Rentenversicherung
Rentenpunkte sind ein Teil der Rentenformel. Um auszurechnen, wie hoch die individuelle gesetzliche Rentenzahlung später einmal ausfallen wird, gibt es die Rentenformel. Sie berücksichtigt verschiedene Faktoren, die Einfluss auf die Höhe des gesetzlichen Altersruhegelds nehmen. Einer dieser Bestandteile der Rentenformel sind die sogenannten Entgeltpunkte, die umgangssprachlich auch Rentenpunkte genannt werden. Was Rentenpunkte sind, wie sie berechnet werden und welchen Wert Rentenpunkte haben, lesen Sie in diesem Artikel.
Wer verstehen möchte, was es mit den Rentenpunkten auf sich hat, muss zunächst einen Blick auf das deutsche Rentensystem werfen. Derzeit zahlen etwa 38 Millionen Menschen in die Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein. Es handelt sich dabei meist um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die automatisch einen Teil ihres Bruttolohns an die Rentenkasse abführen. Neben diesen pflichtversicherten Angestellten gibt es auch einige freiwillig Versicherte sowie Selbstständige, die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen.
Die eingezahlte Summe wird allerdings nicht für die eigene Altersrente angespart, sondern an aktuelle Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Für die Ermittlung der eignen gesetzlichen Rente, die Versicherte in Zukunft erwarten können, spielen verschiedene Größen eine wichtige Rolle – eine davon sind die besagten Rentenpunkte.
Jeder Erwerbstätige, der in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, sammelt im Laufe seines Berufslebens Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte. Dabei gilt vereinfacht gesagt: Wer mehr verdient, häuft auch mehr Rentenpunkte an. Und je mehr Rentenpunkte bei Renteneintritt auf dem Konto sind, desto höher fällt die monatliche Zahlung aus. Wie viele Rentenpunkte normal sind und einem Arbeitnehmer pro Jahr gutgeschrieben werden, orientiert sich am Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Verdient ein gesetzlich Rentenversicherter in einem Jahr exakt so viel wie der Durchschnitt der Solidargemeinschaft, so erhält er dafür einen Rentenpunkt auf sein Konto. Liegt er mit seinem Arbeitseinkommen über bzw. unter dem durchschnittlichen Entgeltniveau der gesetzlich Versicherten, dann erhält er anteilig mehr bzw. weniger Rentenpunkte.
Allerdings ist die Anzahl der Rentenpunkte, die pro Jahr gesammelt werden können, gedeckelt. Der Grund dafür ist die Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2023 liegt diese sozialversicherungsrechtliche Rechengröße bei einem Brutto-Monatsgehalt von 7.300 Euro in den alten Bundesländern und bei 7.100 Euro in den neuen Bundesländern. Das bedeutet: Nur bis zu dieser Grenze müssen Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt werden. Wer mit seinem Einkommen darüber liegt, zahlt den Höchstbeitrag in die Rentenkasse ein und muss keine weiteren Zahlungen an die DRV leisten.
An der Beitragsbemessungsgrenze sieht man schon, dass im Rentenrecht immer noch zwischen westdeutschen und ostdeutschen Bundesländern unterschieden wird. Das liegt daran, dass es auch heute noch deutliche Gehaltsunterschiede zwischen Arbeitnehmenden im Westen und im Osten der Bundesrepublik gibt. Dies schlägt sich auch auf die Durchschnittsentgelte nieder, welche herangezogen werden, um die Rentenpunkte zu berechnen.
Jedes Jahr wird nämlich der durchschnittliche Jahresverdienst der gesetzlich Versicherten neu berechnet und für die kommenden Jahre geschätzt. 2023 liegt das vorläufig, geschätzte Durchschnittsentgelt bei 43.142 Euro brutto im Jahr für die alten Bundesländer und bei 41.967 Euro brutto für die neuen Bundesländer. Der Umrechnungswert für die ostdeutschen Länder liegt also bei derzeit 1,0280. In den kommenden Jahren soll dieser Wert weiter sinken und zum 1. Januar 2025 ganz wegfallen.
Wie geht man nun vor, wenn man seine Rentenpunkte für das Jahr 2023 berechnen möchte? Folgende Formel wird dabei angewendet: Das eigene Jahresbruttoeinkommen 2023 geteilt durch das Durchschnittsentgelt 2023 in West bzw. Ost ergibt die Anzahl der Rentenpunkte für 2023. Wer beispielsweise in einem westdeutschen Bundesland lebt und 2023 45.000 Euro brutto verdient, rechnet wie folgt: 45.000 Euro: 43.142 Euro = 1,043 Rentenpunkte in 2023. Auf diese Weise lassen sich auch die gesammelten Rentenpunkte für die vergangenen Jahre berechnen. Diese werden aber auch in den Schreiben der Deutschen Rentenversicherung aufgeführt, etwa in der Renteninformation bzw. der Rentenauskunft.
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Rentenpunkte gibt es nicht nur für sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit, sondern auch für bestimmte Phasen im Leben, in denen der bzw. die Versicherte wenig oder gar nichts verdient hat – sogenannte Anrechnungszeiten. Dazu zählen unter anderem Lebensabschnitte, in denen Kinder erzogen oder Angehörige häuslich gepflegt wurden. Auch für den Wehrdienst, den Zivildienst bzw. den Bundesfreiwilligendienst und Zeiten, in denen der Versicherte Sozialleistungen empfangen hat, werden Rentenpunkte gutgeschrieben.
