Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Wie läuft die Auszahlung bei der fondsgebundenen Rentenversicherung?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Zum Ende des Arbeitslebens bzw. vor dem Beginn der Rentenphase müssen sich Versicherungsnehmer entscheiden, wie sie sich die fondsgebundene Rentenversicherung auszahlen lassen möchten. Im Versicherungsjargon ist hier auch oft die Sprache von der Wahl der sogenannten „Ablaufleistung“ bzw. der Verwendung des angesparten Kapitals. Für die Auszahlung der Fondsrente haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen, monatlichen Rente, einer einmaligen Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals oder einer Kombination aus beiden Varianten (Teilverrentung bzw. Teilauszahlung). Bei der LV 1871 gibt es außerdem noch die folgenden Möglichkeiten: Übertragung der Fondsanteile auf ein Depot*, oder Hinausschieben der Rentenbezugszeit und gleichzeitige Nutzung der Cash-to-Go-Option.

    *Davon ausgenommen sind: Guthaben von weniger als 1.000 Euro, Bruchteile von Fondsanteilen sowie Anteile aus institutionellen Anlageklassen. Tritt einer dieser Fälle ein, werden die Fondsanteile ausgezahlt und können nicht auf ein Depot übertragen werden.

     

    Im nachfolgenden Text werden die bekanntesten Möglichkeiten – lebenslange Rente und Kapitalauszahlung – genauer erklärt.

    1. Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung als lebenslange Rente

    Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die Auszahlung in Form einer Rente, dann wird das angesparte Vertragsguthaben lebenslang als monatliche Rente (auch Leibrente genannt) ausgezahlt. Auf diese Weise liefert die Fondsrente ein zusätzliches, laufendes Einkommen ab Rentenbeginn. Bei der Fondsrente MeinPlan der LV 1871 ist der Rentenbeginn flexibel zwischen 60 und 85 Jahren wählbar und kann auch verschoben werden.

    Der Versicherungsnehmer kann bei einer lebenslangen Rentenzahlung zwischen verschiedenen sogenannten Rentenbezugsvarianten auswählen, die zu seiner persönlichen Lebenssituation und -planung am besten passt. Abhängig von der gewählten Rentenbezugsvariante verändert sich die Rentenhöhe in der Auszahlungsphase.

     

    Rentenbezugsvarianten bei der Fondsrente

    Bei der LV 1871 kann zwischen folgenden Rentenbezugsvarianten gewählt werden:

    Dynamische Rente

    Die regelmäßige Rentenzahlung beginnt mit einer relativ geringen Rentenhöhe und steigen abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung dafür relativ stark an – optional kann eine garantierte Rentensteigerung vereinbart werden. Nachträglich gesenkt werden kann die dynamische Rente nicht mehr. Durch die dynamische Erhöhung der Rentenzahlung verliert die Rente durch die Inflation weniger an Wert.

    Teildynamische Rente

    Bei dieser Rentenbezugsvariante startet die Rente mit einem etwas höheren Wert als bei der dynamischen Rente und steigt dafür nicht mehr so stark an. Ein Teil der hier verwendeten Überschüsse zur Finanzierung der Rentenzahlung ist dynamisch – das bedeutet, dass dieser nicht abgesenkt werden kann. Der andere Teil wird zum Rentenbeginn hochgerechnet und kann unter Umständen später abgesenkt werden, falls die Prognose nicht eintritt.

    Flexible Rente

    Die regelmäßige Rente startet mit dem höchsten Wert. Bei der flexiblen Rente (auch konstante Rente genannt) ist die Rentenzahlung während der gesamten Rentenphase gleich hoch. Zur Kalkulation der Rentenhöhe wird die Überschussbeteiligung der Versicherung für die gesamte voraussichtliche Rentendauer berücksichtigt. Solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt bzw. die Erwartungen der Hochrechnung eintreffen, bleibt die Höhe der Rente bei dieser Rentenbezugsvariante gleich hoch. Treten die Hochrechnungen nicht ein, kann es sein, dass die Höhe der Rente angepasst werden muss. 

