Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Berufsunfähigkeitsversicherung und Inflation

    • Kaufkraftverlust durch Inflation
    • Wie wirken sich hohe Inflationsraten auf die BU-Rente aus?
    • Tipps für den Inflationsausgleich
    Frau sitzt mit Rechnungen und Taschenrechner am Boden

    Hohe Inflationsraten sorgten besonders in den Jahren 2022 und 2023 bei Verbrauchern und Unternehmern für Zukunftssorgen. In Deutschland lag die voraussichtliche Inflationsrate für August 2023 verglichen mit dem Vorjahresmonat beispielsweise bei 6,1 Prozent*. Mittlerweile ist die Inflationsrate wieder etwas gesunken und lag im Februar 2024 bei 2,5 Prozent**.

    Doch bereits mit einer konservativen Inflationsrate von 2 Prozent entwertet sich der Wert des Geldes über 35 Jahre hinweg um fast die Hälfte.

    Diese Preissteigerungen sorgen nicht nur für einen Kaufkraftverlust bei derzeitigen Löhnen und Gehältern, sondern entwerten zum Beispiel auch für die Zukunft vereinbarte Berufsunfähigkeitsrenten.

    *Quelle: Statistisches Bundesamt: Pressemeldung Nr. 343 vom 30. August 2023

    **Quelle: Statistisches Bundesamt: Pressemeldung Nr. 094 vom 12. März 2024

    Wie wirkt sich die Inflation auf die Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

    Viele Versicherungsnehmer schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und verstauen die Versicherungspolice anschließend für mehrere Jahre im Aktenschrank, ohne einen weiteren Gedanken daran zu verschwenden. Läuft die Versicherung jedoch über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg ohne Anpassung, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) die tatsächlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr abdecken. Zum einen steigen die Lebenshaltungskosten durch Ereignisse wie die Gründung einer Familie oder den Kauf einer Immobilie, zum anderen sorgt die Inflation mit der Zeit für eine Entwertung der vereinbarten Versicherungsleistung.

    Tritt der Ernstfall einer Berufsunfähigkeit dann ein, ist die Überraschung oft groß: Die Berufsunfähigkeitsrente, die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch ausreichend war, reicht nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Der schleichende Kaufkraftverlust durch die Inflation wirkt sich also auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung aus. 

    Experten-Meinung: Kaufkraftverlust BU-Rente

    Fragestellung: Wie wirkt sich der Kaufkraftverlust auf eine zum Abschluss der Versicherung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro aus, Herr Dr. Mühlbauer?

    „Berufsunfähigkeitsversicherungen werden im Durchschnitt mit dem 29. Geburtstag abgeschlossen. Das Ende der beruflichen Laufbahn liegt zumeist jenseits des 60. Lebensjahres. Sich gegen Berufsunfähigkeit abzusichern ist eine sehr langfristige Vorsorge, bei der auch die Inflation berücksichtigt werden muss. Seit Einführung des Euros im Jahr 2002 sind die Verbraucherpreise um 41% gestiegen. Hätte man damals 1.000 Euro Monatseinkommen erhalten, wären 2022 für „dasselbe Leben“ bereits 1.410 Euro notwendig gewesen. Auch jede zukünftige Rentenzahlung wird von Kaufkraftverlust betroffen sein. Insbesondere den Einfluss von Inflation auf Berufsunfähigkeitsrenten bedenken viele nicht. Der Kaufkraftverlust wird mit zunehmender Zeit und höheren Inflationsraten immer größer.“

    1.000 Euro heute

    Inflationsrate

    2 Prozent

    3 Prozent

    4 Prozent

    2028 benötigter Betrag

    1.104 Euro

    1.159 Euro

    1.217 Euro

    2033 benötigter Betrag

    1.219 Euro

    1.344 Euro

    1.480 Euro

    2038 benötigter Betrag

    1.346 Euro

    1.556 Euro

    1.801 Euro

    2043 benötigter Betrag

    1.486 Euro

    1.806 Euro

    2.191 Euro

    Quelle: www.finanztip.de/inflation

     

    Wichtiger Hinweis: Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine beispielhafte Berechnung. Der Vorsorgebedarf sowie die Berücksichtigung der Inflation sollten im Einzelfall individuell betrachtet werden. 

    Unser Experte: Dr. Klaus Mühlbauer

    Unser Experte: Dr. Klaus Mühlbauer

    Dr. Klaus Mühlbauer ist Volkswirt und seit 35 Jahren ein sehr renommierter Wertpapierexperte. In seinen Webinaren, Workshops, Videos, Podcasts und Texten legt er besonderen Wert auf eine einfache und kompakte Darstellung komplexer Finanzmarkt-Themen.

