Berufsunfähigkeit und Migräne

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Schnellüberblick

  • Migräne kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn die Beschwerden dauerhaft sind und das Berufsleben erheblich beeinträchtigen.

  • Betroffene haben Anspruch auf eine BU-Rente, wenn Sie vorher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und ihrer bisherigen Tätigkeit langfristig nur noch zu weniger als 50 Prozent nachgehen können.

  • Der Abschluss einer BU mit der Vorerkrankung Migräne kann möglich sein, ist aber oft mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen verbunden.

Kann man durch Migräne berufsunfähig werden?

Eine Berufsunfähigkeit durch Migräne ist grundsätzlich möglich. Migräne, insbesondere in ihrer chronischen und schweren Form, kann das Berufsleben stark beeinträchtigen und die Betroffenen arbeitsunfähig machen. Die Attacken können Tage oder Wochen andauern und immer wieder zu Arbeitsausfällen führen. Eine Berufsunfähigkeit wegen Migräne wird anerkannt, wenn die Symptome die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, dauerhaft beeinträchtigen.

Die Symptome reichen von starken Kopfschmerzen über Licht- und Geräuschempfindlichkeit bis hin zu Übelkeit und Erbrechen. Da es sich bei Migräne um eine komplexe und individuell unterschiedliche Erkrankung handelt, spielen Faktoren wie Häufigkeit, Intensität und Dauer der Anfälle eine entscheidende Rolle.

Besteht bei Migräne Anspruch auf die BU-Rente?

Betroffene, die vor der Diagnose bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen haben, können Anspruch auf die regelmäßige monatliche Rente haben. Dafür müssen sie in der Regel ausführliche ärztliche Unterlagen und Dokumentationen über ihre Erkrankung vorlegen, um nachzuweisen, dass die Migräne sie tatsächlich dauerhaft an der Ausübung ihres Berufs hindert.

Der Leistungsanspruch wird von der Versicherungsgesellschaft genau geprüft und es muss ein ärztlich festgestelltes Maß an Beeinträchtigung vorliegen. Bei unregelmäßig auftretenden Migräneanfällen ohne langfristige Einschränkung besteht meist kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn Berufsunfähigkeit liegt in der Regel nur dann vor, wenn die versicherte Person ihrer bisherigen Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit für mindestens sechs Monate nicht mehr nachgehen kann.

Kann man eine BU-Versicherung trotz Migräne abschließen?

Für Menschen, die bereits an Migräne leiden, kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger sein. Versicherer stufen Migräne häufig als Vorerkrankung ein, was dazu führen kann, dass die Beiträge höher ausfallen oder der Abschluss der Versicherung für Migräne-Betroffene nur mit Einschränkungen möglich ist. In manchen Fällen bieten Versicherer hier nur eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz an.

Was gibt es beim BU-Abschluss mit Migräne zu beachten?

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Diagnose Migräne abzuschließen, empfiehlt es sich, besonders sorgfältig vorzugehen. Die nachfolgenden Punkte sollten Sie dabei beachten:

  • Ehrliche Angaben zur Migräne: Im Antragsprozess für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, die Migräne als bestehende Vorerkrankung anzugeben. Fehlende oder falsche Angaben könnten später zur Ablehnung von Leistungen führen.

  • Detaillierte ärztliche Dokumentation: Eine umfassende Dokumentation der Migräneanfälle kann helfen, dem Versicherer die Art und den Schweregrad der Erkrankung darzulegen. Dies umfasst beispielsweise die Häufigkeit, Dauer und Auswirkungen der Anfälle sowie alle therapeutischen Maßnahmen.

  • Angebote vergleichen: Nicht alle Versicherer bewerten Migräne gleich. Einige Anbieter bieten günstigere Konditionen für Migräne-Patienten, insbesondere wenn die Anfälle weniger häufig oder gut behandelbar sind. Es ist daher ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Bedingungen genau zu vergleichen.

  • Optionen für Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse prüfen: Einige Versicherer bieten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an, jedoch mit bestimmten Einschränkungen für Migräne im Leistungsfall. Das bedeutet, dass Migräne als Ursache für die Berufsunfähigkeit möglicherweise nicht abgesichert ist, während die Versicherung für andere Erkrankungen weiterhin greift. Wer also die Versicherung mit einem sogenannten Leistungsausschluss für Migräne abschließt, hat für andere gesundheitliche Risiken weiterhin einen BU-Schutz. Eine weitere Möglichkeit sind Risikozuschläge. In diesem Fall fällt der monatliche Beitrag auf Grund des höheren Risikos für eine Berufsunfähigkeit zwar höher aus, der Versicherungsschutz besteht jedoch vollständig ohne Leistungsausschlüsse.

  • Alternativen zur BU-Versicherung: Falls der Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Migräne nicht möglich oder zu teuer ist, bieten sich BU-Alternativen an, wie etwa eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung. Diese Versicherungen greifen ebenfalls bei bestimmten Einschränkungen im Berufsleben, sind jedoch oft weniger spezifisch und können bei Migräne eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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