Unvorstellbar befreiend
Wenn Sie sich in der zweiten Lebenshälfte befinden und dazu noch vermögend sind, dann ist das Thema Erbe in der Regel von besonderer Wichtigkeit. Die Erbvorsorge der LV 1871 ist eine Kapitallebensversicherung, bei der im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an Ihren Bezugsberechtigen ausgezahlt wird. Bei der Beitragszahlung können Sie individuell zwischen einem laufenden Beitrag (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche, jährliche Beitragszahlung) oder einem Einmalbeitrag wählen.
Im Gegensatz zu einer klassischen Kapitallebensversicherung bietet die Erbvorsorge einen lebenslangen Versicherungsschutz. Sie leistet genau zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Angehörigen Kapital benötigen, um beispielsweise eine der folgenden Herausforderungen zu lösen:
Mit der Erbvorsorge der LV 1871 können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erben das nötige Kapital haben, um die Erbschaftssteuer zu begleichen oder Auszahlungen an Geschwister und pflichtteilsberechtigte Personen vorzunehmen. Auf diese Weise sichern Sie Ihre Hinterbliebenen nicht nur finanziell ab, sondern verhindern auch Familienstreitigkeiten.
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
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Eine Erbvorsorge kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Nachfolgend finden Sie beispielhafte Szenarien, die veranschaulichen, in welchen Fällen eine Erbvorsorge eine kluge Wahl sein kann:
Herr Schneider besitzt ein Zweifamilienhaus im Wert von 2 Mio. Euro. Sein einziger Sohn, der mit seiner Familie ebenfalls in dem Haus lebt, ist der Alleinerbe. Nur für das Haus (ohne zusätzliches Barvermögen des Vaters) kann die Erbschaftssteuer, die der Sohn beim Tod des Vaters – abzüglich seines Freibetrages – an das Finanzamt entrichten muss, sehr hoch sein.
Fazit: Aufgrund der Erbvorsorge verfügt der Sohn über eine ausreichende Liquidität und muss weder das Haus verkaufen noch ein Darlehen für die Erbschaftssteuer aufnehmen.
Für Frau Dietz ist es wichtig, dass sich ihre beiden Kinder nach ihrem Tod nicht wegen dem Erbe streiten. Da ihre Tochter das Elternhaus (Verkehrswert 400.000 Euro) gerne nach ihrem Tod einmal übernehmen möchte, muss sie ihrem Bruder 200.000 Euro ausbezahlen.
Fazit: Die Tochter ist aufgrund des Freibetrags von der Erbschaftssteuer befreit. Sie muss jedoch ihren Bruder auszahlen. Den Betrag aus der Erbvorsorge der Mutter kann sie dafür nutzen.
Herr und Frau König haben sich in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die Erben des Letztversterbenden von ihnen sollen die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sein. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen von Herrn König besteht zum überwiegenden Teil aus Immobilien, seine Frau hat kein Vermögen. Falls Herr König vor seiner Frau stirbt, haben die Kinder – da sie im ersten Erbgang nichts erhalten – einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von jeweils 1/8 des Nachlasses. Pflichtteile müssen grundsätzlich sofort in Geld ausgezahlt werden.
Fazit: Frau König kann mit der abgeschlossenen Erbvorsorge ihre Kinder auszahlen, wenn diese ihren Pflichtteil haben möchten.
Finanzieller Schutz unabhängig vom Todeszeitpunkt
Die Erbvorsorge der LV 1871 garantiert finanziellen Todesfallschutz zeitunabhängig. Auch wenn der Todesfall bereits in jungen Jahren eintritt, gilt: Die Leistung wird in jedem Fall an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, die Sie vorher benannt haben. Steuern werden hierbei nicht abgezogen. Im Gegensatz zu gängigen Risikolebensversicherungen ist die Leistung damit nicht an ein bestimmtes Ablaufdatum gebunden.
Wahl zwischen Risikoprüfung und Wartezeit bei Einmalbeitrag
Abhängig vom Eintrittsalter und der Höhe der Versicherungssumme haben Sie ab einem Alter von 50 Jahren die Möglichkeit, auf die Beantwortung der Risikofragen zu verzichten. Anstatt der Risikofragen haben Sie dann eine Wartezeit, die ein oder zwei Jahre betragen kann.
Einkommenssteuerfreie Auszahlung
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Diese Auszahlung hat keine Auswirkungen auf die Einkommenssteuer der bezugsberechtigten Person.
Beitragsdynamik (optional)
Mit einer dynamischen Steigerung der Versicherungsbeiträge sorgen Sie noch besser vor. Sie mildern die Inflation durch die steigende Absicherung. Auch die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen steigt damit. Dabei sind hier keine zusätzlichen Gesundheitsfragen erforderlich. Sie können eine Beitragsdynamik zwischen drei und fünf Prozent vereinbaren.
Mit der Unfalltod-Zusatzversicherung den Unfalltod absichern (optional)
Sie können zusätzlich den Unfalltod absichern. Dann erhält die bezugsberechtigte Person (oder die Erben, wenn keine bezugsberechtigte Person verfügt wurde) im Falle eines Unfalls über die Leistung aus der Erbvorsorge hinaus eine zusätzliche Summe. Damit sind sie für eine solch unvorhersehbare Situation besser abgesichert. Ab dem 75. Lebensjahr besteht der Versicherungsschutz aus der Unfalltod-Zusatzversicherung nur eingeschränkt.
Basisinformationsblätter (PRIIP)
Die Basisinformationsblätter stellen Ihnen wesentliche Informationen gemäß der PRIIP-Verordnung über dieses Produkt zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: Basisinformationsblätter (PRIIP)
Nachhaltigkeit in den Altersvorsorgeprodukten der LV 1871
Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.
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Dank Hinterbliebenenrente und privater Absicherung muss niemand zumindest finanziell im Regen stehen. Welche Ansprüche haben Hinterbliebene?