir durch konkrete, möglichst greifbare Maßnahmen direkt einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können, teilweise in unserem direkten, lokalen Umfeld.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen entstehen in erster Linie durch Tätigkeiten in der Realwirtschaft (z.B. durch Produktion von Gütern oder Energieerzeugung). Als Kapital-anleger bietet man den betreffenden Unternehmen Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten. Diese kann bei einem aktuell vermeintlich ESG-schwachen Unternehmen in positiver Weise dazu genutzt werden, eine Transformation hin zu einem künftig besseren ESG-Profil und somit bspw. niedrigeren CO2-Footprint zu erreichen. Die Unterstützung solcher langfristiger Transformationsprozesse – u.a. in der Industrie – stellt eine wichtige Aufgabe für die Finanzmarktteilnehmer dar.
Aktive Einflussnahme als Investor auf das Management und die Strategie eines Unternehmens (durch Stimmenausübung bzw. „Engagement“) setzt ein gewisses Stimmengewicht voraus, über das wir als LV 1871 im Rahmen unseres breit diversifizierten Anlageportfolios und begrenzten Anlagevolumens in der Regel nur in begrenztem Maße verfügen. Unter Berücksichtigung gegebener Möglichkeiten nutzen wir dieses unter Einbezug der Grundsätze guter Unternehmensführung (Corporate Governance). Die LV 1871 hat sich ferner als Unterstützer („Endorser“) der UN PRI Engagement Initiative „Advance“ zur weltweiten Förderung der Einhaltung von Menschenrechten in Unternehmen angeschlossen.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen bei unseren direkt verwalteten Wertpapieren verfolgen wir durch ein jährliches Screening (Nachhaltigkeitsanalysen) unserer Direktanlage und unserer Spezialfonds, welches durch einen externen Berater auf Basis der renommier-ten Nachhaltigkeitsagentur ISS ESG durchgeführt wird. Durch unsere festgelegten Ausschlusskriterien berücksichtigen wir wesentliche der durch die Offenlegungsverordnung genannten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs). Die Nachhaltigkeitsanalysen liefern uns zudem weitere ESG-Kennzahlen, u. a. Daten zum CO2-Fußabdruck unseres Portfolios und auch zu den wesentlichen Verursachern dieser Emissionen. Die Screening-Ergebnisse liefern uns damit einen Überblick, um nachteilige Auswirkungen detaillierter analysieren und ggf. Konsequenzen im Sinne von Umschichtungen treffen zu können.
Investitionen in Schwellenländer, bei denen oft die Transparenz von Wahlen und Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet sind oder wo Korruption ein verbreitetes Problem darstellen kann, sind bei der LV 1871 stark limitiert. Künftige Investitionen in Staatsanleihen unfreier Staaten (Definition nach Freedom House), bei denen man potenzielle nachteilige Auswirkungen vermuten könnte, sind bei uns ausgeschlossen.
Bei unseren extern gemanagten Mandaten erwarten wir künftig, auch von diesen Daten zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu erhalten. Sollten externe Manager ESG-Risiken nicht systematisch im Anlageprozess berücksichtigen, werden wir sie hierzu ansprechen und ggf. künftig durch Manager ersetzen, die dies entsprechend tun.
Die LV 1871 ist direkte Vermieterin von ca. 1.200 Wohneinheiten in München. Unsere Netto-Kaltmieten in den selbst vermieteten Münchner Wohnobjekten liegen mit 11,42 Euro Bestandsmiete pro qm weit unter dem derzeitigen Durchschnittswert für Neu- und Wiedervermietung in München von 17,93 Euro. Somit leistet die LV 1871 als Langfristinvestor durch ihren Immobilienbestand einen Beitrag zur Versorgung mit am Standort München erschwinglichem Wohnraum.
