Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Sterbegeldversicherung

    Bestattungsvorsorge

    • Entlastung der Angehörigen
    • Sicherstellen eines würdevollen Begräbnisses
    • Organisatorische und finanzielle Vorsorge
    Ältere Dame spielt mit ihrem Enkel
    Online abschließen

    Bestattungsvorsorge für ein würdevolles Begräbnis

    Stirbt ein Angehöriger, so ist allein der Trauerfall bereits emotional sehr belastend. Ebenfalls problematisch sind die hohen Bestattungskosten für Erben oder Verwandte. Denn für die Bestattungskosten müssen Angehörige in der Regel selbst aufkommen. Um die Verwandtschaft vor ungewollt hohen Kosten zu schützen, sollte das Thema Bestattungsvorsorge daher schon zu Lebzeiten beachtet werden. Eine Möglichkeit für die eigene Bestattung vorzusorgen ist die Sterbegeldversicherung. Beispielsweise erhalten mit der Sterbegeldversicherung der LV 1871 Angehörige der Versicherten je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen 1.500 und 12.500 Euro. Mit Hilfe der Bestattungsvorsorge kann ein würdevolles Begräbnis für den Verstorbenen organisiert werden und den Hinterbliebenen bleiben finanzielle Sorgen erspart.

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    Drei Möglichkeiten für die Bestattungsvorsorge

    Damit die Belastung für die Angehörigen überschaubar bleibt oder gar wegfällt, ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sinnvoll. Empfehlenswert kann beispielsweise der Abschluss einer Versicherung sein, die im Todesfall einen bestimmten Betrag an die Hinterbliebenen zahlt. So können die Kosten des Begräbnisses gezahlt werden. Doch darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.

    1. Sterbegeldversicherung

    Die Sterbegeldversicherung ist eine häufige Variante, um für den eigenen Tod vorzusorgen. Versicherte Personen zahlen einen monatlichen Beitrag (bis zu einem gewissen Lebensalter), um sich eine Versicherungssumme zwischen 1.500 und 12.500 Euro zu sichern. Die Kosten einer Beerdigung können mit Hilfe der Sterbegeldversicherung von den Hinterbliebenen gezahlt werden. Je nach Eintrittsalter fallen unterschiedliche Wartezeiten an, um die volle Versicherungsleistung zu erhalten. Gezahlt wird dann die vereinbarte Summe, um die Bestattungskosten zu tragen.

    2. Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut

    Noch zu Lebzeiten kann eine Person direkt mit einem Bestatter seiner Wahl einen Vorsorgevertrag abschließen. So können Details festgelegt und Zahlungen vorgenommen werden. In der Regel kommt für die Zahlungen ein Treuhandkonto zum Einsatz, sodass Hinterbliebene das Geld auch nur für die Bestattung ausgeben können. Im Falle einer Insolvenz des Bestatters ist das Geld durch ein Treuhandkonto ebenfalls geschützt.

    3. Bestattungsverfügung

    Bei dieser Form handelt es sich um eine Willenserklärung, die festlegt, wie nach dem Tod mit den sterblichen Überresten verfahren werden soll. Diese Verfügung enthält keine finanzielle Absicherung, sondern ist lediglich eine Äußerung des eigenen Willens.

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    Wir helfen Ihnen gerne:

    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Frank Kohrt
    (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
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    Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Die Meinung der Experten:

    Testsieger

    SeguraLife

    Auszeichnung Fitch: A+ Stark

    A+ stark

    Fitch Ratings

    Platz 3

    AssCompact

    Vorsorgemaßnehmen: Organisatorisch und finanziell

    Frau die eine Bestattung organisiert

    Um für den eigenen Tod vorzusorgen, können organisatorische wie auch finanzielle Maßnahmen ergriffen werden.

    Organisatorische Bestattungsvorsorge

    Bereits zu Lebzeiten organisieren Personen bestimmte Details ihrer Beerdigung. Sie klären, welcher Bestatter tätig wird oder beauftragen einen Gärtner für die spätere Grabpflege. Organisiert werden diese Details in einer Bestattungsverfügung. Hier ist außerdem notiert, ob eine Bestattungsvorsorgeversicherung abgeschlossen wurde. Den Angehörigen wird damit im Todesfall ein Teil der administrativen Planung abgenommen, sofern ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht, der Kosten und Organisation regelt. Ein Treuhandkonto für die Friedhofsgärtnerei wird ebenfalls oft im Vorfeld eingerichtet, um beispielsweise Gelder für die Grabpflege bereitzustellen.