    NEU: Fondsgebundener Rentenbezug

    Zusätzlich bietet die LV 1871 bis zu einem Endalter von 90 Jahren die Möglichkeit einer fondsgebundenen Rentenphase an. Damit können Versicherungsnehmer nach Renteneintritt weiter an den Kapitalmärkten teilhaben, um ihre Kaufkraft auch in der Rentenphase zu erhalten und sich die Chance auf einen höheren Rentenverlauf zu sichern. Hierfür wird eine lebenslange garantierte Rente mit einer variablen Zusatzrente kombiniert. Die garantierte Rente wird zum Rentenbeginn berechnet und entspricht 75 Prozent der garantierten Rente, die sich aus einer klassischen monatlichen Rente ergeben würde. Der Betrag, der nicht für die garantierte Rente benötigt wird, steht für die Anlage in Fonds zur Verfügung. Die Höhe der variablen Zusatzrente ist abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt und den zugeteilten jährlichen Überschussanteilen. Für mehr Planungssicherheit wird die Zusatzrente immer für ein Jahr fixiert und jährlich neu berechnet. In der fondsgebundenen Rentenphase sind Zuzahlungen weiterhin möglich. Ein Teil der Zuzahlung wird gemäß der gewählten Anlageaufteilung in Investmentfonds angelegt und erhöht das Fondsguthaben im Rentenbezug. Zusätzlich kann ein einmaliger Betrag aus dem frei verfügbaren Fondsguthaben im Rentenbezug entnommen werden. Mit der Cash-to-Go-Optionen können außerdem regelmäßige Entnahmen aus dem frei verfügbaren Fondsguthaben für einen fest definierten Zeitraum durchgeführt werden.

    Die steuerliche Behandlung bei einem fondsgebundenen Rentenbezug ist zum derzeitigen Stand noch nicht abschließend geklärt. Wir können daher keine verbindliche Aussage treffen. Es ist eine steuerliche Beratung dringend zu empfehlen. Wir vertreten die Auffassung, dass die garantierte Rente und die variable Zusatzrente eine einheitliche Rentenzahlung ergeben, die analog zum klassischen Rentenbezug mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3a) bb) EStG zu versteuern ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass entweder die in der Rentenzahlung enthaltenen Erträge unter die Kapitalertragsteuer fallen oder die garantierte Rente mit dem Ertragsanteil zu versteuern ist und die variable Zusatzrente unter die Kapitalertragsteuer fällt.

    Rentenvergleich: Flexible Rente und fondsgebundener Rentenbezug

    Das LV 1871 Rentenvergleichstool ermöglicht es Ihnen den Verlauf und die Höhe der monatlichen Gesamtrente zwischen 67 bis 90 Jahren zu visualisieren und zu vergleichen. Unser Tool bietet Ihnen die Möglichkeit zwei verschiedene Rentenbezugsvarianten zu betrachten: die klassische flexible Rente und den fondsgebundenen Rentenbezug*. Geben Sie einfach die angenommene jährliche Wertentwicklung für den fondsgebundenen Rentenbezug ein und nutzen Sie den Schieberegler „Rente im Alter“, um die entsprechende Rentenhöhe zu ermitteln. So erhalten Sie einen ersten Überblick über die Höhe der unterschiedlichen Rentenbezugsvarianten.

    Für den beispielhaften Rentenvergleich wurde im Tool ein Verrentungskapital von 150.000 Euro angenommen. Für ein individuelles Angebot zur privaten Altersvorsorge beraten wir Sie gerne oder wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherungsvermittler.

     

     

    *Hinweise zu den Rentenvarianten:

    Für die flexible Rente gilt: Die jährlichen Überschussanteile sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden für die Bildung einer Rente verwendet. Die Höhe dieser Rente ist so berechnet, dass bei unveränderten Überschüssen diese über die gesamte Rentenbezugszeit gleichbleibt. Bei einer Änderung der Überschussbeteiligung wird diese Rente neu berechnet. Sie kann dann höher oder niedriger sein als die bisherige Rente. 