Die Manager unserer indirekt gehaltenen Immobilien haben jeweils ein umfangreiches Konzept zum Nachhaltigkeitsmanagement, bei dem ESG-Aspekte sowohl in den Investitionsprozess als auch ins weitergehende operative Management einfließen. Dies umfasst jeweils soziale als auch ökologische Aspekte, um die Portfolio-Immobilien zukunftssicher zu gestalten (u.a. nachhaltige Mietniveaus, Energieeffizienz, Energie- und Abfallwirtschaft).
Die aus unserer Sicht bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts = PAIs) berücksichtigen wir im Sinne verantwortlichen Investierens wie folgt in unserem Anlageprozess für die Direktanlage sowie unseren Spezialfonds und versuchen sie dadurch abzumildern:
PAI | Berücksichtigung im Anlageprozess |
CO2 Fußabdruck:
Die dem Portfolio zugerechneten Scope 1 & 2 Emissionen werden ins Verhältnis gesetzt zum Portfoliovolumen (tCO2 pro 1 Mio. EUR investiertem Kapital) |
Teil der jährlichen Portfolionachhaltigkeitsanalysen, Einwirken u.a. über Ausschluss bzgl. Unternehmen, die wesentlich im Bereich Kohleförderung und Energiegewinnung aus Kohle tätig sind |
Engagement in Unternehmen im Bereich fossile Brennstoffe:
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind |
Ausschluss bzgl. Unternehmen, die wesentlich im Bereich Kohleförderung und Energiegewinnung durch Kohle tätig sind |
Verstöße gegen UN Global Compact Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD:
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die gegen diese Grund- und Leitsätze verstoßen |
Ausschluss von Unternehmen, bei denen sehr schwerwiegende Verstöße gegen mindestens einen der UN Global Compact Grundsätze bekannt sind |
Engagement in umstrittene Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen):
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, d.h. in die Herstellung oder in den Handel involviert sind |
Ausschluss von Unternehmen, die in die Herstellung oder den Handel mit kontroversen Waffen (gemäß linksstehender Definition) involviert sind |
Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen:
Anteil der Investitionen in betreffende Länder |
Einwirken durch Ausschluss von unfreien Staaten gemäß Freedom House Definition (betrifft i.W. Staaten mit Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte und Rechte zur freien Meinungsäußerung / autoritäre Regime) |
Engagement in fossile Brennstoffe durch die Investition in Immobilien:
Anteil der Investitionen in Immobilien, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen |
Durch Anlagestrategie der LV 1871 ausgeschlossen. Investments im Immobilienbereich betreffen ausschließlich Wohn- und Büroimmobilien,
keine Abbau- / Lagerstätten für fossile Brennstoffe o.ä. |
CO2-Fußabdruck bei Investitionen in Immobilien:
Den Bestandsimmobilien zugerechnete Emissionen im Verhältnis zur Fläche der Immobilie (kg CO2 pro m2 Fläche der Immobilie) |
CO2-Ausstoß der Bestandsimmobilien soll durch geeignete Maßnahmen im baulichen Bereich und der Gebäudebewirtschaftung unter derzeit für Deutschland geltende Dekarbonisierungspfade gebracht und bis jedenfalls 2050 dort gehalten werden (als Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele, konkret dem 1,5 Grad Ziel). |
Versicherungsnehmer im Bereich der fondsgebundenen Versicherung, die explizit eine Kapitalanlage in nachhaltige Fonds oder gemanagte Anlagelösungen wünschen, steht eine breite Auswahl zur Verfügung. Die LV 1871 bietet sowohl Fonds als auch Anlagelösungen, die ökologische oder soziale Merkmale fördern, sowie solche, die nachhaltige Investitionen anstreben. Bei diesen Produkten werden ESG-Risiken im besonderen Maß in den Vordergrund gestellt. Wir erwarten, künftig von den Fondsmanagern entsprechende regelmäßige Informationen über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Portfolien und auch ggf. über deren positive Beiträge zu erhalten.
