Sterbegeldversicherung
Bis Ende 2003 wurde Angehörigen ein gesetzliches Sterbegeld ausgezahlt, wenn es innerhalb der Familie zum Todesfall kam. Dieser Beerdigungszuschuss wurde ab dem 1. Januar 2004 abgeschafft und gehört nicht mehr zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Lediglich innerhalb der Beamtenversorgung gibt es das Sterbegeld der Krankenkassen noch, sowie auch in einigen weiteren Sonderfällen. Um Hinterbliebenen die finanzielle Belastung durch eine Beerdigung nicht aufzubürden, ist deshalb eine eigene Vorsorge mittels Sterbegeldversicherung ratsam.
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Die Zielgruppe der Personen, die auch nach 2004 noch Sterbegeld erhalten, ist sehr gering. Möglich ist dies beispielsweise noch in folgenden Fällen:
Ist das Sterbegeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, dann erhalten Hinterbliebene nicht selten bis zu drei Monatsgehälter.
Da nur noch wenige Personen überhaupt Sterbegeld erhalten, ist die eigene Vorsorge wichtig. Die Kosten einer Beerdigung können, vor allem aufgrund der vielen Einzelposten, schnell einige Tausend Euro übersteigen. Keine leichte Aufgabe für Familienangehörige, die zusätzlich auch den Trauerfall zu verarbeiten haben. In Deutschland sind im Jahr 2023 laut Bundesamt für Statistik circa 1 Million Menschen verstorben. Das bedeutet gleichzeitig, dass 1 Million Hinterbliebene sich um eine Bestattung kümmern mussten. Die Kosten dafür müssen seit 1. Januar 2004 komplett privat getragen werden. Eine Sterbegeldversicherung kann helfen, um Angehörige zumindest finanziell im Trauerfall zu entlasten.
Die LV 1871 bietet verschiedene Tarife zur Bestattungsvorsorge. Die monatlichen Beiträge richten sich unter anderem nach dem Eintrittsalter sowie der vereinbarten Leistungssumme. Dabei gilt: Je älter die versicherte Person beim Abschluss ist, desto höher fallen die Beiträge aus.
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt einmalig im Falle des Todes. Diese kann zwischen 1.500 und 12.500 Euro gewählt werden. Anspruch auf eine anteilige Leistung besteht nach sechs Monaten Wartezeit. Die volle Leistung erhalten Angehörige abhängig vom Tarif und Eintrittsalter nach zwölf bis 36 Monaten. Die Bestattungsvorsorge der LV 1871 kann frühestens ab 40 Jahren und mit laufendem Beitrag spätestens bis zum 90. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Ob die Angehörigen einer verstorbenen Person finanzielle Unterstützung erhalten, hängt individuell von der Situation ab. Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen keinen Beerdigungszuschuss mehr zahlen, gibt es noch immer Sterbegeld für Beamte. Auch einige Arbeitgeber zahlen eine Sterbebeihilfe beim Tod eines Betriebsangehörigen. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an, ob Sterbegeld vom Arbeitgeber geboten wird. Oft ist dies in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Sterbegeld, welches im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt wird, gibt es in einigen Fällen noch immer. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aufgrund einer nachgewiesenen Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls verstorben ist. Der Betrag enthält in bestimmten Fällen auch die Überführungskosten. Jährlich erfolgt eine Anpassung der Summe, die derzeit bei etwa 5.000 Euro liegt. Nicht nur Arbeitnehmer sind automatisch unfallversichert, sondern auch Schüler sowie Auszubildende.
Beim Sozialamt können Hinterbliebene ein Sterbegeld beantragen. Jedoch kommt eine Sozialbestattung nur in wenigen Fällen überhaupt in Frage. Wer die Kosten einer Bestattung nachweislich nicht übernehmen kann, könnte diesen Antrag stellen. Wichtig ist allerdings, dass keiner der Hinterbliebenen für diese Kosten aufkommen kann. Dazu zählen:
Zu beachten ist außerdem, dass das Sterbegeld vom Sozialamt nur sehr einfache Beerdigungen abdeckt.
