Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.
Sie sind Privatkunde und haben Fragen zu einem bestehenden Vertrag?
Wählen Sie:
089/ 55 167 – 11 11
Sie sind Privatkunde und wünschen ein Angebot oder eine Beratung?
Wählen Sie:
089/ 55 167 – 11 46
Sie sind Geschäftspartner?
Bitte wenden Sie sich an
Kontakt für Vertriebspartner
Oder wählen Sie:
089/ 55 167 – 11 77
Nachhaltigkeit in der LV 1871
Als Versicherungsverein zur Vorsorge und Absicherung auf Gegenseitigkeit verfolgt die LV 1871 schon seit ihrer Gründung ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Wir fördern das Gemeinwohl durch Gemeinsinn. Damit lassen wir uns immer schon von einem Grundprinzip der Nachhaltigkeit leiten: Der Einzelne wird durch gemeinsam geteilte Verantwortung gestärkt und ist so besser vor Risiken geschützt. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie folgt diesem Prinzip. Wir richten unser Handeln daher nicht nur am Erreichen des beabsichtigten Nutzens und Zwecks aus, sondern übernehmen immer auch Verantwortung für die Wirkung unseres Handelns.
Dabei ruhen wir uns nicht auf unseren Grundsätzen aus, sondern entwickeln unser Nachhaltigkeitsengagement auf vier Handlungsfeldern kontinuierlich weiter. Erstens optimieren wir die Nachhaltigkeit unserer Kapitalanlage und verbessern so unser Rendite-Risiko-Profil. Zweitens entwickeln wir ein nachhaltiges Produktangebot. So finden nicht nur Kunden mit hohen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten die für sie passenden Angebote, wir schaffen auch einen Nachhaltigkeits-Mindeststandard für diejenigen, die sich aus anderen Gründen für ein Produkt entscheiden.
Selbstverständlich stärken wir drittens auch die Nachhaltigkeit innerhalb unseres Unternehmens. Dafür verbessern wir fortlaufend unseren ökologischen Fußabdruck, etwa durch ein umweltfreundliches und energieeffizientes Gebäudemanagement oder die Stärkung nachhaltiger Mobilität. Zudem festigen wir die Chancengerechtigkeit und Vielfalt im Unternehmen, sichern die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards und verhindern mit einem Compliance-Management-System Korruption beziehungsweise beugen Korruptionsrisiken vor. Als finanzstarkes Unternehmen übernehmen wir viertens auch gesellschaftliche Verantwortung und unterstützen Hilfsorganisationen und soziale Projekte, die unsere Werte vertreten. Mit der Förderung dieser vier Handlungsfelder, folgen wir dem Prinzip der Risikogemeinschaft, die den Einzelnen vor Risiken schützt und dem Wohl aller dient.
Unser ökologischer Fußabdruck
Füreinander und Miteinander - Arbeitsumfeld & Gesellschaft
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Corporate Governance) unterteilt. Sie können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
Dabei umfassen gesamtwirtschaftliche Nachhaltigkeitsfaktoren physische Klimarisiken wie zum Beispiel Klimaerwärmung und daraus resultierende Wetterextreme wie Stürme oder Überflutungen. Auch sogenannte Transitionsrisiken im Zusammenhang der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zählen dazu. So können beispielsweise politische Maßnahmen wie eine CO²-Steuer für fossile Kraftstoffe, Hersteller von alternativen Antriebssystemen begünstigen. Nachhaltigkeitsfaktoren im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens können beispielsweise umweltverträgliche Produktion, Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bzgl. Verhinderung von Korruption sein.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko, dem sogenannten ESG-Risiko, werden die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potenziellen nachteiligen Auswirkungen eines zugrunde liegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Mit der Offenlegungs-VO* soll dem Anleger (Versicherungsnehmer) die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken in der Investmententscheidung berücksichtigt werden, und einzuschätzen, welche ökologischen und sozialen Auswirkungen seine Investition hat.
d.h. Auswirkungen des Klimawandels auf das (Portfolio-) Unternehmen, z.B.
d.h. Auswirkungen des (Portfolio-) Unternehmens auf die Umwelt z.B. durch
Unter Nachhaltigkeitsrisiko („ESG-Risiko“) werden potenzielle negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsrisiko wird dabei im engeren Sinne definiert und umfasst nicht die potentiellen nachteiligen Auswirkun-gen eines zugrundeliegenden Unternehmens auf die Umwelt oder die Gesellschaft.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden in die Bereiche Umwelt („Environment“ = E), Soziales (= S) und Unternehmensführung („Corporate Governance“ = G) unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen.
