Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Ist die einmalige Auszahlung einer Fondsrente sinnvoll?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Ist die einmalige Auszahlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung sinnvoll?

    Am Ende des Arbeitslebens haben Sparer aufgrund des Kapitalwahlrechts die Wahl. Sie können sich zwischen einer einmaligen Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals oder einer monatlichen Rente entscheiden.

    Welche der beiden Optionen die sinnvollere ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Auszahlung des gesamten Betrags kann dann nützlich sein, wenn die versicherte Person ihren Lebensunterhalt aus anderen finanziellen Quellen abdecken kann und die Versicherungssumme als Kapital für eine lange Reise oder zur Abdeckung von Schulden nutzen möchte. Sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherten aufgrund von schweren Krankheiten vor Rentenbeginn verschlechtern, kann die Kapitalauszahlung ebenfalls sinnvoll sein. Zudem können bei vorzeitigem Tod des Versicherten nach dem Rentenbeginn, die Angehörigen weiterhin vom ausgezahlten Kapital profitieren.

    Jedoch hat die einmalige Auszahlung auch Nachteile. Sollte das Kapital aufgebraucht sein, bevor der Versicherte stirbt und es gibt keine andere Einkommensquelle um den Lebensunterhalt abzudecken, kann der Versicherte auf anderweitige Hilfe angewiesen sein. Eine monatliche Rente hingegen wird bis an das Lebensende der versicherten Person ausgezahlt. Der langjährige Rentenbezug kann die Summe des angesparten Kapitals also durchaus übersteigen.

    Die LV 1871 zahlt die Rente je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Tag erlebt. Stirbt die versicherte Person vor Beginn des Rentenbezugs, so wird der gegebenenfalls vereinbarte Todesfallschutz fällig. So kann z.B. die Option gewählt werden, dass das zum Todeszeitpunkt vorhandene Fondsdeckungskapital als Todesfallleistung ausgezahlt wird.

    Die Entscheidung darüber, welche der beiden Varianten die richtige ist, hängt von Ihrer privaten und finanziellen Situation ab.

    Welche Auswirkung hat die Entscheidung zwischen Einmalbeitrag und lebenslanger Rente für die Steuer?

    Steuerliche Behandlung

    Bei der Entscheidung, ob der Betrag einmalig ausgezahlt werden soll oder als lebenslange Rente, kann die steuerliche Behandlung beider Varianten ebenfalls eine große Rolle spielen. Wer sich für eine lebenslange monatliche Rente entscheidet, muss diese nur mit einem fest vorgeschriebenen Ertragsanteil versteuern (Ertragsanteilsbesteuerung). Er fällt je nach Renteneintrittsalter unterschiedlich aus. Je früher die versicherte Person in Rente geht, umso höher fällt der Steueranteil aus.Bei einem Renteneintritt von beispielsweise 67 Jahren, beträgt der Ertragsanteilssteuersatz nach § 22 EStG 17 Prozent. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung kann unter gewissen Voraussetzungen das Halbeinkünfteverfahren zum Einsatz kommen. 

    Rechenbeispiel für monatliche Rente

    Beträgt die Rente 1.500 Euro im Monat, sind auf 255 Euro (1.500 Euro x 17 Prozent) Steuern fällig. Hat die versicherte Person einen persönlichen Steuersatz von 32 Prozent, müssen Steuern in Höhe von 81,60 Euro (255 Euro x 32 Prozent) im Monat abgeführt werden. Das entspricht einer Steuerlast von 5,44 Prozent bezogen auf die monatliche Rente von 1.500 Euro.

    Für den Fall einer Kapitalauszahlung werden hingegen seit dem 1. Januar 2005 die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, auf den ausgezahlten Betrag fällig. Wenn die versicherte Person von einer steuerlichen Vergünstigung profitieren möchte, muss der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren bestehen und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Für Verträge vor dem Jahr 2012 muss die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgen. Sollte der Versicherte diese Voraussetzungen erfüllen, wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

    Rechenbeispiel für Kapitalauszahlung

    Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren: Die versicherte Person ist 62 Jahre alt und erhält 100.000 Euro aus einer privaten Rentenversicherung, in die 50.000 Euro eingezahlt wurden. Somit hat er Erträge von 50.000 Euro, von denen die Hälfte versteuert werden muss. Vorausgesetzt der Vertrag bestand mindestens zwölf Jahre.

    Der sich daraus ergebende Betrag in Höhe von 25.000 Euro wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem persönlichen Steuersatz von 32 Prozent wie im obigen Rechenbeispiel, wären also 8.000 Euro an Steuern zu zahlen (25.000 Euro x 32 Prozent). Das entspricht einer Steuerlast von 16 Prozent bezogen auf die Erträge in Höhe von 50.000 Euro.

    Wurde die Rentenversicherung bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen, kann die Auszahlung steuerfrei sein, wenn die Rentenversicherung seit zwölf Jahren besteht und mindestens fünf Jahre eingezahlt wurde.

    Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871

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