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    Risikolebensversicherung

    Gesundheitsfragen

    • Seit 2010 gibt es hierzulande keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsfragen
    • Unterschied zwischen Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen
    • Möglichkeiten für einen preiswerteren Versicherungstarif
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    Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung (RLV)

    Die Risikolebensversicherung ist für Menschen wichtig, die im Falle des eigenen Todes ihre Hinterbliebenen finanziell absichern möchten.
    Aktuell gibt es hierzulande keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsfragen (Stand 11/2021). Lediglich eine tiefergehende Gesundheitsprüfung wird nicht überall verlangt.

    Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen

    Ein wesentliches Kriterium zur individuellen Bestimmung der Beitragshöhe ist die Gesundheit der versicherten Person. Hinweise auf eventuelle Gesundheitsrisiken sind unter anderem der jetzige Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, aber auch Beruf, Lebensführung oder Hobbies. Die Begriffe Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen werden oft synonym verwendet. Einige Anbieter verlangen bei der Gesundheitsprüfung ein ärztliches Zeugnis als Ergänzung zu den beantworteten Gesundheitsfragen. Alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, sonst verlieren die Bezugsberechtigten schlimmstenfalls die Ansprüche im Versicherungsfall. Die Gesundheitsfragen dürfen also nicht falsch oder unvollständig beantwortet werden. Im Zweifel sollte man zur eigenen Sicherheit einen Arzt kontaktieren oder die Krankenkasse fragen.

    Die Meinung der Experten zur LV 1871

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    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Angaben zum Gesundheitszustand für die Risikolebensversicherung

    Für die Richtigkeit aller Angaben zur Gesundheit ist die versicherte Person verantwortlich. Wenn eine wissentlich gemachte, falsche Angabe nachgewiesen wird, kann der komplette Versicherungsschutz entfallen und die Versicherung ungültig werden – und zwar ohne Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge.

    Ganz gleich ob für den Vertragsabschluss oder im Versicherungsfall: Der Anbieter kann nur dann Auskünfte von einem Arzt einholen, wenn die versicherte Person dem vorab zugestimmt hat. Denn jeder Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

    Nachdem der Vertrag einmal geschlossen wurde, muss man den Versicherer nicht über jede neu auftretende Änderung des Gesundheitszustandes informieren. Sollte sich jedoch ein relevanter Faktor verbessern – wenn man beispielsweise mit dem Rauchen aufgehört hat – gibt es oft Möglichkeiten für einen preiswerteren Versicherungstarif. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Rauchens nach Vertragsabschluss, je nach Versicherer, möglicherweise eine Gefahrerhöhung darstellt und daher oft unverzüglich angezeigt werden muss.

    Gesundheitsfragen werden vom Anbieter bestimmt

    Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Katalog von Gesundheitsfragen. Jeder Anbieter formuliert sie für sich. Es gibt jedoch Kriterien, die vor einer eventuellen Vertragsunterzeichnung von den Versicherern in ähnlicher Weise abgefragt und bewertet werden. Diese kann man in drei grobe Bereiche unterteilen:

    Angaben, welche zu normalen Beiträgen (ohne Risikozuschlag) abgesichert werden können:

    • Heuschnupfen ohne Asthma
    • ausgeheilte Operationen ohne Folgen, wie z.B. Blinddarm- oder Mandelentfernungen
    • ausgeheilte Erkältungs- oder Grippeerkrankungen
    • orthopädische Erkrankungen wie z.B. Meniskusriss, Tennisarm, Nackenschmerzen, Arm- oder Beinbruch
    • Kurz- oder Weitsichtigkeit
    • Hauterkrankungen wie z.B. Ekzem, Neurodermitis, Akne,
    • Zahnarztbehandlungen
    • konventioneller Breitensport, z.B. Motorradfahren auf öffentlichen Straßen, Fußball, Skifahren auf ausgewiesenen, öffentlichen Pisten

    Angaben, welche in der Regel nur mit Risikozuschlag abgesichert werden können:

    • Heuschnupfen mit Asthma
    • medikamentös eingestellter Bluthochdruck
    • psychische Erkrankungen ohne Suizidversuch, z.B. leichte Depression, leichte Angststörung
    • eingestellter Diabetes mellitus
    • Tumorerkrankungen, abhängig von Zeitpunkt des Auftretens, Art des Tumors und des Tumorstadiums
    • Berufe mit erhöhter Unfallgefahr, z.B. Abbrucharbeiter
    • Sportarten mit erhöhter Unfallgefahr, z.B. Fallschirmspringen, Enduro- oder Motocross, Eistauchen

    Angaben, welche nicht oder nur mit einem sehr hohen Risikozuschlag abgesichert werden können:

    • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
    • akute Tumorerkrankungen, Tumorerkrankungen im fortgeschrittenem Stadium oder z.B. Lungen- oder Gehirntumore
    • chronisches Nierenversagen
    • schlecht eingestellter Diabetes mellitus oder schlecht eingestellter Bluthochdruck
    • schwergradige Depression mit Suizidversuch
    • Berufe mit hohem Risiko für die Gesundheit, z.B. Bombenentschärfer
    • Sportarten mit extremer Gefährdung, z.B. Tauchen über 60 Meter Tiefe

