Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung

  • BU-Absicherung kann trotz Vorerkrankung möglich sein
  • ggf. Auswirkungen auf Konditionen

  • Anonyme Risikovoranfrage nutzen

Patientin bespricht mit Ärztin ihre Symptome

Schellüberblick

  • Berufsunfähigkeitsversicherung kann trotz Vorerkrankung möglich sein: Viele Anträge mit leichten Vorerkrankungen werden angenommen, da Versicherer individuell prüfen und Faktoren wie Krankheitsverlauf, Art der Erkrankung und beschwerdefreie Zeit berücksichtigen.

  • Vorerkrankungen beeinflussen die Konditionen: Je nach Schwere der Krankheit kann der Vertrag normal, mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht abgeschlossen werden.

  • Gründliche und ehrliche Beantwortung der Gesundheitsfragen ist entscheidend: Gesundheitsfragen, zusätzliche Unterlagen und transparente Angaben sind die Basis für die Entscheidung des Versicherers und sichern den Leistungsanspruch im Ernstfall.

Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abgeschlossen werden?

Es ist möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abzuschließen. Viele Erkrankungen führen nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags. Vielmehr prüfen Versicherer das Risiko im Einzelfall und berücksichtigen dabei mehrere Aspekte:

  • Krankheitsverlauf: Sind die Beschwerden schon länger ausgeheilt, gut behandelbar oder liegen chronische Probleme vor?

  • Art der Erkrankung: Manche Krankheiten wie leichte Allergien gelten als weniger riskant als zum Beispiel chronische Krankheiten.

  • Beschwerdefreier Zeitraum: Wenn die letzte Behandlung, die Beschwerden oder ein schwerer Vorfall länger zurückliegen, steigen die Chancen auf eine reguläre Absicherung.

Eine Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, dass etwa 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung – viele auch mit Vorerkrankung – ohne größere Einschränkungen angenommen werden. Abhängig von der Krankheit und dem Krankheitsverlauf bestehen also durchaus Chancen auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, vorausgesetzt die Gesundheitsfragen werden wahrheitsgemäß beantwortet.

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Was zählt als Vorerkrankung?

Als Vorerkrankung gelten alle gesundheitlichen Probleme, die vor der Antragstellung aufgetreten sind. Dazu zählen unter anderem Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Arthrose, Krebs und bösartige Geschwülste oder Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems. Versicherer bewerten Vorerkrankungen als zusätzlichen Risikofaktor, da sie die Wahrscheinlichkeit erhöhen können, berufsunfähig zu werden. Eine genaue Prüfung des Gesundheitszustands ist daher fester Bestandteil des Antragsverfahrens. Der Gesundheitszustand ist nur ein Faktor, der bei der sogenannten Risikoprüfung betrachtet wird. Darüber hinaus fließen beispielsweise auch der Beruf sowie Sport und Freizeitaktivitäten in die Entscheidung mit ein.

Risikoprüfung und Gesundheitsfragen bei Vorerkrankungen

Die Risikoprüfung ist ein zentraler Bestandteil beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und dient dazu, das individuelle Risiko des Antragstellers zu bewerten. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, die sorgfältig und transparent durchgeführt werden, um eine faire Entscheidung zu treffen.

Der erste Schritt der Risikoprüfung besteht aus einem Standardfragenkatalog, den der Antragsteller beantworten muss. Diese Fragen zielen darauf ab, ein detailliertes Bild des Gesundheitszustands zu erhalten.

Typische Fragen sind:

  • Welche Erkrankungen oder Verletzungen haben in der Vergangenheit bestanden?
  • Haben Sie derzeit gesundheitliche Beschwerden?
  • Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein?
  • Gab es in den letzten Jahren Krankenhausaufenthalte oder Operationen?

Die Antworten auf diese Fragen sind essenziell, da sie die Grundlage für die Bewertung des Risikos bilden. Werden Vorerkrankungen angegeben stellt die Versicherung abhängig von der Art der Krankheit weiterführende Fragen, um sich ein Bild zum Krankheitsverlauf zu verschaffen.

