Basisrente: Sinnvolle Altersvorsorge auch für Beamte
Beamte sollten sich wie alle anderen Arbeitnehmer auch frühzeitig Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Sonst drohen finanzielle Einbußen im Ruhestand. Was viele nicht wissen: Die Basisrente für Beamte, auch Rürup-Rente genannt, ist für Staatsdiener ähnlich attraktiv wie für Selbstständige oder gutverdienende Geschäftsführer. Der Grund dafür liegt in den spürbaren Steuervorteilen, welche die Rürup-Rente vielen Beamten bietet.
Es sind mehrere Besonderheiten, die den Abschluss der Rürup-Rente für Beamte sinnvoll erscheinen lässt. Sie ist an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt und zählt zur ersten Säule der staatlichen Altersvorsorge. Ursprünglich wurde sie für gutverdienende Selbstständige entwickelt, die weder in ein berufsständisches Versorgungswerk noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Abschließen und von ihren Steuervorteilen profitieren darf sie aber jeder.
Rürup für Beamte ist kein Widerspruch, sondern eine attraktive Option für die Basisversorgung, um auch im Alter finanziell aus dem Vollen schöpfen zu können. Schließlich erhalten Beamte im Ruhestand nur noch 71,75 Prozent der zuletzt erzielten Dienstbezüge. Und niemand kann heute vorhersagen, ob der Gesetzgeber und Dienstherr in den nächsten Jahren nicht weitere Kürzungen und Deckelungen vornimmt, um seine Milliardenverpflichtungen, für die er kaum Rücklagen gebildet hat, in Zukunft zu reduzieren.
Tipp
Was Sie beim Thema Rürup-Rente für Beamte unbedingt wissen sollten: Anders als die privaten Rentenversicherungen, die vom Staat nicht gefördert werden, darf der Versicherer das angesparte Kapital zu Rentenbeginn nicht in einer Summe auszahlen. Weil es ausdrücklich für die private Altersvorsorge gedacht ist, wird die Rürup-Rente Beamten immer als lebenslange Rente überwiesen.
Basisrente für Beamte: Minderung der persönlichen Steuerlast
Was die Rürup-Rente für Beamte über das Schließen der Rentenlücke hinaus sinnvoll macht, sind die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase, da ein Teil der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann. Die persönliche Steuerlast lässt sich deutlich reduzieren, da die Basisrente nicht aus dem Nettogehalt bespart wird, wie die übrigen privaten Rentenversicherungen, sondern die Höhe des zu versteuernden Einkommens mindert.
Das macht die Basisrente für Beamte, von denen viele überdurchschnittlich gut verdienen, so attraktiv und stellt einen weiteren Anreiz dar, die Basisrente zusätzlich zur staatlich garantierten Pension bei einem privaten Anbieter abzuschließen. Darüber hinaus winken auch während des Rentenbezugs steuerliche Vergünstigungen. Denn bis 2058 sind die ausgezahlten Leistungen zum Teil steuerbefreit.
Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr ab in dem Sie in Rente gehen. Die Höhe der Befreiung sinkt von Jahr zu Jahr um ein Prozent: Geht der Beamte 2024 in den Ruhestand, sind es noch 17 Prozent, 2030 nur noch 14 Prozent. Im Jahr 2058 müssen Beamte und alle anderen, die eine solche Basis Rente abgeschlossen haben, die Rentenzahlung komplett versteuern.
Steuervorteil: Ab 2023 können die gesamten Beiträge angesetzt werden
Der Staat lässt sich die Förderung der Basis- oder Rürup-Rente einiges kosten. Bei Rürup für Beamte können ab dem 1. Januar 2023 100% der Beiträge als steuerliche Sonderausgabe geltend gemacht werden (Quelle: Jahressteuergesetz 2022)
Bei Alleinstehenden oder einzelveranlagten Versicherungsnehmern 2024 ist das bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro möglich, bei zusammen veranlagten Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gilt ein Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen von 55.132 Euro.
Rürup-Rente: Beamte können sie mit weiteren Bausteinen verbinden
Die Basisrente für Beamte und andere Versicherungsnehmer kann unterschiedlich ausgestaltet und mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden.
- Klassische Ausgestaltung: mit garantierter Rente: Die Rendite entspricht in etwa der staatlichen Rente.
- Mit und ohne Hinterbliebenenschutz: Im Rahmen des bestehenden Vertrags können Hinterbliebene durch Zusatzvereinbarungen abgesichert werden. Das heißt: Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, wird an die Hinterbliebenen eine Leistung bezahlt, deren Höhe bei Vertragsschluss festgelegt werden kann und über die Beiträge finanziert wird.
- Sofortrente: Diese Variante ist für Versicherungsnehmer gedacht, die kurz vor der Rente stehen. Sie können eine hohe Einmalzahlung leisten, aus der eine lebenslange Rente finanziert wird.
- Wer bei seiner Altersvorsorge von den Wachstumsraten des Kapitalmarkts profitieren möchte, kann die Basis-Rente mit einem höheren Aktien-Anteil abschließen. Das Vermögen wird ausschließlich in Aktienfonds angelegt.
Bei der MeinPlan Basisrente der LV 1871 können verschiedene Fonds- und ETF-Portfolios ausgewählt oder individuelle Portfolios selbst zusammengestellt werden. Dabei muss auf einen individuellen Beitragserhalt zwischen 0 und 100 Prozent nicht verzichtet werden.
Wer sich für eine vollständige Investition in Investmentfonds entscheidet, kann je nach Börsenlage, die Auszahlungsphase weiter nach hinten verschieben, da der Rentenbeginn (und die damit verbundene Auszahlung) individuell zwischen 62 und 85 Jahren wählbar ist.
Zusatzoptionen zur Basisrente bei der LV 1871
Die LV 1871 bietet ihren Kunden, Beamte eingeschlossen, viele unterschiedliche Zusatzoptionen an:
- eXtra-Renten-Option: Im Fall einer schweren Krankheit wird eine höhere Rente ausgezahlt
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ): Leistet im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente sowie eine Beitragsbefreiung
- BUZ 3000: Übernimmt bis zu 3.000 Euro Gesamtjahresbeitrag und sichert so die Altersvorsorge bei Berufsunfähigkeit
- Pflegeschutz-Option: Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die Rente
Besonderheiten beim Abschluss
Wer sich als Beamter mit dem Abschluss einer Rürup Rente beschäftigt, sollte weitere Besonderheiten im Blick behalten:
Bei einer vorzeitigen Kündigung – ganz oder teilweise – zahlt die Versicherungsgesellschaft keinen Rückkaufswert aus, sondern wandelt den Vertrag ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung um. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Zahlungen auf einen Mindestbeitrag im Monat zu reduzieren, der bei der LV 1871 derzeit 25 Euro beträgt.
Anders als bei Riester hat der Gesetzgeber bei Rürup den Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht geregelt. Der Vertragswechsel hängt von den Konditionen des jeweiligen Anbieters ab. Bei einer Weigerung bleiben nur die Beitragsfreistellung und der Abschluss eines neuen Vertrags. Für diesen fallen allerdings die obligatorischen Abschlusskosten an, was die spätere Rendite deutlich schmälert.
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