Schnellüberblick

  • Das Krankengeld wird wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen gezahlt. Danach endet der Anspruch und es kommt zur Aussteuerung.

  • Nach der Aussteuerung kann Arbeitslosengeld I infrage kommen, auch wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist oder dein Arbeitsverhältnis noch besteht.

  • Bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen können die Nahtlosigkeitsregelung, eine Erwerbsminderungsrente oder eine bestehende BU-Rente für die weitere finanzielle Absicherung relevant werden.

Nach spätestens 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch wegen derselben Erkrankung innerhalb der dreijährigen Blockfrist. Wie es finanziell danach weitergeht, welche Rolle ALG I spielt und welche weiteren Leistungen bei anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen infrage kommen, erfährst du in diesem Ratgeber.

Was ist Krankengeld?

Bist du länger krankgeschrieben, bekommst du dein Gehalt nicht unbegrenzt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Die Entgeltfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen durchgehender Krankschreibung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit danach weiter, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.

Wie viel du bekommst, hängt von deinem bisherigen Einkommen ab. Als Orientierung gelten 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Allerdings ist das Krankengeld nach oben gedeckelt. 2026 lag der Höchstsatz bei 135,63 Euro pro Kalendertag, was abgeleitet der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von jährlich 69.750 Euro entspricht.

Ende des Krankengeldbezugs: Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Arbeitnehmende in Deutschland erhalten maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Krankengeld. Die bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden auf diese 78 Wochen angerechnet.

Die wichtigsten Zeiträume im Überblick:

  • In den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter.
  • Bist du danach noch krankgeschrieben, bekommst du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Insgesamt sind bis zu 78 Wochen möglich.

Zählen frühere Krankheitszeiten zur Bezugsdauer des Krankengeldes?

Warst du innerhalb derselben Blockfrist bereits wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, zählen diese Zeiten zu den maximal 78 Wochen. Auch eine zusätzliche Erkrankung verlängert deinen Anspruch nicht. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auf, bleibt es bei der laufenden Höchstdauer.

Für dieselbe Krankheit kannst du später erneut Krankengeld bekommen. Dafür muss erneut eine dreijährige Frist begonnen haben. Außerdem darfst du wegen dieser Erkrankung mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig gewesen sein. In dieser Zeit musst du entweder gearbeitet haben oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Was bedeutet die Aussteuerung beim Krankengeld?

Aussteuerung bedeutet, dass dein Anspruch auf Krankengeld endet. Sprich: Du hast die maximale Anspruchsdauer wegen derselben Krankheit innerhalb der dreijährigen Blockfrist erreicht.

Die Aussteuerung bedeutet dabei nicht automatisch, dass auch dein Arbeitsverhältnis endet. Dein Arbeitsvertrag kann trotz Aussteuerung und fortbestehender Arbeitsunfähigkeit weiterlaufen. Für die finanzielle Absicherung danach kommen deshalb andere Leistungen infrage.

Krankengeld läuft aus, aber noch krank: Diese Stellen sind jetzt wichtig

Läuft dein Krankengeld aus, sind Krankenkasse, Agentur für Arbeit und bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen die Deutsche Rentenversicherung deine zentralen Anlaufstellen. Das ist jetzt zu tun:

  1. Agentur für Arbeit: Nimm bereits vor dem Ende des Krankengeldes Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf. Dort beantragst du auch Arbeitslosengeld I.
  2. Krankenkasse: Bewahre den Bescheid deiner Krankenkasse über das Ende des Krankengeldes auf. Darin steht dein Aussteuerungsdatum, das du für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötigst.
  3. Deutsche Rentenversicherung: Wende dich bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen an die Deutsche Rentenversicherung. Dort beantragst du eine medizinische oder berufliche Reha sowie gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente.

Wann ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich?

Spätestens am ersten Tag nach Ende des Krankengeldbezugs ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Idealerweise wendest du dich direkt nach Erhalt des Aussteuerungsschreibens Kontakt an die Agentur für Arbeit.

