Anpassungsstörung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Header-FAQ-Wuerfel

Schnellüberblick

  • Eine Anpassungsstörung kann in schweren Fällen zu einer Berufsunfähigkeit führen: Wer bereits vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, erhält dann die monatliche BU-Rente ausgezahlt.

  • Beim Abschluss einer BU wird die Erkrankung im Rahmen der Gesundheitsprüfung genau geprüft.

  • Je nach Verlauf sind normale Annahme, Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung möglich.

Kann eine Anpassungsstörung zur Berufsunfähigkeit führen?

Ja, eine Anpassungsstörung kann zur Berufsunfähigkeit führen. Denn eine Anpassungsstörung wirkt sich auf Konzentration, Belastbarkeit oder Antrieb aus. Langfristig kann das die eigene Leistungsfähigkeit einschränken – vor allem dann, wenn sich der Zustand nicht stabilisiert oder verbessert. Aus einzelnen Krankentagen kann sich mit der Zeit ein längerer Zeitraum entwickeln. Wenn die Belastung bleibt, fällt es immer schwerer, im Job Schritt zu halten. Von Berufsunfähigkeit ist dann die Rede, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Symptome einer Anpassungsstörung

Eine Anpassungsstörung zeigt sich oft in verschiedenen Beschwerden, die sich auf Körper und Psyche auswirken können.

Typische Anzeichen sind:

  • Anhaltende Niedergeschlagenheit oder innere Unruhe

  • Schlafprobleme und Erschöpfung

  • Konzentrationsschwierigkeiten

  • Rückzug aus dem sozialen Umfeld

  • Körperliche Beschwerden wie Verspannungen oder Kopfschmerzen

Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Anpassungsstörung abschließen?

Ob mit der Diagnose Anpassungsstörung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen werden kann, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf ab. Beim Abschluss einer BU müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Neben den Standardfragen werden bei einer Vorerkrankungen auch Fragen zur Krankengeschichte gestellt.

Typische Fragen zur Anpassungsstörung sind beispielweise:

  • Waren Sie länger als 14 Tage arbeitsunfähig?

  • Wurden über einen längeren Zeitraum Medikamente verordnet?

  • Hat eine stationäre oder teilstationäre Behandlung stattgefunden?

  • Lag ein Suizidversuch vor?

  • Bestehen aktuell Beschwerden oder sind in den letzten drei Jahren Beschwerden aufgetreten?

Basierend auf diesen Angaben entscheidet der Versicherer, wie er Ihren Antrag bewertet und unter welchen Bedingungen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. So kann der Antrag ausgehen:

Eine reguläre Annahme ist möglich, wenn die Anpassungsstörung einen milden Verlauf hatte, keine Beschwerden mehr bestehen und die Diagnose länger zurückliegt. Anders gesprochen müssen Beschwerden in diesem Szenario mehr als drei Jahre zurückliegen und Sie können alle relevanten Gesundheitsfragen mit „Nein“ beantworten. Unter diesen Voraussetzungen wird der Antrag in der Regel ohne Zuschläge oder Einschränkungen angenommen. Das heißt Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung unter normalen Bedingungen abschließen.

Wenn Sie einzelne Fragen mit „Ja“ beantworten, prüft der Versicherer genauer. Dafür werden meist zusätzliche Unterlagen angefordert, zum Beispiel ein fachärztlicher Befundbericht mit Informationen zum Verlauf und zur letzten Untersuchung.

Je nach Ergebnis kann der Vertrag zustande kommen, allerdings mit Einschränkungen, zum Beispiel:

  • mit einem Risikozuschlag (höherer Beitrag)
  • mit einem Leistungsausschluss für bestimmte Krankheitsbilder

Wenn die Anpassungsstörung schwerer verlaufen ist oder noch Beschwerden bestehen, kann es passieren, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Das ist oft der Fall, wenn die Erkrankung akut oder chronisch ist und Behandlungen noch laufen. Für den Versicherer ist dann schwer einzuschätzen, wie sich die Gesundheit weiterentwickelt. Deshalb wird das Risiko als zu hoch bewertet und es kann meist kein Vertrag angeboten werden.

Aber das muss nicht dauerhaft so bleiben. Wenn sich Ihr Zustand stabilisiert und mit der Zeit Abstand zur Diagnose entsteht, kann ein späterer Abschluss wieder möglich sein.

Icons Ideenschmiede

Tipp

Eine anonyme Risikovoranfrage. So erfahren Sie, wie Ihr Fall eingeschätzt wird, ohne direkt einen Antrag zu stellen. Nutzen Sie auch gerne unser Tool „Quick Risk“.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung "Golden BU"

    Unsere "Golden BU" mit individuellen Bausteinen

  • Versicherungen

    Vorsorgeschutz – Vorsorgeverträge absichern

    Wir übernehmen die Beiträge für Ihre Vorsorgeverträge, wenn Sie berufsunfähig werden.

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki

    Berufsunfähigkeitsversicherung Wiki - wichtige Begriffe verständlich erklärt