Risikolebensversicherung
Verheiratete und unverheiratete Paare können ihren Partner für den eigenen Todesfall finanziell absichern. In welcher Konstellation hierzu eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Vertragsarten haben und worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Häufig werden Risikolebensversicherungen nur für Familien empfohlen, doch auch für kinderlose Paare ist eine solche Versicherung sinnvoll. Als Faustformel gilt: Wenn Ihr Partner ohne Ihr Einkommen nicht über die Runden kommt, sollten Sie über eine Risikolebensversicherung als Paar nachdenken.
Wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, erhält der Bezugsberechtigte im Todesfall des Partners eine zuvor festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt – vorausgesetzt, der Partner ist innerhalb der Vertragslaufzeit gestorben. Diese kann flexibel gewählt werden.
Im Übrigen: Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist nicht nur in einer Lebensgemeinschaft, sondern auch in einer Geschäftsbeziehung eine Erwägung wert. Die Risikolebensversicherung bewahrt den hinterbliebenen Geschäftspartner vor finanziellen Schwierigkeiten, falls Verbindlichkeiten bestehen.
Wenn Sie sich als Partner oder Ehepaar für den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei der LV 1871 entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen Vertragsvarianten. Sie können die zwei Verträge entweder getrennt oder über Kreuz abschließen.
Der Hauptvorteil bei dieser Versicherungsform ist die Flexibilität. Wenn die Partnerschaft endet, kann der Vertrag unkompliziert auf einen anderen Bezugsberechtigten übertragen werden. Außerdem können die Versicherungssummen und Laufzeiten an die individuellen Gegebenheiten der Partner angepasst und unterschiedlich gestaltet werden. Dies kann zum Beispiel bei Alters- und Vermögensunterschieden relevant sein. Wenn beide versicherten Personen innerhalb der Laufzeit sterben, werden die Versicherungssummen zudem beide Male an die Hinterbliebenen ausgeschüttet. Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung würde der Betrag zum Beispiel nur einmal ausgezahlt.
Der Nachteil dieser Versicherungsform: Es können relativ hohe Erbschaftssteuern fällig werden, da bei unverheirateten Paaren niedrige Freibeträge existieren. In diesem Fall wäre finanziell vielleicht eine Risikolebensversicherung über Kreuz interessanter.
Bei dieser Versicherungsvariante schließen beide Partner einen eigenen Versicherungsvertrag ab, jedoch „über Kreuz“. Der Ehemann ist dann Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, die versicherte Person ist aber die Ehefrau. Sie schließt wiederum einen Vertrag ab, in dem sie Bezugsberechtigte und Versicherungsnehmerin ist, aber ihr Mann die versicherte Person. Bei Auszahlung wird in diesem Szenario keine Erbschaftssteuer fällig.
Die Vorteile entsprechen zum Großteil den individuellen Verträgen. Eine Änderung des Bezugsberechtigten ist jedoch bei dieser Versicherungsform teilweise mit Nachteilen, wie dem etwaigen Verlust der Steuerfreiheit verbunden.
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
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Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
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Einige Versicherer bieten zudem eine verbundene Risikolebensversicherung an. Bei dieser Versicherungsvariante, auch Risikolebensversicherung-Partnervertrag genannt, wird nur ein einziger Versicherungsvertrag abgeschlossen. Beide Partner werden als versicherte Personen und Bezugsberechtigte aufgeführt.
In der Regel sind die Versicherungsbeiträge bei Partnerverträgen etwas geringer im Vergleich zum Abschluss von getrennten Verträgen. Bei einer Risikolebensversicherung einen Partnervertrag abzuschließen, ist allerdings nicht immer sinnvoll. Denn die Versicherung ist relativ unflexibel und hat mehrere Nachteile.
Beispielsweise können keine unterschiedlichen Laufzeiten oder Versicherungssummen vereinbart werden. Sterben beide Partner innerhalb der Laufzeit, wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt. Dies sollte bei der Höhe der vereinbarten Summe beachtet werden.
Die LV 1871 bietet aktuell lediglich individuelle Versicherungen oder Risikolebensversicherungen über Kreuz an.
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