Berufsunfähig wegen Restless-Legs-Syndrom

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Schnellüberblick

  • Das Restless-Legs-Syndrom (RLS) kann in schweren Fällen zur Berufsunfähigkeit führen, wenn die Beschwerden und die daraus resultierenden Schlafstörungen die Ausübung des Berufs nachhaltig einschränken.

  • Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und durch RLS berufsunfähig wird, kann eine BU-Rente beantragen.

  • Ob und wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Vorerkrankung RLS möglich ist, hängt von der individuellen Krankheitshistorie und den Beschwerden ab.

Kann man durch Restless-Legs berufsunfähig werden?

Ja, in schweren Fällen kann das Restless-Legs-Syndrom (RLS) die Arbeitsfähigkeit so stark einschränken, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Das Restless-Legs-Syndrom ist eine neurologische Erkrankung, die sich durch unangenehme Missempfindungen in den Beinen äußert, die vor allem in Ruhe auftreten. Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit sind der individuelle Krankheitsverlauf und die Auswirkung der Symptome auf die Berufsausübung.

Typische Symptome des RLS sind Kribbeln, Ziehen, Schmerzen oder ein unstillbarer Bewegungsdrang in den Beinen. Häufig treten die Beschwerden abends oder nachts auf, was zu massiven Schlafstörungen führt. In schweren Fällen können auch die Arme betroffen sein. Die darauf zurückzuführenden Schlafprobleme führen oft zu Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwäche und verminderter Leistungsfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeit durch Restless-Legs liegt in der Regel vor, wenn der oder die Versicherte aufgrund der Erkrankung voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuführen. Beim RLS kann dies zum Beispiel dann gegeben sein, wenn der Betroffene aufgrund der ständigen Beschwerden und chronischen Müdigkeit seine beruflichen Aufgaben nicht mehr zuverlässig erfüllen kann.

Wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Versicherte eine BU-Rente aufgrund von Berufsunfähigkeit durch Restless-Legs beantragen.

Dafür muss in der Regel ein aktuelles fachärztliches Gutachten vorgelegt werden, das die Diagnose, den Krankheitsverlauf und den Grad der Einschränkungen genau beschreibt. Zusätzlich sollten Nachweise wie Behandlungsprotokolle, Befunde oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht werden. Je früher und lückenloser die Beschwerden dokumentiert sind, desto besser lässt sich die Berufsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer belegen.

Kann man mit Restless-Legs eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Infografik: Faktoren, die den Abschluss einer BU mit Restless Legs Syndrom beeinflussen: Schweregrad des RLS, Behandlungsverlauf, Begleiterkrankungen, Zeitpunkt der Diagnose und aktuelle Beschwerden

Ob eine BU-Versicherung trotz Restless-Legs-Syndrom abgeschlossen werden kann, hängt stark vom individuellen Krankheitsbild und folgenden Faktoren ab: Schweregrad der RLS, Behandlungsverlauf, Begleiterkrankungen sowie Zeitpunkt der Diagnose und aktuelle Beschwerden.

  • Schweregrad der RLS: Bei einem leichten Verlauf ohne gravierende Einschränkungen sind die Chancen deutlich besser als bei einem mittelschweren oder schweren Verlauf.

  • Behandlungsverlauf: Eine stabile, erfolgreiche Therapie und regelmäßige neurologische Kontrollen wirken sich positiv auf die Annahmechancen aus.

  • Begleiterkrankungen: Depressionen, schwere Schlafstörungen oder Parkinson können die Risikoeinschätzung verschlechtern.

  • Zeitpunkt der Diagnose und aktuelle Beschwerden: Je länger und schwerer die Symptomatik, desto kritischer sehen Versicherer den Antrag.

Damit der Versicherer die Situation genau einschätzen kann, werden in der Regel weitere Unterlagen angefordert – zum Beispiel ein fachärztlicher Befundbericht inklusive der letzten Verlaufskontrolle.

Mögliche Ergebnisse des Antrags auf BU-Versicherung

Die Antworten auf diese Fragen beeinflussen die Entscheidung des Versicherers in Bezug auf den möglichen Abschluss der BU-Versicherung.

Je nach Krankheitsverlauf gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Normale Annahme: Möglich bei sehr mildem RLS-Verlauf, ohne spürbare Einschränkungen im Beruf und stabiler Behandlung. Vertrag läuft zu regulären Konditionen.

  • Annahme mit Risikozuschlag: Bei moderaten Einschränkungen kann der Versicherer den Schutz gewähren, verlangt jedoch einen Beitragsaufschlag, um das höhere Risiko auszugleichen.

  • Annahme mit Ausschluss des Nervensystems oder speziell RLS: Versicherungsschutz gilt, jedoch nicht für Berufsunfähigkeit, die durch RLS oder andere neurologische Erkrankungen verursacht wird.

  • Ablehnung: Bei schweren, schlecht behandelbaren Verläufen oder relevanten Begleiterkrankungen wie Parkinson oder starken Schlafstörungen wird der Antrag oft abgelehnt.

Mit Vorerkrankungen ist es empfehlenswert vorab eine anonyme Risikovoranfrage beim Versicherer zu stellen: Dabei prüft der Versicherer die Annahmebereitschaft, ohne dass dies in offiziellen Antragsdaten auftaucht. So lassen sich Chancen ausloten, ohne künftige Anträge zu belasten. Bei der LV 1871 ist dies bequem online mit dem anonymen Tool Quick-Risk möglich.

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