Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Risikolebensversicherung

    LV 1871 Darlehensschutz Plus

    • Bei Immobilienkauf, -Sanierung oder -Renovierung und Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung
    • Kombination aus Risikolebensversicherung & BU-Schutz
    • Absicherung der Darlehenssumme gegen den Todesfall sowie der Darlehensraten gegen Berufsunfähigkeit
    Hinterbliebene: Vater mit Kind im Garten

    RisikoLeben mit BU-Schutz

    Warum ist eine Kombination aus Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll? Bei Kauf einer Immobilie, Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung sowie Modernisierung oder Renovierung einer selbstgenutzten, bereits im Besitz befindlichen Immobilie geht es um hohe Summen. Dabei wird in der Regel ein erheblicher Teil der Kosten über ein Darlehen finanziert. Da Banken für die Finanzierung häufig eine Risikolebensversicherung (RLV) fordern und Darlehensnehmer gleichzeitig die Hinterbliebenen im Todesfall absichern wollen, wird in diesen Fällen oft eine RLV abgeschlossen. Eine klassische RLV leistet jedoch nur, wenn die versicherte Person verstirbt. Sie dient also als reiner Hinterbliebenenschutz, um die Angehörigen finanziell abzusichern.

    Doch was geschieht im Falle einer Berufsunfähigkeit? Auch hier fällt das Einkommen unerwartet weg und das Darlehen kann möglicherweise nicht mehr bedient werden. Eine Krankheit oder ein Unfall bedrohen dann nicht nur den gewohnten Lebensstandard, sondern auch das Familienheim oder das neu gegründete Unternehmen. Genau hier kommt die Risikolebensversicherung mit BU-Schutz ins Spiel. Denn sie dient nicht nur zur Hinterbliebenenvorsorge, sondern sichert zusätzlich die Darlehensraten ab, wenn der Darlehensnehmer berufsunfähig wird.

    Staatliche Leistungen reichen oft nicht aus

    Staatliche Leistungen reichen oft nicht aus

    Sowohl im Todesfall als auch bei Berufsunfähigkeit gibt es staatliche Unterstützung (Witwen- und Waisenrente, Erwerbsminderungsrente). Die staatlichen Hilfen reichen jedoch selten aus, um allen finanziellen Verpflichtungen wie gewohnt nachzukommen. Zudem sind die Leistungen an Voraussetzungen gebunden, die meist später greifen als bei einer privaten Vorsorge. Besonders in Kombination mit hohen Darlehenssummen ist eine zusätzliche private Vorsorge also sinnvoll, um die eigene Existenz und Hinterbliebenen zu schützen.

    LV 1871 Darlehensschutz Plus

    Eine umfangreiche Absicherung bietet der LV 1871 Darlehensschutz Plus. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Immobilienneuerwerb, Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründung sowie Modernisierung oder Renovierung einer selbstgenutzten, bereits im Besitz befindlichen, Immobilie, abgeschlossen werden kann. Über die Risikolebensversicherung kann die komplette Darlehenssumme abgesichert werden, sodass die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell versorgt sind. Zusätzlich wird bei einer Berufsunfähigkeit die Darlehensrate übernommen. Auf diese Weise kann das Darlehen bei unerwartetem Wegfall des Einkommens auf Grund von Krankheit oder eines Unfalls weiterhin bedient werden.

    Vereinfachte Risikoprüfung

    Zudem ist der Einstieg in den LV 1871 Darlehensschutz Plus durch eine vereinfachte Risikoprüfung schnell und einfach möglich. Für die vereinfachte Risikoprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden nur zehn Risikofragen zusätzlich zu Körpergröße und Körpergewicht gestellt.

    Voraussetzungen für die vereinfachte Risikoprüfung

    • Darlehensabschluss liegt innerhalb der letzten zwölf Monate vor Versicherungsbeginn
    • Maximale Todesfallleistung: 500.000 oder 600.000 Euro (abhängig vom Tarif)
    • Todesfallsumme ist nicht höher als der Darlehensbetrag
    • Berufsunfähigkeitsrente ist nicht höher als die Annuität des Darlehensvertrags und beträgt maximal 1.500 Euro monatlich
    • Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht höher als die Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung
    • Kopie des Darlehensvertrages muss eingereicht werden
    • Versicherte Person ist nicht älter als 49 Jahre und
    • Versicherte Person ist der Darlehensnehmer

    Mehr zum LV 1871 Darlehensschutz Plus

    Kundenbroschüre RisikoLeben

    Allgemeine Versicherungsbedingungen RisikoLeben

     

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    Die Versicherung kann Partner und Kinder für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern

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    Verheiratete und unverheiratete Paare können ihren Partner für den eigenen Todesfall finanziell absichern.

    Risikolebensversicherung für Unternehmer und Geschäftspartner

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    Mit einer RLV können sich Geschäftspartner gegenseitig schützen, den Firmenwert absichern und Erbansprüche Hinterbliebener bedienen.

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    Seit 2010 gibt es hierzulande keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsfragen. Erfahren Sie mehr!