Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Schnellüberblick

  • Die Vertragsklauseln bestimmen maßgeblich Leistung und Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung und sollten vor Abschluss genau geprüft werden.

  • Wichtige Klauseln wie Verweisung, Nachversicherung, Dynamik oder Prognosezeitraum beeinflussen den Umfang des Versicherungsschutzes erheblich.

  • Bestimmte Regelungen (z. B. kurze Prognosezeiträume oder rückwirkende Leistungen) können im Leistungsfall klare Vorteile für Versicherte bieten.

Warum sollte man sich vor dem Abschluss einer BU mit den Vertragsklauseln beschäftigen?

Das Leistungsspektrum und die Konditionen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werden in diversen Klauseln geregelt, die abhängig vom Tarif und Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen können. Es lohnt sich also, sich vor dem Abschließen einer BU genau mit den Vertragsdetails zu beschäftigen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Ernstfall auch den gewünschten Schutz erhalten.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Klauseln, auf die Sie bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung besonderes Augenmerk legen sollten.

Welche Klauseln sind beim BU-Abschluss wichtig?

Es gibt einige Klauseln auf, die Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besonders achten sollten. Dazu zählen u.a. Verweisungsklauseln, Nachversicherungsgarantie, Beitragsdynamik, Arbeitsunfähigkeit, Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung und die Teilzeitklausel.

Abstrakte Verweisung

Bei einem Vertrag mit abstrakter Verweisung können Sie dazu verpflichtet werden eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen als die bisherige. Sind Sie z. B. aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht mehr in der Lage, in Ihrem ursprünglichen handwerklichen Beruf zu arbeiten, könnten Ihren Lebensunterhalt jedoch noch mit einer Bürotätigkeit verdienen, haben Sie keinen Anspruch auf eine BU-Rente. Sie werden in diesem Fall „abstrakt verwiesen“. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten mittlerweile auf die abstrakte Verweisung. Mit einem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ sind Sie als Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, in einem anderen Berufsfeld zu arbeiten, das nicht Ihren Fertigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Konkrete Verweisung

Eine versicherte Person kann „konkret verwiesen“ werden“, wenn sie im Fall einer Berufsunfähigkeit tatsächlich aus freien Stücken eine andere Tätigkeit ausübt, die ihren Fertigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Sie erhält dann keine BU-Rente.

Diese Klausel enthält die Option, die versicherte BU-Rente nachträglich ohne eine erneute Risikoprüfung zu erhöhen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine Nachversicherungsgarantie ist hilfreich, um den Versicherungsschutz an Veränderungen in der Lebenssituation, wie etwa Heirat, Geburt von Kindern oder eine berufliche Umorientierung anzupassen. Dabei gibt es in der Regel die ereignisabhängige und die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie.

Eine Beitragsdynamik bewirkt die schrittweise Erhöhung der Beiträge und der vereinbarten Rente über die Versicherungslaufzeit hinweg – ohne erneute Risikoprüfung. Auf diese Weise kann beispielsweise der mit der Inflation einhergehenden Wertminderung entgegengewirkt werden.

Ist eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel bzw. ein Arbeitsunfähigkeitsbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten, erhält die versicherte Person z.B. bei der LV 1871 eine Beitragsbefreiung für die BU-Versicherung bei einer Krankschreibung von mindestens sechs Wochen. Ist sie mindestens sechs Monate durchgehend krankgeschrieben erhält sie außerdem eine monatliche Rente.

Der Prognosezeitraum beschreibt, wie lange eine Berufsunfähigkeit vorliegen muss, damit ein Leistungsanspruch entsteht. Für die versicherte Person ist es vorteilhaft, wenn der Prognosezeitraum möglichst kurz definiert wird. Die LV 1871 setzt beispielsweise einen verkürzten Prognosezeitraum von sechs Monaten an. So hat der Versicherungsnehmer bei einer prognostizieren Berufsunfähigkeit von 6 Monaten bereits Anspruch auf die Leistung und das auch rückwirkend.

Nicht immer wird eine Berufsunfähigkeit sofort anerkannt. Dann ist es für den Versicherungsnehmer essenziell, Versicherungsleistungen auch nachträglich ausbezahlt zu bekommen. Diese Regelung ist wichtig, um Versorgungslücken zwischen dem tatsächlichen Beginn der Berufsunfähigkeit und ihrer Anerkennung zu vermeiden.

Am Markt gibt es unterschiedliche Regelungen, die festlegen, welche Zeiten bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit berücksichtigt werden sollen. Die LV 1871 zählt z. B. bei Personen, die neben der Erwerbstätigkeit auch Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, diese Zeiten zur Arbeitszeit hinzu.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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