Rentenversicherung für Selbständige und Freiberufler
Derzeit haben Selbständige/Freiberufler mehrere Optionen für eine freiwillige Rentenversicherung. Im Folgenden geben wir einen Überblick.
Etwa 3 Millionen Selbständige und Freiberufler in Deutschland sind derzeit in keinem Rentensystem pflichtversichert. Sie müssen ihre Altersvorsorge komplett aus dem eigenen Einkommen finanzieren. Auch haben sie, anders als zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte, kein Versorgungswerk im Rücken. Die Deutsche Rentenversicherung schätzt, dass das Risiko für Selbständige, im Alter die Grundsicherung beziehen zu müssen, derzeit doppelt so hoch ist, wie für sozialversicherungspflichtige Angestellte.
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Bereits seit 2019 plante die Bundesregierung eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Ursprünglich sollte bis Ende 2019 das „Gesetz zur Einbeziehung des Selbstständigen in das System der Alterssicherung“ vorliegen. Es kamen jedoch Verzögerungen durch die Grundrente und die Corona-Pandemie dazwischen. Die Ampel-Koalition plant jedoch das initiale Vorhaben weiterzuführen. Überlegungen hierzu gibt es schon, sie sollen alle Menschen betreffen, die nicht obligatorisch rentenversichert sind.
Im Rahmen der neuen „Pflichtversicherung“ sollen alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente oder einer Altersvorsorge über ein Versorgungswerk (z.B. für Ärzte) wählen.
Nach der geplanten Rentenversicherung müssten sich alle Selbstständigen, die in die oben beschriebenen Gruppen fallen, einer Rentenversicherung anschließend, die die folgenden Hauptkriterien erfüllt:
Wer schon ein entsprechendes Modell hat oder rentenversichert ist, für den ändert sich voraussichtlich nichts. Was allerdings mit bereits vorhandenen Modellen passiert, die die neuen Hauptkriterien nicht erfüllen (zum Beispiel die Höhe der Grundsicherung nicht garantieren können), ist noch offen. Dies sind bislang nur Überlegungen und es ist nicht klar, wann die Pflichtversicherung in Kraft treten soll. (Stand 01/2024)
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Es gibt derzeit vier unterschiedliche Versicherungsmodelle, um als Selbständiger oder Freiberufler etwas für die eigene Rente zu unternehmen. Drei zählen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu kommt die private Rürup-Rente als privatwirtschaftliches Gegenstück zur gesetzlichen Rente.
Modell 1: Gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung
Ein ganz entscheidender Aspekt der Rentenversicherung auf Antrag liegt darin, dass der Versicherte nicht völlig frei entscheiden kann, wie viel er einzahlen möchte. Die gesetzliche Pflichtversicherung ist an Regelsätze oder an das jeweilige Einkommen gebunden. Wichtig: Der Antrag zur Aufnahme in die Pflichtversicherung muss innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erfolgen.
Wer hier einkommensabhängig einzahlen möchte, entrichtet einen Beitrag basierend auf dem aktuellen Beitragssatz von 18,6 Prozent (2024) und der Bezugsgröße, die jährlich neu berechnet wird.
Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Beginn der Selbständigkeit kann man sich auch für Zahlung des halben Regelbeitrages entscheiden. Diese Regelung soll den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtern.
Eine dritte Option besteht in der Zahlung des ebenfalls jedes Jahr neu berechneten vollen Regelbeitrages. .
Es wird deutlich, dass man sich eine Pflichtversicherung auch erst einmal leisten können muss. Einmal abgeschlossen, verbleibt sie für die Dauer der Selbständigkeit. Ändert sich dieser Status, kann man natürlich kündigen. Aber es gibt auch Vorteile dieses Modells: So können etwa Gründer in den ersten drei Jahren nur die Hälfte des Regelbeitrages zahlen.
