Bereits im Jahr 2004 ist das Sterbegeld in Deutschland abgeschafft worden. Die finanzielle Belastung, die im Falle eines Todes auftritt, bleibt allerdings für Angehörige bestehen. Um dennoch eine geeignete Trauerfallvorsorge zu betreiben, eignet sich eine Trauerfall-Versicherung. Die Sterbegeldversicherung wird meist zu den Kapitallebensversicherungen gezählt.
Die Versicherungssumme ist eher niedrig und speziell an die aufkommenden Kosten der Beerdigung angepasst. Eine Beerdigung in Deutschland kostet im Schnitt rund 13.000 Euro (Quelle: Statista, 03/24). Der finanziell größte Faktor ist in der Regel der Steinmetz, der sowohl die Grabeinfassung als auch den Grabstein mit Gravur erstellt. Das Bestattungsinstitut erhält ein Honorar für die Überführung, Aufbahrung sowie den Sarg oder die Urne. Der Friedhof wird dagegen für die Grabkosten sowie die Beisetzungsgebühr bezahlt. Dazu kommen Kosten für einen eventuellen Friedhofsgärtner, sowie Kirchenkosten, Trauerredner, Todesanzeige, Urkunden, Leichenschmaus und weitere Kosten.
Deshalb ist es ratsam, eine Vorsorge zu treffen. Dies kann in Form eigener Sparmaßnahmen sein, aber auch mit einer Sterbegeldversicherung als Trauerfallvorsorge.
Um den Beitrag einer Sterbegeldversicherung zu ermitteln, sind der vereinbarte Sterbegeldbetrag sowie das Eintrittsalter ausschlaggebend. Bei den meisten Sterbegeldversicherungen spielen dagegen der persönliche Gesundheitszustand sowie gesundheitliche Risiken des Versicherten bei der Absicherung keine Rolle.
Zu beachten ist, dass es bei der Sterbegeldversicherung als Trauerfallvorsorge oftmals eine Wartezeit gibt. Diese gilt jedoch nicht bei einem Unfalltod. Bei der LV 1871 gibt es eine Wartezeit von lediglich sechs Monaten. Die volle Leistung erhalten Angehörige nach zwölf bis 36 Monaten (abhängig vom Eintrittsalter und vom gewählten Tarif).
Da Geld alleine nicht ausreicht, um einen Todesfall zu verarbeiten, bieten wir bereits im Vorfeld Unterstützung an. Mit den Tarifen Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Bestattungsvorsorge Premium haben Versicherte die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr eine einstündige, kostenlose Erbrechtsberatung per Telefon zu erhalten. Nach dem Tod besteht für einen Bezugsberechtigten ebenfalls noch einmalig die Möglichkeit, eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten.
Versicherungen
Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.
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Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
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Alle Infos zur steuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen.
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Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
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