Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Versicherungsnehmer für den eigenen Tod vor, um ihre Hinterbliebenen zu entlasten. Nach dem Ableben des Versicherten wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt, welche im Vertrag namentlich genannt werden sollte.
Der Empfänger kann dann das Sterbegeld nutzen, um ein würdiges Begräbnis für den Verstorbenen zu organisieren und damit beispielsweise die Rechnungen für den Sarg, den Grabplatz, den Grabstein, den Steinmetz und den Blumenschmuck bezahlen. Wird in der Versicherungspolice kein Begünstigter benannt, geht die Leistung aus der Sterbegeldversicherung an den oder die Erben, die ihre Bezugsberechtigung mittels Erbschein nachweisen müssen.
Doch nicht immer wollen die Erbberechtigten ihr Erbe annehmen: Denn in die Erbmasse fließt nicht nur das Vermögen des Verstorbenen ein, sondern auch dessen Schulden. Wenn die Höhe der geerbten Verbindlichkeiten den Wert aus der Erbmasse übersteigt, haften die Erben mit ihrem privaten Vermögen und müssen die Gläubiger des Verstorbenen bedienen. Um dies zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Aber was geschieht in diesem Fall mit der Sterbegeldversicherung?
Die drei relevantesten Fallkonstellationen, auf welche sich die Ausschlagung des Erbes gegebenenfalls auswirken kann, haben wir Ihnen im Folgenden dargestellt:
Sofern das Erbe ausgeschlagen wird und der Versicherungsnehmer ein (individuelles) namentliches Bezugsrecht verfügt hat, hat die Ausschlagung der Erbschaft keinen Einfluss auf das Bezugsrecht. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt direkt an den namentlich benannten Bezugsberechtigten, unabhängig davon, ob dieser auch Erbe ist. Die Leistung wird also nicht Teil des Nachlasses und wird unabhängig von der Erbschaft behandelt.
Sofern der Versicherungsnehmer kein (individuelles) Bezugsrecht verfügt hat und der Erbe die Erbschaft ausschlägt, fließt die Versicherungsleistung in den Nachlass. Schlägt der Erbe nun das Erbe aus, besteht kein Anspruch mehr auf die Versicherungsleistung, da diese Teil des Nachlasses geworden ist.
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Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.
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Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
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Alle Infos zur steuerlichen Behandlung von Sterbegeldversicherungen.
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Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
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Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine rechtliche und steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.