Schnellüberblick

  • Ab 2027 löst eine breitere Auswahl an geförderten Vorsorgeprodukten das bisherige Riester-Modell für Neuabschlüsse ab: Dazu gehören Garantieprodukte sowie kapitalmarktorientierte Altersvorsorge- und Standarddepots.

  • Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 erweitert: Auch bestimmte selbstständig Erwerbstätige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können künftig unmittelbar förderberechtigt sein.

  • Familien und junge Berufseinsteiger erhalten eine zusätzliche Förderung.

Reform der Altersvorsorge 2027: Das Wichtigste in Kürze

Die Altersvorsorge-Reform bringt ab 2027 mehr Auswahl in die staatlich geförderte private Vorsorge. Sparerinnen und Sparer können zwischen Garantieprodukten und kapitalmarktorientierten Lösungen wählen. Damit können sie ihre Vorsorge stärker an den eigenen Anlagezielen ausrichten. Die maximale Grundzulage steigt von 175 auf 540 Euro pro Jahr und richtet sich unmittelbar nach dem eigenen Sparbeitrag. Für Riester-Sparende besteht kein Handlungszwang: Bestehende Riester-Verträge können mit den bisherigen Konditionen und der gewohnten Förderung weitergeführt werden. Alternativ stehen die neuen Vorsorgemöglichkeiten offen.

Warum wird die Altersvorsorge reformiert?

Die Altersvorsorge wird reformiert, um die staatlich geförderte private Vorsorge attraktiver zu machen und wieder mehr Menschen zum Vorsorgen zu bewegen. Denn obwohl zusätzliche Vorsorge für die finanzielle Absicherung im Alter wichtig ist, verliert das bisherige System an Zuspruch.

Ende 2024 gab es rund 15 Millionen geförderte private Altersvorsorgeverträge im Rahmen der bisherigen Riester-Rente. Seit 2018 ist ihre Zahl leicht rückläufig und ein Viertel aller Verträge ruht mittlerweile und wird nicht mehr aktiv bespart. Als Gründe nennt die Bundesregierung unter anderem teilweise hohe Kosten, geringe Renditen, eine komplexe Förderung und wenig Flexibilität. Die Reform soll hier ansetzen und die private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Rente stärken.

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Weitere Informationen

Reform der privaten Altersvorsorge: Was ändert sich ab Januar 2027?

Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Künftig kannst du zwischen Garantieprodukten mit 100 oder 80 Prozent Garantie und kapitalmarktorientierten Vorsorgeformen ohne Garantie wählen. Auch Banken und Fondsgesellschaften können entsprechend zertifizierte Produkte anbieten.

Bereich Bisher Ab 2027
Produkte Klassische und fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte
Garantie 100 Prozent Beitragsgarantie Wahl zwischen 100 Prozent, 80 Prozent oder keiner Garantie
Grundzulage Bis zu 175€ pro Jahr Bis zu 540€ pro Jahr
Berechnung der Fördermittel Abhängig von Einkommen und Beitrag Abhängig vom eigenen Sparbeitrag
Mindestbeitrag 60€ pro Jahr 120€ pro Jahr
Volle Grundzulage Mindesteigenbeitrag abhängig vom Vorjahreseinkommen 1.800€ Eigenbeitrag pro Jahr
Anbieter Überwiegend Versicherer Versicherer, Banken, Fondsgesellschaften und weitere
Förderberechtigte Begrenzter förderberechtigter Personenkreis Erweiterter Kreis, unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige, Beamte und Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Neue Möglichkeiten der geförderten privaten Altersvorsorge

Ab 2027 stehen für die geförderte private Altersvorsorge Garantieprodukte und Altersvorsorgedepots zur Auswahl. Die Produkte unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Sicherheit sie zum Beginn der Auszahlungsphase zusagen und welche Renditechancen und Risiken mit der Anlage verbunden sind.

  • Garantieprodukte: Garantieorientierte Lösungen bleiben Teil der geförderten Altersvorsorge. Sie verbinden die Altersvorsorge mit einer Garantie und bieten künftig unterschiedliche Garantieniveaus.

  • Altersvorsorgedepot: Hier können Beiträge gefördert in geeignete Kapitalmarktanlagen wie Fonds und ETFs fließen. Eine Beitragsgarantie gibt es nicht; Verluste sind möglich.
  • Standarddepot: Diese vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots arbeitet mit einer vorgegebenen Anlagekonfiguration und einer gesetzlichen Begrenzung der Effektivkosten auf 1,0 Prozent.

Wie das Depot funktioniert, welche Förderung möglich ist und welche Risiken bestehen, erfährst du auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot:

Welche Rolle spielen Garantien künftig?

Garantien bleiben auch ab 2027 Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge, sind aber nicht mehr für alle Produkte vorgeschrieben. Künftig gibt es Garantieprodukte mit 100 oder 80 Prozent Garantie sowie kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen ohne Garantie.

