Überversicherung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist eine Überversicherung?
Bei einer Summenversicherung wie der Hausratversicherung liegt beispielsweise eine Überversicherung vor, wenn die Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des Hausrats überschreitet. Bei einer Schadensversicherung wie der Haftplicht- oder der KFZ-Versicherung wird lediglich der entstandene Schaden ersetzt. Im Schadensfall wird in der Regel der Wert des betroffenen Gegenstandes zur Ermittlung der Schadenshöhe herangezogen.
Prinzipiell muss beim Thema Überversicherung unterschieden werden, ob es sich um eine Schadens- oder eine Summenversicherung handelt. Der Begriff Überversicherung spielt in der Regel eher bei Summenversicherungen eine Rolle.
Gibt es eine Überversicherung bei der BU?
Zum Auszahlungszeitpunkt gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Überversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den Summenversicherungen. Bei der BU wird bei Berufsunfähigkeit die versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Dabei ist es egal wie hoch der Schaden, also im Falle einer Berufsunfähigkeit wie hoch die Einkommenseinbuße ist.
Die BU zahlt als Summenversicherung im Leistungsfall die im Versicherungsvertrag vereinbarte Summe. Wenn Sie nun im Versicherungsvertrag im Vergleich zu Ihrem aktuellen Einkommen zu viel abgesichert haben, weil Sie zum Beispiel bei Abschluss deutlich mehr verdient haben, dann bekommen Sie trotzdem die vertraglich vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Die BU-Rente wird unabhängig vom letzten Einkommen ausbezahlt.
Finanzielle Angemessenheit beim BU-Abschluss
Das Verhältnis vom Einkommen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ist im Leistungsfall bei den meisten Versicherern nicht relevant. Allerdings wird beim Vertragsabschluss die sogenannte „finanzielle Angemessenheit“ geprüft. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben hier Grenzen für die Höhe der BU-Rente, bis zu denen keine Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen, definiert. Bei höheren Berufsunfähigkeitsrenten kann es sein, dass der Versicherer Gehaltsabrechnungen oder Einkommenssteuerbescheide anfordert, um die finanzielle Angemessenheit abzuschätzen. Damit soll verhindert werden, dass im Vergleich zum Einkommen der letzten Jahre keine zu hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wird. Bei der LV 1871 gelten beispielsweise bis zu 60 Prozent vom Bruttoeinkommen als Richtwert für eine angemessene BU-Rente (bei Einkommen bis 70.000 Euro/brutto). Sollte sich das Einkommen während der Vertragslaufzeit steigern, kann die versicherte BU-Rente über die ereignisabhängige und ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden.




