Sterbegeldversicherung
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen immer ein Schock – egal, ob sich der nahende Tod schon länger abgezeichnet hat oder ob der Angehörige unerwartet aus dem Leben schied. Zum Gefühl der Trauer kommen häufig finanzielle Sorgen. Schließlich müssen alle notwendigen Unterlagen organisiert und ein würdevolles Begräbnis geplant werden. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Hilfe vom Staat können dabei die wenigsten erwarten. Weder die Krankenkasse noch die gesetzliche Rentenversicherung greifen trauernden Angehörigen unter die Arme. Gibt es dennoch Optionen?
Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Anspruch auf Sterbegeld besteht nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn der Verstorbene Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes war. Ist der Todesfall die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, können Angehörige ebenfalls auf finanzielle Hilfen hoffen. Bestattungsgeld vom Versorgungsamt gibt es nur dann, wenn die verstorbene Person unter den Folgen des Ersten oder Zweiten Weltkriegs zu leiden hatte. Grundlage für den Anspruch auf Bestattungsgeld ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Bestattungsgeld wird gemäß des BVG nur beim Tod eines Kriegsopfers gewährt sowie nach dem Tod weiterer Berechtigter nach dem Bundesversorgungsgesetz. Konkret schließt die gesetzliche Regelung folgende Personen ein: beschädigte Soldaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, Witwen und Waisen von Gefallenen sowie Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung. Gehörte der Verstorbene zu diesem Personenkreis, können die Hinterbliebenen innerhalb von vier Jahren einen Antrag auf Bestattungsgeld beim Versorgungsamt stellen.
Wurden die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht, dauert die Bearbeitung in der Regel ein bis zwei Monate. Ausgezahlt wird das Bestattungsgeld vom Versorgungsamt an diejenige Person, die die Kosten des Begräbnisses getragen hat. Leistungen anderer Stellen, die die Bestattungskosten decken sollen, werden entsprechend angerechnet. Laut Bundesversorgungsgesetz § 53 beträgt das Bestattungsgeld „beim Tod einer Witwe oder des hinterbliebenen Lebenspartners, die mindestens ein waisenrenten- oder waisenbeihilfeberechtigtes Kind hinterlassen, 1.958 Euro, in allen übrigen Fällen 982 Euro.“
Mit jedem Jahr nimmt die Zahl derer, die den Zweiten Weltkrieg miterleben mussten, ab. Es wird in Zukunft also immer seltener Bestattungsgeld vom Versorgungsamt gezahlt werden – bis es schließlich ganz wegfällt, genau wie das gesetzliche Sterbegeld. Wer seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen durch den eigenen Tod schützen möchte, sollte deshalb rechtzeitig vorsorgen.
Eine private Sterbegeldversicherung kann die fehlende staatliche Unterstützung im Todesfall kompensieren. Abgeschlossen wird die Sterbegeldversicherung, um die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell zu entlasten. Wenn die Versicherungssumme entsprechend hoch gewählt wurde, kann die Familie mit diesen Mitteln ein pietätvolles Begräbnis im Sinne ihres verstorbenen Angehörigen organisieren.
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Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr.
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Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
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Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
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