Als Sterbegeldversicherung bezeichnet man eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung, die nach dem eigenen Ableben die Kosten für Bestattung und Grabpflege abdecken soll. In der Regel sollen damit die Hinterbliebenen entlastet werden. Parallel zur Sterbegeldversicherung wird gerne eine zusätzliche Bestattungsverfügung bei einem Bestattungsunternehmen getroffen. Darin kann man persönliche Wünsche – etwa die Auswahl eines Bestatters – oder Hinweise zu wichtigen Dokumenten angeben.
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Das Sterbegeld, das Krankenkassen an hinterbliebene Ehepartner ausgezahlt haben, wurde 2004 abgeschafft. Zum Ende des Berufslebens gibt es heute folgende Regelungen:
Nur wenigen ist bewusst, wie teuer eine Bestattung sein kann. Laut einer Civey-Umfrage im Auftrag der LV 1871 unterschätzen 86 Prozent der Befragten die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung. Deshalb sorgen auch nur 40 Prozent der Befragten für ihre Bestattung vor. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Kosten von Bestattungen in Deutschland (Quelle: Statista, 03/2024).
Leistungen
Kosten
Steinmetz (Grabstein mit Gravur, Grabeinfassung)
5.000 Euro
Bestattungsinstitut (Überführung, Sarg, Urne, Aufbahrung)
3.000 Euro
Friedhof (Grabkosten und Beisetzungsgebühr)
2.500 Euro
Weitere Bestattungskosten (Kirche, Trauredner, Todesanzeige usw.)
1.830 Euro
Friedhofsgärtner pro Jahr (Dauer Grabpflege)
350 Euro
Floristen (Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Trauerhalle Dekoration)
300 Euro
Gesamtkosten
12.980 Euro
Manche Anbieter haben für den Abschluss ein Höchstalter bis zum 85. Lebensjahr festgelegt. Bei der LV 1871 liegt die Grenze beim 90. Lebensjahr für Verträge mit laufendem Beitrag und beim 95. Lebensjahr für Verträge mit Einmalbeitrag. Diese Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Ab dem Versicherungsbeginn wird eine Wartezeit vereinbart, in der nur eine eingeschränkte Leistungspflicht besteht. Bei der Bestattungsvorsorge der LV 1871 beträgt die Wartezeit sechs Monate. . Sie entfällt bei Tod aufgrund eines Unfalls.
Im Anschluss daran beginnt eine Staffelung. In diesem Zeitraum wird ein bestimmter Teil der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Zeitpunkt des Todes der versicherten Person. Während der Dauer der Staffelung erhöht sich die Leistung mit jedem Versicherungsmonat. Nach spätestens drei Jahren besteht voller Versicherungsschutz in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Staffelung gilt nicht, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls verstirbt.
Auch bei einem möglichen Höchsteintrittsalter von bis zum 90. Lebensjahr sollte man sich nicht unbedingt bis dahin Zeit lassen. Die Höhe der Beitragszahlungen hängt im Wesentlichen vom Eintrittsalter und dem Leistungskatalog ab. Hier können schon ein paar Jahre einen deutlichen Prämienunterschied ausmachen.
Im Normalfall werden bei einer Sterbegeldversicherung die engsten Angehörigen, Ehepartner oder Kinder als Bezugsberechtigte eingetragen. Man kann auch zur Sicherheit einen Ausweich-Bezugsberechtigten eintragen, falls der Erstgenannte ebenfalls vor der Auszahlung verstirbt.
Wenn es zum Zeitpunkt der Auszahlung keinen lebenden Bezugsberechtigten mehr gibt, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse.
Ein eher unschöner Fall tritt ein, wenn sich der Versicherungsnehmer aufgrund zerstrittener oder zerrütteter Umstände unsicher ist, ob die Hinterbliebenen auf die Bestattungswünsche eingehen. Als Ersatz für einen Ausweich-Bezugsberechtigten kann man deshalb beispielsweise auch ein Bestattungsunternehmen eintragen lassen.
Grundsätzlich sollte beim Vergleich verschiedener Sterbegeldversicherungen die Summe der Beitragszahlungen nicht die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Angebote, die sowohl auf eine Gesundheitsprüfung als auch eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Summe verzichten, werden unter Umständen als wenig seriös empfunden.
Bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung lohnt sich immer ein Vergleich der verschiedenen Anbieter. Helfen können hierbei von unabhängiger Seite unter anderem der Verbraucherschutz oder auch die Caritas.
Bestattungsvorsorge Basis, Comfort Plus & Premium
Unsere Empfehlung
Eintrittsalter bei laufendem Beitrag
Bei persönlicher Beratung ist bei den Tarifen Bestattungsvorsorge Comfort Plus und Premium bei einem Einmalbeitrag auch ein Eintrittsalter von bis zu 95 Jahre möglich
40 Jahre bis 90 Jahre
40 Jahre bis 90 Jahre
40 Jahre bis 90 Jahre
Beitragszahlung
Bei persönlicher Beratung ist beim Tarif Bestattungsvorsorge Comfort Plus eine Beitragszahlungsdauer bis zum Alter von 95 Jahre möglich
bis 85/ lebenslang
bis 85/ lebenslang
bis 95/ lebenslang
Lebenslange Absicherung
Mögliche Versicherungssumme
Wir zahlen im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme an die von Ihnen bestimmte Person aus.