* Offenlegungs-VO ist die Abkürzung für die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen:
Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) verfolgt das Ziel, die ihr anvertrauten Beiträge ihrer Mitglieder möglichst breit diversifiziert und ertragreich anzulegen, um die Alters- und Daseinsvorsorge der Mitglieder nachhaltig sicherzustellen.
Das Portfolio der Anlagen der LV 1871 war zum Stichtag 30.06.2023 wie folgt zusammengesetzt:
Innerhalb der festverzinslichen Wertpapiere ergab sich folgende Untergliederung:
Viele der von uns investierten Anlageklassen sind von Nachhaltigkeitsrisiken nur in begrenztem Umfang, teilweise indirekt, betroffen. Anlageklassen, die wesentlich direkt betroffen sein könnten, umfassen in gebräuchlicher Sichtweise vor allem die Aktienbestände (3,9%) und Private Equity / Infrastruktur Beteiligungen (8,1%), daneben im Bereich der festverzinslichen Anlagen in geringerem Umfang die Unternehmensanleihen (15,4% inkl. Nachranganleihen, High Yield und Private Debt). Bei den meisten Staatsanleihen werden Nachhaltigkeitsrisiken als begrenzt angesehen.
Der Großteil der festverzinslichen Anlagen im Direktbestand besteht aus Pfandbriefen, Staats-, Regional- oder Förderbank-Anleihen sowie Papieren von supranationalen Organisationen. Aufgrund der breiten Streuung und der Qualität der Schuldner gehen wir dabei nicht von nennenswerten Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden aus. Der Schwerpunkt unserer festverzinslichen Anlagen liegt in Deutschland, den Ländern der EU bzw. entwickelten Staaten der OECD, Schwellenländer spielen eine sehr untergeordnete Rolle. Förderbanken bzw. supranationale Einheiten bieten darüber hinaus teilweise eine Unterstützung im Transformationsprozess geförderter Länder hin zu einer verbesserten ESG-Orientierung.
Am wesentlichsten werden Nachhaltigkeitsrisiken typischerweise im Bereich der Aktieninvestitionen gesehen. Neben der insgesamt geringen Exposition der LV 1871 gegenüber dieser Anlageklasse streuen wir hier etwaige Risiken breit über Branchen, Länder, Manager und Unternehmen. Zudem gehen wir davon aus, dass effiziente Kapitalmärkte einschätzbare Risiken bereits im aktuellen Wert der jeweiligen Wertpapiere zu einem gewissen Grad einpreisen.
Um spezifische ESG-Risiken weiter im Vorfeld zu minimieren, haben wir bestimmte Ausschlusskriterien festgelegt, die in unserer Direktanlage sowie unseren Spezialfonds umgesetzt werden. Wir investieren nicht in Unternehmen, die in die Herstellung von und den Handel mit kontroversen Waffen involviert sind, bei denen sehr schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact (z. B. Verstöße gegen Menschenrechte, Kinderarbeit, Korruption) bekannt sind, die einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes (≥ 30 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren, nicht in Staatspapiere von „unfreien“ Staaten (Freedom House Definition) und nicht in Agrarrohstoffe.
Der Einsatz von Futures auf Aktienindizes oder von ETFs, die einen Gesamtmarkt abdecken, ist in der LV 1871 dennoch zur effizienten Exposure-Steuerung zulässig. Hierbei wird diversifiziert das durchschnittliche ESG-Risiko des Gesamtmarktes eingegangen.
In begrenzterem Ausmaß gelten diese Aussagen auch für Unternehmensanleihen, wobei hier die Laufzeit und der nominelle Rückzahlungsanspruch typischerweise die Risiken begrenzen. Die Streuung und Beachtung von Mindestanforderungen an das Rating der Emittenten wirken dem Entstehen größerer Verluste im Anlageportfolio entgegen.
