KAPITALLEBENSVERSICHERUNG
Monatliche Beitragszahlung oder Einmalanlage
Wer Kapital aufgebaut hat, möchte sicher sein, dass auch das Erbe sauber geregelt ist. Die Erbvorsorge der LV 1871 unterstützt Sie dabei. Wir zahlen im Todesfall eine fest vereinbarte Summe aus.
Die LV 1871 lässt Ihnen zudem die freie Wahl bei der Einzahlung. Sie können Kapital mit regelmäßigen Monatsbeiträgen oder mit einer einmaligen größeren Summe aufbauen.
Die zwei Modelle der Erbvorsorge im Überblick:
Der Vertrag ist für alle interessant, die ihr Erbe durch regelmäßige Zahlungen weitblickend regeln möchten.
Wer einen bereits angesparten Geldbetrag sicher anlegen möchte, findet hier die ideale Versicherungsform. Ab einem Eintrittsalter von 50 Jahren ist das bis zu einer Versicherungssumme von 25.000 Euro sogar ohne Gesundheitsfragen möglich.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 551 67 – 1146
Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 551 67 – 1146
Finanzieller Schutz unabhängig vom Todeszeitpunkt
Die Erbvorsorge der LV 1871 garantiert finanziellen Todesfallschutz zeitunabhängig. Auch wenn der Todesfall bereits in jungen Jahren eintritt, gilt: Die Leistung wird in jedem Fall an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, die Sie vorher benannt haben. Steuern werden hierbei nicht abgezogen. Im Gegensatz zu gängigen Risikolebensversicherungen ist die Leistung damit nicht an ein bestimmtes Ablaufdatum gebunden.
Dynamische Anpassung der Leistungen ohne Gesundheitsfragen
Mit einer dynamischen Steigerung der Versicherungsbeiträge sorgen Sie noch besser vor. Sie mildern die Inflation durch die steigende Absicherung. Auch die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen steigt damit. Dabei sind hier keine zusätzlichen Gesundheitsfragen erforderlich.
Erbvorsorge mit Berufsunfähigkeitsschutz kombinieren
Sie wollen die Sicherheit einer soliden Altersvorsorge mit Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit verbinden? Auch dann sind Sie bei der LV 1871 richtig.
Mit einer Berufsunfähigkeitsrente gleichen Sie einen möglichen Einkommensverlust aus. Sollten Sie berufsunfähig werden, stellen wir Sie außerdem von der Beitragszahlung für Ihre Lebensversicherung frei. Auf diese Weise erreichen Sie Ihre finanziellen Versorgungsziele – und wir zahlen die Beiträge.
Ein Highlight ist außerdem die BUZ 3.000 Beitragsbefreiung: Bis zu einem Gesamtjahresbeitrag von maximal 3.000 Euro entfallen die Gesundheitsfragen. An ihre Stelle tritt eine kurze Wartezeit von drei Jahren. Die BUZ 3.000 Beitragsbefreiung bietet Ihnen eine besonders unkomplizierte Lösung, um für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen.
Kombination mit Unfalltod-Zusatzversicherung
Sie können Ihre Angehörigen vor den Folgen eines Unfalltodes zusätzlich absichern. Das gilt für den Fall, dass eine versicherte Person bei einem Unfall stirbt – oder innerhalb eines Jahres an dessen Folgen. Dann erhalten die Angehörigen über die Leistung aus der Lebensversicherung hinaus eine zusätzliche Summe. Damit sind sie für eine solch unvorhersehbare Situation besser abgesichert.
Basisinformationsblätter (PRIIP)
Die Basisinformationsblätter stellen Ihnen wesentliche Informationen gemäß der PRIIP-Verordnung über dieses Produkt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Nachhaltigkeit in den Altersvorsorgeprodukten der LV 1871
Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.
Downloaden Sie hier hilfreiche PDFs mit weiteren Infos
Versicherungen
Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871
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Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
Magazin
Dank Hinterbliebenenrente und privater Absicherung muss niemand zumindest finanziell im Regen stehen. Welche Ansprüche haben Hinterbliebene?