Das gilt es zu beachten
Im Todesfall des Versicherten erhalten die Bezugsberechtigten beziehungsweise die Erben die Auszahlung der Risikolebensversicherung. Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld über die erforderlichen Formalitäten informieren.
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten oder Erben aus. Der Tod muss allerdings während der Versicherungsdauer erfolgen und darf nicht in eine Wartezeit fallen.
Bei Suizid kommt es darauf an, was diesbezüglich vertraglich festgehalten wurde. Einige Versicherer zahlen erst nach einer Wartezeit von drei Jahren nach Vertragsabschluss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Versicherer Suizid kategorisch ausschließen oder auch generell mitversichern.
Stirbt der Versicherte durch Fremdeinwirkung beziehungsweise Mord, wartet der Versicherer in der Regel die Ermittlungen ab.
Risikolebensversicherungen haben unterschiedlichste Laufzeiten. Häufig wird eine relativ lange Laufzeit festgelegt, je nach Zweck der Absicherung. Sichert man beispielsweise die Finanzierung einer Immobilie ab, kann der Vertrag auch 20 Jahre oder länger laufen. Stirbt der Versicherte erst nach Ablauf der Versicherungsdauer, besteht kein Leistungsanspruch.
Jedoch gibt es je nach Versicherer möglicherweise Leistungskomponenten, die eine Auszahlung vor dem Todesfall ermöglichen. Beispielsweise dann, wenn eine unheilbare Krankheit eintritt und der Versicherte laut ärztlichem Befund eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr hat.
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Um im Leistungsfall möglichst zügig die Versicherungssumme zu erhalten, haben wir hier ein paar Tipps zusammengestellt:
Im Leistungsfall wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Je nach Überschussverwendung kommen noch Überschussanteile hinzu. In den meisten Fällen werden diese bei einer Risikolebensversicherung aber schon mit den Beiträgen verrechnet. Die tatsächliche Laufzeit der Versicherung hat keinen Einfluss auf die Summe.
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