Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Erbvorsorge

    • Auszahlung einer fest vereinbarten Summe im Todesfall
    • Höchststumme von 1 Million Euro
    • Ohne Gesundheitsfragen möglich
    Erbvorsorge

    Die Erbvorsorge der LV 1871

    Wenn Sie sich in der zweiten Lebenshälfte befinden und dazu noch vermögend sind, dann ist das Thema Erbe in der Regel von besonderer Wichtigkeit. Die Erbvorsorge der LV 1871 ist eine Kapitallebensversicherung, bei der im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an Ihren Bezugsberechtigen ausgezahlt wird. Bei der Beitragszahlung können Sie individuell zwischen einem laufenden Beitrag (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche, jährliche Beitragszahlung) oder einem Einmalbeitrag wählen.

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    • Finanzielle Entlastung der Angehörigen
    • Todesfallschutz mit einer Höchstsumme von 1 Million Euro
    • Einkommenssteuerfreie Auszahlung
    • Mit einer Unfalltod-Zusatzversicherung kombinierbar

    Warum ist eine Erbvorsorge sinnvoll?

    Im Gegensatz zu einer klassischen Kapitallebensversicherung bietet die Erbvorsorge einen lebenslangen Versicherungsschutz. Sie leistet genau zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Angehörigen Kapital benötigen, um beispielsweise eine der folgenden Herausforderungen zu lösen:

    • Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen: Wenn der Wert von Immobilien oder anderen Hinterlassenschaften die erbschaftssteuerlichen Freibeträge übersteigt, müssen die Erben hohe Steuern an das Finanzamt zahlen. Haben Sie nicht die nötigen finanziellen Mittel, müssen zum Beispiel Elternhäuser verkauft werden, um den Forderungen nachzukommen.
    • Auszahlung an die Geschwister bei geerbten Immobilien: Wenn ein Erbe das Elternhaus übernehmen möchte, kommt es häufig vor, dass Geschwister ausgezahlt werden müssen. Sind die dafür benötigten liquiden Mittel nicht vorhanden, ist die einzige Alternative nur der Verkauf der Immobilie.
    • Auszahlung an pflichtteilsberechtigte Personen: Wenn zum Beispiel Kinder oder Eltern im Testament nicht berücksichtigt wurden, steht diesen dennoch der Pflichtteil zu. Diesen müssen die Erben später ausbezahlen.

    Mit der Erbvorsorge der LV 1871 können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erben das nötige Kapital haben, um die Erbschaftssteuer zu begleichen oder Auszahlungen an Geschwister und pflichtteilsberechtigte Personen vorzunehmen. Auf diese Weise sichern Sie Ihre Hinterbliebenen nicht nur finanziell ab, sondern verhindern auch Familienstreitigkeiten.

    Die Meinung der Experten:

    Auszeichnung Fitch: A+ Stark

    A+ stark

    Fitch Ratings

    Ausgezeichnet

    Morgen & Morgen

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    Wir helfen Ihnen gerne:

    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
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    Frank Kohrt
    (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Beispiele: Für wen ist eine Erbvorsorge sinnvoll?

    Eine Erbvorsorge kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Nachfolgend finden Sie beispielhafte Szenarien, die veranschaulichen, in welchen Fällen eine Erbvorsorge eine kluge Wahl sein kann:

    Herr Schneider besitzt ein Zweifamilienhaus im Wert von 2 Mio. Euro. Sein einziger Sohn, der mit seiner Familie ebenfalls in dem Haus lebt, ist der Alleinerbe. Nur für das Haus (ohne zusätzliches Barvermögen des Vaters) kann die Erbschaftssteuer, die der Sohn beim Tod des Vaters – abzüglich seines Freibetrages – an das Finanzamt entrichten muss, sehr hoch sein.

    Fazit: Aufgrund der Erbvorsorge verfügt der Sohn über eine ausreichende Liquidität und muss weder das Haus verkaufen noch ein Darlehen für die Erbschaftssteuer aufnehmen.

