Wenn du nicht mehr bist, was du bist.
Ausreichend hohe Rentenzahlung festlegen |
Besonders wichtig ist, dass Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag zur Arbeitskraftabsicherung eine ausreichend hohe Rentenzahlung festlegen. Diese sollte den Einkommensverlust so gut wie möglich ausgleichen. Experten empfehlen deshalb, dass sie bei rund 50 – 75 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens liegen sollte, mindestens jedoch bei 1.000 Euro. Dieser Richtwert gilt insbesondere für Alleinstehende. |
Leistungsdauer |
Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird. Liegt Ihr Renteneintrittsalter bei 67, so sollte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu diesem Alter laufen. Andernfalls entsteht eine Versorgungslücke zwischen BU-Rente und gesetzlicher Altersrente. |
Beitragsdynamik |
Aufgrund von Inflation und Gehaltserhöhung ist es sinnvoll, Produkte mit Dynamikoption zu wählen. So können die Beiträge jedes Jahr ein Stück erhöht werden. Damit steigt dann auch die im Ernstfall bei Berufsunfähigkeit ausgezahlte Rente. Eine Beitragsdynamik zwischen drei und fünf Prozent hilft dabei, auch etwas höhere Inflationsraten auszugleichen. |
Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit
Erkranken Sie an einer schweren Krankheit wie Krebs, muss lediglich ein vereinfachter Nachweis in Form eines Facharztberichtes eingereicht werden, um die schnelle Leistung zu erhalten. Diese zahlen wir in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für bis zu 18 Monate. Die Leistung läuft weiter, wenn sich Ihre Gesundheit vor Ablauf der 18 Monate nicht verbessert. Ob wir eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit erbringen, entscheiden wir nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Nachversicherungsgarantie
Bei uns können Sie sowohl ereignisabhängig (z. B. bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Hausbau usw.) als auch ereignisunabhängig Ihre versicherte BU-Rente erhöhen. Dafür ist keine erneute Risikoprüfung notwendig.
Schutz im Ausland
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland, hat dies keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Keine abstrakte Verweisung
Als Versicherter der LV 1871 bekommen Sie Ihre BU-Rente, selbst wenn Sie in der Lage wären, in einem anderen Beruf als Ihrem ursprünglichen zu arbeiten. Es gibt also keinen Zwang, Jobalternativen anzunehmen und auszuüben.
Keine Nachmeldepflichten
Bei Berufswechsel oder Aufnahme von neuen Hobbys müssen Sie uns nach Abschluss einer BU nicht darüber informieren. Ihr Schutz bleibt zu denselben Konditionen unverändert bestehen. Wenn Sie berufsunfähig werden, ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf maßgeblich.
Zukunftsgarantie
Im Rahmen der Zukunftsgarantie bieten wir Schülern, Studenten und Auszubildenden weitreichende Flexibilität. So kann die BU-Rente beispielsweise bei Beginn oder Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums ohne erneute Risikoprüfung verdoppelt werden.
Karrieregarantie
Mit der Karrieregarantie der LV 1871 haben Sie bei Gehaltserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Möglichkeit, Ihren BU-Schutz entsprechend zu erhöhen, auch wenn die Obergrenze für die Nachversicherung eigentlich schon ausgeschöpft ist. Dabei findet keine erneute Risikoprüfung statt.
Berücksichtigung von Care-Arbeit
Bei wöchentlichen Arbeitszeiten von unter 30 Stunden berücksichtigen wir bei Teilzeitbeschäftigten in der Leistungsprüfung auch Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Sprich es wird nicht nur überprüft, ob Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können sondern es wird zusätzlich berücksichtigt, ob Sie Ihre Kinder oder Angehörigen noch versorgen können. Care-Arbeit bekommt so denselben Stellenwert wie eine berufliche Tätigkeit.
Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten
Ab sofort können Sie auch ohne Angabe von Gründen eine Stundung von bis zu 24 Monaten beantragen – und das bei vollem Versicherungsschutz sowie flexiblen Rückzahlungsbedingungen.
Optional: AU-Leistung für bis zu 24 Monate
Wenn Sie sechs Monate oder länger arbeitsunfähig sind, leisten wir für maximal 24 Monate die volle Rente. Sprich Sie müssen bei dieser Option für den Erhalt der Rente nicht berufsunfähig erklärt worden sein, sondern brauchen lediglich eine Krankschreibung vom Arzt.
Franke Bornberg
Fitch Rating
Wirtschaftswoche
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
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Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist Spezialist und Top 10 Anbieter für innovative Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen. Rund 500 Mitarbeiter arbeiten im Herzen Münchens für den ebenso modernen wie traditionsreichen Versicherungsverein, der seine Marktposition seit fast 150 Jahren kontinuierlich ausbaut. Die LV 1871 basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und verpflichtet sich den Interessen ihrer Kunden. Renommierte Ratingagenturen bewerten die Produkte und Lösungen seit Jahren mit Höchstnoten. Mit einer Solvenzquote von über 400 Prozent gehört die LV 1871 zu den finanzstärksten und sichersten Lebensversicherungsunternehmen Deutschlands.
*Berechnungsgrundlagen: Eintrittsalter 23, Endalter 65 Jahre, Garantierte monatliche Rente: 600,00 €, Nichtraucher, Verheiratet, 2 Kinder, Diplom-Ingenieur/in Maschinenbau, 180 cm Körpergröße, Gewicht: 70 kg, Rentenzahlweise: monatlich, Überschussverwendung: vollständige Beitragsverrechnung