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    Die 3 Säulen der Altersvorsorge

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    So funktionieren die 3 Säulen der Rentenversicherung in Deutschland

    In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf dem Drei-Säulen-Modell. Dabei werden drei Möglichkeiten der Alterssicherung (sog. Säulen) unterschieden, die beliebig miteinander kombiniert werden können, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten. Bei den Säulen, die auch Schichten genannt werden, handelt es sich um Pflichtsysteme wie die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge.

    Die drei Säulen der Altersvorsorge einfach erklärt

    Die drei Säulen der Altersvorsorge sind eine wichtige Absicherung für das Alter. Die gesetzliche Rente ist dabei für viele der bedeutendste Teil. Sie ist staatlich garantiert, aber meist zu niedrig, um alle Lebenshaltungskosten zu decken. Eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Vorsorge können die staatliche Vorsorge sinnvoll ergänzen.

    Wie der Vorsorge-Mix aus dem 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge gestaltet wird, ist sehr persönlich und hängt von den individuellen Bedürfnissen, der Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen ab.

    Infografik: Die drei Säulen der Altersvorsorge

    Abb. 1: 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge

     

    Pflichtsysteme als Basisversorgung

    Die Basisversorgung wird in Deutschland über öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme gewährleistet. Dazu zählen unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte sowie die berufsständische Versorgung.

    In der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich folgende Personengruppen und Zeiten pflichtversichert:

    • alle Arbeitnehmer und Auszubildenden
    • bestimmte Gruppen von Selbständigen (z. B. Handwerker, Künstler, Publizisten)
    • meist auch Personen, die Unterhaltsersatzleistungen beziehen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld)
    • Kindererziehung oder Angehörigenpflege
    • Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

    Bei der gesetzlichen Rente werden drei verschiedene Arten unterschieden:

    • Renten wegen Alters: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für Schwerbehinderte, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
    • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Rente für Bergleute
    • Renten wegen Todes: Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente

    Betriebliche Altersversorgung

    Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) und können sich damit im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge eine Betriebsrente aufbauen. Eine bAV wird über den Arbeitgeber koordiniert, d. h. er entscheidet über die Art der Anlage und wickelt die Beitragszahlung ab.

    Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

    Der Staat fördert bei der betrieblichen Altersvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen die Einzahlungen während der Ansparphase. In der Auszahlphase (Rentenbezugsphase) müssen dann Steuern und Sozialabgaben auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden.

    Private Vorsorge

    Die private Vorsorge ist die dritte Säule im 3-Säulen-Modell für die Rente. Hierzu zählen u.a. Versicherungen, Bankprodukte wie Aktien und Sparpläne sowie Immobilien. Die verschiedenen Möglichkeiten unterscheiden sich hinsichtlich Risiko bzw. Garantien, Flexibilität und Rendite. Betrachtet man beispielsweise eine fondsgebundene Rentenversicherung: Hier haben Sie meist am Ende der Laufzeit die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen monatlichen Rente. Private Vorsorgemodelle wie die Riester-Rente und Rürup-Rente werden unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert.

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    Private Rentenversicherungen der LV 1871

    Um die Rentenlücke im Alter so gering wie möglich zu halten, sollte jeder auf eine individuelle Kombination der drei Säulen setzen. Denn die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen den Lebensstandard im Alter zu halten. Die LV 1871 bietet verschiedene Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Abhängig von Lebenssituation und individuellen Präferenzen können Interessierte u.a. zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einer Fondsrente wählen. 

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