Herzkrankheiten und Berufsunfähigkeit

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Schnellüberblick

  • Herzkrankheiten wie Herzinfarkt, Herzinsuffizienz und Mitralklappeninsuffizienz können zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie die Leistungsfähigkeit stark einschränken.

  • Wurde bereits vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen, kann im Ernstfall eine BU-Rente beantragt werden

  • Der Abschluss einer BU-Versicherung nach einer Herzerkrankung ist schwierig und hängt vom individuellen Krankheitsverlauf sowie einer detaillierten Risikoprüfung durch den Versicherer ab.

Führen Herzkrankheiten zur Berufsunfähigkeit?

Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den häufigsten chronischen Krankheiten. Sie können nicht nur die Lebensqualität stark einschränken, sondern auch zur Berufsunfähigkeit führen. Zu den typischen Herzerkrankungen, die je nach Krankheitsverlauf zu einer Berufsunfähigkeit führen können, gehören Herzinfarkt, Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und Mitralklappeninsuffizienz.

  • Herzinfarkt: Nach einem Herzinfarkt klagen viele Betroffene über verminderte Belastbarkeit, Atemnot oder Brustschmerzen. Wenn diese Beschwerden dauerhaft bestehen, kann eine Berufsunfähigkeit nach oder durch Herzinfarkt vorliegen.

  • Herzinsuffizienz: Bei einer Herzinsuffizienz arbeitet das Herz geschwächt. Schon geringe körperliche Anstrengung kann zu Atemnot, Müdigkeit und Leistungsknick führen – eine Herzinsuffizienz kann Berufsunfähigkeit zur Folge haben, vor allem in Berufen mit körperlicher oder psychischer Belastung.

  • Mitralklappeninsuffizienz: Eine Mitralklappeninsuffizienz kann zu ähnlichen Beschwerden führen, etwa Luftnot, Herzstolpern oder eingeschränkter Belastbarkeit.

Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit

Entscheidend ist, ob der oder die Versicherte voraussichtlich länger als sechs Monate seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Das kann sowohl eine Berufsunfähigkeit durch Herzschwäche als auch durch andere Herzkrankheiten begründen.

Anspruch auf BU-Rente

Sind die Voraussetzungen erfüllt und besteht bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die vor der Diagnose abgeschlossen wurde, kann eine BU-Rente beantragt werden. Hierfür verlangen Versicherer in der Regel ausführliche fachärztliche Unterlagen, Befunde und Berichte über den bisherigen Krankheitsverlauf.

Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Herzkrankheiten abschließen?

Wer nach einer Diagnose wie Herzinfarkt, Herzschwäche oder Mitralklappeninsuffizienz noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, steht vor einer besonderen Situation. Ob ein neuer Vertrag zustande kommt, hängt stark vom individuellen Verlauf der Erkrankung ab. Vor jedem Abschluss erfolgt die sogenannte Risikoprüfung. Dazu gehören Gesundheitsfragen und bei Vorerkrankungen werden meist zusätzliche Unterlagen, etwa kardiologische Befundberichte, Belastungs-EKGs oder Arztbriefe angefordert. Auf dieser Basis entscheidet der Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz möglich ist.

  • Mit Herzinfarkt: Nach einem Infarkt ist regulärer BU-Schutz häufig nicht mehr möglich. In Einzelfällen, etwa bei stabilem Verlauf und klarer Besserung, bieten Versicherer nach individueller Prüfung ggf. dennoch (eingeschränkten) Schutz an. Das sollte immer in einer persönlichen Beratung abgeklärt werden.

  • Mit Herzinsuffizienz: Ob eine BU mit Herzinsuffizienz abschließbar ist, hängt u.a. von Belastbarkeit und Therapieerfolg ab. Versicherer benötigen hierfür detaillierte kardiologische Verlaufsberichte.

  • Mit Mitralklappeninsuffizienz: Auch hier beurteilen Versicherer Schweregrad, Operationen oder Eingriffe sowie die aktuelle Leistungsfähigkeit. Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Mitralklappeninsuffizienz sind lückenlose Befunde und regelmäßige Kontrollen besonders wichtig.

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Alternativen zur BU

Falls trotz aller Unterlagen kein Berufsunfähigkeitsschutz mehr möglich ist, kommen Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft in Betracht. Zum Beispiel andere Formen der Erwerbs- oder Grundfähigkeitsabsicherung. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, bestehende Absicherungen wie Krankentagegeld, private Renten- oder Unfallversicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, damit verschiedene Bausteine im Ernstfall sinnvoll ineinandergreifen und keine unerwarteten Lücken entstehen – sowohl kurzfristig bei Ausfall des Gehalts als auch langfristig. Einen Überblick zu BU-Alternativen finden Sie unter: Berufsunfähigkeitsversicherung Alternativen

Häufige Fragen

Ein Herzinfarkt kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn Beschwerden wie verminderte Belastbarkeit, Atemnot oder Brustschmerzen dauerhaft bestehen und die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich einschränken.

Ein Anspruch kann bestehen, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich länger als sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann und bereits vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestand.

Das hängt vom individuellen Krankheitsverlauf, der aktuellen Leistungsfähigkeit und dem Therapieerfolg ab. Im Rahmen der Risikoprüfung fordert der Versicherer meist ausführliche kardiologische Befunde und entscheidet anschließend über Annahme und Bedingungen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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