Risikolebensversicherung
Restschuldversicherungen sollen im Unglücksfall die Schulden des Versicherungsnehmers tilgen. Wir zeigen Ihnen, welche Modelle es gibt und warum eine Risikolebensversicherung eine Alternative sein kann.
Die Restschuldversicherung wird gerne auch unter anderen Begriffen geführt, zum Beispiel als Restkreditversicherung, Ratenschutz, Kreditlebensversicherung oder Ratenschutzversicherung. Bei dieser Form der Absicherung werden drei Versicherungsmodelle unterschieden. Bei allen drei Modellen sollte in den Versicherungsbedingungen auf die Nennung spezieller Krankheiten geachtet werden, die den Versicherungsschutz unter Umständen ausschließen können.
Basis-Modell
Verstirbt die versicherte Person und hat noch einen laufenden Kredit zu bedienen, so springt die Restschuldversicherung für alle ausstehenden Zahlungen ab dem Todeszeitpunkt ein.
Kombi-Modell
Der Unterschied zum Basis-Modell besteht darin, dass die versicherte Person nicht nur im Todesfall abgesichert ist, sondern auch bei einem Lohnausfall wegen Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Bei einer vorrübergehenden Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen nur während dieser Zeit. Ist die Erkrankung allerdings dauerhaft, wird die gesamte Restschuld übernommen.
Komplett-Modell
Im Vergleich zu den anderen beiden Modellen wird hier neben Zahlungsausfall durch Tod oder Arbeitsunfähigkeit auch die unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert. Hierfür gibt es zwei wichtige Einschränkungen: Zum einen übernimmt der Versicherer maximal 12 Monatsraten des versicherten Kredits. Zum anderen gibt es bei diesem Modell häufig Wartezeiten – und zwar in der Regel 3-6 Monate ab Beginn der Vertragslaufzeit und/oder 3 Monate ab dem Beginn einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit.
Wichtig: Die Versicherung bei Arbeitslosigkeit gilt ebenfalls nicht, wenn ein zuvor befristet abgeschlossener Arbeitsvertrag ausläuft.
Mit oder ohne Lücke
Für die verschiedenen Modelle gibt es oft noch die Optionen „mit Lücke“ oder ohne. Im ersten Fall fällt die Versicherungssumme im Laufe der Zeit linear. Das könnte zum Problem werden, wenn die Schulden nicht ebenfalls linear abgebaut werden. So kann es passieren, dass im Versicherungsfall die Summe nicht ausreicht, um die Restschuld zu tilgen. Bei der Restschuldversicherung ohne Lücke wird die versicherte Summe jedes Jahr an die verbliebene Schuld angeglichen. So entsteht im Fall der Fälle keine Versorgungslücke.
Die Kosten einer Restschuldversicherung sind von verschiedenen und auch individuellen Faktoren abhängig. Ganz grob kann aber von ungefähr zehn bis fünfzehn Prozent der Nettokreditsumme ausgegangen werden.
Viele Angebote haben ein ordentliches Kündigungsrecht zum jeweiligen Monatsende. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist zu empfehlen.
Oft kann die Restschuldversicherung auch dann gekündigt werden, wenn der damit verbundene Kredit vollständig abbezahlt wird – ob nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder vorzeitig. Eine andere Möglichkeit besteht im Zusammenhang mit der Umschuldung eines Kredites. Auch in diesem Fall ist räumen manche Versicherer die Möglichkeit ein, die Restschuldversicherung zu kündigen.
Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz und die Belehrung über das Widerrufsrecht, dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind.
Ob sich eine Restschuldversicherung bei kleineren Krediten, zum Beispiel über 10.000 Euro, lohnt, hängt von den Kosten ab. Hier sollte der Versicherungsnehmer abwägen, ob Versicherungskosten und die abgesicherte Summe in der richtigen Relation stehen.
Einige Banken binden ihre Kredite verpflichtend an eine Restschuldversicherung. Diese Verpflichtung ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern gehört zu den jeweiligen Vertragsbedingungen. Zuweilen kann eine schlechte Bonität (Klassifizierung der Zahlungsmoral) allerdings auch ein nachvollziehbarer Grund dafür sein.
Bei höheren Krediten gestaltet sich die Situation anders. Hierbei geht es oft um Immobilien mit deutlich höheren, sechs- bis siebenstelligen Summen, beziehungsweise auch um deutlich längere Laufzeiten. Deswegen ist es in solchen Fällen üblich, die Rückzahlung des Darlehens zu versichern.
Zur Absicherung eines Darlehens kommt aber keinesfalls nur eine Restschuldversicherung in Frage. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung können eine Alternative sein.
Im Gegensatz zur Restschuldversicherung verlangen Anbieter von Risikolebensversicherungen allerdings die Beantwortung von Gesundheitsfragen oder auch eine Gesundheitsprüfung. Vor allem wenn es im Unglücks- oder Todesfall um den Schutz der Hinterbliebenen geht, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
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Die Vor- und Nachteile der Restschuldversicherung werden in der Gegenüberstellung mit dem Modell der Risikolebensversicherung noch deutlicher. Für alleinstehende Menschen kann als Alternative zur Risikolebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung die passendere Wahl sein.
Restschuldversicherung Vorteile
+ Schutz vor unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit
+ Schutz der Familie/Hinterbliebenen vor Kostenübernahme
Restschuldversicherung Nachteile
– Unübersichtliche Angebotsstrukturen und Ausschlusskriterien, etwa bezüglich Krankheiten, führen schnell zu Leistungsausfällen.
– Im Fall einer Baufinanzierung sind die Kosten der Restschuldversicherung nicht immer im effektiven Jahreszins des Darlehens aufgeführt. Das ist auch nicht verpflichtend.
Risikolebensversicherung Vorteile
+ Nicht selten günstiger als eine Restschuldversicherung bei gleicher Darlehenssumme
+ Möglicherweise steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge
+ Meistens bessere Absicherung der Familie/Hinterbliebenen
Risikolebensversicherung Nachteile
– Risikoabsicherung nur im Todesfall, nicht bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit
– Oft höhere Beiträge bei gesundheitlichen Vorbelastungen oder etwa risikobelasteten Hobbys – abhängig von der Beantwortung der Gesundheitsfragen oder des Ergebnisses der Gesundheitsprüfung
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