Die LV 1871 hat einen externen Berater mit der Durchführung von jährlichen Nachhaltigkeitsanalysen für die Direktanlage sowie der LV 1871 eigenen Spezialfonds beauftragt. Diese Analysen erfolgen auf Basis von ESG-Daten der Nachhaltigkeitsagentur ISS ESG. Diese Analysen sollen ggf. bestehendes Exposure zu kritisch gesehenen Bereichen aufdecken sowie einen umfassenden Überblick über das ESG-Profil der Portfolien geben, inkl. u.a. deren CO2-Footprint. Zudem erhält die LV 1871 auf Basis ihrer definierten Ausschlusskriterien eine quartärlich aktualisierte Ausschlussliste zur Verfügung gestellt, um im Investitionsprozess einen aktuellen Überblick über kritisch gesehene Unternehmen zu haben und dies entsprechend vorab bei der Neuanlage berücksichtigen zu können.
Bei den sonstigen Fondsinvestments wird geprüft, ob der Fondsmanager ESG-Kriterien standardmäßig und konsequent in seinem Anlageprozess berücksichtigt (systematische ESG-Integration). Sollte er dies nicht tun, wird er darauf angesprochen und ggf. zukünftig durch einen Manager ersetzt, der dies entsprechend praktiziert. Nahezu alle unsere Fondsmanager sind heute ebenfalls schon Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI). Zudem schließen unsere Fondsmanager ebenfalls Investitionen in kontroverse Waffen aus.
Insgesamt sind für das Gesamtrisiko von Aktien und auch Unternehmensanleihen eine Vielzahl von Einflussfaktoren wirksam, da im Zuge des technischen Fortschritts die Zyklen des Austausches des gesamten Produktportfolios der Unternehmen oftmals kürzer geworden sind. Der Übergang in Richtung Klimaneutralität ist daher nur ein Aspekt der stetigen Ausrichtung der Unternehmen auf den technologischen Fortschritt und sich verändernde Kundenbedürfnisse. Ein wesentlicher Teil der Aktienvolatilität stammt darüber hinaus aus konjunkturellen, unternehmensspezifischen Faktoren oder Stimmungsindikatoren der Börsen. Nachhaltigkeitsaspekte sind nur ein Faktor unter vielen. Eine breite Streuung im Portfolio wirkt zudem Klumpenrisiken entgegen.
Unter anderem gehört zu den extern verwalteten Beständen der Bereich Private Equity und Infrastruktur. Im Bereich Private Equity wird über Dachfondsinvestitionen eine noch höhere Diversifikation angestrebt als bei Aktien. Entscheidend für die spezifischen Risiken dieser Anlageklasse sind vor allem Fragen bezüglich Verschuldungsgraden und der Management-Qualität im Buy-Out-Segment.
Im Bereich Infrastruktur besteht unser Portfolio aktuell zu etwa 14% aus Investitionen in erneuerbare Energien, die den Weg der Transition hin zu einer CO2-neutralen Welt unterstützen. Andererseits sind diese Investitionen und ihre potenziellen Renditen jedoch spezifischen anderen Risiken ausgesetzt, wie beispielsweise Risiken bezüglich der erwarteten Ausbeute aus künftiger Sonneneinstrahlung und Windkraft, Risiken bezüglich Energie-Abnahmepreisen oder künftigen Regulierungen betreffend erneuerbare Energien, sowie künftige Kosten für den Bau neuer Projekte und ggf. Reparaturen während der Laufzeit. Zu beachten ist ferner auch, dass ein politischer Druck auf Investoren hin zu klimafreundlichen Projekten die Preise in diesem Bereich insbesondere bei hohem Einstiegsdruck so weit nach oben beeinflussen könnte, dass dadurch auch künftig für Neuanlagen geringere Renditen resultieren könnten. Die Investitionen müssen auch künftig im Sinne unserer Kunden strengen Rendite-Risiko-Überlegungen standhalten. Andere Infrastruktur-Investitionen umfassen Öffentlich-Private-Partnerschaften in den Bereichen Energienetze, Kommunikation, Verkehr, Versorgung, Bildung oder Gesundheit. Damit werden Entwicklungen hin zu einer insgesamt widerstandsfähigeren Infrastruktur in der jeweiligen Region sowie nachhaltigeren Städten und Gemeinden unterstützt. Auch wird damit in der Regel ein Beitrag geleistet, das Lebensumfeld für die Bevölkerung zu verbessern. Investitionen in Datennetze können über die Anbindung ländlicher Gebiete und generell die Unterstützung bspw. von Home-Office einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Klima (CO2-Reduktion) leisten.
