Sterbegeldversicherung
Stirbt ein Angehöriger, so ist allein der Trauerfall bereits emotional sehr belastend. Ebenfalls problematisch sind die hohen Bestattungskosten für Erben oder Verwandte. Denn für die Bestattungskosten müssen Angehörige in der Regel selbst aufkommen. Um die Verwandtschaft vor ungewollt hohen Kosten zu schützen, sollte das Thema Bestattungsvorsorge daher schon zu Lebzeiten beachtet werden. Eine Möglichkeit für die eigene Bestattung vorzusorgen ist die Sterbegeldversicherung. Beispielsweise erhalten mit der Sterbegeldversicherung der LV 1871 Angehörige der Versicherten je nach vertraglicher Vereinbarung zwischen 1.500 und 12.500 Euro. Mit Hilfe der Bestattungsvorsorge kann ein würdevolles Begräbnis für den Verstorbenen organisiert werden und den Hinterbliebenen bleiben finanzielle Sorgen erspart.
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Damit die Belastung für die Angehörigen überschaubar bleibt oder gar wegfällt, ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sinnvoll. Empfehlenswert kann beispielsweise der Abschluss einer Versicherung sein, die im Todesfall einen bestimmten Betrag an die Hinterbliebenen zahlt. So können die Kosten des Begräbnisses gezahlt werden. Doch darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge.
Die Sterbegeldversicherung ist eine häufige Variante, um für den eigenen Tod vorzusorgen. Versicherte Personen zahlen einen monatlichen Beitrag (bis zu einem gewissen Lebensalter), um sich eine Versicherungssumme zwischen 1.500 und 12.500 Euro zu sichern. Die Kosten einer Beerdigung können mit Hilfe der Sterbegeldversicherung von den Hinterbliebenen gezahlt werden. Je nach Eintrittsalter fallen unterschiedliche Wartezeiten an, um die volle Versicherungsleistung zu erhalten. Gezahlt wird dann die vereinbarte Summe, um die Bestattungskosten zu tragen.
Noch zu Lebzeiten kann eine Person direkt mit einem Bestatter seiner Wahl einen Vorsorgevertrag abschließen. So können Details festgelegt und Zahlungen vorgenommen werden. In der Regel kommt für die Zahlungen ein Treuhandkonto zum Einsatz, sodass Hinterbliebene das Geld auch nur für die Bestattung ausgeben können. Im Falle einer Insolvenz des Bestatters ist das Geld durch ein Treuhandkonto ebenfalls geschützt.
Bei dieser Form handelt es sich um eine Willenserklärung, die festlegt, wie nach dem Tod mit den sterblichen Überresten verfahren werden soll. Diese Verfügung enthält keine finanzielle Absicherung, sondern ist lediglich eine Äußerung des eigenen Willens.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
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Um für den eigenen Tod vorzusorgen, können organisatorische wie auch finanzielle Maßnahmen ergriffen werden.
Bereits zu Lebzeiten organisieren Personen bestimmte Details ihrer Beerdigung. Sie klären, welcher Bestatter tätig wird oder beauftragen einen Gärtner für die spätere Grabpflege. Organisiert werden diese Details in einer Bestattungsverfügung. Hier ist außerdem notiert, ob eine Bestattungsvorsorgeversicherung abgeschlossen wurde. Den Angehörigen wird damit im Todesfall ein Teil der administrativen Planung abgenommen, sofern ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht, der Kosten und Organisation regelt. Ein Treuhandkonto für die Friedhofsgärtnerei wird ebenfalls oft im Vorfeld eingerichtet, um beispielsweise Gelder für die Grabpflege bereitzustellen.
Bei der zweiten Komponente geht es rein um die Finanzen. Ein Vorsorgevertrag wird in der Regel mit einem Bestatter geschlossen. Hier geht es um Details der Bestattung, wie den Sarg, Schmuck oder die Wahl des Friedhofes. Diese Kosten können im Vorfeld auch hier auf ein Treuhandkonto gezahlt werden. Wer keine eigene Vorsorge trifft oder das nötige Geld noch nicht zur Verfügung hat, kann alternativ eine Sterbegeldversicherung abschließen. Diese deckt die Kosten der Bestattung und greift, nachdem eine versicherte Person verstorben ist.
Bei einem Todesfall fallen oftmals enorme Kosten an. Hat eine verstorbene Person sich nicht selbst finanziell um die Bestattungsvorsorge gekümmert, kommt die sogenannte Kostentragungspflicht zum Einsatz. Diese regelt, wer gesetzlich gesehen für die Belastungen aufkommen muss. Geregelt ist diese Pflicht in § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Generell heißt es, dass ein Erbe die Kosten zu tragen hat, ganz unabhängig des Verhältnisses zueinander.
Zum Tragen kommt hierbei die gesetzliche Erbfolge. In erster Ordnung müssen Ehepartner, Töchter, Söhne und Enkelkinder aufkommen (in gewisser Reihenfolge). In zweiter und dritter Ordnung stehen auch Eltern, Brüder, Schwestern, Neffen und Nichten sowie Großeltern, Onkel und Tanten in der Erbfolge.
Den meisten Menschen ist nicht bewusst wie viel eine Beerdigung kostet und sind überrascht über den tatsächlichen finanziellen Aufwand, den es plötzlich zu stemmen gilt. Eine Beerdigung in mittlerer Ausführung kostet mittlerweile je nach Region und individuellen Ansprüchen zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Für Personen, deren Alter zwischen 40 und 90 Jahren liegt, ist eine Sterbegeldversicherung eine gute Option zur Vorsorge. Die LV 1871 bietet hier zwei verschiedene Tarife an.
Im Tarif „Sterbegeld Basis“ liegt die Wartezeit, abhängig vom Eintrittsalter, bei 24 bis 36 Monaten. Im Tarif „Sterbegeld Plus“ beträgt sie sechs Monate, danach wird die Leistung gestaffelt ausgezahlt. Die volle Leistung erhält man in diesem Tarif, je nach Eintrittsalter, nach 12 bis 36 Monaten.
Der ausgezahlte Betrag kann zwischen 1.500 und 12.500 Euro liegen, je nachdem, was mit dem Versicherungsnehmer vereinbart wurde. Die Beitragszahlung erfolgt bei der LV 1871 bei Abschluss bis 75 Jahren in Normalfall bis zum 85. Lebensjahr. Bei Vertragsabschluss ab 76 Jahren fallen die Beiträge für gewöhnlich lebenslang an. Der Versicherungsschutz besteht in beiden Tarifen lebenslang.
Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Im Plus-Tarif erhalten sowohl Versicherte als auch Hinterbliebene eine Erbrechtsberatung und zudem bei einem Unfalltod die doppelte Leistung.
Sterbegeld Basis & Sterbegeld Plus
Tarif 1
Tarif 2
Unsere Empfehlung
Eintrittsalter
40 Jahre bis 90 Jahre
40 Jahre bis 90 Jahre
Beitragszahlung
bis 85 Jahre
bis 85 Jahre
Lebenslange Absicherung
Versicherungssumme
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung ab
24-36 Monaten
12-36 Monaten
Erbrechtsberatung
Doppelte Leistung bei Unfalltod
Optional: Digitaler Nachlassplaner
Versicherungen
Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
Versicherungen
Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.
Versicherungen
Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.
Versicherungen
Wer die Beerdigungskosten abgesichert haben möchte, sorgt mit einer Sterbegeldversicherung vor.
Versicherungen
Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Sterbegeldversicherung
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Worauf sollte man beim Vererben von Immobilien achten, um Ungerechtigkeiten oder Verwerfungen unter den Erben zu vermeiden?