    Finanzielle Bestattungsvorsorge

    Bei der zweiten Komponente geht es rein um die Finanzen. Ein Vorsorgevertrag wird in der Regel mit einem Bestatter geschlossen. Hier geht es um Details der Bestattung, wie den Sarg, Schmuck oder die Wahl des Friedhofes. Diese Kosten können im Vorfeld auch hier auf ein Treuhandkonto gezahlt werden. Wer keine eigene Vorsorge trifft oder das nötige Geld noch nicht zur Verfügung hat, kann alternativ eine Sterbegeldversicherung abschließen. Diese deckt die Kosten der Bestattung und greift, nachdem eine versicherte Person verstorben ist.

     

    Kostentragungspflicht: Wer trägt die Kosten der Bestattung

    Bei einem Todesfall fallen oftmals enorme Kosten an. Hat eine verstorbene Person sich nicht selbst finanziell um die Bestattungsvorsorge gekümmert, kommt die sogenannte Kostentragungspflicht zum Einsatz. Diese regelt, wer gesetzlich gesehen für die Belastungen aufkommen muss. Geregelt ist diese Pflicht in § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Generell heißt es, dass ein Erbe die Kosten zu tragen hat, ganz unabhängig des Verhältnisses zueinander.

    Zum Tragen kommt hierbei die gesetzliche Erbfolge. In erster Ordnung müssen Ehepartner, Töchter, Söhne und Enkelkinder aufkommen (in gewisser Reihenfolge). In zweiter und dritter Ordnung stehen auch Eltern, Brüder, Schwestern, Neffen und Nichten sowie Großeltern, Onkel und Tanten in der Erbfolge.

    Bestattungskosten können Angehörige finanziell belasten

    Bestattungskosten können Angehörige finanziell belasten

    Den meisten Menschen ist nicht bewusst wie viel eine Beerdigung kostet und sind überrascht über den tatsächlichen finanziellen Aufwand, den es plötzlich zu stemmen gilt. Eine Beerdigung in mittlerer Ausführung kostet mittlerweile je nach Region und individuellen Ansprüchen zwischen 5.000 und 10.000 Euro.

    Bestattungsvorsorge mit der Sterbegeldversicherung der LV 1871

    Für Personen, deren Alter zwischen 40 und 90 Jahren liegt, ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Option zur Vorsorge. Die LV 1871 bietet hier zwei verschiedene Tarife an.

    Im Tarif „Sterbegeld Basis“ liegt die Wartezeit, abhängig vom Eintrittsalter, bei 24 bis 36 Monaten. Im Tarif „Sterbegeld Plus“ beträgt sie sechs Monate, danach wird die Leistung gestaffelt ausgezahlt. Die volle Leistung erhält man in diesem Tarif, je nach Eintrittsalter, nach 12 bis 36 Monaten.

    Der ausgezahlte Betrag kann zwischen 1.500 und 12.500 Euro liegen, je nachdem, was mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Die Beitragszahlung erfolgt bei der LV 1871 bei Abschluss bis 75 Jahren in Normalfall bis zum 85. Lebensjahr. Bei Vertragsabschluss ab 76 Jahren fallen die Beiträge für gewöhnlich lebenslang an. Der Versicherungsschutz besteht in beiden Tarifen lebenslang.

    Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Im Plus-Tarif erhalten sowohl Versicherte als auch Hinterbliebene eine Erbrechtsberatung und zudem bei einem Unfalltod die doppelte Leistung.

    Unsere Tarife zur Sterbegeldversicherung im Vergleich

    Sterbegeld Basis & Sterbegeld Plus

    Leistungen

    Sterbegeld Basis

    Tarif 1

    Sterbegeld Plus

    Tarif 2

    Unsere Empfehlung

    Eintrittsalter

    40 Jahre bis 90 Jahre

    40 Jahre bis 90 Jahre

    Beitragszahlung

    bis 85 Jahre

    bis 85 Jahre

    Lebenslange Absicherung

    Versicherungssumme

    1.500€ bis 12.500€

    1.500€ bis 12.500€

    Ohne Gesundheitsprüfung

    Volle Leistung ab

    24-36 Monaten

    12-36 Monaten

    Erbrechtsberatung

    Doppelte Leistung bei Unfalltod

    Optional: Digitaler Nachlassplaner

    Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot

    Weitere Informationen zum Thema Sterbegeldversicherung

    Älteres Paar umarmt sich

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

    Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung Senioren

    Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung Test

    Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.

    Ältere Dame sitzt am Laptop und wird von Tochter umarmt

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung Beerdigungskosten

    Wer die Beerdigungskosten abgesichert haben möchte, sorgt mit einer Sterbegeldversicherung vor.

    FAQ Würfel in einer Hand

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Sterbegeldversicherung

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