Für die Meldung bei der Agentur für Arbeit sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aussteuerungsschreiben der Krankenkasse mit dem letzten Tag des Krankengeldbezugs
  • gültiges Ausweisdokument
  • Renten- beziehungsweise Sozialversicherungsnummer
  • Angaben zu den Beschäftigungen der vergangenen Jahre
  • Angaben zu Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld während einer medizinischen Rehabilitation
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden

Wenn du dich aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich bei der Agentur für Arbeit melden kannst, kann eine bevollmächtigte Person dies für dich übernehmen. Das kann zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder einem stationären Krankenhausaufenthalt der Fall sein.

Die Vertretung benötigt dafür eine ausführliche Vollmacht, ein eigenes Ausweisdokument sowie einen ärztlichen Nachweis über die Bettlägerigkeit oder den stationären Aufenthalt. Sobald der gesundheitliche Hinderungsgrund entfällt, musst du die persönliche Arbeitslosmeldung unverzüglich nachholen.

Besteht nach dem Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nach dem Krankengeld kannst du Anspruch  auf Arbeitslosengeld I  haben, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gemäß SGB III erfüllt sind:

  • Arbeitslosmeldung: Für den Bezug von ALG I musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
  • Versicherungszeit: In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung musst du mindestens 12 Monate arbeitslosenversichert gewesen sein.
  • Arbeitsfähigkeit: Für reguläres ALG I musst du grundsätzlich mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Schränkt deine Gesundheit deine Leistungsfähigkeit längerfristig stärker ein, kann ALG I über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung infrage kommen.

Wie hoch ist ALG I nach dem Krankengeld?

Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Mit mindestens einem Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, steigt der Leistungssatz auf 67 Prozent.

Für die Berechnung ermittelt die Agentur für Arbeit das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt im Bemessungszeitraum. Für die reguläre Berechnung müssen im Bemessungszeitraum grundsätzlich mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt vorliegen.

So wirkt sich die 150-Tage-Grenze auf die Berechnung des ALG I aus:

  • Mindestens 150 Tage mit Arbeitsentgelt: Die Agentur für Arbeit berechnet das ALG I anhand des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts im regulären Bemessungsrahmen.
  • Weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt: Die Agentur für Arbeit erweitert den Bemessungsrahmen auf zwei Jahre und prüft die darin enthaltenen Entgeltzeiträume.
  • Innerhalb von zwei Jahren weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt: Die Agentur für Arbeit berechnet das ALG I fiktiv. Für diese fiktive Berechnung ordnet die Agentur für Arbeit dich je nach beruflicher Qualifikation einer von vier Qualifikationsgruppen zu. Das sind Tätigkeiten mit Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Fachschul- oder Meisterabschluss, abgeschlossener Berufsausbildung und Tätigkeiten ohne erforderliche Ausbildung.

Wie lange wird ALG I nach der Aussteuerung gezahlt?

Nach der Aussteuerung kannst du zwischen 6 und 24 Monaten ALG I erhalten. Für die genaue Bezugsdauer zählt, wie lange du innerhalb der vergangenen fünf Jahre versicherungspflichtig warst und wie alt du bei Entstehung des Anspruchs bist. Die längste Bezugsdauer beträgt 24 Monate und gilt ab 58 Jahren bei mindestens 48 Monaten Versicherungspflicht.Wie lange besteht Anspruch auf Krankengeld?

Ist nach der Aussteuerung weiterhin eine Krankschreibung erforderlich?

Nach der Aussteuerung prüft die Agentur für Arbeit, in welchem Umfang du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehst und wie mit weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen umzugehen ist. Konkret bedeutet das: Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit prüft, in welchem Umfang trotz der gesundheitlichen Einschränkungen noch eine Beschäftigung möglich ist. Dafür erhältst du einen Gesundheitsfragebogen.