Wir setzen im direkten Einflussbereich unseres Unternehmens konkrete Maßnahmen um, bei denen wir positive soziale oder ökologische Auswirkungen auf unser Umfeld erwarten.
Zum einen wird der Energieverbrauch der Hauptverwaltung in München kontinuierlich verbessert, zum Beispiel über eine flächendeckende Umstellung auf LED-Beleuchtung vor einigen Jahren, den Umstieg auf klimaschonende Fernkälte, den Ersatz von Desktop-PCs durch Thin Clients oder den Einbau von energieeffizienten Fenstern und weiteren Dämmungsmaßnahmen im Rahmen umfangreicher Umbauarbeiten, die noch im Gange sind. 2016 wurde die LV 1871 für ihre Maßnahmen durch die Stadt München als „Ökoprofit Betrieb“ ausgezeichnet (https://firmen-report.de/nachhaltig-lv-1871-als-oekoprofit-betrieb-ausgezeichnet/). Die in diesem Zuge mit Maßnahmen eingesparte Energie beträgt jährlich rund 361.700 kWh oder 204.361 kg CO2.
Wir handeln sehr restriktiv bei der Zurverfügungstellung von Dienstfahrzeugen an unsere Mitarbeiter. So haben zum 30.09.2022 von 520 Mitarbeitern der LV 1871 nur 46 ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Darüber hinaus werden diese sukzessive auf effizientere Hybridmodelle umgestellt. Bei Dienstreisen ist eine KFZ-Nutzung nur in Ausnahmefällen erlaubt, ansonsten fördern wir die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel. Die LV 1871 bezuschusst ÖPNV Jobtickets mit einem Fahrkostenzuschuss und stellt ihren Mitarbeitern Job-Fahrräder zur Verfügung.
Des Weiteren möchten wir das soziale Engagement der LV 1871 herausstellen, als verantwortungsvoller Arbeitgeber. Eine moderne IT-Infrastruktur ermöglichte es in der Coronakrise von Beginn an ca. 80% der Belegschaft, im Home-Office zu arbeiten, was neben dem Infektionsschutz auch der CO2-Einsparung zu Gute kam. Auch weiterhin besteht diese Möglichkeit zu mindestens 40%. Die LV 1871 unterstützt stetig die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter mit Online Campus Lernangeboten als auch passenden Präsenz-Trainings. Zudem bieten wir selbstverständlich unseren Vertriebspartnern Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit an.
Soziale Leistungen über den Tarifvertrag hinaus, wie beispielsweise eine sehr gute betriebliche Altersvorsorge, flexible Arbeitszeitmodelle, agiles Arbeiten, Möglichkeiten für Altersteilzeit und Sabbaticals runden das Angebot an die Mitarbeiter ab und unterstützen insbesondere auch Mitarbeiter mit Familie. Da uns die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr wichtig ist, bieten wir regelmäßige persönliche Coachings, Achtsamkeitsseminare sowie Gesundheitskurse und Firmenfitness an.
Die Frauenquote in der Belegschaft der LV 1871 liegt bei 49,3% und ist damit im Vergleich zur Branche (48,9%) etwas höher. In Führungspositionen sind in unserem Haus 36,1% weibliche Mitarbeiterinnen tätig gegenüber 23,1% in der Branche.
Das umfassende Engagement für ihre Mitarbeiter hat der LV 1871 2022 zum dritten Mal in Folge die Auszeichnung als „Top Arbeitgeber Mittelstand“ eingebracht. Zusätzlich dazu wurde die LV 1871 in der Kategorie „Top Karrierechancen“ ausgezeichnet. Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu hat in Kooperation mit der ZEIT Verlagsgruppe im Jahr 2022 die LV 1871 als Top Company und Most Wanted Employer ausgezeichnet. Die LV 1871 leistet insgesamt einen Beitrag für die Gesellschaft durch Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in einem attraktiven Arbeitsumfeld bei einer weiterhin stetig wachsenden Mitarbeiterzahl anstatt eines in manchen Großkonzernen zu beobachtenden Personalabbaus.