    Für Frau Dietz ist es wichtig, dass sich ihre beiden Kinder nach ihrem Tod nicht wegen dem Erbe streiten. Da ihre Tochter das Elternhaus (Verkehrswert 400.000 Euro) gerne nach ihrem Tod einmal übernehmen möchte, muss sie ihrem Bruder 200.000 Euro ausbezahlen.

    Fazit: Die Tochter ist aufgrund des Freibetrags von der Erbschaftssteuer befreit. Sie muss jedoch ihren Bruder auszahlen. Den Betrag aus der Erbvorsorge der Mutter kann sie dafür nutzen.

    Herr und Frau König haben sich in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die Erben des Letztversterbenden von ihnen sollen die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sein. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen von Herrn König besteht zum überwiegenden Teil aus Immobilien, seine Frau hat kein Vermögen. Falls Herr König vor seiner Frau stirbt, haben die Kinder – da sie im ersten Erbgang nichts erhalten – einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von jeweils 1/8 des Nachlasses. Pflichtteile müssen grundsätzlich sofort in Geld ausgezahlt werden.

    Fazit: Frau König kann mit der abgeschlossenen Erbvorsorge ihre Kinder auszahlen, wenn diese ihren Pflichtteil haben möchten.

    Infos zur Erbvorsorge

    Finanzieller Schutz unabhängig vom Todeszeitpunkt

    Die Erbvorsorge der LV 1871 garantiert finanziellen Todesfallschutz zeitunabhängig. Auch wenn der Todesfall bereits in jungen Jahren eintritt, gilt: Die Leistung wird in jedem Fall an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, die Sie vorher benannt haben. Steuern werden hierbei nicht abgezogen. Im Gegensatz zu gängigen Risikolebensversicherungen ist die Leistung damit nicht an ein bestimmtes Ablaufdatum gebunden.

    Wahl zwischen Risikoprüfung und Wartezeit bei Einmalbeitrag

    Abhängig vom Eintrittsalter und der Höhe der Versicherungssumme haben Sie ab einem Alter von 50 Jahren die Möglichkeit, auf die Beantwortung der Risikofragen zu verzichten. Anstatt der Risikofragen haben Sie dann eine Wartezeit, die ein oder zwei Jahre betragen kann.

    Einkommenssteuerfreie Auszahlung

    Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Diese Auszahlung hat keine Auswirkungen auf die Einkommenssteuer der bezugsberechtigten Person.

    Beitragsdynamik (optional)

    Mit einer dynamischen Steigerung der Versicherungsbeiträge sorgen Sie noch besser vor. Sie mildern die Inflation durch die steigende Absicherung. Auch die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen steigt damit. Dabei sind hier keine zusätzlichen Gesundheitsfragen erforderlich. Sie können eine Beitragsdynamik zwischen drei und fünf Prozent vereinbaren.

    Mit der Unfalltod-Zusatzversicherung den Unfalltod absichern (optional)

    Sie können zusätzlich den Unfalltod absichern. Dann erhält die bezugsberechtigte Person (oder die Erben, wenn keine bezugsberechtigte Person verfügt wurde) im Falle eines Unfalls über die Leistung aus der Erbvorsorge hinaus eine zusätzliche Summe. Damit sind sie für eine solch unvorhersehbare Situation besser abgesichert. Ab dem 75. Lebensjahr besteht der Versicherungsschutz aus der Unfalltod-Zusatzversicherung nur eingeschränkt.

    Basisinformationsblätter (PRIIP)

    Die Basisinformationsblätter stellen Ihnen wesentliche Informationen gemäß der PRIIP-Verordnung über dieses Produkt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: Basisinformationsblätter (PRIIP)

    Nachhaltigkeit in den Altersvorsorgeprodukten der LV 1871

    Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.

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