Private Rentenversicherung - Renteneintrittsalter
Das Thema Altersrente steht für viele Generationen mehr und mehr im Fokus. Senioren müssen mit ihrer Rente leben, die sie vom Staat erhalten, sofern sie keine private Rentenversicherung oder weitere Absicherungen abgeschlossen haben. Besonders jüngere Generationen können bereits jetzt sinnvoll vorsorgen, um im Alter nicht nur auf das gesetzliche Rentensystem angewiesen zu sein. Dieses schreibt in Deutschland ein gesetzliches Rentenalter vor, mit dem eine gesetzlich versicherte Person in Rente gehen kann. Dieses Lebensjahr wird als Renteneintrittsalter bezeichnet. Bestimmt wird der offizielle Renteneintritt von
- den persönlichen Umständen
- und der Rentenart.
Im Jahr 2012 lag das Regelrentenalter bei 65 Jahren, nun wurde es schrittweise für beide Geschlechter auf 67 Jahre angehoben. Nicht immer ist für zukünftige Ruheständler jedoch einfach ersichtlich, wann ein frühester Rentenbeginn möglich ist. Hierfür wurden entsprechenden Renteneintrittsalter-Tabellen entworfen.
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Rente ab 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, zahlt pro Monat Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Das gleiche gilt für Bürger, die arbeitslos gemeldet sind sowie für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige.
Um den Anspruch auf Regelaltersrente geltend zu machen, muss das 67. Lebensjahr der Person vollendet sein. Dieses Renteneintrittsalter gilt jedoch nur für Personen ab dem Geburtsjahr 1964 und bezieht sich nicht auf einzelne Ausnahmeregelungen. Einen Anspruch haben alle, die mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (Mindestversicherungszeit).
Um generell für das Alter abgesichert zu sein, ist es wichtig, auch mit einer privaten Rentenversicherung vorzusorgen. Diese gehört zu den drei Säulen der Alterssicherheit. Mit der klassischen Rentenversicherung (RV) der LV 1871 ist eine garantierte Rente gewährleistet, ganz unabhängig von der eigenen beruflichen Situation.
Start ins Rentenalter
Die individuelle Tabelle für das Renteneintrittsalter listet auf, wann konkret das Renteneintrittsalter vorliegt. Dabei ist das eigene Geburtsjahr entscheidend. Die Anhebung des Rentenalters von 65 Jahre auf 67 Jahre wird seit 2012 schrittweise durchgeführt und soll bis 2031 abgeschlossen sein.
- Reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren bis 67 Jahren
- Vorzeitige Inanspruchnahme nicht möglich
- Mindestversicherungszeit liegt bei fünf Jahren
Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 laut Deutsche Rentenversicherung:
Versicherte Geburtsjahr | Anhebung um ... Monate | auf das Alter Jahr | Monat |
---|---|---|---|
1953 | 7 | 65 | 7 |
1954 | 8 | 65 | 8 |
1955 | 9 | 65 | 9 |
1956 | 10 | 65 | 10 |
1957 | 11 | 65 | 11 |
1958 | 12 | 66 | 0 |
1959 | 14 | 66 | 2 |
1960 | 16 | 66 | 4 |
1961 | 18 | 66 | 6 |
1962 | 20 | 66 | 8 |
1963 | 22 | 66 | 10 |
ab 1964 | 24 | 67 | 0 |
Merke
Das genaue Renteneintrittsalter hängt vom eigenen Geburtsjahr ab. Das Eintrittsalter ist für die Generation, die ab 1964 geboren ist, am höchsten. Wer 1964 oder danach geboren ist, kann erst mit 67 regulär in Rente gehen. Das niedrigste Rentenalter haben Personen, die vor 1947 geboren sind.
Rente für langjährig Versicherte
Für einige Versicherte gibt es besondere Regelungen, beispielsweise für gesetzlich Rentenversicherte, die bereits über 35 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Ein frühester Rentenbeginn mit Abschlägen ist ab 63 Jahren möglich und jeweils gestaffelt.
- Reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren bis 67 Jahren
- Vorzeitige Inanspruchnahme ab 63 Jahren möglich
- Mindestversicherungszeit liegt bei 35 Jahren
Wichtig: Für eine vorzeitige Inanspruchnahme werden Rentenabschläge fällig. Diese betragen pro vorzeitigem Monat dauerhaft 0,3 Prozent der Rente. Dieser Abschlag bleibt auch bestehen, wenn das reguläre Rentenalter erreicht wurde.
45 Arbeitsjahre – wann in Rente?
Für versicherte Personen, die bereits 45 Jahre eingezahlt haben, ist ein deutlich früherer Renteneintritt ohne Abschläge möglich.
- Reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren bis 65 Jahren
- Vorzeitige Inanspruchnahme nicht möglich
- Mindestversicherungszeit liegt bei 45 Jahren
Merke
Für die langjährig Versicherten gelten nicht nur reine Arbeitszeiten, sondern auch Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Mutterschutz und weitere Zeiträume.
Renteneintrittsalter bei schwerbehinderten Personen
Bei einer Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 Prozent ist ebenfalls ein früherer Renteneintritt möglich. Dabei ist ein frühester Rentenbeginn mit Abschlägen auch hier ab 63 Jahren möglich.
- Reguläres Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren bis 65 Jahren
- Vorzeitige Inanspruchnahme ab drei Jahren vor dem regulären Beginn möglich
- Mindestversicherungszeit liegt bei 35 Jahren
Unsere Produkte im Überblick
Frührente mit 60 – nur selten realisierbar
Eine Rente mit 60 ist heutzutage kaum noch realisierbar. Ausnahme sind schwerbehinderte Versicherte. Alle Personen, die nach dem Jahr 1952 geboren sind, können frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen und müssen teilweise Abschläge in Kauf nehmen. Wann man in Frührente gehen kann, hängt vom Geburtsjahr und, wie lange man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, ab.
Es ist möglich, dennoch mit 60 Jahren in Rente zu gehen, in diesem Fall wird jedoch keine gesetzliche Rente gezahlt. Erst mit dem Eintritt ins Rentenalter wird der Betrag gezahlt, jedoch kommt es auch hierbei zu Minderungen durch die fehlenden Rentenbeträge.
Frühzeitig den Ruhestand planen
Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, ist eine gute Planung wichtig. Hierfür reicht die gesetzliche Altersvorsorge oft nicht aus. Zukünftige Rentner sollten zwischen 60 und 80 Prozent des vorherigen Nettojahreseinkommens anstreben. Mit der gesetzlichen Rente lassen sich diese angestrebten Prozente nicht erreichen, weshalb eine private Rentenversicherung empfehlenswert ist.
Hierbei haben Versicherte die freie Wahl, wie ihre Beiträge investiert werden. Möglich sind unter anderem eine klassische Geldanlage, aber auch eine Investition in Fonds.
Die LV 1871 bietet verschiedene, private Rentenversicherungen, um die Altersvorsorge zu sichern.
Steuervorteile dank privater Rentenversicherung
Während der Ansparphase sparen Versicherungsnehmer mit einer privaten Rentenversicherung die Abgeltungsteuer, die für Zinsgewinne üblich ist. Die LV 1871 sammelt die Sparanteile und Zinsen der gezahlten Beiträge jährlich. Auf diese Weise verbleibt am Ende mehr Geld für die Rente.
Abhängig dessen, mit welchem Alter eine versicherte Person in den Ruhestand geht, errechnet sich ein Ertragsanteil. Für diesen Betrag müssen nach der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung Steuern gezahlt werden. Im Alter ist der Ertragsanteil in der Regel niedriger, sodass auch hierbei steuerliche Vorteile zu erwarten sind.
Einmaliges Kapital oder fortlaufende Rente?
Wer eine private Rentenversicherung abschließt, um die Lücke in der Altersversorgung zu schließen, hat die Wahl.
- Kapital in einem Beitrag auszahlen
- Laufende Rente erhalten
Beide Varianten sind möglich. Bei einer Einmalzahlung lassen sich Steuern sparen, da unter bestimmten Voraussetzungen der halbe Betrag der Kapitalerträge mit dem eigenen Steuersatz versteuert wird. Die laufende Rente hat dagegen den Vorteil, dass sie den finanziellen Ruhestand fortlaufend absichert.
Weitere Infos zur privaten Rentenversicherung
Altersarmut steigt
Die Bertelsmann Stiftung kam in einer Studie aus 2017 zu dem Schluss, dass jede fünfte Person bis zum Jahr 2036 von Altersarmut bedroht sein wird. Das gilt vor allem für Rentner, die zuvor ein monatliches Nettoeinkommen von unter 958 Euro hatten. Häufig betroffen:
- Niedrigqualifizierte
- Langzeitarbeitslose
- Alleinstehende Frauen
Zu dieser Entwicklung tragen viele Faktoren bei. Einerseits die niedrigere Geburtenrate, die in den 90er Jahren verbreitete Massenarbeitslosigkeit sowie die steigende Lebenserwartung, Niedriglöhne und weitere Faktoren.
Für junge Erwerbstätige gilt daher: Vorsorgen ist bereits in jungen Jahren wichtig, da die gesetzliche Rente keine zuverlässige Absicherung bietet.