Wie viele Rentenpunkte gibt es beispielsweise für die Kindererziehung? Hier wird unterschieden, ob das Kind vor oder ab 1992 geboren wurde. Für Kinder, die vor dem Jahr 1992 zur Welt kamen, können bis zu zwei Jahre und 6 Monate als Kindererziehungszeit angerechnet werden. Bei Kindern, die später geboren wurden, sind bis zu drei Jahre Erziehungszeit anrechnungsfähig. Pro Jahr, in dem sich ein Elternteil um den Nachwuchs gekümmert hat, wird knapp ein Rentenpunkt vergeben. Darüber hinaus gibt es sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten, die Sie bis zu zehn Jahre betragen können. Sie haben zwar keine direkte Auswirkung auf die Rentenhöhe, werden aber zur Mindestversicherungszeit addiert.
Wie viel ein Rentenpunkt wert ist, ist von der aktuellen wirtschaftlichen Situation abhängig und wird fortlaufend angepasst. Im ersten Halbjahr 2023 liegt der Gegenwert für einen Rentenpunkt bei 36,02 Euro für Westdeutschland und bei 35,52 Euro für Ostdeutschland. Ab 1. Juli 2023 liegt der Wert eines Rentenpunkts für alle Bundesländer bei 37,60 Euro.
Rentenpunkte Tabelle: Übersicht zum Wert der letzten Jahre
Jahr (jeweils ab 1. Juli) |
Wert Rentenpunkt West |
Wert Rentenpunkt Ost |
2019 |
33,05 Euro |
31,89 Euro |
2020 |
34,19 Euro |
33,23 Euro |
2021 |
34,19 Euro |
33,47 Euro |
2022 |
36,02 Euro |
35,52 Euro |
2023 |
37,60 Euro |
37,60 Euro |
Übrigens ist es auch möglich, Rentenpunkte zu kaufen. Gemeint ist damit, dass die Rentenbeiträge durch freiwillige Sonderzahlungen aufgestockt werden. Die Rente aufstocken kann man ab einem Alter von 50 Jahren. Durch den Kauf von Rentenpunkten, d. h. durch freiwillige zusätzliche Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenkasse, können etwaige Defizite ausgeglichen werden. Diese können zum Beispiel dadurch entstehen, dass ein gesetzlich Versicherter über einen längeren Zeitraum wenig oder gar nichts an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hat. Auch wer früher in Rente gehen möchte als es das gesetzliche Renteneintrittsalter vorsieht, muss mit Abzügen rechnen. Durch den rechtzeitigen Kauf von Rentenpunkten können diese Abzüge geschmälert oder ganz ausgeglichen werden.
Ein Beispiel: Aktuell liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer früher in Rente geht, bekommt pro Monat 0,3 Prozent vom gesetzlichen Altersruhegeld abgezogen. Geht jemand schon mit 65 Jahren in Rente, so fehlen ihm oder ihr 24 Monate zur Regelaltersgrenze. Dies bringt dem bzw. der Betroffenen einen Abzug von 24 Monaten mal 0,3 Prozent ein – also insgesamt ein Minus von 7,2 Prozent auf jede monatliche Rentenzahlung. Um diese Differenz auszugleichen, können vorab Rentenpunkte gekauft werden. 2023 kostet ein Rentenpunkt in den alten Bundesländern 8.024,41 Euro und in den neuen 7.805,86 Euro. Da um größere Lücken zu füllen zwei, drei oder sogar mehr Rentenpunkte nötig sind, kommen schnell fünfstellige Summen zusammen. Ob sich der Kauf von Rentenpunkten lohnt und wie viele Rentenpunkte man braucht, sollte daher immer individuell abgewogen werden.
Wie bereits erwähnt, sind die Rentenpunkte eine wichtige Rechengröße, um die zu erwartende gesetzliche Rente zu berechnen. Die Rechnung lautet wie folgt: Rentenpunkte mal Zugangsfaktor mal aktueller Rentenwert mal Rentenartfaktor gleich monatliche Bruttorente. Die Höhe des Zugangsfaktors hängt vom individuellen Renteneintrittsalter ab. Entspricht dies der gesetzlichen Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren, liegt der Zugangsfaktor bei 1. Mit „aktueller Rentenwert“ ist der derzeitige Gegenwert eines Rentenpunkts gemeint – also im 1. Halbjahr 2023 36,02 Euro (West) bzw. 35,52 Euro (Ost) – ab 1. Juli 2023 37,60 Euro West und Ost. Der Rentenartfaktor ergibt sich aus der Art der Rente. Bei der normalen Altersrente beträgt er 1, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente 0,5.
Wer sich einen Überblick über sein Versicherungskonto und die gesammelten Rentenpunkte verschaffen möchte, kann bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung beantragen. Dabei wird überprüft, ob alle Daten korrekt sind, die für die Berechnung der Rentenhöhe eine Rolle spielen – also beispielsweise ob alle Erwerbstätigkeiten sowie Phasen der Arbeitslosigkeit und/ oder Kindererziehung vermerkt sind. Etwaige Lücken lassen sich dann noch durch entsprechende Nachweise schließen.
Da die Zahl der Rentner zunehmend steigt während es immer weniger Einzahler gibt, reicht die gesetzliche Rente oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer privaten Rentenversicherung können die im Alter verfügbaren Geldmittel noch einmal aufgestockt werden. Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung können Sie beispielsweise am Aktienmarkt partizipieren und gleichzeitig für den Ruhestand vorsorgen.
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