  • 100-Prozent-Garantie: garantiert, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Um diese Zusage erfüllen zu können, muss das Kapital entsprechend vorsichtig angelegt werden. Das reduziert das Risiko, begrenzt aber auch die Möglichkeiten, stärker in renditeorientierte Anlagen zu investieren.

  • 80-Prozent-Garantie: garantiert mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Die übrigen 20 Prozent müssen nicht abgesichert werden. Dadurch kann mehr Kapital in chancenreichere Anlagen fließen. Das erhöht die Renditechancen, bedeutet aber auch: Nur 80 Prozent der Beiträge sind zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert.

  • Keine Garantie: Beim Altersvorsorgedepot und beim Standarddepot gibt es keine Zusage, dass ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge erhalten bleibt. Das Kapital kann umfassender am Kapitalmarkt investiert werden. Wie viel davon zum Rentenbeginn zur Verfügung steht, hängt daher stärker von der Wertentwicklung der Anlagen ab. Verluste sind möglich.

Ein Standardprodukt zur Erleichterung der Auswahl

Das Standarddepot soll den Einstieg in die kapitalmarktorientierte Vorsorge erleichtern. Die Anlage erfolgt mit vorgegebenen Einstellungen,  vor der Auszahlungsphase wird das Kapital schrittweise in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. Wer andere Einstellungen wünscht, kann davon abweichen. Die Effektivkosten dürfen die jährliche Rendite im Durchschnitt um höchstens 1,0 Prozent mindern.

Wie verändert sich die staatliche Förderung ab 2027?

Ab 2027 wird die staatliche Förderung einfacher und ist an den eigenen Sparbeitrag gekoppelt. Im bisherigen Riester-System hängt  die volle Grundzulage unter anderem von deinem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres ab. Künftig bestimmt vor allem die Höhe deiner eigenen Einzahlung, wie viel Grundzulage du erhältst.

Die maximale Grundzulage steigt von 175 Euro auf 540 Euro pro Jahr. Für die volle Förderung musst du 1.800 Euro jährlich selbst einzahlen. Bereits ab einem Eigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr erhältst du eine anteilige Förderung. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen die Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus.

Wie funktioniert die neue Grundförderung?

Die neue Grundzulage steigt mit deinem eigenen Beitrag und ist gestaffelt. Für die ersten 360 Euro, die du innerhalb eines Jahres einzahlst, erhältst du 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro. Damit sind bis zu 180 Euro Grundzulage möglich.

Für den Teil deines Eigenbeitrags zwischen 360 und 1.800 Euro erhältst du weitere 25 Cent je eingezahltem Euro. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro erreichst du die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Dein Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage Insgesamt im Vertrag
120€ 60€ 180€
360€ 180€ 540€
1.000€ 340€ 1.340€
1.800€ 540€ 2.340€
Infografik: Die neue Grundförderung der Altersvorsorge-Reform ab 2027. So hoch fällt die Grundzulage abhängig vom Eigenbeitrag aus

Welche Förderung erhalten Familien mit Kindern?

Familien erhalten zusätzlich zur Grundzulage einen Euro Kinderzulage für jeden selbst eingezahlten Euro. Die Förderung ist auf 300 Euro pro Kind und Jahr begrenzt. Für die volle Kinderzulage reicht damit ein Eigenbeitrag von 300 Euro jährlich.

Anders als beim bisherigen Riester-System hängt die maximale Kinderzulage nicht mehr vom Geburtsjahr des Kindes ab.

Ein Beispiel: Du zahlst 300 Euro im Jahr ein und hast ein förderberechtigtes Kind. Für deinen Eigenbeitrag erhältst du 150 Euro Grundzulage und zusätzlich 300 Euro Kinderzulage. Insgesamt fließen damit 750 Euro in deine Altersvorsorge – 300 Euro aus deinem eigenen Beitrag und 450 Euro aus staatlichen Zulagen.

Welche Vorteile haben Berufseinsteiger?

Berufseinsteiger erhalten zusätzlich zur Grundzulage einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unmittelbar förderberechtigt sind.

Der Bonus erhöht das geförderte Altersvorsorgevermögen direkt zu Beginn. Durch den frühen Einstieg bleibt außerdem mehr Zeit, um mit den eingezahlten Beiträgen und Zulagen langfristig Erträge zu erwirtschaften.

Was passiert 2027 mit der Riester-Rente?

Bestehende Riester-Verträge bleiben durch die Reform erhalten. Wenn du bereits mit einer Riester-Rente vorsorgst, musst du deinen Vertrag 2027 weder kündigen noch automatisch in ein neues Altersvorsorgeprodukt wechseln. Für vor 2027 abgeschlossene Verträge gilt Bestandsschutz.

Du kannst deinen Riester-Vertrag mit den bisherigen Konditionen und der bisherigen Förderung weiterführen. Alternativ kannst du für den bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln oder das angesparte Kapital in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Diese Möglichkeiten solltest du anhand der Garantien, Kosten und Förderung deines konkreten Vertrags vergleichen.

Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag weiterführen?

Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich unverändert mit den bisherigen Vertragsbedingungen und Förderungen weitergeführt werden. Du behältst die vertraglich vereinbarten Leistungen und Garantien. Auch die staatliche Förderung nach den bisherigen Riester-Regeln bleibt für diese Verträge erhalten. Entscheidest du dich für die Weiterführung nach den bisherigen Regeln, bleiben auch die bestehenden Vertragsbedingungen und die bisherige Riester-Förderung erhalten.

  • Grundzulage: Du erhältst weiterhin bis zu 175 Euro pro Jahr.

  • Kinderzulage: Für vor 2008 geborene Kinder beträgt sie weiterhin bis zu 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder bis zu 300 Euro pro Jahr.

  • Mindesteigenbeitrag: Für die volle Zulage gilt weiterhin der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag des bisherigen Riester-Systems.
  • Steuerliche Förderung: Auch der bisherige Sonderausgabenabzug und die damit verbundene steuerliche Prüfung bleiben bestehen.

  • Vertragsbedingungen: Vereinbarte Leistungen und Garantien deines bestehenden Vertrags gelten weiter. Die neuen Vorgaben für Altersvorsorgeprodukte werden nicht automatisch auf deinen Riester-Vertrag übertragen.

Du musst aufgrund der Reform also zunächst nichts unternehmen. Wenn du nur die neue Förderung für deinen bestehenden Vertrag wählst, bleiben dessen übrige Konditionen grundsätzlich erhalten. Der Wechsel eines Bestandsvertrags in die neue Förderung ist unwiderruflich. Die Entscheidung gilt grundsätzlich für alle Bestandsverträge einer Person. Bei einem Wechsel in ein neues Produkt gelten dagegen dessen neue Vertragsbedingungen.

Kann ich von Riester in die neue Altersvorsorge wechseln?

Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist ab 2027 möglich. Dabei kann das bereits angesparte geförderte Kapital übertragen werden. Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile musst du bei einem solchen Wechsel nicht zurückzahlen.

Im neuen Vertrag gelten die dort vereinbarten Konditionen und die neue Fördersystematik. Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen. Prüfe deshalb vorab, welche Garantien, Anlagemöglichkeiten, Leistungen und Kosten dein bisheriger und der neue Vertrag jeweils haben.

Welche Chancen bietet die Altersvorsorge-Reform?

Die Reform eröffnet Sparerinnen und Sparern neue Chancen, zusätzliches Vorsorgevermögen für den Ruhestand aufzubauen. Die staatliche Förderung unterstützt dabei, die gesetzliche Rente durch eigenes Kapital zu ergänzen und mögliche Versorgungslücken im Alter zu verkleinern.

Das sind die Vorteile:

  • Mehr Wahlmöglichkeiten: Mit Garantieprodukten, Altersvorsorgedepot und Standarddepot stehen unterschiedliche Wege für die geförderte Altersvorsorge zur Verfügung. Du bist damit nicht mehr auf Produkte mit vollständiger Beitragsgarantie beschränkt.

  • Höhere Flexibilität: Du kannst stärker selbst bestimmen, wie du Sicherheit und Renditechancen gewichtest. Dafür stehen Garantieprodukte mit 100 oder 80 Prozent Garantie sowie Depotlösungen ohne Beitragsgarantie zur Auswahl. Zusätzlich kann zum Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr gewählt werden. Auch eine Einmalentnahme bis maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals ist möglich.

  • Einfacherer Einstieg: Das Standarddepot gibt wesentliche Anlageentscheidungen bereits vor. Du kannst dadurch kapitalmarktorientiert vorsorgen, ohne einzelne Fonds oder ETFs selbst auswählen und zusammenstellen zu müssen.

  • Höhere Renditechancen: Geringere Garantien oder der vollständige Verzicht darauf schaffen mehr Spielraum für die Anlage am Kapitalmarkt.

  • Einfachere Förderung: Die Grundzulage richtet sich künftig direkt nach deinem eigenen Sparbeitrag. Dadurch kannst du leichter nachvollziehen, wie viel staatliche Förderung du für deine Einzahlung erhältst, ohne den erforderlichen Eigenbeitrag zunächst anhand deines Vorjahreseinkommens bestimmen zu müssen.

Häufige Fragen

Die neuen Regelungen der Altersvorsorge-Reform gelten ab dem 1. Januar 2027 und werden ab diesem Tag bundesweit umgesetzt.

Die Grundzulage richtet sich künftig direkt nach dem eigenen Sparbeitrag und beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr. Förderberechtigte erhalten zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind sowie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Für Neuabschlüsse wird die bisherige Riester-Förderung ab 2027 durch die neuen geförderten Vorsorgeformen ersetzt. Bestehende Riester-Verträge können mit den bisherigen Konditionen und der bisherigen Förderung weiterlaufen; ein Wechsel ist freiwillig.

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