Spendenaktionen runden das soziale Profil der LV 1871 nach außen hin ab. So wurden unter anderem 2021 zu Gunsten des Münchner Kindlheims 85 Wunschzettel von den Mitarbeitern eingelöst sowie zusätzlich 5000 EUR von der LV 1871 gespendet. Im Rahmen einer Aktion „Herzensprojekte“ wurden nach Vorschlag und Abstimmung durch die Mitarbeiter fünf soziale Projekte durch die LV 1871 mit je 1.200 Euro gefördert: Kinderhaus AtemReich in München, Herzensbrücke, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Familienherberge Lebensweg in Illingen-Schützingen und Hände für Kinder – der neue Kupferhof in Hamburg. Zusätzlich dazu hat die LV 1871 in 2022 insgesamt 20.000 Euro an verschiedene Ukraine-Hilfsorgani-sationen gespendet: Stadt München, Aktion-Deutschland-Hilfe und humedica e.V. Hiermit möchte die LV 1871 einen positiven sozialen Beitrag leisten zu konkreten, aus ihrer Sicht unterstützungswerten Initiativen.
Über allem steht bei der LV 1871 der eigentliche Geschäftszweck: Unseren Kunden bezahlbare Produkte zu Alters- und Existenzabsicherung zu bieten. An diesem Anspruch werden wir von unabhängigen Vermittlern tagtäglich gemessen, die wir nur durch ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis und starke Produkte überzeugen können. Wir arbeiten nicht mit einem Exklusivvertrieb, der lediglich den Verkauf eigener Produkte vorantreiben will, sondern sind dem ständigen Vergleich mit Mitbewerbern ausgesetzt. Unsere Geschäftspolitik ist nicht durch Gewinnmaximierung getrieben, sondern vom Fairness-Gedanken gegenüber Kunden und Mitarbeitern. Zahlreiche Ratings und Auszeichnungen belegen die Stellung der LV 1871 als verlässlichen Vorsorgepartner mit sehr gutem Finanzstärke-Rating, soliden Partner für Versicherte und Vertriebspartner mit sehr guter Reputation.
Zur Vermeidung negativer Auswirkungen im Bereich Governance verfügt die LV 1871 zudem seit Jahren über einen Corporate Governance Kodex zur Vermeidung von Interessenskonflikten, spezielle Richtlinien für in der Kapitalanlage beschäftigte Mitarbeiter sowie spezielle Mitarbeiter und Prozesse im Rahmen der Compliance Funktion. Ebenso ist die Beurteilung des Managements im Rahmen des aktiven Auswahlprozesses in der Kapitalanlage schon immer Teil unserer Anlagepolitik.
Die Leitlinien der Vergütung der LV 1871 tragen dem langfristigen Geschäftsmodell der Lebensversicherung Rechnung. Es bestehen keine Anreize für kurzfristige Gewinn- und Risikoerhöhungen. Für den Vorstand sind variable Gehaltsbestandteile mit langfristigen Zielvorgaben versehen. Für Führungskräfte und Mitarbeiter mit variablen Vergütungsbestandteilen wird ebenfalls darauf geachtet, dass Fehlanreize vermieden werden. Damit sind auch die Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen dieser gesamten Vergütungspolitik eingeschlossen.
Insgesamt sind keine Anreize gegeben, die ein risikoerhöhendes Verhalten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken aus Vergütungsaspekten hervorrufen würden.
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Unternehmensebene:
LV 1871 - Strategie zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten
Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und nehmen diese auch ernst!
Daher berücksichtigen wir nicht nur ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien (ESG-Kriterien) in unserer Kapitalanlage, sondern achten auch bei der Produktentwicklung und Fondsauswahl auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Erhalten Sie nachfolgend nachhaltigkeitsbezogene Informationen gemäß der Offenlegungs-Verordnung auf Produkt- und Fondsebene.
