Flexibel und steueroptimiert
Definition und Erklärung
Das Konzept der Basisrente stammt von Ihrem Initiator, dem Ökonom Bert Rürup. Daher wird sie umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet . Doch was genau ist eine Basisrente konkret und welche Varianten gibt es?
Eingeführt wurde die Rürup-Rente im Jahr 2005 als Teil der privaten Altersvorsorge. Sie ist hauptsächlich als Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige gedacht, die keiner Pflichtversicherung angehören. Ihnen fehlte oft die Möglichkeit, die Förderung in anderen Vorsorgeformen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. die Riester-Rente, die wegen der personenbezogenen Förderung besonders sinnvoll für Geringverdiener ist.
Daher ist die Basisrente häufig die sinnvollste Option für Selbstständige, um steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch geschäftsführende Gesellschafter sowie gutverdienende Angestellte und Beamte können beispielsweise von der Basisrente profitieren.
Es gibt im Rahmen der Rürup- bzw. Basisrente generell verschiedene Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung:
Interessant wird die Rürup-Rente durch Steuervorteile in der Ansparphase, da ab 2023 im Rahmen des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen 100% der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden konnten (Quelle: Jahressteuergesetz 2022). Dadurch wurde es möglich, die persönliche Steuerlast zu reduzieren.
Weniger Steuern auf Rente
Bis zum Jahr 2040 sind Ihre ausgezahlten Rentenleistungen zum Teil steuerbefreit. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. 2024 beträgt der steuerfreie Anteil zum Beispiel 16 Prozent, 2030 sind es noch 10 Prozent. Erst ab 2040 wird Ihre Rente komplett besteuert.
Die Basisrente wird als lebenslange Leibrente abgeschlossen. Auf diese Weise erhält die versicherte Person im Alter eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Die Auszahlung des angesparten Kapitals als einmalige Leistung ist hingegen nicht möglich.
MeinPlan Basisrente kombiniert flexible Vorsorge mit einer staatlichen Förderung. Sie lässt sich jederzeit an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und bietet gleichzeitig attraktive Wachstumschancen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit können moderne Beitrags- sowie intelligente Sicherungsoptionen gewählt werden. Im Rentenalter besteht die Möglichkeit der eXtra-Rente beziehungsweise die Wahl der Pflege-Option. So ist zum Beispiel ein garantierter Rentenfaktor auf hohem Niveau und für das gesamte Guthaben möglich.
Das Fondsvermögen lässt sich flexibel und individuell absichern mit:
Hervorragend
Franke & Bornberg
Platz 2
AssCompact
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
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80333 München
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Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
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Attraktive Altersvorsorge besonders für Selbstständige
Der Staat fördert die Altersvorsorge bei Selbstständigen. Mit der Rürup-Rente profitieren Sie von einer attraktiven Vorsorgelösung. Besonders interessant wird diese Form der Altersvorsorge durch die damit verbundenen Steuervorteile.
Steuervorteile während der Ansparphase
Mit der Basisrente nutzen Sie eine jährlich steigende Steuerersparnis. Sie können Ihre Beiträge größtenteils steuerlich geltend machen. Der steuerfreie Anteil erhöht sich dann jedes Jahr um zwei Prozent. Damit setzen Sie Ihre Beiträge im Jahr 2025 vollständig von der Steuer ab.
Steuervorteile während des Rentenbezugs
Auch wenn Sie im verdienten Ruhestand sind, profitieren Sie mit der Basisrente von steuerlichen Vergünstigungen. Die Höhe der Versteuerung wird im ersten Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt Ihnen lebenslang erhalten. Bis zum Jahr 2040 sind Auszahlungen nur teilweise zu versteuern – abhängig davon, wann Sie in Rente gehen.
Flexibilität bei der Beitragszahlung
Die LV 1871 bietet Ihnen viel Freiheit bei der Beitragszahlung. Sie haben die Wahl zwischen festen monatlichen Sparbeiträgen und flexiblen Einmalbeiträgen. Damit erhöhen Sie Ihre Rente und schöpfen gleichzeitig die gewährten Steuervorteile optimal aus.
Sicher und insolvenzgeschützt in der Sparphase
Ihre eingezahlten Beiträge werden in der Ansparphase bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Bei einer Insolvenz bleibt Ihnen das im Rahmen der Basisrente angesparte Kapital garantiert.
Den Rentenbeginn individuell festlegen
Freiheit ist ein hohes Gut. Das gilt auch für den Zeitpunkt, zu dem Sie den Rentenbezug beginnen möchten. Bei der Basisrente haben Sie hier großen Spielraum. Sie entscheiden flexibel, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der Rentenbeginn ist individuell zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr wählbar.
Optimale und nachhaltige Absicherung der Angehörigen
Mit einer Basisrente haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen von Anfang an optimal abzusichern. Sollte Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustoßen, können die eingezahlten Beiträge oder das Vertragsguthaben als Rente an Familie, Ehepartner und Lebenspartner ausbezahlt werden. Darüber hinaus können Sie sicherstellen, dass Ihr angespartes Kapital im Todesfall nach Rentenbeginn nicht verloren geht.
Kombination mit umfassendem Berufsunfähigkeitsschutz
Sie wollen nicht nur in eine Altersvorsorge investieren, sondern auch für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) vorsorgen? Wir bieten Ihnen beides in Kombination. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Rente bei Berufsunfähigkeit und einer Beitragsfreistellung. Dann müssen Sie bei Berufsunfähigkeit keine Beiträge zur Basisrente mehr zahlen. Auch hier profitieren Sie von Steuervorteilen: Die Beiträge zur BU-Zusatzversicherung sind steuerlich begünstigt. Das gilt, wenn der Beitragsteil für den BU-Schutz bei maximal 49,9 Prozent liegt.
Muster-Produktinformationsblätter (PIBs)
Nachhaltigkeit in den Altersvorsorgeprodukten der LV 1871
Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.
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Beim Abschluss des Rürup-Vertrags sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Rürup-Vertrag kann zwar gekündigt werden, jedoch wird kein Rückkaufswert ausgezahlt sondern die Versicherung wandelt sich in eine beitragsfreie Versicherung um. Auch eine teilweise Kündigung ist möglich, was dann wiederum in einer teilweise beitragsfreien Versicherung mündet. Die Auszahlung des Kapitals als einmalige Leistung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Der Rürup-Sparer erhält die Auszahlung ausschließlich nach Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente.
Das Rürup-Sparguthaben ist nicht vererbbar oder übertragbar. Es ist aber möglich, individuell eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren. Im Todesfall des Versicherten kann damit eine Rente an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie waisenrenten- oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Ehepartner erhalten eine lebenslange, Kinder eine befristete Rentenauszahlung.
Gesetzlich ist der Wechsel zu anderen Produkten der Rürup-Rente nicht geregelt. Daher erheben manche Anbieter eine Gebühr für die Übertragung des Kapitals oder lehnen den Wechsel vollständig ab.
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Wer nicht nur fürs Alter vorsorgen will, sondern auch seine Arbeitskraft absichern möchte, kann die Basisrente mit einer BU verbinden
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Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Basisrente (Rürup-Rente)
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