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    Risikolebensversicherung

    Ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

    • Verständliche Tipps und Informationen
    • Lösungen für Familien, Immobilienbesitzer und Unternehmer
    • Verschiedene Varianten je nach Zweck der Absicherung
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    Wann macht der Abschluss einer Risikolebensversicherung Sinn?

    Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist für niemanden angenehm. Dennoch sollten wichtige Fragen zu Lebzeiten geklärt werden. Wie ist meine Familie abgesichert, wenn ich sterbe? Kann das Haus abbezahlt werden? Haben meine Kinder genügend Geld? Wie geht es mit meinem Unternehmen weiter? Diese und weitere Fragen sollten vorausschauend beantwortet werden. Das Ziel ist es, dass Ihre Angehörigen nach einem eventuellen Tod nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zur Absicherung kann zum Beispiel eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein.

    Verschiedene Varianten der Absicherung

    Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung geht es um die Frage, was konkret abgesichert werden soll.

    Konstante Risikoabsicherung

    Klassische Risikolebensversicherungen mit einer konstant hohen Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit, sind vor allem für Familien mit Kindern empfehlenswert. Dabei steht die Absicherung des Einkommens eines Hauptverdieners im Vordergrund.

    Fallende Kreditabsicherung

    Oft wird eine Risikolebensversicherung speziell dafür abgeschlossen, um im Todesfall sicherzustellen, dass ein bestehender Kredit abbezahlt werden kann. Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ist dafür ideal.

    Mit fortschreitender Tilgung eines Kredits sinkt auch die benötigte Versicherungssumme. Da im Mittel eine niedrigere Summe als bei der konstanten Risikoabsicherung versichert ist, sind die Beiträge für die fallende Summe auch geringer.

    Zwei Varianten sind besonders häufig: Versicherungen mit annuitätisch fallender Versicherungssumme oder solche mit linear (=gleichmäßig) fallender Summe. Die LV 1871 bietet derzeit die Variante mit linear fallender Summe an.

    Lohnt sich eine Risikolebensversicherung?

    Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es gibt einige gute Gründe, sich für eine Risikolebensversicherung zu entscheiden:

    • Für Hinterbliebene ist finanziell vorgesorgt.
    • Die Beiträge sind verhältnismäßig gering.
    • Es können hohe Versicherungssummen abgeschlossen werden.
    • Bei einigen Kreditgeschäften wird eine Risikolebensversicherung vorausgesetzt.

    Familienmitgliedern wird von Verbraucherschützern bereits seit Langem zum Abschluss einer Risikolebensversicherung geraten. So erhalten Hinterbliebene eine vorher definierte Summe ausbezahlt, die im Falle eines unerwarteten Todes oft dringend benötigt wird. Und das für einen vergleichsweise günstigen monatlichen oder jährlichen Beitrag.

    Sinnvoll ist die Risikolebensversicherung daher für Familien, wenn die Familienmitglieder ohne die Einkünfte der versicherten Person nicht problemlos zurechtkommen würden. Generell bietet die Versicherung auch viele Vorteile, wenn Sie ein Eigenheim oder andere Kredite abbezahlen. Auch für Alleinerziehende mit Kindern, die finanziell von Ihnen abhängig sind, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll.

    Die Meinung der Experten zur LV 1871

    Auszeichnung Fitch: A+ Stark

    A+ stark

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    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
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    Diese Kriterien spielen beim Abschluss eine Rolle

    Ehe Sie einen Vertrag für eine Risikolebensversicherung abschließen, sollten die Bedingungen definiert werden. Welche Laufzeit ist für Sie wichtig und wie hoch sollte die Versicherungssumme ausfallen?

    Laufzeit

    Die eigene Situation entscheidet darüber, welche Laufzeit des Vertrags sinnvoll ist. Für Personen mit Kindern ist es ratsam, den Zeitraum so zu wählen, dass die jüngsten Kinder mit Vertragsende finanziell keine Unterstützung mehr benötigen

    Wenn die Laufzeit des Vertrags abgelaufen ist und die versicherte Person noch lebt, verfällt der Anspruch. In diesem Fall wird von der Versicherung kein Geld ausbezahlt, auch nicht im Falle eines späteren Todes.

    Die Laufzeit sollte demnach vorausschauend gewählt werden. Eine spätere Verlängerung ist nicht in jedem Fall möglich. Hier lohnt es sich vor dem Vertragsabschluss zu prüfen, ob der Versicherungsanbieter etwaige Verlängerungsoptionen bietet, um die Laufzeit der Risikolebensversicherung zu verlängern.

    Versicherungssumme

    Auch hier entscheidet der Einzelfall. Für ein kinderloses Ehepaar empfiehlt sich beispielsweise ein niedrigerer Betrag als für eine Familie. Es gibt für die Versicherungssumme allerdings keine allgemein gültige Regel, jedoch gewisse Faustregeln. Stiftung Warentest empfiehlt jungen Familien einen Betrag in Höhe des dreifachen bis fünffachen Brutto-Jahreseinkommens.

    Risikoprüfung

    Ganz ohne eine Prüfung geht es bei einer Risikolebensversicherung nicht. Um faire Prämien anbieten zu können, muss die Versicherungsgesellschaft einen Überblick über den gesundheitlichen Zustand des Antragsstellers erhalten.

    Auf diese Weise können eventuelle, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Vorerkrankungen festgestellt werden. In der Regel stellt die Versicherung Risikofragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

    Die Art und Schwere einer Krankheit entscheidet darüber, ob ein Vertrag nach der Beantwortung der Gesundheitsfragen bewilligt wird. Gerade harmlose Vorerkrankungen wirken sich oft nicht auf die Risikolebensversicherung aus. Schwere Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys oder Risikosportarten können dagegen die Versicherung beeinflussen. Dennoch muss der Antrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Als Reaktion darauf wird der Antrag angenommen, abgelehnt, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart.

    Begünstigter

    Wichtig beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist nicht nur die Summe oder Laufzeit. Die als Begünstigter eingetragene Person erhält die definierte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit verstirbt. Grundlegend können alle Personen als Begünstigte eingetragen werden:

    • Ehepartner
    • Lebenspartner
    • Kinder
    • Eltern
    • generell Angehörige
    • Freunde
    • Geschäftspartner

    Wird keine konkrete Person eingetragen, so erhalten die gesetzlichen Erben den Betrag ausgezahlt.

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