Unser Immobilienbestand (11,3%) setzt sich aus qualitativ hochwertigen Objekten mit Schwerpunkt in München bzw. Süddeutschland zusammen. Die damit eingegangenen Nachhaltigkeitsrisiken können in absehbarer Zukunft als niedrig eingeschätzt werden, da die Objekte nicht in klimatischen Risikogebieten liegen und deren Vermietung absehbar dauerhaft sichergestellt sein sollte. Zudem haben wir einen externen Berater mit einer spezifischen Analyse des CO2-Footprints des Immobilienbestandes beauftragt, um hier einen umfassenden Einblick zu bekommen über den aktuellen Stand sowie bestehende Verbesserungspotenziale. Auf den Umgang mit potenziellen Umwelt-Auswirkungen unserer Immobilien gehen wir im folgenden Abschnitt näher ein.
Die LV 1871 vergibt Baufinanzierungsdarlehen (Hypotheken) fast ausschließlich an Privatpersonen und finanziert damit u. a. auch Neubauten und Modernisierungen, teilweise mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz. Dieser Bestand an Hypothekendarlehen (14,5%) ist aufgrund seines Fokus auf Privatkunden, der strengen Beleihungsgrenzen und der ebenfalls gebietsmäßigen Verteilung rein im süddeutschen Raum auf absehbare Zeit auch nicht wesentlich von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen.
Beteiligungen an Tochterunternehmen umfassen im Wesentlichen unsere Versicherungstöchter und den Pensionsfonds, die gesondert über Ihre Nachhaltigkeitsparameter berichten.
Als mittelständischer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit haben wir grundsätzlich das Selbstverständnis bezüglich gesellschaftlicher Verantwortung, Nachhaltigkeitsrisiken in dem dargestellten Umfang in unserer Kapitalanlage zu berücksichtigen. Letztlich werden wir als Investoren aber im Falle von ggf. erforderlichen Umschichtungen (z.B. aufgrund eines im Screening negativ auffälligen Unternehmens) auch darauf achten, dass diese Umschichtung nicht die Interessen unserer Versicherungsnehmer unter Renditeaspekten schädigt.
In der fondsgebundenen Versicherung werden nur neue Fonds in die Fondspalette der LV 1871 aufgenommen, bei denen der Fondsmanager ESG-Kriterien mindestens anhand eines standardmäßigen und konsequenten Vorgehens in seinem Investmentprozess berücksichtigt (systematische ESG-Integration). Für unsere Versicherungsnehmer werden somit durch entsprechende Vorab-Auswahl des Fondsuniversums der LV 1871 Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung reduziert. Zusätzlich bieten wir auf Basis von ausschließlich FNG-zertifizierten Fonds eine gemanagte Anlagelösung (Strategie Nachhaltigkeit), die ökologische oder soziale Merkmale fördert. Ergänzend haben Kunden auch die Möglichkeit eine Anlagelösung in Kooperation mit der Ökoworld AG zu wählen, die nachhaltige Investitionen anstrebt. Vermittler und Kunden unterstützen wir bei ihrer individuellen Fondsauswahl zusätzlich durch Angabe eines ESG-Scores des Anbieters Scope Analysis GmbH. ESG-Reportings und weiterführende Angaben durch die Fondsanbieter ermöglichen es unseren Kunden, sich auch tiefergehend über die Nachhaltigkeitsrisiken der Produkte zu informieren.