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene - vorvertraglich:
Anlageoption - Strategie Nachhaltigkeit
Mit der Strategie Nachhaltigkeit (nachfolgend Anlagestrategie genannt) werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Sie investiert ausschließlich in Investmentfonds (Zielfonds) mit FNG-Siegel, die Artikel 8 oder 9 Offenlegungs-VO unterliegen können. Die Anlagestrategie selbst unterliegt Artikel 8 Offenlegungs-VO. Durch die ausschließliche Verwendung von Zielfonds, die mindestens die FNG-Siegel-Mindestanforderung erfüllen, werden sowohl ökologische Merkmale (= Environment = E) als auch soziale Merkmale (=Social = S) sowie die Förderung einer guten Unternehmensführung (= Governance = G) sichergestellt.
Im Rahmen der Anlagestrategie wird jährlich überprüft, ob ein Zielfonds nach wie vor das FNG-Siegel trägt. Dies stellt sicher, dass die Förderung der ESG-Kriterien durch die Zielfonds eingehalten wird.
Die FNG-Siegel-Mindestanforderungen geben den Zielfonds entsprechende Vorgaben vor, wie beispielsweise eine 100 Prozentabdeckung bei Prüfung der Investitionen hinsichtlich Erfüllung der ESG-Kriterien. Außerdem ist sicherzustellen, dass Ausschlüsse entsprechend berücksichtigt werden.
Die Anlagestrategie fördert keine ökologischen nachhaltigen Investitionen, die durch die EU in den Umweltzielen näher definiert worden sind. Die Anlagestrategie richtet die Förderung der ökologischen und sozialen Merkmale nicht nach einem Referenzindex aus. Die Mitwirkungspolitik (Engagement) ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie.
Vertiefende Inhalte zu den hier aufgeführten Informationen, erhalten Sie in den nachfolgenden Punkten oder über den beigefügten Link.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Die Anlagestrategie fördert ökologische und soziale Merkmale, in dem sie ausschließlich Investmentfonds (Zielfonds) gemäß Artikel 8 oder 9 Offenlegungs-VO mit einer Zertifizierung durch das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) berücksichtigt. Diese müssen im Rahmen der Anlagestrategie die Mindestanforderungen (www.fng-siegel.org/kriterien) des FNG-Siegels erfüllen. Durch die Referenzierung auf das FNG-Siegel stellt die Anlagestrategie sicher, dass durch die Fondsanbieter der Zielfonds entsprechende Mindestanforderungen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in der Kapitalanlage eingehalten werden. Sie fördern somit ESG-Kriterien:
Die Anlagestrategie selbst unterliegt Artikel 8 Offenlegungs-VO, auch wenn Zielfonds gemäß Artikel 9 Offenlegungs-VO verwendet werden können.
Ziel ist die Teilnahme an der Wertentwicklung der globalen Aktien- und Rentenmärkte unter Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien durch Anlage in ein diversifiziertes Portfolio aus bis zu fünf Aktien- und Renteninvestmentfonds aus dem Bereich nachhaltiger Geldanlagen. Die Gewichtung Aktien:Renten beträgt 60:40. Das Anlageuniversum umfasst die von der QNG – Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH aktuell mit dem FNG-Siegel ausgezeichneten Investmentfonds. Das Portfolio ist diversifiziert über verschiedene Regionen und Branchen und kann rasch und flexibel reallokiert werden. Bei der Auswahl für die aktuelle Zusammensetzung des Portfolios werden qualitative mit quantitativen Kriterien kombiniert. Einmal jährlich wird die zuletzt gültige Allokation des Portfolios durch das Ausgleichsmanagement wiederhergestellt.