Ein weiteres Plus der Pflichtversicherung sind damit verbundene Zusatzleistungen, die in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören etwa eine Hinterbliebenen- und Waisenrente oder auch eine Erwerbsminderungsrente. Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat – oder auf Grund von Vorerkrankungen nicht haben kann –, hat hier die Möglichkeit, sich abzusichern. Denn bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Modell 2: Gesetzliche Rentenversicherung mit freier Beitragshöhe
Den größten Unterschied zur Pflichtversicherung macht für viele wahrscheinlich der freiwillig bemessene Beitrag aus. Hier werden nicht pauschal 18,6 Prozent des Einkommens abgebucht, sondern man kann die Höhe selbst bestimmen. Allerdings muss mindestens ein Beitrag von 100,07 Euro monatlich eingezahlt werden. (Stand 01/2024)
Vor allem für gering verdienende Selbständige oder Freiberufler dürfte interessant sein, dass man jederzeit aus der freiwilligen Rentenversicherung wieder aussteigen kann. Die bis dahin gesammelten Ansprüche verliert man aber nicht. Außerdem kann man die Zahlung der Beiträge für ein Jahr bis zum 31. März des Folgejahres verzögern.
Für die beiden Modelle 1 und 2 gilt neben einer Mindestsumme auch ein Höchstbetrag für die Renteneinzahlung. Dieser ist unabhängig davon, ob einkommensabhängig eingezahlt oder freiwillig bemessen wird. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 1.404,30 Euro monatlich (Stand 01/2024)
Modell 3: Die Künstler Sozialkasse
Die Künstler Sozialkasse nimmt einen Sonderstatus ein. Sie wurde ursprünglich gegründet, um Kulturschaffenden einen besseren Einstieg und Aufstieg zu ermöglichen. Honorare waren für die breite Masse der selbständigen und freiberuflichen Künstler schon immer vergleichsweise mager bemessen. Wer dort versichert ist, dem zahlt die Kasse 50 Prozent der einkommensabhängigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung.
Die Relevanz der Künstler Sozialkasse wurde im Laufe der letzten Jahre deutlich höher. Das liegt auch an der Entwicklung des digitalen Zeitalters und den vielen damit verbundenen Berufsgruppen, die entweder künstlerischer oder publizistischer Natur sein müssen. Dazu gehören neben klassischen Künstlern unter anderem auch Fotografen, Grafik-Designer, Redakteure, Übersetzer oder Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung.
Modell 4: Rürup-Rente
Obwohl sowohl die freiwillige, gesetzliche Rentenversicherung als auch Rürup-Rente ähnlich gelagerte Steuervorteile bieten, haben bisher deutlich mehr Selbständige und Freiberufler auf die Rürup-Rente gesetzt. Die Beitragszahlungen lassen sich in der Ansparphase als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Ab 1. Januar 2024 können Rentenbeiträge im Rahmen des Höchstbetrags (2024: 27.565 Euro für Ledige/ 55.130 für Verheiratete) zu 100 Prozent abgesetzt werden.
Ein weiterer großer Vorteil der Rürup-Rente ist die im Vergleich zur gesetzlichen Rentenkasse um etwa 9.000 Euro höhere Obergrenze für Beitragszahlungen pro Jahr.
Versicherungen
Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871
Versicherungen
Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
Bei allen Modellen ist es empfehlenswert, vier Hauptkriterien zu beachten:
Doch es gibt auch immer die Möglichkeit zu kombinieren. So kann man sich zum Beispiel eine Rentenbasis mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in die gesetzliche Rentenkasse legen. Zusätzlich ließe sich diese Basis mit fondsgebundenen Rürup-Angeboten kombinieren.
In jedem Fall sollte man eine fachliche Beratung durch unabhängige Berater in Erwägung ziehen.
Versicherungen
Generell hängt die Wahl der Altersvorsorge von verschiedenen, individuellen Faktoren ab
Versicherungen
Das gesetzliche Rentensystem schreibt in Deutschland ein gesetzliches Rentenalter vor, mit dem eine gesetzlich versicherte Person in Rente gehen kann
Versicherungen
Da die gesetzliche Rente für viele Rentner nicht ausreicht, ist eine private Vorsorge ebenso wichtig
Versicherungen
Um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen, ist eine private Rentenversicherung sinnvoll.
Versicherungen
Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema private Rentenversicherung
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Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.