Betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Thema sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Aus Arbeitgebersicht gibt es mehr als einen Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen:
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Sie haben allgemeine Fragen zur bAV oder möchten ein Angebot?
Dann wenden Sie sich an uns via E-Mail an in bAV-Vertrieb@lv1871.de oder telefonisch an: 089 – 551 67 1160.
Bei unserer Tochterfirma der MAGNUS GmbH finden Sie zudem Beratungs- und Serviceleistungen unter anderem juristischer und versicherungsmathematischer Art.
Zusätzlich stehen Ihnen unsere bAV-Spezialisten zur Seite:
Andreas Nordhaus
Standort: Düsseldorf
Vertriebsgebiet West
andreas.nordhaus@lv1871.de
Tel.: 0160 / 3 65 23 62
Christian Rilli
Standort: Hamburg
Vertriebsgebiet Nord und Ost
christian.rilli@lv1871.de
Tel.: 0172 / 8 12 16 13
Daniel Wintrich
Standort: München
Vertriebsgebiet Süd und Ost
daniel.wintrich@lv1871.de
Tel.: 0163 / 3 18 71 07
Im Vergleich zu dem, was als Sparbeitrag monatlich erzielt wird, sind die Investitionen gering: Verdient ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt) beispielsweise 3.000,00 Euro brutto und erfolgt eine Entgeltumwandlung in Höhe von 100 Euro plus 15 Euro Arbeitgeberzuschuss. So ergibt sich mit Verrechnung der Ersparnis bei Steuer- und Sozialabgaben ein Nettoaufwand von 54,59 Euro. Dank Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss werden aber monatlich 115 Euro in die Altersversorgung investiert.
Für den Arbeitgeber gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten. Grundsätzlich bestimmt er, mit welchem Versicherungsanbieter er zusammenarbeitet und welchen Durchführungsweg er auswählt. Wer auf Qualität, Sicherheit und Flexibilität setzt, für den ist die LV 1871 der richtige Partner.
Sie ist die einfachste und bekannteste Durchführungsmöglichkeit der betrieblichen Altersversorgung. Es ist sowohl möglich, einen einzelnen als auch mehrere Mitarbeiter zusammen in eine Versorgung einzubeziehen.
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Bis zu einem Monatsbeitrag von 292 Euro im Jahr 2023 ist die Direktversicherung steuer- und sozialversicherungsbefreit, für weitere 4 Prozent gilt die Steuerfreiheit der Beitragszahlung. Insgesamt können in 2023 daher bis zu 584 Euro aufgewendet werden.
In der Praxis werden regelmäßige Monatsbeiträge in die Direktversicherung umgewandelt. Oft wird aber auch eine jährliche Beitragszahlung gewählt, beispielsweise aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Die Unterstützungskasse ist eine gute Alternative für diejenigen, die beispielsweise keine Basisabsicherung haben und daher mehr für das Alter vorsorgen wollen oder müssen. Außerdem besteht bei der Unterstützungskasse die Möglichkeit, einen optionalen Berufsunfähigkeitsschutz sowie einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren.
Aufgrund ihres Gestaltungsspielraums bietet die Pensionszusage eine hohe Flexibilität. Pensionszusagen sind in der Regel arbeitgeberfinanziert, können aber auch mit einer Entgeltumwandlung kombiniert werden. Um das bestmögliche herauszuholen, sollten die Rahmenbedingungen genau abgewogen werden. Dieses Modell macht sich vor allem in der Steuer und Handelsbilanz bemerkbar.
Wer mit dem Modell der Pensionszusage nicht mehr arbeiten will, für den bietet der Pensionsfonds den Ausstieg. Arbeitgeber können bei diesem Durchführungsweg die Versorgungsansprüche ihrer Mitarbeiter auslagern. Da Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung dann nicht in der Bilanz erscheinen, wirkt sich der Pensionsfonds positiv auf die Unternehmenskennzahlen aus.
Möglichst starten. Lassen Sie sich helfen – wir unterstützen Sie dabei.
Münster: Andreas Nordhaus
andreas.nordhaus@lv1871.de
Tel.: 0160 / 3 65 23 62
Hamburg: Christian Rilli
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Tel.: 0172 / 8 12 16 13
Chemnitz: Daniel Wintrich
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