Damit verfügen Ihre Angehörigen über den finanziellen Spielraum, den Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen. Alternativ könnten Sie die Auszahlung der Leistung auch direkt an einen Bestatter bestimmen. Diesen Bestatter, der sich um das Begräbnis kümmert, können Sie frei auswählen.
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
1.500€ bis 12.500€
Ohne Gesundheitsprüfung
Volle Leistung nach
Basis: Abhängig vom Eintrittsalter erhalten Sie die volle Leistung bereits nach zwei bis drei Jahren Wartezeit. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir die eingezahlten Beiträge abzüglich 200 Euro.
Comfort Plus und Premium: Bei Tod innerhalb der ersten sechs Monate (=Wartezeit) leisten wir die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich 100 €. Nach Ablauf der Wartezeit gilt eine Staffelung, in Abhängigkeit von Eintrittsalter und Todeszeitpunkt. Voller Versicherungsschutz besteht bereits nach ein bis drei Jahren.
24-36 Monaten
12-36 Monaten
12-36 Monaten
Vorläufiger Versicherungsschutz
Im Falle eines Unfalltodes leisten wir mit Beantragung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dieser Sofortschutz besteht für bis zu drei Monate nach Antragseingang und endet mit dem Versicherungsbeginn.
Beitragsdynamik (3 Prozent)
Kann nur bei persönlicher Beratung gewählt werden. Die Dynamik sorgt für einen Inflationsausgleich, in dem die Versicherungssumme jährlich angepasst wird. Sie können der Dynamik beliebig oft widersprechen.
optional
optional
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Verdoppelung der Versicherungssumme)
Bei einem Unfalltod leisten wir die doppelte, garantierte Versicherungssumme. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Unfalltodschutz.
Erbrechtsberatung
Bei Comfort Plus und Premium ist die Erstberatung zu Erbrechtsthemen durch einen Rechtsanwalt, den wir vermitteln, inklusive. Die LV 1871 übernimmt einmal pro Kalenderjahr die Kosten für eine einstündige telefonische Beratung. Dabei erhalten Sie professionelle Auskunft zu den Themen des Erbrechts. Dieser Service steht nach dem Trauerfall auch einem Bezugsberechtigten einmalig zur Verfügung.
Kinder- und Enkelmitversicherung
Alle Ihre kindergeldberechtigen Kinder, Enkel sowie Urenkel werden automatisch mitversichert. Falls diese vor Ihnen versterben sollten, wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 5.000 Euro, maximal 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Kostenübernahme für Auslandsüberführung
Sollten Sie im Ausland versterben, übernehmen wir die Kosten für die Überführung aus dem Ausland nach Deutschland (innerhalb von Europa in Höhe von bis zu 6.000 Euro und außerhalb von Europa von bis zu 12.000 Euro).
Sichern Sie sich jetzt ein passendes Angebot
Für Menschen in jüngerem und mittlerem Alter lohnt sich darüber hinaus auch der Vergleich von Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung. Für Senioren bieten sich Risikolebensversicherungen als Alternative eher nicht an oder sind sogar ausgeschlossen. Das hat folgende Gründe:
Nach aktueller Entscheidung des Sozialgerichtes Gießen (Az.: S 18 SO 65/16) kann Sterbegeld als sogenanntes Schonvermögen gelten. Das bedeutet, dass es beispielsweise im Falle einer Unterbringung in der stationären Pflege nicht angerechnet werden darf.
Als Schonvermögen zählt eine Sterbegeldversicherung dann, wenn sie unter die Härtefall-Regelung fällt – also bis zu einer Summe, die für eine angemessene Bestattung notwendig ist.
Den meisten Menschen ist bewusst, wie wichtig die Absicherung eines Lebenspartners oder der eigenen Kinder in einem möglichen Todesfall ist. Die Kosten einer Beerdigung sowie beispielsweise für die Grabpflege werden dabei aber gerne vergessen.
Folgekosten, die sich für Angehörige aus einem Erbe ergeben können, etwa für geerbte Immobilien, erstrecken sich zumeist über längere Zeiträume. Sie können also oft ausführlich geplant werden. Auch dauert es oft eine Weile, bis entsprechende Gelder aus einer Erbschaft freigegeben werden. Dagegen sind Angehörige in allen Bundesländern bis auf Bayern und Bremen verpflichtet, den Verstorbenen innerhalb kurzer Zeit bestatten zu lassen. Entsprechend müssen hier in kürzester Zeit die nötigen Gelder bereitstehen. Damit die Hinterbliebenen nicht auf die eigenen Geldreserven zurückgreifen müssen, springt hier die Sterbegeldversicherung ein.
Versicherungen
Vor Versicherungsabschluss kann man einen Sterbegeld-Rechner nutzen oder sich von einem Experten beraten lassen.
Versicherungen
Einige haben eine Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme. Andere Anbieter verzichten auf eine Wartezeit.
Versicherungen
Es gibt am Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Sterbegeldversicherungen mit und ohne Gesundheitsprüfung für Personen von 18 bis 90 Jahre. Da ist es nicht leicht, die passende Sterbegeldversicherung zu finden.
Versicherungen
Wer die Beerdigungskosten abgesichert haben möchte, sorgt mit einer Sterbegeldversicherung vor.
Versicherungen
Der Verlust des Partners ist emotional schwer zu bewältigen und auch die finanziellen Belastungen können hoch sein. Mit der Sterbegeldversicherung können Beerdigungskosten gedeckt werden.
Versicherungen
Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Sterbegeldversicherung