Das Sterbegeld wurde bis zum 31. Dezember 2003 von der gesetzlichen Krankenversicherung als Zuschuss für die Bestattungskosten ausgezahlt. War die betreffende Person Mitglied der Krankenkasse, wurden bis dato 525 Euro gezahlt. Ist dagegen ein familienversicherter Angehöriger verstorben, lag der Zuschuss bei 262,50 Euro.
Da die genannte staatliche Unterstützung bereits seit vielen Jahren nicht mehr besteht, ist eine Sterbegeldversicherung sehr wertvoll. Wer nicht gerade zu den besonderen Zielgruppen gehört, muss selbst vorsorgen. Auch früher war der Betrag in Höhe von 525 Euro bereits viel zu niedrig, um hiervon eine oft über mehrere Tausend Euro teure Bestattung zu übernehmen.
Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen versicherte Personen dafür, dass Angehörige im Falle des Todes nicht mit den finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Bei der LV 1871 können Sie ganz einfach die monatlichen Beiträge für eine Sterbegeldversicherung berechnen oder diese direkt online abschließen.
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Unsere Empfehlung
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag
Bei persönlicher Beratung ist bei den Tarifen Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Premium bei einem Einmalbeitrag auch ein Eintrittsalter von bis zu 95 Jahre möglich
40 Jahre bis 90 Jahre
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Beitragszahlung
Bei persönlicher Beratung ist beim Tarif Bestattungsvorsorge Comfort Plus eine Beitragszahlungsdauer bis zum Alter von 95 Jahre möglich
bis 85/ lebenslang
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Lebenslange Absicherung
Mögliche Versicherungssumme
Wir zahlen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme an die von Ihnen bestimmte Person aus.
Damit verfügen Ihre Angehörigen über den finanziellen Spielraum, den Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Alternativ könnten Sie die Auszahlung der Leistung auch direkt an einen Bestatter bestimmen. Diesen Bestatter, der sich um das Begräbnis kümmert, können Sie frei auswählen.
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung nach
Basis: Abhängig vom Eintrittsalter erhalten Sie die volle Leistung bereits nach zwei bis drei Jahren Wartezeit. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir die eingezahlten Beiträge abzüglich 200 Euro.
Comfort Plus und Premium: Bei Tod innerhalb der ersten sechs Monate (=Wartezeit) leisten wir die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Nach Ablauf der Wartezeit gilt eine Staffelung, in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Todeszeitpunkt. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach ein bis drei Jahren.
24-36 Monaten
12-36 Monaten
12-36 Monaten
Vorläufiger Versicherungsschutz
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir mit Beantragung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dieser Sofortschutz besteht für bis zu drei Monate nach Antragseingang und endet mit dem Versicherungsbeginn.
Beitragsdynamik (3 Prozent)
Kann nur bei persönlicher Beratung gewählt werden. Die Dynamik sorgt für einen Inflationsausgleich, in dem die Versicherungssumme jährlich angepasst wird. Sie können der Dynamik beliebig oft widersprechen.
optional
optional
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme)
Bei einem Unfalltod leisten wir die doppelte, garantierte Versicherungssumme. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Unfalltodschutz.
Erbrechtsberatung
Bei Comfort Plus und Premium ist die Erstberatung zu Erbrechtsthemen durch einen Rechtsanwalt, den wir vermitteln, inklusive. Die LV 1871 übernimmt einmal pro Kalenderjahr die Kosten für eine einstündige telefonische Beratung. Dabei erhalten Sie professionelle Auskunft zu den Themen des Erbrechts. Dieser Service steht nach dem Trauerfall auch einem Bezugsberechtigten einmalig zur Verfügung.
Kinder- und Enkelmitversicherung
Alle Ihre kindergeldberechtigen Kinder, Enkel sowie Urenkel werden automatisch mitversichert. Falls diese vor Ihnen versterben sollten, wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 5.000 Euro, maximal 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Kostenübernahme für Auslandsüberführung
Sollten Sie im Ausland versterben, übernehmen wir die Kosten für die Überführung aus dem Ausland nach Deutschland (innerhalb von Europa in Höhe von bis zu 6.000 Euro und außerhalb von Europa von bis zu 12.000 Euro).
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot
Versicherungen
Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
Versicherungen
Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.
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