Schnellüberblick zu Versorgungsausgleich

  • Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen beiden Ehepartnern.

  • Das Familiengericht führt den Ausgleich automatisch durch. Bei Ehen, die höchstens drei Jahre gedauert haben, ist ein Antrag erforderlich.

  • Jeder Ehepartner bekommt die Hälfte der während der Ehe erworbenen ausgleichsfähigen Versorgungsanrechte des anderen.

  • Mit der Scheidung sind auch finanzielle Fragen für die Zeit danach zu klären. Eine davon betrifft deine Absicherung im Alter. Welche gesetzlichen Regeln dabei gelten und was das für deine bestehenden Vorsorgeansprüche bedeutet, erfährst du in diesem Ratgeber.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung, wie die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Jeder Ehepartner bekommt die Hälfte der Versorgungsansprüche, die der andere während der Ehezeit erworben hat und die ausgeglichen werden können.

Wie ist der Versorgungsausgleich gesetzlich geregelt?

Geregelt ist der Versorgungsausgleich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Das Gesetz bestimmt, welche Renten- und Versorgungsansprüche in den Ausgleich einfließen, welcher Zeitraum als Ehezeit zählt und wie sich die Ansprüche zwischen den Ehepartnern aufteilen.

Das sind die wichtigsten Regelungen: 

  • §1 VersAusglG legt den Grundsatz der hälftigen Teilung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte fest.
  • §2 VersAusglG bestimmt, welche Anrechte der Versorgungsausgleich berücksichtigt.
  • §3 VersAusglG legt fest, welcher Zeitraum als Ehezeit zählt.Welche Mythen existieren beim Thema Ausgleichszahlung

Welche Altersvorsorgemodelle sind vom Versorgungsausgleich betroffen?

In den Versorgungsausgleich fließen Renten- und ähnliche Versorgungsansprüche ein, die während der Ehe für das Alter oder für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit aufgebaut wurden.  Dazu zählen folgende Vorsorgemodelle: 

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge wie Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterstützungskassen
  • Private Rentenversicherungen, sofern sie auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität ausgerichtet sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
  • Riester-Renten als staatlich geförderte private Altersvorsorge
  • Basisrenten (Rürup-Renten)
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständische Versorgungswerke wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten

Grundsätzlich sind nur die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte relevant. Frei verfügbares Vermögen wie Aktien, ETF-Depots, Sparguthaben oder Immobilien wird nicht über den Versorgungsausgleich geteilt.

Ablauf des Versorgungsausgleichs in 4 Schritten

Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch durch. Eine Ausnahme gilt bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren. In diesem Fall muss ein Ehepartner den Versorgungsausgleich explizit beantragen.

Für die Durchführung erfasst das Familiengericht zunächst die Versorgungsanrechte beider Ehepartner. Der Ablauf erfolgt vereinfacht in vier Schritten:

  • 1. Versorgungsanrechte angeben: Du und dein Ehepartner gebt eure bestehenden Alters- und Invaliditätsversorgungen an, etwa Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherung.

  • 2. Auskünfte der Versorgungsträger einholen: Das Familiengericht fordert bei den jeweiligen Versorgungsträgern Auskünfte an. Diese ermitteln, welche Anrechte während der maßgeblichen Ehezeit entstanden sind.

  • 3. Ausgleichswert bestimmen: Für jedes Anrecht berechnet der zuständige Versorgungsträger den Ehezeitanteil und bestimmt daraus den Ausgleichswert. Dieser entspricht der Hälfte des während der Ehezeit erworbenen Anrechts.

  • 4. Versorgungsanrechte ausgleichen: Auf Grundlage der ermittelten Werte entscheidet das Familiengericht über den Versorgungsausgleich. Die Anrechte werden anschließend je nach Versorgungssystem intern oder extern geteilt.

Was bedeutet interne und externe Teilung beim Versorgungsausgleich?

Für die Übertragung der Ansprüche gibt es zwei Möglichkeiten: die interne oder die externe Teilung. Bei der internen Teilung entsteht der neue Anspruch beim bisherigen Versorgungsträger. Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert auf einen anderen Versorgungsträger übertragen.

Interne Teilung

Die interne Teilung ist der Regelfall beim Versorgungsausgleich. Dabei überträgt das Familiengericht den Ausgleichswert innerhalb desselben Versorgungssystems. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält beim Versorgungsträger des anderen ein eigenes Versorgungsanrecht.

Hat dein Ehepartner zum Beispiel während der Ehe Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung erworben, wird der auszugleichende Anteil dort auf dein eigenes Rentenkonto übertragen.

Externe Teilung

Bei der externen Teilung erhält der ausgleichsberechtigte Ehepartner das neue Versorgungsanrecht bei einem anderen Versorgungsträger. Der bisherige Versorgungsträger zahlt dafür den vom Familiengericht festgelegten Ausgleichswert an den neuen Versorgungsträger.

Stehen dir bei der Scheidung Versorgungsanrechte zu, kannst du diese beispielsweise über eine externe Teilung in unsere Basisrente einzahlen, um für das Alter vorzusorgen. Unsere Experten beraten dich gerne zum Thema externe Teilung und Basisrente.

Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?