Je nach Art der angegebenen Vorerkrankung können spezifische Zusatzfragen gestellt werden. Beispiele sind:

  • Wurde eine Operation durchgeführt? Versicherer möchten wissen, ob die Behandlung abgeschlossen ist und wie erfolgreich sie war.
  • Wie viele Tage waren Sie in den letzten Monaten arbeitsunfähig? Häufige oder längere Ausfälle können das Risiko erhöhen.
  • Werden regelmäßig Schmerzmittel eingenommen? Dies kann auf chronische Schmerzen oder eine nicht vollständig behandelte Erkrankung hinweisen.

Wenn der Antragsteller Vorerkrankungen angibt, können Versicherer weitere Nachweise anfordern. Dazu gehören:

  • Arztberichte: Diese liefern detaillierte Informationen über Diagnosen, Behandlungen und den Verlauf der Erkrankung.
  • Befunde oder Diagnosen: Beispielsweise Ergebnisse von bildgebenden Verfahren wie MRT oder Röntgenbildern.
  • Therapiepläne: Um den aktuellen Stand und den Erfolg der bisherigen Behandlung zu bewerten.

Diese zusätzlichen Unterlagen helfen dem Versicherer die Schwere der Erkrankung besser einzuschätzen.

Nach der Analyse der Gesundheitsfragen und Unterlagen erfolgt die Risikobewertung. Hierbei schätzt der Versicherer ein, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Vorerkrankung in Zukunft zu einer Berufsunfähigkeit führen könnte. Zusätzlich werden der Beruf sowie Hobbies und Freizeitaktivitäten miteinbezogen. Diese Bewertung entscheidet darüber, ob:

  • Der Antrag ohne Einschränkungen angenommen wird.
  • Ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss erforderlich ist.
  • Der Antrag abgelehnt wird.

Dabei hinaus berücksichtigen Versicherer nicht nur medizinische Aspekte, sondern auch statistische Daten, die auf Erfahrungswerten basieren.

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Ehrlichkeit und Sorgfalt sind entscheidend

Eine ehrliche und präzise Beantwortung der Fragen ist von größter Bedeutung. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Ernstfall keine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt, auch wenn der Antrag ursprünglich angenommen wurde. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung zu holen, beispielsweise durch einen Versicherungsmakler. Diese Experten können helfen, die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten und die Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen.

Abschluss einer BU mit Vorerkrankung: Diese 4 Szenarien gibt es

Wenn eine Vorerkrankung vorliegt, dann gibt es vier verschiedene Szenarien wie der Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgehen kann:

Infografik: Mögliche Szenarien beim Abschluss einer BU mit Vorerkrankung: 1. Abschluss normal möglich, 2. Nur mit Risikozuschlag möglich, 3. Nur mit Leistungsausschluss möglich, 4. BU kann nicht abgeschlossen werden

Dieses Szenario ist ideal und tritt dann ein, wenn die Vorerkrankung von der Versicherungsgesellschaft als geringes oder unbedeutendes Risiko eingestuft wird. Dies ist häufig der Fall bei Erkrankungen, die keine langfristigen Folgen haben oder, wenn sie gut behandelbar oder bereits ausgeheilt sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Einfache, ausgeheilte Verletzungen, wie ein verstauchter Knöchel.
  • Erkältungen oder harmlose Allergien ohne relevante Beschwerden und Folgeerkrankungen.

In solchen Fällen kann der Vertrag ohne Einschränkungen abgeschlossen werden. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dann an den Standardtarifen. Eine umfassende Absicherung ist somit gewährleistet.

Bei einem erhöhten Risiko durch die Vorerkrankung kann sich der Versicherer für eine Absicherung mit Risikozuschlag entscheiden. Das bedeutet, dass die monatlichen Beiträge höher ausfallen, um das gesteigerte Risiko für die Versichertengemeinschaft auszugleichen.

