Flexibel und steueroptimiert
Nicht pflichtversicherte Selbstständige sollten sich früh Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Sonst wird die spätere Rentenlücke zu groß und kann kaum noch geschlossen werden. Da gefördertes Riestern nur für diejenigen in Frage kommt, die selbst oder deren Partner freiwillig oder pflichtgemäß in die Rentenkasse einzahlen, bleiben private Rentenversicherungen – und die Rürup Rente für Selbständige. Sie wurde vom Staat mit lukrativen Steuervorteilen ausgestattet. Wir zeigen, warum mit einer solchen Basisrente Selbständige gut aufs Alter vorbereitet sind.
Die Basis-Rente bildet, wie der Name schon sagt, die erste Säule der Altersversorgung in Deutschland, zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken. Allerdings entscheiden sich viele Selbstständige, die nicht wie Handwerker und Hebammen pflichtversichert sind, gegen die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung. Einerseits müssen Sie die Beträge für die gesetzliche Rente allein aufbringen und andererseits mangelt es am Vertrauen, dass die gesetzliche Rentenversicherung eine ausreichende Altersabsicherung darstellt. Sie sorgen lieber für sich selbst vor. Viele von ihnen setzen auf eine kapitalgedeckte Variante, die ausschließlich aus ihren eigenen Beiträgen bestritten wird.
Für diese Zielgruppe wurde die Rürup Rente ursprünglich entwickelt, auch wenn sie jeder abschließen kann: Beamte, gesetzlich Versicherte oder auch Freiberufler wie Anwälte und Apotheker, die über die berufsständischen Versorgungswerke grundsätzlich abgesichert sind.
Selbstständige sind in jeder Hinsicht auf sich allein gestellt und können in vielen Fällen nicht einmal auf einen Verband oder eine Gewerkschaft bauen, die sie bei wichtigen Dingen wie der Honorierung oder der Absicherung im Alter unterstützen. Sie können sich auf keine regelmäßigen Einkünfte verlassen. Viele Selbstständige und Freiberufler tun sich daher erfahrungsgemäß schwer damit, einen nicht unerheblichen Teil fürs Alter zur Seite zu legen.
Vor diesem Hintergrund lautet die Frage: Wie kann Rürup Selbständige dazu bewegen, jeden Monat einen ausreichend hohen Beitrag für eine Versicherung aufzubringen? Die Antwort des Staates, der ein ernsthaftes Interesse daran hat, auch die Millionen von Solo-Selbstständigen und Freiberuflern, um die er sich sonst eher wenig kümmert, im Alter abzusichern, lautet: durch attraktive, jährliche Steuervorteile – und Flexibilität. Denn wer aktuell weniger Aufträge vorweisen kann oder sogar den einen oder anderen Kunden verloren hat, kann die Beitragshöhe entsprechend anpassen und für eine gewisse Zeit weniger einzahlen, ohne dafür zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen. Läuft es wieder besser, können die Beiträge erhöht und das Versäumte nachgeholt werden.
Selbstständige und alle anderen Versicherungsnehmer können ihrer Beiträge, die sie für ihre Basis- bzw. Rürup-Rente in einem Jahr aufwenden, in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Diese sind gedeckelt. Doch der Staat wollte Anreize schaffen und hat die Höchstbeträge großzügig bei 27.566 für alleinstehende oder einzelveranlagte Selbstständige und 55.132 Euro für Verheiratete veranschlagt (Stand 2024). Als weiterer Anreiz hat der Staat festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 100 Prozent der eingezahlten Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich abgesetzt werden können (Quelle: Jahressteuergesetz 2022).
Ein Wermutstropfen bleibt: Die ausgezahlten Rürup Renten müssen bis 2039 noch anteilig und ab 2040 ab Eintritt in die Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden. Dieser dürfte im Alter jedoch glücklicherweise deutlich niedriger sein als in der Zeit der Selbstständigkeit.
Wer als Selbstständiger ein gutes Jahr hinter sich hat, kann die Rürup-Rente auch dafür nutzen, durch eine Einmalzahlung am Jahresende das zu versteuernde Einkommen spürbar zu senken und für schwächere Jahre vorzubeugen, in denen die Beiträge möglicherweise reduziert werden. Die übers Jahr gezahlten Beiträge und die Einmalzahlung dürfen nur den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Neben Steuervorteilen und der Flexibilität bei den Beiträgen (die Anpassungen sind gebührenfrei möglich) wartet ein Rürup-Vertrag mit weiteren Vorzügen und Besonderheiten auf:
Die staatlich geförderte Rürup- oder Basis-Rente bietet Selbstständigen zahlreiche finanzielle Anreize, um fürs Alter vorzusorgen und dennoch flexibel genug zu bleiben, auch mal wirtschaftlich schwächere Jahre aufzufangen. Die MeinPlan Basisrente der LV 1871 bietet darüber hinaus sogar die Möglichkeit, durch Zusatzoptionen eine eXtra-Rente (höhere Rente bei schwerer Krankheit) beziehungswiese eine Pflege-Option (doppelte Rente bei Pflegebedürftigkeit) abzuschließen.
Hervorragend
Franke & Bornberg
Platz 2
AssCompact
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Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
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Die Höhe hängt unter anderem von der Höhe der eingezahlten Beiträge, vom Versicherungsbeginn und dem Renteneintrittsalter ab.
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Die Basisrente (Rürup Rente) als Altersvorsorge für Angestellte
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