Um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Danach prüft die Versicherung, ob die medizinischen Befunde so schwerwiegend sind, dass der Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist, ab dem die Rente gezahlt wird. Eine Berufsunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn Sie für voraussichtlich sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und auch keine andere Tätigkeit, die Ihrer Lebensstellung entspricht.
Weitere Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten (Infektionsklausel) oder Pflegebedürftigkeit sein. Bei Verträgen der LV 1871 liegt Pflegebedürftigkeit unter anderem vor, wenn bei mindestens drei der nachfolgend aufgezählten Verrichtungen (Activities of Daily Living) Unterstützung benötigt wird. Dazu zählen: Das Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und das Verrichten der Notdurft. Sobald für diesen Fall eine der Voraussetzungen zutrifft, können Sie Zahlungen in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
Viele Versicherer bieten als Zusatzbaustein Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (AU) an. Damit sichern Sie sich bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf eine Leistung in Höhe der BU-Rente.
Bei der Golden BU der LV 1871 können Sie die AU-Leistung (Gelber Schein) als optionale Komponente zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wählen. Als arbeitsunfähig gelten Arbeitnehmer dann, wenn sie von ihrem Arzt krankgeschrieben wurden (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung). Schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen werden Sie bei der LV 1871 von der Beitragszahlung befreit.
Werden für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als sechs Monaten AU-Bescheinigungen ausgestellt, können Sie Rentenzahlungen in Höhe der vereinbarten BU-Rente beantragen. Bei der AU-Klausel der Golden BU besteht der Zahlungsanspruch bis zu 24 Monate. Nach diesem Zeitraum wird Ihr Vertrag beitragspflichtig fortgesetzt, sofern keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Versicherungen
Unsere "Golden BU" mit individuellen Bausteinen
Versicherungen
Wir übernehmen die Beiträge für Ihre Vorsorgeverträge, wenn Sie berufsunfähig werden.
Versicherungen
Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki - wichtige Begriffe verständlich erklärt
Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen?
Ab welchem Alter kann man eine BU abschließen?
Welche Gründe führen zu einer Berufsunfähigkeit?