    Für den fondsgebunden Rentenbezug gilt: Die Höhe der ab Rentenbeginn garantierten Rente entspricht 75 Prozent der garantierten Rente, die sich bei klassischem Rentenbezug ergeben würde. Die Höhe dieser Rente ist lebenslang garantiert.  

    Die Höhe der variablen Zusatzrente wird jährlich zum Stichtag des Rentenbeginns neu festgelegt. Die ermittelte Höhe der variable Zusatzrente wird jeweils für ein Jahr garantiert. Die jährlichen Überschussanteile zuzüglich angemessener Beteiligung an den Bewertungsreserven werden dem Vertragsguthaben im Rentenbezug zugeführt. Die angezeigte variable Zusatzrente wird jährlich neu berechnet und für ein Jahr fixiert. Sie kann in Ihrer Höhe schwanken und ist abhängig von der Entwicklung des Fondsvermögens. 

    Optional wählbar bei Rentenzahlung: Pflege-Option oder eXtra-Rente

    Wählt der Versicherungsnehmer bei der Fondsrente der LV 1871 die regelmäßige Rentenzahlung, dann sind die Pflege-Option und die eXtra-Rente kostenlos und ohne Mehrbeitrag inkludiert. Jedoch muss sich der Kunde jeweils aktiv entscheiden, ob und welche Option er nutzen möchte. Zu beachten ist hierbei, dass die eXtra-Rente nicht kombinierbar ist mit der Pflege-Option und umgekehrt.

    Zusätzlicher Pflegeschutz mit der Pflege-Option

    Bei Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob Sie die Pflege-Option nutzen möchten, um sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen höheren Lebenshaltungskosten abzusichern. Wählen Sie den zusätzlichen Pflegeschutz erhalten Sie zu Beginn erst eine leicht reduzierte Rente. Werden Sie dann tatsächlich pflegebedürftig, wird ihre Rentenzahlung lebenslang verdoppelt. Die Pflege-Option ist ausgeschlossen, wenn ein fondsgebundener Rentenbezug gewählt wurde.

    Chance auf mehr Rente mit der eXtra-Rente

    Wenn Sie beispielsweise unter einer schweren Krankheit leiden, haben Sie mit der eXtra-Rente, die Chance Ihre Rente fair basierend auf der Lebenserwartung zum Renteneintritt berechnen zu lassen. Hierfür müssen Sie spätestens sechs Wochen vor Rentenbeginn eine Prüfung Ihres Gesundheitszustandes veranlassen. Dabei wird die statistische Lebenserwartung mit der vorliegenden Krankheit ermittelt und die monatliche Rente entsprechend erhöht. Die eXtra-Rente ist ausgeschlossen, wenn ein fondsgebundener Rentenbezug gewählt wurde.

    2. Auszahlung der Fondsrente als einmalige Kapitalauszahlung

    Nutzt der Versicherungsnehmer sein Kapitalwahlrecht und entscheidet sich für die einmalige Kapitalauszahlung, dann wird das Vertragsguthaben bei Rentenbeginn als Einmalzahlung ausgezahlt. Auch eine teilweise Kapitalauszahlung ist möglich. Aus dem restlichen Betrag wird eine Rente gebildet, sofern die Mindestrente erreicht wird. Wird die Mindestrente nicht erreicht, erfolgt eine vollständige Kapitalauszahlung.

    Ist die einmalige Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung sinnvoll?

    Welche der beiden Optionen die sinnvollere ist, hängt von mehreren Faktoren und der individuellen, finanziellen Situation ab. Eine Auszahlung des gesamten Betrags kann nützlich sein, wenn die versicherte Person ihren Lebensunterhalt in der Rente aus anderen finanziellen Quellen abdecken kann und die Versicherungssumme als Kapital zum Beispiel für eine lange Reise oder zur Begleichung von Immobiliendarlehen nutzen möchte. Sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherten aufgrund von schweren Krankheiten vor Rentenbeginn verschlechtern, kann die Kapitalauszahlung ebenfalls sinnvoll sein. Zudem können bei vorzeitigem Tod des Versicherten nach dem Rentenbeginn, die Angehörigen weiterhin vom ausgezahlten Kapital profitieren.