Das verbindliche Element der Anlagestrategie ist die ausschließliche Nutzung von Zielfonds, die ökologische oder soziale Ziele fördern (Artikel 8 Offenlegungs-VO) oder die ein nachhaltiges Investment zum Ziel haben (Artikel 9 Offenlegungs-VO). Diese Zielsetzungen müssen durch das FNG-Siegel bestätigt sein. Die Fonds müssen im Rahmen der Zertifizierung die FNG-Siegel-Mindestanforderungen erfüllen. Erhält ein in der Anlagestrategie ausgewählter Zielfonds nicht mehr das FNG-Siegel im Rahmen des jährlichen Zertifizierungsprozesses, wird er zeitnah ausgetauscht.
Die Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung erfolgt durch die Einhaltung der FNG-Siegel-Mindestanforderungen. Die Bewertungskriterien können im Detail oben in diesem Dokument unter: „Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?“ nachgelesen werden.
Die Vermögensallokation der Anlagestrategie umfasst Investitionen in Aktien als auch Renten in einem Verhältnis 60:40. Diese umfassen Investitionen mit ökologischen und sozialen Merkmalen, sowie Investitionen, die diese Merkmale nicht erfüllen. Ein Mindestanteil für Investitionen mit ökologischen oder sozialen Merkmalen oder Investitionen, die ein nachhaltiges Investment zum Ziel haben, ist nicht festgelegt.
Die zur Messung der geförderten ökologischen und sozialen Merkmale verwendeten Nachhaltigkeitsindikatoren entsprechen den FNG-Siegel-Mindestanforderungen. Die Zielfonds müssen sicherstellen, dass sie diese zu 100 Prozent mit ihrer Anlage einhalten und dies entsprechend regelmäßig überprüfen. Diese Nachhaltigkeitsindikatoren können unter www.fng-siegel.org/kriterien eingesehen werden. Sie umfassen grundsätzliche kontroverse und normbasierte Ausschlüsse auf Unternehmens- und Staatenebene gemäß FNG-Siegel-Mindestanforderungen:
1Transparency International-Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI)
Die Anlagestrategie berücksichtigt derzeit einen ausgewählten Teil der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsindikatoren (Principal adverse indicators – PAI). Hintergrund ist die derzeit noch zu geringe Datenbasis zur Messung der Nachhaltigkeitswirkung einiger Indikatoren. Zusätzlich besteht noch keine eindeutige rechtliche Aussage hinsichtlich der Methode zur Datenerhebung bei Anlagestrategien, die wiederum in Investmentfonds (Zielfonds) investieren. Hier können die Datenerhebungszeiträume bei den gewählten Zielfonds deutlich abweichen und so zu einem verfälschten Bild der Nachhaltigkeitswirkung für Anleger führen.
Für die Anlagestrategie gilt daher, dass die PAIs nur für „Soziale und Arbeitnehmerbelange sowie kontroverse Waffen“ berücksichtigt werden. Auf Zielfondsebene kann allerdings eine deutlich breitere Berücksichtigung von PAIs erfolgen.
Die Berücksichtigung der PAIs wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
Informationen zur Berücksichtigung der PAIs werden Sie auch in den jährlichen regelmäßigen Berichten finden.
Die Datenerhebung erfolgt auf Ebene der Zielfonds, die als Datenquellen verschiedene Research-Anbieter (wie beispielsweise ISS ESG oder MSCI) sowie eigene Erhebungen nutzen. Diese Daten werden in verarbeiteter Form über das European ESG Template (EET) von den Zielfonds zur Verfügung gestellt. Für die Anlagestrategie werden die Daten in der jeweiligen Zielfondsgewichtung entsprechend zusammengefasst und veröffentlicht. Der Anteil der geschätzten Daten kann nicht ermittelt werden, da die Gesellschaften auf Zielfondsebene diese Daten zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht publiziert haben.
