Bereits heute zeichnet sich ab, dass bei den meisten Menschen die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um einen sorgenfreien Ruhestand verbringen zu können. Um die drohende Versorgungslücke rechtzeitig zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Ein bekanntes Modell ist die Riester-Rente: Dabei handelt es sich um eine privat finanzierte Rente, die durch staatliche Zulagen gefördert wird. Unmittelbar zulagenberechtigte Personen sind unter anderem angestellte Arbeitnehmer, Beamte, Kindererziehende und Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Doch wie sieht es mit Freiberuflern aus? Und können Selbständige riestern?
Im Allgemeinen wird die Riester-Rente als private Vorsorgemöglichkeit für abhängig Beschäftigte und Beamte gesehen. Dabei gilt das Riester-Modell grundsätzlich auch für Selbständige: Jeder, der in Deutschland lebt oder arbeitet, kann einen Riester-Vertrag abschließen. Die Frage ist nur, ob es sich auch lohnt. Denn die attraktiven staatlichen Zulagen bekommt nur, wer unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt ist
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist, profitiert bei der Riester-Rente von denselben Regelungen wie Arbeitnehmer. Das betrifft zum Beispiel Kammerberufe wie Handwerker und Hebammen, aber auch freie Künstler, Journalisten und Lehrkräfte. Wenn diese Berufe eine Riester-Rente abschließen, erhalten sie wie alle anderen Förderberechtigten eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Darüber hinaus gibt es eine Kinderzulage: Diese liegt bei älteren kindergeldberechtigten Kindern bei 185 Euro im Jahr, bei ab 2008 geborenen Kindern sogar bei 300 Euro. Die Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag fließen – wobei die Förderung mitgerechnet wird.
Viele Selbständige und Freiberufler fallen jedoch in die Kategorie „nicht-pflichtversichert“. Schließen sie eine Riester-Rente ab, sind sie nicht unmittelbar förderberechtigt. Viele Selbständige mit Riester-Vertrag sind allerdings mittelbar förderberechtigt – nämlich dann, wenn sie einen unmittelbar förderberechtigten Ehe- oder Lebenspartner haben.
Der förderberechtigte Partner schließt einen Riester-Vertrag ab, in den er oder sie mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens einzahlt. Der selbständige Partner kann dann einen weiteren Riester-Vertrag abschließen, bezahlt mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr ein und kommt so ebenfalls in den Genuss einer jährlichen staatlichen Grundzulage von 175 Euro. Zudem kann sich das Paar darauf verständigen, dass der selbständige Partner die Kinderzulage auf seinem Riester-Konto verbucht.
Doch auch ganz ohne staatliche Zulagen kann ein Riester-Vertrag aufgrund der Steuervorteile im individuellen Fall für einige Selbständige interessant sein. Denn während der Ansparphase fallen für die Erträge keine Steuern an. In diesem Fall sollte man die Gebühren für den Riester-Vertrag und die Steuerersparnisse gegeneinander aufrechnen, um in Erfahrung zu bringen, ob sich ein Abschluss lohnt. Eine alternative private Altersvorsorge-Möglichkeit für Selbständige mit höherem Einkommen ist beispielsweise die staatlich geförderte Basisrente (Rürup-Rente).
Die LV 1871 bietet das Modell "Performer Riestar" seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.
Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus
Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.
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