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    Franke & Bornberg Siegel 2024 - Berufsunfähigkeit: Hervorragend

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    Inflationsausgleich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wie kann man dem Kaufkraftverlust nun entgegenwirken und für einen Inflationsausgleich bei der BU sorgen? Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

     

    1. Dynamik

    Dynamische Anpassung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (Beitragsdynamik)

    Kollegen diskutieren Diagramme und Analysen

    Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten viele Versicherungsgesellschaften eine sogenannte Dynamikoption an. Schließt man diesen optionalen Baustein in den Vertrag mit ein, dann werden die Beiträge und die vereinbarte Rente über die Jahre hinweg schrittweise automatisch erhöht – ohne erneute Risikoprüfung. Dies ist vor allem bei Verträgen mit langen Laufzeiten empfehlenswert, da die Beitragsdynamik der Inflation des Geldes und der damit einhergehenden Wertminderung entgegenwirkt. Durch die Erhöhung der Beiträge profitieren Versicherte im Ernstfall von einer ausreichend hohen Rente. Empfohlen wird eine Beitragsdynamik von drei bis fünf Prozent, um auch höhere Inflationsraten auszugleichen.

    Im Rahmen der Dynamikoption können Versicherungsnehmer jedes Jahr entscheiden, ob die vereinbarte Erhöhung durchgeführt werden soll oder nicht. Einige Versicherer haben hierzu Vorgaben, wie oft eine Erhöhung in aufeinanderfolgenden Jahren ausgesetzt werden kann, bevor man die Dynamikoption verliert. Bei der Golden BU der LV 1871 kann der dynamischen Erhöhung bei Verträgen ab Mai 2020 beliebig oft widersprochen werden. Das Recht auf zukünftige Erhöhungen durch Dynamik verlieren Versicherte dadurch nicht. Wer einen älteren Vertrag hat, kann die dynamische Erhöhung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ablehnen. Bei einer wiederholten Ablehnung im dritten Jahr verliert der Versicherte die Dynamikoption.

    Dynamik im Nachhinein einschließen: Wer einen bestehenden BU-Vertrag bei der LV 1871 hat, der keine dynamischen Anpassungen beinhaltet, kann die Dynamik-Option bei allen ab 2013 geschlossenen Verträgen nachträglich vereinbaren. Dies hat allerdings eine erneute Risikoprüfung zur Folge. Bei Berufseintritt können junge Kunden der LV 1871 eine Beitragsdynamik jedoch auch ohne erneute Risikoprüfung in ihren Vertrag einschließen beziehungsweise eine bestehende Dynamik erhöhen. Die Erhöhung muss in diesem Fall innerhalb von zwölf Monaten nach Berufseintritt beantragt werden.

     

    Dynamische Anpassung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Leistungsdynamik)

    Die klassische Beitragsdynamik greift jedoch nur bis zum Eintritt des Leistungsfalls. Sobald der Versicherte als berufsunfähig gilt, erhält er die vereinbarte Rente ausbezahlt. Dadurch verbleibt die garantierte BU-Leistung auf der Höhe zum Zeitpunkt des Leistungsfalls. Wenn die Berufsunfähigkeit zum Beispiel im mittleren Lebensalter eintritt und mehrere Jahre andauert, dann verliert die Berufsunfähigkeitsrente immer mehr an Wert.

    Die LV 1871 bieten für diesen Fall eine garantierte Rentenerhöhung als optionalen Zusatzbaustein an. Das bedeutet: Wenn der Versicherte die garantierte Rentenerhöhung abgeschlossen hat, wird seine garantierte Berufsunfähigkeitsrente im Falle der Berufsunfähigkeit jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht (=Leistungsdynamik). Die garantierte Rentensteigerung kann flexibel ausgewählt werden und muss nicht der Beitragsdynamik entsprechen. Mithilfe der garantierten Rentensteigerung kann auch während einer Berufsunfähigkeit die Kaufkraft bei moderaten Inflationsraten für die Zukunft erhalten bleiben.

    2. Nachversicherungsgarantie

    Eine weitere Möglichkeit, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen, bietet die sogenannte Nachversicherungsgarantie. Denn unabhängig von der Inflation ist es wichtig die versicherte Leistung regelmäßig an die individuellen Lebensumstände anzupassen. Im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie ist dies anlässlich definierter Ereignisse wie beispielsweise bei Heirat, der Geburt eines Kindes, dem Berufseintritt oder beim Kauf einer Immobilie (bei Darlehen von mindestens 100.000 Euro) möglich. Bei der Golden BU der LV 1871 kann auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie in Anspruch genommen werden (mit einer Wartezeit von drei Jahren), wenn in den letzten drei Jahren keine Erhöhung im Rahmen der ereignisabhängigen oder ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie erfolgt ist. Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie kann auch in Zeiten der Inflation als Möglichkeit genutzt werden, um die versicherte Rente zu erhöhen.

    Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Nachversicherungsgarantie: Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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