Die LV 1871 hat Anfang 2021 die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) unterzeichnet. Die UN PRI fordern von ihren Unterzeichnern u. a., dass diese:
Aufgrund der breiten Streuung der Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen sowie der dargelegten Maßnahmen zur Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Kapitalanlage erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen eventueller Nachhaltigkeitsrisiken auf die Renditeerwartung des Sicherungsvermögens.
Die LV 1871 nutzt folgende Vertriebsmöglichkeiten:
Die LV 1871 veröffentlicht auf der Internetseite umfangreiche Informationen, insbesondere zu Nachhaltigkeitsrisiken. So legt die LV 1871 schon vor dem ersten Vertriebskontakt dar, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und bewertet.
Die vorausgehenden Informationen zu Artikel 3 Offenlegungs-VO können dem nachfolgenden PDF-Dokument entnommen werden:
LV 1871 Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO Art. 3
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die LV 1871 berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der LV 1871. Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Die vollständige Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Statement) kann nachfolgend als pdf-Datei abgerufen werden:
LV 1871 Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO Art. 4 (PAI Statement)
Die aus Sicht der LV 1871 wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) umfassen: Treibhausgasemissionen für Investitionen in Unternehmen, CO2-Fußabdruck, Treibhausgasintensität, schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (u.a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsprävention) und Treibhausgasemissionen speziell im Immobilienbestand.
PAI-Indikator | Beschreibung |
Treibhausgasemissionen für Investitionen in Unternehmen | Die LV 1871 investiert in ihrer Direktanlage und den Spezialfonds nicht in Unternehmen, welche einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes (≥ 30%) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren. Zudem sind Unternehmen ausgeschlossen, die sehr schwerwiegend gegen mindestens eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. Diese Prinzipien umfassen auch den Bereich Umweltnormen. Ergänzend dazu möchte die LV 1871 auf eine langfristige Reduzierung des CO2-Fußabdrucks in ihrem Kapitalanlageportfolio hinwirken. Konkrete Maßnahmen hierzu werden noch entwickelt. Prinzipiell soll berücksichtigt werden, ob sich ein Unternehmen Strategien zur Transformation von einem aktuell CO2-intensiven Profil hin zu einer langfristigen Reduktion seines CO2-Fußabdrucks gesetzt hat. Bei der Auswahl der externen Manager legt die LV 1871 in allen Anlageklassen Wert darauf, dass diese ebenfalls konsequent ESG-Kriterien in ihren Anlageprozessen berücksichtigen. |
CO2-Fußabdruck | |
Treibhausgasintensität | |
Schwerwiegende Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact (u.a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Korruptionsprävention) | Die LV 1871 schließt bei ihren Investitionen für den Direktbestand und die Spezialfonds Unternehmen aus, die sehr schwerwiegend gegen mindestens eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact verstoßen. |
Treibhausgasemissionen speziell im Immobilienbestand | In der Direktanlage soll der CO2-Ausstoß der Bestandsimmobilien durch geeignete Maßnahmen im baulichen Bereich und der Gebäudebewirtschaftung unter derzeit für Deutschland geltende Dekarbonisierungspfade gebracht und bis jedenfalls 2050 dort gehalten werden (als Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele, konkret dem 1,5 Grad Ziel). In allen Immobilienfonds/-beteiligungen werden die THG-Emissionen jährlich erfasst, analysiert und Maßnahmen zur Senkung der Emissionen erarbeitet. |
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Die LV 1871 nutzt folgende Vertriebsmöglichkeiten:
Die LV 1871 veröffentlicht auf der Internetseite umfangreiche Informationen, insbesondere zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. So legt die LV 1871 schon vor dem ersten Vertriebskontakt dar, wie sie die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen identifiziert und bewertet. Im Betrachtungszeitraum sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten eingeflossen, indem Versicherungsnehmern mit Nachhaltigkeitspräferenz im Rahmen der Geeignetheitsprüfung die Möglichkeit gegeben wird, bestimmte nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Fondsauswahl auszuschließen. Diese sind derzeit:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schwellenwerte mit eingeflossen sind, diese wurden jedoch nicht aktiv berücksichtigt.
