Berufsunfähigkeit und Migräne
Kann man durch Migräne berufsunfähig werden?
Eine Berufsunfähigkeit durch Migräne ist grundsätzlich möglich. Migräne, insbesondere in ihrer chronischen und schweren Form, kann das Berufsleben stark beeinträchtigen und die Betroffenen arbeitsunfähig machen. Die Attacken können Tage oder Wochen andauern und immer wieder zu Arbeitsausfällen führen. Eine Berufsunfähigkeit wegen Migräne wird anerkannt, wenn die Symptome die Fähigkeit, den Beruf auszuüben, dauerhaft beeinträchtigen.
Die Symptome reichen von starken Kopfschmerzen über Licht- und Geräuschempfindlichkeit bis hin zu Übelkeit und Erbrechen. Da es sich bei Migräne um eine komplexe und individuell unterschiedliche Erkrankung handelt, spielen Faktoren wie Häufigkeit, Intensität und Dauer der Anfälle eine entscheidende Rolle.
Besteht bei Migräne Anspruch auf die BU-Rente?
Betroffene, die vor der Diagnose bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen haben, können Anspruch auf die regelmäßige monatliche Rente haben. Dafür müssen sie in der Regel ausführliche ärztliche Unterlagen und Dokumentationen über ihre Erkrankung vorlegen, um nachzuweisen, dass die Migräne sie tatsächlich dauerhaft an der Ausübung ihres Berufs hindert.
Der Leistungsanspruch wird von der Versicherungsgesellschaft genau geprüft und es muss ein ärztlich festgestelltes Maß an Beeinträchtigung vorliegen. Bei unregelmäßig auftretenden Migräneanfällen ohne langfristige Einschränkung besteht meist kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn Berufsunfähigkeit liegt in der Regel nur dann vor, wenn die versicherte Person ihrer bisherigen Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit für mindestens sechs Monate nicht mehr nachgehen kann.
Kann man eine BU-Versicherung trotz Migräne abschließen?
Für Menschen, die bereits an Migräne leiden, kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwieriger sein. Versicherer stufen Migräne häufig als Vorerkrankung ein, was dazu führen kann, dass die Beiträge höher ausfallen oder der Abschluss der Versicherung für Migräne-Betroffene nur mit Einschränkungen möglich ist. In manchen Fällen bieten Versicherer hier nur eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz an.
Was gibt es beim BU-Abschluss mit Migräne zu beachten?
Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Diagnose Migräne abzuschließen, empfiehlt es sich, besonders sorgfältig vorzugehen. Die nachfolgenden Punkte sollten Sie dabei beachten:




