Berufsunfähigkeit und Skoliose
Kann man wegen Skoliose berufsunfähig werden?
Eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Skoliose ist möglich, da es sich bei der Diagnose Skoliose um eine seitliche Verkrümmung der Wirbelsäule handelt. Mit dieser Diagnose können Schmerzen und Bewegungseinschränkungen einhergehen und genau diese machen bestimmte Arbeiten und Bewegungen unmöglich.
Die bei Skoliose gekrümmte Wirbelsäule führt zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Kräfte im gesamten Bewegungsapparat. Das bedeutet: Manche Muskeln und Gelenke müssen viel mehr arbeiten, andere werden kaum belastet. Auf Dauer führt das zu Verspannungen, Schmerzen und manchmal sogar zu Abnutzung an Knochen oder Bandscheiben.
Symptome von Skoliose
Das sind typische Symptome und Beschwerden bei Skoliose:
Wenn die Verkrümmung die Lunge einengt, kann es sogar zu Atemproblemen kommen.
Auswirkungen von Skoliose auf den Berufsalltag
Genau diese Beschwerden werden im Berufsalltag zur echten Belastung. Diese Belastung kann so stark ausfallen, dass eine Berufsunfähigkeit droht. Dies ist dann der Fall, wenn Betroffene mindestens sechs Monate lang nur noch weniger als 50 Prozent der normalen Arbeitstätigkeit nachgehen können. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch Skoliose ist besonders hoch in Berufen mit hoher körperlicher Belastung oder vielem Sitzen.
Kann man mit Skoliose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Der individuelle Krankheitsverlauf entscheidet, ob die BU-Versicherung trotz Skoliose noch abgeschlossen werden kann. Generell wollen Versicherer genau wissen, wie stark die Erkrankung ausgeprägt ist und welche Behandlungen erfolgt sind. Deshalb werden bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzliche Unterlagen zum Krankheitsverlauf angefordert und gezielte Gesundheitsfragen gestellt.
Das sind Beispiele für Gesundheitsfragen zur Diagnose Skoliose:
Je nach Schweregrad und Verlauf der Skoliose endet der BU-Abschluss unterschiedlich:
Tipp: Um unnötige Ablehnungen zu vermeiden, lohnt sich für Versicherungsnehmer eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei prüft der Versicherer die Angaben zur Skoliose anonym. So lässt sich feststellen, ob und mit welchen Einschränkungen Chancen auf einen Versicherungsschutz bestehen. Die LV 1871 bietet dafür das Tool Quick-Risk an.