Für die Berechnung des Versorgungsausgleichs ermittelt jeder Versorgungsträger zunächst, welche Versorgungsanrechte du beziehungsweise dein Ehepartner während der maßgeblichen Ehezeit erworben habt. Dieser Wert wird als Ehezeitanteil bezeichnet. Anschließend wird daraus der Ausgleichswert bestimmt. Er entspricht der Hälfte des Ehezeitanteils.

Wichtig ist: Das Familiengericht verrechnet nicht einfach alle Rentenansprüche beider Ehepartner miteinander. Jedes einzelne Versorgungsanrecht wird dabei separat betrachtet und hälftig geteilt.Veranschaulichung zur Berechnung des Versorgungsausgleichs

Rechenbeispiel zum Versorgungsausgleich

Ein vereinfachtes Beispiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt die Berechnung:

  • Du hast während der Ehe 20 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.
  • Dein Ehepartner hat während der Ehe 10 Entgeltpunkte erworben.
  • Von deinen 20 Entgeltpunkten erhält dein Ehepartner 10 Entgeltpunkte.
  • Von seinen 10 Entgeltpunkten erhältst du 5 Entgeltpunkte.

Nach dem Versorgungsausgleich verbleiben dir von den während der Ehe erworbenen Anrechten 15 Entgeltpunkte. Dein Ehepartner verfügt ebenfalls über 15 Entgeltpunkte.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Versorgungsausgleichs?

Die Höhe des Versorgungsausgleichs hängt davon ab, welche ausgleichsfähigen Renten- und Versorgungsanrechte beide Ehepartner während der Ehezeit tatsächlich erworben haben.

Folgende Faktoren beeinflussen den Versorgungsausgleich:

Einkommen und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Wie viel und wie lange beide Ehepartner arbeiten, wirkt sich auf die aufgebauten Versorgungsanrechte aus. In der gesetzlichen Rentenversicherung führt ein höheres versicherungspflichtiges Einkommen zu mehr Entgeltpunkten. Arbeitet ein Ehepartner mehrere Jahre nur in Teilzeit oder gar nicht, entstehen geringere eigene Rentenanwartschaften.

Kindererziehungszeiten

Auch Kindererziehungszeiten können Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründen. Fallen diese Ansprüche in die Ehezeit, werden sie im Zuge des Versorgungsausgleichs dem Ehezeitanteil des Ehepartners zugerechnet, dem die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind.

Art und Höhe der Altersvorsorge

Für die Höhe des Versorgungsausgleichs zählt nicht allein die gesetzliche Rente. Der Versorgungsausgleich berücksichtigt auch ausgleichsfähige Ansprüche aus einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge, Beamtenversorgung oder einem berufsständischen Versorgungswerk. Die Versorgungsträger bewerten jedes Anrecht nach den Regeln des jeweiligen Versorgungssystems. Berücksichtigt werden unter anderem Entgeltpunkte, Rentenbeträge und Kapitalwerte.

Zeitpunkt des Erwerbs der Versorgungsansprüche

Für den Versorgungsausgleich zählen nur die Rentenansprüche, die während der Ehe entstanden sind. Hast du beispielsweise bereits zehn Jahre vor der Ehe mit Einzahlungen in eine private Rentenversicherung gestartet, wird nicht automatisch der gesamte Vertragswert geteilt.

Geringfügige Ausgleichswerte

Sehr kleine Anrechte werden nicht zwingend ausgeglichen. Das Familiengericht sieht von einer Teilung ab, sofern ein einzelner Ausgleichswert gering ist oder sich bei gleichartigen Anrechten beider Ehepartner nur ein geringer Wertunterschied ergibt.

Ausgleichszahlung vs. Versorgungsausgleich: Was ist besser?

Eine Ausgleichszahlung kann als Alternative zum regulären Versorgungsausgleich vereinbart werden. Dabei gleichen die Ehepartner den Wert bestimmter Versorgungsanrechte finanziell aus. Die Ausgleichszahlung lässt sich dabei mit einem vollständigen oder teilweisen Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbaren.

Eine Ausgleichszahlung kann ebenfalls nicht einfach formlos vereinbart werden. Sind die Voraussetzungen jedoch erfüllt und bestehen keine Wirksamkeits- oder Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

Wichtig: Die Höhe einer solchen vereinbarten Ausgleichszahlung gibt das Versorgungsausgleichsgesetz nicht pauschal vor. Ihr müsst also festlegen, welchen finanziellen Wert der ausgeschlossene oder veränderte Versorgungsausgleich haben soll.

Fazit: Altersvorsorge unabhängig vom Partner planen

Der Versorgungsausgleich gleicht bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte zwischen beiden Ehepartnern aus. Wenn dir Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich zustehen und du diese bei einem Versorgungsträger deiner Wahl geltend machen möchtest, dann führst du eine sogenannte externe Teilung durch.

Ansprüche aus einer externen Teilung können beispielsweise in unsere Basisrente überführt werden. Mit der Basisrente profitierst du nicht nur von einer flexiblen fondsgebundenen Anlage, sondern erhältst auch eine lebenslange monatliche Rente. Das Experten-Team der LV 1871 berät dich gerne rund um die externe Teilung beim Versorgungsausgleich und die Überführung in eine Basisrente.

Wir beraten dich gerne zur Basisrente bei externer Teilung: 

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