Im Rahmen der Vergabe des FNG-Siegels, wird eine 100 Prozentabdeckung der Analyse von ESG-Kriterien in den Zielfonds enthaltenen Investments gefordert. Dennoch ist es auf Zielfondsebene nicht möglich, in allen Anlageklassen standardmäßig und konsequent ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Dies betrifft im Besonderen folgende Anlageklassen:
Ferner bestehen für die aufgeführten Mindestausschlüsse Umsatztoleranzgrenzen auf Emittentenebene sowie eine Unternehmensbeteiligungsgrenze von 20 Prozent. Weist ein Unternehmen, in das ein Zielfonds investiert, eine Beteiligung von 20 Prozent durch ein anderes Unternehmen auf, muss auch dieses Unternehmen gemäß den Ausschlusskriterien geprüft werden. Die durch die FNG-Siegel-Mindestanforderungen vorgegebenen Umsatztoleranzgrenzen sind in einem niederschwelligen Bereich von 5 bis 10 Prozent, so dass von keiner negativen Beeinflussung von ökologischen oder sozialen Merkmalen auszugehen ist.
Zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den beworbenen ökologischen und sozialen Merkmalen der Anlagestrategie werden ausschließlich Zielfonds mit FNG-Siegel verwendet. Die Fonds müssen im Rahmen der Zertifizierung die FNG-Siegel-Mindestanforderungen erfüllen. Erhält ein in der Anlagestrategie ausgewählter Zielfonds nicht mehr das FNG-Siegel im Rahmen des jährlichen Zertifizierungsprozesses, wird er zeitnah ausgetauscht.
Die für die FNG-Siegelvergabe zuständige Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen mbH (QNG) lässt sich auf Zielfondsebene entsprechende Nachweise vorlegen. Die QNG prüft die Einhaltung der Mindestausschlüsse sowie die Qualität und den Ablaufprozess des Ausschlussverfahrens. Die QNG ist zusätzlich berechtigt, die Daten zu verifizieren sowie unterjährige Stichproben einzufordern. Entspricht der Zielfonds nicht den Anforderungen der QNG innerhalb eines gewissen Zeitraums, so kann das Siegel wieder entzogen werden.
Die Mitwirkungspolitik (Engagement) ist nicht Teil der ökologischen oder sozialen Anlagestrategie. Hintergrund ist, dass die Anlagestrategie ausschließlich in Zielfonds investiert. Auf Zielfondsebene kann durchaus eine Strategie für die Mitwirkungspolitik bestehen, wird aber im Rahmen der FNG-Siegel-Mindestanforderung nicht vorausgesetzt und somit auch nicht im Rahmen der Anlagestrategie berücksichtigt.
Für die Anlagestrategie wurde zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale kein Referenzindex festgelegt.
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene - jährlicher Bericht:
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene:
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Ihren Fonds als Anlageoption einer fondsgebundenen Versicherung, können Sie über unseren FONDSFINDER einsehen. Die Informationen sind auf der Detailseite des jeweiligen Fonds im Download-Bereich abrufbar.
Nachfolgend informieren wir Sie über Änderungen, die wir im zeitlichen Verlauf der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der Unternehmens- und Produktebene vorgenommen haben.
Datum der Änderung | Artikel | Erläuterung |
01/2023 |
Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Senkung Umsatzgrenze bei Ausschlusskriterium:
Unternehmen, die den wesentlichen Teil ihres Umsatzes (≥ 30 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren. |
04/2022 |
Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Neues Ausschlusskriterium:
Agrarrohstoffe – das heißt, Spekulationen mit Nahrungsmitteln. |
04/2022 |
Artikel 10 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten | Neuer Rating-Anbieter: Morningstar® Sustainability RatingTM („Globe Rating“) wird ersetzt durch Scope Analysis GmbH („ESG-Score“). Zusätzlich werden für Anlagestrategien und Fonds neue detaillierte „ESG-Reports“ eingeführt die unter www.lv1871.de/fonds zur Verfügung stehen. |
04/2021 |
Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Neues Ausschlusskriterium:
Unternehmen, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes (≥ 50 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren. |