Sterbegeldversicherung
Im Todesfall eines Angehörigen können hohe finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen entstehen, wenn nicht durch Ersparnisse vorgesorgt wurde. Bestattung, Sarg und Trauerfeier können die Beträge in vier- bis fünfstellige Summen treiben. Zusätzlich zur Trauer und Organisation der Beerdigung müssen sich die Angehörigen in einem solchen Fall auch mit den finanziellen Aspekten beschäftigen. Aus diesem Grund schließen viele Menschen eine Sterbegeldversicherung ab, mit der man für diese Kosten vorsorgen kann.
Für viele Versicherungsnehmer stellt sich hierbei die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge sowie nach der etwaigen Versteuerung im Leistungsfall. Die Regelungen hierzu sind nicht immer eindeutig und hängen von unterschiedlichen Kriterien ab. Unter anderem von dem jeweiligen Produkt des Versicherers.
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Die Sterbegeldversicherung gilt vor dem Finanzamt als Lebensversicherung, weswegen sie steuerlich auch so behandelt wird.
Das bedeutet für Verträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, dass sie bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können. In der Einkommensteuererklärung ist dafür das Formular „Vorsorgeaufwand“ vorgesehen.
Für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Verträge gilt, dass diese nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Sterbegeldversicherungen keine reinen Vorsorgeaufwendungen sein müssen. Sie werden dementsprechend nicht als Risikoversicherungen betrachtet. Oft enthalten sie auch einen zusätzlichen Sparanteil.
Bei der Versteuerung der ausgezahlten Summen kommt es auf den Einzelfall an – vor allem darauf, ob die Sterbegeldversicherung privat oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurde.
a) Private Sterbegeldversicherung
Bei einer privaten Sterbegeldversicherung ist die Auszahlung an die Hinterbliebenen als Todesfallleistung steuerfrei.
Entschließt sich der Versicherungsnehmer, die Versicherung vorzeitig zu kündigen, muss der Ertrag (Versicherungsleistung abzüglich darauf eingezahlter Beiträge) versteuert werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Allerdings sind bei einer Auszahlung nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 62. Lebensjahres, nur noch 50 Prozent des Ertrages zu versteuern.
b) Betriebliche Altersvorsorge
Sterbegelder, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden, sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Leistungen aus einer Unterstützungskasse werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG) angesehen, für die eine entsprechende Lohnversteuerung vorzunehmen ist.
Leistungen aus einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse hingegen zählen zu den Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 EStG). Um die Besteuerung der Sonstigen Einkünfte sicherzustellen, wird eine entsprechende Rentenbezugsmitteilung erstellt wird.
c) Betriebliche oder berufliche Sterbegeldversicherung
Bei einer betrieblichen oder beruflichen Sterbegeldversicherung, bei der die Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt, wird die Leistung als Arbeitslohn (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG) angesehen. Die Leistung unterliegt somit dem Lohnsteuerabzug.
Auch bei der Beamtenversorgung ist ein Sterbegeld vorgesehen, dessen Besteuerung allerdings uneinheitlich gehandhabt wird.
Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung können unter das Schenkungsteuergesetz (Schenkung auf den Todesfall) fallen. Damit wird die Versicherungssumme nach Überschreiten des jeweiligen Freibetrags besteuert. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der steuerpflichtige Anteil um die Kosten für eine angemessene Bestattung als Nachlassverbindlichkeiten gekürzt werden kann.
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Unsere Empfehlung
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag
Bei persönlicher Beratung ist bei den Tarifen Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Premium bei einem Einmalbeitrag auch ein Eintrittsalter von bis zu 95 Jahre möglich
40 Jahre bis 90 Jahre
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Beitragszahlung
Bei persönlicher Beratung ist beim Tarif Bestattungsvorsorge Comfort Plus eine Beitragszahlungsdauer bis zum Alter von 95 Jahre möglich
bis 85/ lebenslang
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Lebenslange Absicherung
Mögliche Versicherungssumme
Damit verfügen Ihre Angehörigen über den finanziellen Spielraum, den Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Alternativ könnten Sie die Auszahlung der Leistung auch direkt an einen Bestatter bestimmen. Diesen Bestatter, der sich um das Begräbnis kümmert, können Sie frei auswählen.
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
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Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung nach
Basis: Abhängig vom Eintrittsalter erhalten Sie die volle Leistung bereits nach zwei bis drei Jahren Wartezeit. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir die eingezahlten Beiträge abzüglich 200 Euro.
Comfort Plus und Premium: Bei Tod innerhalb der ersten sechs Monate (=Wartezeit) leisten wir die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Nach Ablauf der Wartezeit gilt eine Staffelung, in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Todeszeitpunkt. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach ein bis drei Jahren.
24-36 Monaten
12-36 Monaten
12-36 Monaten
Vorläufiger Versicherungsschutz
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir mit Beantragung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dieser Sofortschutz besteht für bis zu drei Monate nach Antragseingang und endet mit dem Versicherungsbeginn.
Beitragsdynamik (3 Prozent)
Kann nur bei persönlicher Beratung gewählt werden. Die Dynamik sorgt für einen Inflationsausgleich, in dem die Versicherungssumme jährlich angepasst wird. Sie können der Dynamik beliebig oft widersprechen.
optional
optional
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme)
Bei einem Unfalltod leisten wir die doppelte, garantierte Versicherungssumme. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Unfalltodschutz.
Erbrechtsberatung
Bei Comfort Plus und Premium ist die Erstberatung zu Erbrechtsthemen durch einen Rechtsanwalt, den wir vermitteln, inklusive. Die LV 1871 übernimmt einmal pro Kalenderjahr die Kosten für eine einstündige telefonische Beratung. Dabei erhalten Sie professionelle Auskunft zu den Themen des Erbrechts. Dieser Service steht nach dem Trauerfall auch einem Bezugsberechtigten einmalig zur Verfügung.
Kinder- und Enkelmitversicherung
Alle Ihre kindergeldberechtigen Kinder, Enkel sowie Urenkel werden automatisch mitversichert. Falls diese vor Ihnen versterben sollten, wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 5.000 Euro, maximal 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Kostenübernahme für Auslandsüberführung
Sollten Sie im Ausland versterben, übernehmen wir die Kosten für die Überführung aus dem Ausland nach Deutschland (innerhalb von Europa in Höhe von bis zu 6.000 Euro und außerhalb von Europa von bis zu 12.000 Euro).
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
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Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
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Versicherungen
Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
Versicherungen
Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.
Versicherungen
Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.
Versicherungen
Wer die Beerdigungskosten abgesichert haben möchte, sorgt mit einer Sterbegeldversicherung vor.
Versicherungen
Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird von der LV 1871 in drei Tarifen angeboten.
Versicherungen
Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Sterbegeldversicherung
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.