Sterbegeldversicherung
Im Falle eines Todes gibt es für Angehörige keine staatliche Unterstützung mehr. Wer für seine eigene Bestattung spart, schließt oftmals im Vorfeld eine Sterbegeldversicherung ab. Auf diese Weise kann auch mit einem kleinen Budget ein würdevolles Begräbnis geschaffen werden.
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Kaum jemand denkt gerne an seinen eigenen Tod. Dennoch ist dieses Thema wichtig, um Angehörige nicht mit immensen Kosten allein dastehen zu lassen, sobald der Ernstfall eintritt. Um ein würdevolles Begräbnis zu ermöglichen, sind schnell mehrere Tausend Euro für die Beerdigungskosten nötig. Doch wer zahlt die Beerdigung? Keine einfache Antwort, da oft kein Geld für die Beerdigung übrig ist. Damit im Ernstfall für die Beerdigung eine Kostenübernahme erfolgen kann, ist eine Sterbegeldversicherung ratsam. Wenn sonst die Beerdigungskosten Geschwister, Eltern oder Kinder zahlen müssten, kann bei Vorhandensein einer Sterbegeldversicherung die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme dafür verwendet werden.
Wer die Beerdigungskosten abgesichert haben möchte, sorgt mit einer Sterbegeldversicherung vor. Die LV 1871 bietet hierfür mehrere Tarife an, unter anderem: Bestattungsvorsorge Basis, Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Bestattungsvorsorge Premium. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt einmalig im Falle des Todes. Diese kann zwischen 1.500 und 12.500 Euro gewählt werden. Bei der Bestattungsvorsorge der LV 1871 gibt es eine Wartezeit von lediglich sechs Monaten. Nach Ablauf der Wartezeit wird die Versicherungssumme anteilig ausgezahlt. Die volle Leistung erhalten Angehörige abhängig vom Tarif und Eintrittsalter nach 12 bis 36 Monaten. Die Bestattungsvorsorge der LV 1871 kann frühestens ab 40 Jahren und mit laufendem Beitrag spätestens mit 90 Jahren abgeschlossen werden.
Konkrete Beiträge für die LV 1871 Bestattungsvorsorge können zum Beispiel mittels Online-Rechner oder persönlicher Beratung ermittelt werden.
Welche Geldmittel schlussendlich für eine Beerdigung nötig sind, hängt von der Ausführung ab. Zu beachten sind zahlreiche Einzelposten.
Behörde und Urkunden |
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Kommt es zu einem Todesfall, werden gewisse Gebühren fällig, unter anderem für Urkunden. |
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Beschreibung: | Kosten: |
Leichenschau und Totenschein | 103 bis 265 Euro |
Originale Ausführung einer Sterbeurkunde | Etwa 10 Euro + 5 Euro für weitere Ausführungen |
Friedhof und Grab |
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Was kostet ein Begräbnis im Detail? Diese Frage wird in diesem Abschnitt beantwortet. Wichtig ist allerdings, dass selbst diese Kosten noch längst nicht alles sind, was finanziell zu einer Beerdigung dazugehört. | |
Beschreibung: | Kosten: |
Dreitägige Aufbahrung und Kühlzellen | 60 bis 150 Euro |
Beisetzungsgebühr | 100 bis 1.500 Euro |
Nutzung der Trauerhalle | 30 bis 500 Euro |
Grabnutzungsgebühr: Hierbei kommt es darauf an, welche Grabform gewählt wird. Die preiswerteste Variante ist ein anonymes Urnengrab, die teuerste Wahl ein Erdwahlgrab. |
400 bis 2.500 Euro |
Einäscherung im Krematorium | 150 bis 500 Euro |
Was kostet eine Bestattung über ein Institut? |
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Auch bei diesem Posten kommt es individuell darauf an, wie einfach oder gehoben eine Beerdigung ausfallen soll. Viele Personen fragen sich: „Was zählt zu den Beerdigungskosten?“ Fakt ist, dass sich der Part des Bestattungsinstitutes in folgende Abschnitte unterteilt. | |
Beschreibung: | Kosten: |
Sarg | 500 bis 5.000 Euro |
Urne | 100 bis 750 Euro |
Kissen, Polster und Decken | 30 bis 250 Euro |
Totenbekleidung | 30 bis 130 Euro |
Hygienische Versorgung | 50 bis 250 Euro |
Ankleiden und Einbetten | 50 bis 150 Euro |
Überführung | 110 bis 260 Euro |
Aufbahrung | 80 bis 500 Euro |
Formalitäten und Verwaltung | 75 bis 300 Euro |
Grabstein |
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Dieser Posten wird häufig unterschätzt, stellt aber tatsächlich oftmals die größte finanzielle Belastung dar. |
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Beschreibung: | Kosten: |
Grabstein oder Grabmal | 450 bis 5.000 Euro |
Inschrift (30 Buchstaben) | 200 bis 1.350 Euro |
Grabeinfassung | 500 bis 2.800 Euro |
Transport | ca. 50 Euro |
Dieser gesamte Kostenblock ist sehr variabel, da die Wünsche über das nötige Budget entscheiden. Mit mindestens 1.500 Euro ist in jedem Fall zu rechnen, nach oben hin sind den Möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. |
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Sonstige Kosten |
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Die weiteren Kostenpunkte sind je nach Beerdigung und Trauerfall verschieden. Auch diese Beträge können sich summieren, sodass die finanzielle Belastung schnell problematisch wird. Da die Beerdigungskosten nicht vom Sozialamt übernommen werden, müssen Angehörige die Beiträge selbst aufbringen. | |
Beschreibung: | Kosten: |
Friedhofsgärtner | 80 bis 650 Euro |
Floristen | 130 bis 650 Euro |
Kirche, Trauerredner, Todesanzeige, musikalische Gestaltung, Leichenschmaus, Trauerkafee | 425 bis 3.450 Euro |
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Unsere Empfehlung
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag
Bei persönlicher Beratung ist bei den Tarifen Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Premium bei einem Einmalbeitrag auch ein Eintrittsalter von bis zu 95 Jahre möglich
40 Jahre bis 90 Jahre
40 Jahre bis 90 Jahre
40 Jahre bis 90 Jahre
Beitragszahlung
Bei persönlicher Beratung ist beim Tarif Bestattungsvorsorge Comfort Plus eine Beitragszahlungsdauer bis zum Alter von 95 Jahre möglich
bis 85 Jahre
bis 85 Jahre
bis 95/ lebenslang
Lebenslange Absicherung
Mögliche Versicherungssumme
Wir zahlen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme an die von Ihnen bestimmte Person aus.
