Berufsunfähig wegen Restless-Legs-Syndrom
Kann man durch Restless-Legs berufsunfähig werden?
Ja, in schweren Fällen kann das Restless-Legs-Syndrom (RLS) die Arbeitsfähigkeit so stark einschränken, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Das Restless-Legs-Syndrom ist eine neurologische Erkrankung, die sich durch unangenehme Missempfindungen in den Beinen äußert, die vor allem in Ruhe auftreten. Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit sind der individuelle Krankheitsverlauf und die Auswirkung der Symptome auf die Berufsausübung.
Kann man mit Restless-Legs eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Ob eine BU-Versicherung trotz Restless-Legs-Syndrom abgeschlossen werden kann, hängt stark vom individuellen Krankheitsbild und folgenden Faktoren ab: Schweregrad der RLS, Behandlungsverlauf, Begleiterkrankungen sowie Zeitpunkt der Diagnose und aktuelle Beschwerden.
Damit der Versicherer die Situation genau einschätzen kann, werden in der Regel weitere Unterlagen angefordert – zum Beispiel ein fachärztlicher Befundbericht inklusive der letzten Verlaufskontrolle.
Mögliche Ergebnisse des Antrags auf BU-Versicherung
Die Antworten auf diese Fragen beeinflussen die Entscheidung des Versicherers in Bezug auf den möglichen Abschluss der BU-Versicherung.
Je nach Krankheitsverlauf gibt es mehrere Möglichkeiten:
Mit Vorerkrankungen ist es empfehlenswert vorab eine anonyme Risikovoranfrage beim Versicherer zu stellen: Dabei prüft der Versicherer die Annahmebereitschaft, ohne dass dies in offiziellen Antragsdaten auftaucht. So lassen sich Chancen ausloten, ohne künftige Anträge zu belasten. Bei der LV 1871 ist dies bequem online mit dem anonymen Tool Quick-Risk möglich.