Die Leitlinien der Vergütung der LV 1871 tragen dem langfristigen Geschäftsmodell der Lebensversicherung Rechnung. Es bestehen keine Anreize für kurzfristige Gewinn- und Risikoerhöhungen. Für den Vorstand sind variable Gehaltsbestandteile mit langfristigen Zielvorgaben versehen. Für Führungskräfte und Mitarbeiter mit variablen Vergütungsbestandteilen wird ebenfalls darauf geachtet, dass Fehlanreize vermieden werden. Damit sind auch die Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen dieser gesamten Vergütungspolitik eingeschlossen.
Insgesamt sind keine Anreize gegeben, die ein risikoerhöhendes Verhalten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken aus Vergütungsaspekten hervorrufen würden.
Die vorausgehenden Informationen zu Artikel 5 Offenlegungs-VO können dem nachfolgenden PDF-Dokument entnommen werden:
Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung und nehmen diese auch ernst!
Daher berücksichtigen wir nicht nur ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien (ESG-Kriterien) in unserer Kapitalanlage, sondern achten auch bei der Produktentwicklung und Fondsauswahl auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Erhalten Sie nachfolgend nachhaltigkeitsbezogene Informationen gemäß der Offenlegungs-Verordnung auf Produkt- und Fondsebene.
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Produktebene:
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene:
Nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Ihren Fonds als Anlageoption einer fondsgebundenen Versicherung, können Sie über unseren FONDSFINDER einsehen. Die Informationen sind auf der Detailseite des jeweiligen Fonds im Download-Bereich abrufbar.
Nachfolgend informieren wir Sie über Änderungen, die wir im zeitlichen Verlauf der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten auf der Unternehmens- und Produktebene vorgenommen haben.
Datum der Änderung | Artikel | Erläuterung |
08/2023 | Artikel 3 Offenlegungs-VO – Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Aktualisierung der Daten zur Portfoliostruktur der Kapitalanlage der LV 1871 auf den Stand 30.06.2023. |
08/2023 | Artikel 9 Offenlegungs-VO - Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen | Anpassung des Mindestanteils nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel von 100 % auf 45%. Anpassung des Mindestanteils nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel von 100% auf 10%. Textliche Anpassungen, Konkretisierungen und Fehlerkorrekturen im Rahmen Nachbesserung der Offenlegungs-VO |
06/2023 | Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten | Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2022 für die Anlagestrategie „Klimarente“ |
06/2023 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Ergänzung um Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungstätigkeiten |
06/2023 | Artikel 4 Offenlegungs-VO - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens | Austausch der qualitativen Ausführungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens durch quantitative und qualitative Ausführungen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens sowie Ergänzung der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung |
04/2023 | Artikel 11 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen in regelmäßigen Berichten | Veröffentlichung des regelmäßigen Berichts 2022 für die Anlagestrategie „Strategie Nachhaltigkeit“ |
04/2023 | Artikel 8 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen Artikel 10 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten | Konkretisierung der ausgewiesenen vorvertraglichen Informationen sowie eine gesetzliche geforderte Anpassung zum Thema: „Ermöglichende bzw. Übergangstätigkeiten fossiles Gas und Kernenergie“ |
01/2023 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Senkung Umsatzgrenze bei Ausschlusskriterium: Unternehmen, die den wesentlichen Teil ihres Umsatzes (≥ 30 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren. |
04/2022 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Neues Ausschlusskriterium: Agrarrohstoffe – das heißt, Spekulationen mit Nahrungsmitteln. |
04/2022 | Artikel 10 Offenlegungs-VO - Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten | Neuer Rating-Anbieter: Morningstar® Sustainability RatingTM („Globe Rating“) wird ersetzt durch Scope Analysis GmbH („ESG-Score“). Zusätzlich werden für Anlagestrategien und Fonds neue detaillierte „ESG-Reports“ eingeführt die unter www.lv1871.de/fonds zur Verfügung stehen. |
04/2021 | Artikel 3 Offenlegungs-VO - Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken | Neues Ausschlusskriterium: Unternehmen, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes (≥ 50 Prozent) aus der Gewinnung von Kohle oder Energiegewinnung durch Kohle generieren. |