Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Sterbegeldversicherung

    Sterbegeld

    • Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr
    • Für eine würdevolle Bestattung vorsorgen
    • Private Sterbegeldversicherungen entlasten Angehörige im Trauerfall
    Ein Sohn umarmt seine Mutter
    Online abschließen

    Ersatz für das gesetzliche Sterbegeld: Private Sterbegeldversicherungen

    Bis Ende 2003 wurde Angehörigen ein gesetzliches Sterbegeld ausgezahlt, wenn es innerhalb der Familie zum Todesfall kam. Dieser Beerdigungszuschuss wurde ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft und gehört nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Lediglich innerhalb der Beamtenversorgung gibt es das Sterbegeld der Krankenkassen noch, sowie auch in einigen weiteren Sonderfällen. Um Hinterbliebenen die finanzielle Belastung durch eine Beerdigung nicht aufzubürden, ist deshalb eine eigene Vorsorge mittels Sterbegeldversicherung ratsam.

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    Die Meinung der Experten:

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    MÖCHTEN SIE KOMPETENT BERATEN WERDEN?

    Wir helfen Ihnen gerne:

    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Frank Kohrt
    (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Wer bekommt überhaupt noch Sterbegeld?

    Die Zielgruppe der Personen, die auch nach 2004 noch Sterbegeld erhalten, ist sehr gering. Möglich ist dies beispielsweise noch in folgenden Fällen:

    • Beim Tod durch einen Arbeitsunfall
    • Beim Tod durch eine nachgewiesene Berufskrankheit
    • Beim Tod von Beamten
    • Beim Tod von Arbeitnehmern, die dies in ihrem Vertrag konkret geregelt haben
    • Beim Tod von Kriegsopfern
    • Beim Tod von weiteren Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Ist das Sterbegeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, dann erhalten Hinterbliebene nicht selten bis zu drei Monatsgehälter.

    Sterbegeldversicherung als private Alternative zum Sterbegeld

    Da nur noch wenige Personen überhaupt Sterbegeld erhalten, ist die eigene Vorsorge wichtig. Die Kosten einer Beerdigung können, vor allem aufgrund der vielen Einzelposten, schnell einige Tausend Euro übersteigen. Keine leichte Aufgabe für Familienangehörige, die zusätzlich auch den Trauerfall zu verarbeiten haben. Dabei scheinen die Sterbefälle in Deutschland im Verlauf der letzten Jahre wieder kontinuierlich anzusteigen. Vermutlich auch bedingt durch die Corona Pandemie stiegen die Todesfälle von 2019 bis 2021 um 8,9 Prozent an. Verglichen mit dem Jahr 2011 starben 2021 in Deutschland sogar ca. 170.000 mehr Menschen, was einen Anstieg von ca. 20% Prozent bedeutet. Durchschnittlich sterben in Deutschland täglich ca. 2800 Menschen. *Quelle: Statista GmbH

    Die LV 1871 bietet verschiedene Tarife in der Sterbegeldversicherung. Die monatlichen Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter sowie der vereinbarten Leistungssumme. Dabei gilt: Je älter die versicherte Person beim Abschluss ist, desto höher fallen die Beiträge aus.

    • Sterbegeld Basis: Enthalten sind in diesem Tarif eine lebenslange Absicherung und eine mögliche Versicherungssumme zwischen 1.500 und 12.500 Euro. Die volle Leistung erhalten die Hinterbliebenen nach 24 bis 36 Monaten Wartezeit.
    • Sterbegeld Plus: Zusätzlich zu den Sterbegeld-Basis-Inhalten bietet die Plus-Variante eine Erbrechtsberatung sowie doppelte Leistung bei einem Unfalltod. Die Wartezeit beträgt in diesem Tarif außerdem nur zwölf bis 36 Monate.

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    Sterbebeihilfe vom Arbeitgeber

    Ob die Angehörigen einer verstorbenen Person finanzielle Unterstützung erhalten, hängt individuell von der Situation ab. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen keinen Beerdigungszuschuss mehr zahlen, gibt es noch immer Sterbegeld für Beamte. Auch einige Arbeitgeber zahlen eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Betriebsangehörigen. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an, ob Sterbegeld vom Arbeitgeber geboten wird. Oft ist dies in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag geregelt.

    Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

    Sterbegeld, welches im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt wird, gibt es in einigen Fällen noch immer. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aufgrund einer nachgewiesenen Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls verstorben ist. Der Betrag enthält in bestimmten Fällen auch die Überführungskosten. Jährlich erfolgt eine Anpassung der Summe, die derzeit bei etwa 5.000 Euro liegt. Nicht nur Arbeitnehmer sind automatisch unfallversichert, sondern auch Schüler sowie Auszubildende.

    Sterbegeld vom Sozialamt

    Beim Sozialamt können Hinterbliebene ein Sterbegeld beantragen. Jedoch kommt eine Sozialbestattung nur in wenigen Fällen überhaupt in Frage. Wer die Kosten einer Bestattung nachweislich nicht übernehmen kann, könnte diesen Antrag stellen. Wichtig ist allerdings, dass keiner der Hinterbliebenen für diese Kosten aufkommen kann. Dazu zählen:

    • Ehegatten
    • Lebenspartner
    • Kinder (mindestens 18 Jahre alt)
    • Eltern
    • Geschwister (mindestens 18 Jahre alt)
    • Enkel (mindestens 18 Jahre alt)
    • Großeltern

    Zu beachten ist außerdem, dass das Sterbegeld vom Sozialamt nur sehr einfache Beerdigungen abdeckt.

    Wie hoch fiel das Sterbegeld bis 2004 aus?

    Das Sterbegeld wurde bis zum 31. Dezember 2003 von der gesetzlichen Krankenversicherung als Zuschuss für die Bestattungskosten ausgezahlt. War die betreffende Person Mitglied der Krankenkasse, wurden bis dato 525 Euro gezahlt. Ist dagegen ein familienversicherter Angehöriger verstorben, lag der Zuschuss bei 262,50 Euro.

    Private Sterbevorsorge

    Da die genannte staatliche Unterstützung bereits seit vielen Jahren nicht mehr besteht, ist eine Sterbegeldversicherung sehr wertvoll. Wer nicht gerade zu den besonderen Zielgruppen gehört, muss selbst vorsorgen. Auch früher war der Betrag in Höhe von 525 Euro bereits viel zu niedrig, um hiervon eine oft über mehrere Tausend Euro teure Bestattung zu übernehmen.

    Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen versicherte Personen dafür, dass Angehörige im Falle des Todes nicht mit den finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.

    Tipp

    Tipp

    Bei der LV 1871 können Sie ganz einfach die monatlichen Beiträge für eine Sterbegeldversicherung berechnen oder diese direkt online abschließen.

    Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich

    Sterbegeld Basis & Sterbegeld Plus

    Leistungen

    Sterbegeld Basis

    Tarif 1

    Sterbegeld Plus

    Tarif 2

    Unsere Empfehlung

    Eintrittsalter

    40 Jahre bis 90 Jahre

    40 Jahre bis 90 Jahre

    Beitragszahlung

    bis 85 Jahre

    bis 85 Jahre

    Lebenslange Absicherung

    Versicherungssumme

    1.500€ bis 12.500€

    1.500€ bis 12.500€

    Ohne Gesundheitsprüfung

    Volle Leistung ab

    24-36 Monaten

    12-36 Monaten

    Erbrechtsberatung

    Doppelte Leistung bei Unfalltod

    Optional: Digitaler Nachlassplaner

    Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot

    Weitere Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

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    Sterbegeldversicherung Rechner

    Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.

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    Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.

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    Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.

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