Das Gutachten des Ärztlichen Dienstes bestimmt, wie es für dich weitergeht: :

  • Unter 15 Stunden pro Woche: Du bekommst ALG I über die Nahtlosigkeitsregelung. Für deine bisherige Erkrankung musst du keine  weiteren AU-Bescheinigungen bei der Agentur für Arbeit einreichen. Sie ist bereits im Gutachten erfasst.
  • Ab 15 Stunden pro Woche: Der Ärztliche Dienst hält dich für arbeitsfähig. Für dich gelten beim ALG I die normalen Regeln bei Krankmeldungen.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung sorgt dafür, dass du unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ALG I bekommst – auch wenn du längerfristig gesundheitlich eingeschränkt bist.

Sie greift, wenn

  • du voraussichtlich länger als sechs Monate nur eingeschränkt arbeiten kannst,
  • du deshalb weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kannst,
  • die Deutsche Rentenversicherung noch keine Erwerbsminderung festgestellt hat,
  • du die weiteren Voraussetzungen für ALG I erfüllst.

Sie überbrückt damit den Zeitraum, in dem die Deutsche Rentenversicherung deine Erwerbsfähigkeit prüft. Fordert dich die Agentur für Arbeit zur Antragstellung auf, musst du innerhalb eines Monats eine medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Stellst du den Antrag nicht rechtzeitig, ruht dein Anspruch auf ALG I vorübergehend. Die Rentenversicherung prüft anschließend, ob eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt.

Wann kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage?

Eine Erwerbsminderungsrente kommt infrage, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Dafür prüft die Deutsche Rentenversicherung, wie viele Stunden du täglich noch arbeiten kannst.

Dabei gelten folgende Grenzen:

  • Weniger als drei Stunden täglich: Eine volle Erwerbsminderung kann vorliegen.

  • Drei bis weniger als sechs Stunden täglich: Eine teilweise Erwerbsminderung kann vorliegen.

  • Mindestens sechs Stunden täglich: Eine Erwerbsminderung liegt nicht vor.

Wichtig: Nach dem Ende des Krankengelds bekommst du nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft zuerst, ob eine medizinische oder berufliche Rehadir helfen kann, wieder oder weiterhin arbeiten zu können. Hier gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.

Was passiert nach dem Ende des ALG-I-Anspruchs?

Endet dein Arbeitslosengeld I nach der Aussteuerung und kannst du weiterhin nicht ins Berufsleben zurückkehren, brauchst du eine andere finanzielle Unterstützung. Diese staatlichen Leistungen kommen infrage:

Situation Leistung
Die Deutsche Rentenversicherung stellt eine teilweise oder volle Erwerbsminderung fest und die Versicherungszeiten sind erfüllt. Erwerbsminderungsrente
Du bist erwerbsfähig, kannst deinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II
Du bist dauerhaft voll erwerbsgemindert und kannst deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine private BU-Rente kannst du auch gleichzeitig mit ALG I oder einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie sichert dein Einkommen ab, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kannst.

Für eine BU-Rente gelten folgende Voraussetzungen: Du hast vor der Erkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlsossen. Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben.Unterschied zwischen BU und Erwerbsminderungsrente

Fazit: Frühzeitig um die finanzielle Absicherung nach dem Krankengeld kümmern

Wenn dein Krankengeld ausläuft, solltest du frühzeitig klären, wie dein Einkommen anschließend abgesichert ist. Warte nicht bis zum letzten Tag des Krankengeldbezugs: Prüfe das Aussteuerungsschreiben, nimm Kontakt mit den zuständigen Stellen auf und stelle notwendige Anträge rechtzeitig.

Prüfe außerdem, ob du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast und du Anspruch auf die BU-Rente haben könntest. Eine BU sichert deinen zuletzt ausgeübten Beruf ab und kann deshalb unabhängig davon greifen, wie es mit ALG I oder einer möglichen Erwerbsminderungsrente weitergeht. Informiere dich direkt über die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871.

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