    Jedoch hat die einmalige Auszahlung auch Nachteile. Sollte das Kapital aufgebraucht sein, bevor der Versicherte stirbt und gibt es gleichzeitig keine andere Einkommensquelle, um den Lebensunterhalt abzudecken, können die finanziellen Mittel im Rentenalter knapp werden. Eine monatliche Rente hingegen wird bis an das Lebensende der versicherten Person ausgezahlt. Die tatsächliche Lebensdauer kann also länger als geplant ausfallen. Damit reicht unter Umständen das angesparte Kapital nicht für den gesamten Ruhestand aus (Langlebigkeitsrisiko).

    Welche Auswirkung hat die Entscheidung zwischen Einmalbeitrag und lebenslanger Rente für die Steuer?

    Steuerliche Behandlung

    Bei der Entscheidung, ob der Betrag einmalig ausgezahlt werden soll oder als klassischer Rentenbezug in Form einer lebenslangen Rente, kann die steuerliche Behandlung beider Varianten ebenfalls eine große Rolle spielen. Wer sich für eine lebenslange, klassische monatliche Rente entscheidet, muss diese nur mit einem fest vorgeschriebenen Ertragsanteil versteuern (Ertragsanteilsbesteuerung). Er fällt je nach Renteneintrittsalter unterschiedlich aus. Je früher die versicherte Person in Rente geht, umso höher fällt der Steueranteil aus.Bei einem Renteneintritt von beispielsweise 67 Jahren, beträgt der Ertragsanteilssteuersatz nach § 22 EStG 17 Prozent. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung kann unter gewissen Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren zum Einsatz kommen. 

    Die steuerliche Behandlung des fondsgebundenen Rentenbezugs ist zum derzeitigen Stand noch nicht abschließend geklärt. Wir können daher keine verbindliche Aussage treffen. Es ist eine steuerliche Beratung zu empfehlen.

    Rechenbeispiel für monatliche Rente

    Beträgt die Rente 1.500 Euro im Monat, sind auf 255 Euro (1.500 Euro x 17 Prozent) Steuern fällig. Hat die versicherte Person einen persönlichen Steuersatz von 32 Prozent, müssen Steuern in Höhe von 81,60 Euro (255 Euro x 32 Prozent) im Monat abgeführt werden. Das entspricht einer Steuerlast von 5,44 Prozent bezogen auf die monatliche Rente von 1.500 Euro.

    Für den Fall einer Kapitalauszahlung werden hingegen seit dem 1. Januar 2005 die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, auf den ausgezahlten Betrag fällig. Wenn die versicherte Person von einer steuerlichen Vergünstigung profitieren möchte, muss der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren bestehen und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Für Verträge vor dem Jahr 2012 muss die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgen. Sollte der Versicherte diese Voraussetzungen erfüllen, wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Rechenbeispiel für Kapitalauszahlung

    Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren: Die versicherte Person ist 62 Jahre alt und erhält 100.000 Euro aus einer privaten Rentenversicherung, in die 50.000 Euro eingezahlt wurden. Somit hat er Erträge von 50.000 Euro, von denen die Hälfte versteuert werden muss. Vorausgesetzt der Vertrag bestand mindestens zwölf Jahre.

    Der sich daraus ergebende Betrag in Höhe von 25.000 Euro wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem persönlichen Steuersatz von 32 Prozent wie im obigen Rechenbeispiel, wären also 8.000 Euro an Steuern zu zahlen (25.000 Euro x 32 Prozent). Das entspricht einer Steuerlast von 16 Prozent bezogen auf die Erträge in Höhe von 50.000 Euro.

    Wurde die Rentenversicherung bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen, kann die Auszahlung steuerfrei sein, wenn die Rentenversicherung seit zwölf Jahren besteht und mindestens fünf Jahre eingezahlt wurde.

    Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871

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