    Hinweis

    Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Risikozuschlages individuell nach dem persönlichen Gesundheitszustand der zu versichernden Person ermittelt wird. So ist z.B. bei einem Herzinfarkt ausschlaggebend, ob es sich um einen leichten oder einen schweren Herzinfarkt handelt. Die Bandbreite kann daher von der Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur kompletten Ablehnung des Versicherungsschutzes variieren

    Vereinfachte Gesundheitsfragen zur RLV

    Seit einiger Zeit setzt sich bei vielen Versicherungen ein vereinfachter Katalog von Gesundheitsfragen durch. Das hat unterschiedliche Hintergründe. So werden beispielsweise Kreditanträge für Immobilien sehr oft an den Abschluss einer Risikolebensversicherung geknüpft. Das ist auch durchaus sinnvoll, denn der Abzahlungszeitraum umfasst in der Regel

    Geschäftsleute sitzen und heben die Hand

     mehrere Jahre. Viele Versicherer werben damit, in solchen Fällen nur wenige Fragen zur Gesundheit zu stellen. Teilweise sind es sogar nur zwei bis drei. Diese Fragen können zum Beispiel folgendermaßen formuliert sein:

    • Waren Sie in den letzten zwei Jahren voll arbeitsfähig, beziehungsweise nicht länger als vier Wochen arbeitsunfähig geschrieben?
    • Wurden in den letzten zwei Jahren folgende Krankheiten festgestellt oder behandelt (siehe „Krankheiten, die nicht oder nur mit hohem Risikozuschlag abgesichert werden können“)?

    Neben der Absicherung im Rahmen einer Baufinanzierung können zudem das Eintrittsalter, die beabsichtigte Laufzeit der Versicherung oder die auszuzahlende Versicherungssumme den Umfang der Gesundheitsfragen mitbestimmen.

       

      Änderung der Risikosituation

      Wie bereits erwähnt gibt es verschiedene Faktoren, die zu einer Verbesserung der Risikosituation und somit auch zu einer Beitragsanpassung zu Gunsten des Versicherungsnehmers führen. Das Aufhören mit dem Rauchen ist hierbei ein relevanter Aspekt. Aber auch andere Bedingungen sind denkbar. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Beruf wechseln oder gefährliche Hobbies aufgeben. Diese Veränderungen können einen großen Unterschied hinsichtlich des Beitrags ausmachen und sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.

      Tipps und Alternativen

      Eine Risikolebensversicherung soll Hinterbliebene im Todesfall absichern. Was aber, wenn nicht durch den Tod, sondern etwa durch eine Verletzung oder Krankheit mit der Folge einer chronischen Erkrankung das Familieneinkommen gefährdet ist? Dafür gibt es Risikolebensversicherungen, die in Kombination mit einem Berufsunfähigkeitsschutz (BUZ) angeboten werden.

      Bei Kombi-Produkten sollte man genau hinsehen. Im Zweifel müssen Sie Kompromisse eingehen. Während für viele Versicherungsnehmer bei der Risikolebensversicherung die Beitragshöhe das wichtigste Kriterium ist, können bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherungsbedingungen das ausschlaggebende Kriterium sein. Aber auch bei der Risikoleben werden durch Aufnahme von zusätzlichen Leistungen und Gestaltungsmöglichkeiten ein Bedingungsvergleich immer wichtiger.

      Gesundheitsrisiken können dazu führen, dass Versicherer einen Antrag ablehnen. Aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen bei den Versicherern sollte man sich von einer Ablehnung zunächst nicht abschrecken lassen.

      Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft funktioniert ähnlich wie die Schufa. Versicherer können sich unter anderem darüber informieren, ob ein Antragssteller zuvor schon mehrfach abgelehnt wurde. Hier können Sie übrigens auch eine Selbstauskunft einholen.

      Die meisten Versicherer werden bestätigen, dass sich dennoch viele Antragssteller zu viele Gedanken um gesundheitliche Gründe machen, die zu einer Ablehnung führen könnten. Bestehende Herz-Kreislauferkrankungen lassen sich beispielsweise durch einen entsprechend angepassten Lebensstil wieder ausgleichen. Jede Aufnahme und Beitragsberechnung wird individuell bearbeitet.

      Sie können bei uns auch online eine persönliche, erste Einschätzung bekommen. Diese sollte jedoch niemanden von einem persönlichen Gespräch mit dem Versicherer abhalten. Mit Quick Risk haben wir ein Tool entwickelt, mit dem Sie sich eine Einschätzung zu Ihrer Risikosituation liefern lassen können.

      Natürlich gibt es auch weitere Versicherungen, mit denen Sie Ihre Hinterbliebenen absichern können. Zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung oder auch eine Sterbegeldversicherung. Mit der Sterbegeldversicherung können Sie zumindest für die Beerdigungs- und Grabpflegekosten vorsorgen.

      Quick Risk

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