Sterbegeldversicherung
Bis Ende 2003 wurde Angehörigen ein gesetzliches Sterbegeld ausgezahlt, wenn es innerhalb der Familie zum Todesfall kam. Dieser Beerdigungszuschuss wurde ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft und gehört nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Lediglich innerhalb der Beamtenversorgung gibt es das Sterbegeld der Krankenkassen noch, sowie auch in einigen weiteren Sonderfällen. Um Hinterbliebenen die finanzielle Belastung durch eine Beerdigung nicht aufzubürden, ist deshalb eine eigene Vorsorge mittels Sterbegeldversicherung ratsam.
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Die Zielgruppe der Personen, die auch nach 2004 noch Sterbegeld erhalten, ist sehr gering. Möglich ist dies beispielsweise noch in folgenden Fällen:
Ist das Sterbegeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, dann erhalten Hinterbliebene nicht selten bis zu drei Monatsgehälter.
Da nur noch wenige Personen überhaupt Sterbegeld erhalten, ist die eigene Vorsorge wichtig. Die Kosten einer Beerdigung können, vor allem aufgrund der vielen Einzelposten, schnell einige Tausend Euro übersteigen. Keine leichte Aufgabe für Familienangehörige, die zusätzlich auch den Trauerfall zu verarbeiten haben. Dabei scheinen die Sterbefälle in Deutschland im Verlauf der letzten Jahre wieder kontinuierlich anzusteigen. Vermutlich auch bedingt durch die Corona Pandemie stiegen die Todesfälle von 2019 bis 2021 um 8,9 Prozent an. Verglichen mit dem Jahr 2011 starben 2021 in Deutschland sogar ca. 170.000 mehr Menschen, was einen Anstieg von ca. 20% Prozent bedeutet. Durchschnittlich sterben in Deutschland täglich ca. 2800 Menschen. *Quelle: Statista GmbH
Die LV 1871 bietet verschiedene Tarife in der Sterbegeldversicherung. Die monatlichen Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter sowie der vereinbarten Leistungssumme. Dabei gilt: Je älter die versicherte Person beim Abschluss ist, desto höher fallen die Beiträge aus.
Ob die Angehörigen einer verstorbenen Person finanzielle Unterstützung erhalten, hängt individuell von der Situation ab. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen keinen Beerdigungszuschuss mehr zahlen, gibt es noch immer Sterbegeld für Beamte. Auch einige Arbeitgeber zahlen eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Betriebsangehörigen. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an, ob Sterbegeld vom Arbeitgeber geboten wird. Oft ist dies in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Sterbegeld, welches im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt wird, gibt es in einigen Fällen noch immer. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aufgrund einer nachgewiesenen Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls verstorben ist. Der Betrag enthält in bestimmten Fällen auch die Überführungskosten. Jährlich erfolgt eine Anpassung der Summe, die derzeit bei etwa 5.000 Euro liegt. Nicht nur Arbeitnehmer sind automatisch unfallversichert, sondern auch Schüler sowie Auszubildende.
Beim Sozialamt können Hinterbliebene ein Sterbegeld beantragen. Jedoch kommt eine Sozialbestattung nur in wenigen Fällen überhaupt in Frage. Wer die Kosten einer Bestattung nachweislich nicht übernehmen kann, könnte diesen Antrag stellen. Wichtig ist allerdings, dass keiner der Hinterbliebenen für diese Kosten aufkommen kann. Dazu zählen:
Zu beachten ist außerdem, dass das Sterbegeld vom Sozialamt nur sehr einfache Beerdigungen abdeckt.
Das Sterbegeld wurde bis zum 31. Dezember 2003 von der gesetzlichen Krankenversicherung als Zuschuss für die Bestattungskosten ausgezahlt. War die betreffende Person Mitglied der Krankenkasse, wurden bis dato 525 Euro gezahlt. Ist dagegen ein familienversicherter Angehöriger verstorben, lag der Zuschuss bei 262,50 Euro.
Da die genannte staatliche Unterstützung bereits seit vielen Jahren nicht mehr besteht, ist eine Sterbegeldversicherung sehr wertvoll. Wer nicht gerade zu den besonderen Zielgruppen gehört, muss selbst vorsorgen. Auch früher war der Betrag in Höhe von 525 Euro bereits viel zu niedrig, um hiervon eine oft über mehrere Tausend Euro teure Bestattung zu übernehmen.
Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen versicherte Personen dafür, dass Angehörige im Falle des Todes nicht mit den finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Bei der LV 1871 können Sie ganz einfach die monatlichen Beiträge für eine Sterbegeldversicherung berechnen oder diese direkt online abschließen.
Sterbegeld Basis & Sterbegeld Plus
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Beitragszahlung
bis 85 Jahre
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Versicherungssumme
1.500€ bis 12.500€
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Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
Versicherungen
Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.
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Alle Infos zur steuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen.
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Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
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