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    Ist eine Sterbegeldversicherung als Trauerfallvorsorge sinnvoll?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Sterbegeldversicherung als Trauerfallvorsorge

    Bereits im Jahr 2004 ist das Sterbegeld in Deutschland abgeschafft worden. Die finanzielle Belastung, die im Falle eines Todes auftritt, bleibt allerdings für Angehörige bestehen. Um dennoch eine geeignete Trauerfallvorsorge zu betreiben, eignet sich eine Trauerfall-Versicherung. Die Sterbegeldversicherung wird meist zu den Kapitallebensversicherungen gezählt.

    Die Versicherungssumme ist eher niedrig und speziell an die aufkommenden Kosten der Beerdigung angepasst. Eine Beerdigung in mittlerer Ausführung kostet je nach Region und Ansprüchen ungefähr 5.000 bis 10.000 Euro.  Der finanziell größte Faktor ist in der Regel der Steinmetz, der sowohl die Grabeinfassung als auch den Grabstein mit Gravur erstellt. Das Bestattungsinstitut erhält ein Honorar für die Überführung, Aufbahrung sowie den Sarg oder die Urne. Der Friedhof wird dagegen für die Grabkosten sowie die Beisetzungsgebühr bezahlt. Dazu kommen Kosten für einen eventuellen Friedhofsgärtner, sowie Kirchenkosten, Trauerredner, Todesanzeige, Urkunden, Leichenschmaus und weitere Kosten.

    Deshalb ist es ratsam, eine Vorsorge zu treffen. Dies kann in Form eigener Sparmaßnahmen sein, aber auch mit einer Sterbegeldversicherung als Trauerfallvorsorge.

    Um den Beitrag einer Sterbegeldversicherung zu ermitteln, sind der vereinbarte Sterbegeldbetrag sowie das Eintrittsalter ausschlaggebend. Bei den meisten Sterbegeldversicherungen spielen dagegen der persönliche Gesundheitszustand sowie gesundheitliche Risiken des Versicherten bei der Absicherung keine Rolle.

    Zu beachten ist, dass es bei der Sterbegeldversicherung als Trauerfallvorsorge oftmals eine Wartezeit gibt. Diese gilt jedoch nicht bei einem Unfalltod. Bei der LV 1871 können Versicherte die volle Leistung nach zwölf bis 36 Monaten erwarten (abhängig vom Eintrittsalter und vom gewählten Tarif).

    Da Geld alleine nicht ausreicht, um einen Todesfall zu verarbeiten, bieten wir bereits im Vorfeld Unterstützung an. Im Tarif Sterbegeld Plus haben Versicherte die Möglichkeit, einmal pro Kalenderjahr eine einstündige, kostenlose Erbrechtsberatung per Telefon zu erhalten. Nach dem Tod besteht für einen Bezugsberechtigten ebenfalls noch einmalig die Möglichkeit, eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten.

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