Ein Risikozuschlag wird in der Regel bei Erkrankungen erhoben, die:

  • Regelmäßige, aber nicht gravierende Arztbesuche erfordern, wie zum Beispiel leichtes Asthma.
  • Eine stabile Phase ohne Symptome aufweisen, jedoch potenziell wieder aufflammen könnten, wie zum Beispiel Migräne.

Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Versicherer und Schwere der Erkrankung.

In einigen Fällen bietet der Versicherer den Abschluss einer BU an, schließt jedoch die Vorerkrankung als Ursache für eine mögliche Berufsunfähigkeit aus. Das bedeutet: Leistungen werden nur dann gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit durch andere Ursachen entsteht. Ein Leistungsausschluss kommt zum Beispiel häufig bei einer Depression oder Endometriose vor. Diese Krankheiten haben ein stark erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit.

Obwohl der Ausschluss der Vorerkrankung den Schutz einschränkt, kann der Vertrag dennoch sinnvoll sein, da er eine Absicherung gegen andere Risiken bietet, wie Unfälle oder nicht verwandte Krankheiten.

Dieses Szenario tritt bei besonders schweren oder komplexen Erkrankungen auf. In diesem Fall wird der Antrag vollständig abgelehnt, da das Risiko für den Versicherer als zu hoch eingeschätzt wird.

Mögliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Grundfähigkeitsversicherungen oder eine Dread-Disease-Versicherung sein. Diese bieten einen reduzierten Schutz. Ob eine solche Versicherung möglich ist, ist abhängig von der Art der Vorerkrankung. Auch hier erfolgt eine Risikoprüfung. Dabei sind die Annahmekriterien zum Teil weniger streng, aber eine Annahme ist dennoch nicht garantiert.

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Warum lehnen Versicherer den BU-Antrag bei bestimmten Vorerkrankungen ab?

Die Grundidee einer Versicherung ist der Ausgleich von Risiken in einer Gemeinschaft. Alle Versicherungsnehmer zahlen in einen Topf ein und im Schadensfall wird das Risiko von der Gemeinschaft getragen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Versicherer darauf achten, dass die Versichertengemeinschaft nicht durch unverhältnismäßig hohe Risiken belastet wird. Wird eine Vorerkrankung als zu riskant eingeschätzt, kann der Antrag abgelehnt werden, um die finanzielle Stabilität des Versicherungsmodells zu sichern.

Anonyme Voranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Menschen mit Vorerkrankungen bietet sich die Möglichkeit einer anonymen Voranfrage. Dabei wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist, ohne dass dies dokumentiert wird. Die LV 1871 bietet hierfür mit Quick Risk eine spezielle Plattform, die eine unkomplizierte und anonyme Voranfrage ermöglicht. Diese Methode ist ideal, um sich vorab einen Überblick zu verschaffen, ohne die eigene Versicherbarkeit zu beeinträchtigen.

Fazit: Abschluss einer BU mit Vorerkrankung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung erfordert zwar eine sorgfältige Vorbereitung, ist aber in vielen Fällen trotzdem möglich. Ob der Vertrag zu regulären Konditionen, mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen abgeschlossen werden kann, hängt maßgeblich von der Art und dem Verlauf der Erkrankung ab. Mit einer anonymen Voranfrage und der Unterstützung durch Experten lassen sich passende Lösungen finden, um die Arbeitskraft trotz Vorerkrankungen gut abzusichern. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema bietet dabei die besten Erfolgsaussichten.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Häufige Fragen

Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Versicherer prüfen jeden Antrag individuell, und rund 80 % aller Anträge werden – oft auch mit Vorerkrankungen – angenommen.

Je nach Risiko kann der Vertrag normal abgeschlossen werden, mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder im Einzelfall auch abgelehnt werden.

Unvollständige oder falsche Angaben können dazu führen, dass im Leistungsfall keine Zahlung erfolgt – selbst wenn der Vertrag ursprünglich angenommen wurde.

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