Damit verfügen Ihre Angehörigen über den finanziellen Spielraum, den Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Alternativ könnten Sie die Auszahlung der Leistung auch direkt an einen Bestatter bestimmen. Diesen Bestatter, der sich um das Begräbnis kümmert, können Sie frei auswählen.
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung nach
Basis: Abhängig vom Eintrittsalter erhalten Sie die volle Leistung bereits nach zwei bis drei Jahren Wartezeit. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir die eingezahlten Beiträge abzüglich 200 Euro.
Comfort Plus und Premium: Bei Tod innerhalb der ersten sechs Monate (=Wartezeit) leisten wir die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Nach Ablauf der Wartezeit gilt eine Staffelung, in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Todeszeitpunkt. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach ein bis drei Jahren.
24-36 Monaten
12-36 Monaten
12-36 Monaten
Vorläufiger Versicherungsschutz
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir mit Beantragung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dieser Sofortschutz besteht für bis zu drei Monate nach Antragseingang und endet mit dem Versicherungsbeginn.
Beitragsdynamik (3 Prozent)
Kann nur bei persönlicher Beratung gewählt werden. Die Dynamik sorgt für einen Inflationsausgleich, in dem die Versicherungssumme jährlich angepasst wird. Sie können der Dynamik beliebig oft widersprechen.
optional
optional
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme)
Bei einem Unfalltod leisten wir die doppelte, garantierte Versicherungssumme. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Unfalltodschutz.
Erbrechtsberatung
Bei Comfort Plus und Premium ist die Erstberatung zu Erbrechtsthemen durch einen Rechtsanwalt, den wir vermitteln, inklusive. Die LV 1871 übernimmt einmal pro Kalenderjahr die Kosten für eine einstündige telefonische Beratung. Dabei erhalten Sie professionelle Auskunft zu den Themen des Erbrechts. Dieser Service steht nach dem Trauerfall auch einem Bezugsberechtigten einmalig zur Verfügung.
Kinder- und Enkelmitversicherung
Alle Ihre kindergeldberechtigen Kinder, Enkel sowie Urenkel werden automatisch mitversichert. Falls diese vor Ihnen versterben sollten, wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 5.000 Euro, maximal 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Kostenübernahme für Auslandsüberführung
Sollten Sie im Ausland versterben, übernehmen wir die Kosten für die Überführung aus dem Ausland nach Deutschland (innerhalb von Europa in Höhe von bis zu 6.000 Euro und außerhalb von Europa von bis zu 12.000 Euro).
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot
Da eine Bestattung viele Einzelkosten nach sich zieht, ist eine gute Planung wichtig. Die Übernahme der Bestattungskosten erfolgt vorrangig durch die Erben. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind oder kein Vermögen vorhanden ist, müssen die sogenannten unterhaltspflichtigen Hinterbliebenen wie zum Beispiel die Eltern oder Kinder des Verstorbenen die Kosten übernehmen. Das gilt sogar für Ehepaare, auch wenn diese getrennt leben. Eine Sterbegeldversicherung kann den Angehörigen zumindest die finanzielle Last nehmen.
Im Internet finden sich Bestattungsplaner, mit denen sich (abhängig von den eigenen Wünschen) die nahezu exakten Aufwände kalkulieren lassen. Angehörige haben die Wahl, die Kostenpunkte und deren Ausführung allein zu organisieren oder wahlweise ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Dieses kümmert sich um viele organisatorische Abläufe, beispielsweise rechtliche Fragen, Todesanzeigen, Urkunden und mehr.
Versicherungen
Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
Versicherungen
Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.
Versicherungen
Alle Infos zur steuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen.
Versicherungen
Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
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Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Sterbegeldversicherung
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