Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot

  • Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027

  • Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr

  • Langfristig fürs Alter vorsorgen

Junge Frau spart für die Rente und freut sich über staatliche Förderung mit dem Altersvorsorgedepot

Zuletzt aktualisiert am 08.09.2026

Schnellüberblick

  • Neues staatliches Vorsorgemodell beschlossen: Das Altersvorsorgedepot wird ab 2027 als neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Eingezahlte Beiträge werden ganz oder teilweise direkt am Kapitalmarkt, etwa über Fonds oder ETFs, angelegt.

  • Staatliche Förderung für Einzahlungen: Es werden Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr sowie weitere Zuschüsse gewährt, etwa für Familien mit Kindern oder für junge Sparer.

  • Kapitalmarkt statt Garantierente: Das Modell setzt stärker auf langfristige Anlagen am Kapitalmarkt. Dadurch können sich höhere Renditechancen ergeben als bei vielen klassischen Vorsorgeprodukten mit verpflichtenden Garantien.

Was ist das Altersvorsorgedepot überhaupt?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Damit können Sie regelmäßig Geld für den Ruhestand zurücklegen und es am Kapitalmarkt anlegen. Mit dem Altersvorsorgedepot werden ab 2027 erstmals auch Anlagen in Fonds und ETFs staatlich unterstützt.

Wann soll das Altersvorsorgedepot kommen?

Das Altersvorsorgedepot wird ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Neueinführung der geförderten Altersvorsorge wurde am 27.3.2026 vom Bundestag beschlossen, am 08.5.2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29.05.2026 verkündet. Einzelne Teile traten schon am 30.05.20266 in Kraft. Ab 1 Januar 2027 können geförderte ETF-/Fondsdepots als Riester-Nachfolger angeboten und die entsprechenden Produkte bei Banken und Versicherungen abgeschlossen werden.

Wichtig: Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen. Die neuen Angebote zum Altersvorsorgedepot gilt vor allem für Neuverträge ab 2027. Für bestehende Riester-Verträge wird es Wahl- und Wechselmöglichkeiten geben.

Unterschied zu Rürup-Rente, privater Rentenversicherung & Co.

Die Altersvorsorge in Deutschland besteht aus verschiedenen Bausteinen. Neben der gesetzlichen Rente gibt es mehrere staatlich geförderte und private Modelle. Das geplante Altersvorsorgedepot soll diese Landschaft ergänzen bzw. ist als Weiterentwicklung der Riester-Rente geplant. Dabei setzt der Gesetzgeber stärker auf Kapitalmarktanlagen, da bestehende Modelle überwiegend auf reine Versicherungsprodukte ausgerichtet sind.

Abgrenzung des Altersvorsorgedepots zu bestehenden Vorsorgeoptionen:

Das Altersvorsorgedepot wird häufig auch als Riester 2.0 bezeichnet, da es eine Weiterentwicklung des staatlich geförderten Modells ist. Das Konzept der Riester-Rente soll durch die neue geförderte Altersvorsorge vereinfacht werden und bessere Renditemöglichkeiten bieten. Im Vergleich zur Riester-Rente sollen die 100 Prozent Beitragsgarantie wegfallen und die Kosten reduziert werden. Zudem soll es mehr Flexibilität bei der Auszahlung geben, da die Riester-Rente primär eine lebenslange, monatliche Rente ermöglicht. Beim neuen AV-Depot wird es zusätzlich zur lebenslangen Rente auch einen befristeten Auszahlungsplan bis mindestens 85 Jahre geben.

Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener. Beiträge lassen sich während der Einzahlungsphase steuerlich geltend machen. Im Ruhestand erhalten Sie daraus eine lebenslange monatliche Rente.

In eine private Fondsrente zahlen Sie ergänzend zur gesetzlichen Rente monatlich Beiträge ein. Der Versicherer legt das Geld für Sie basierend auf der gewählten Anlagestrategie am Kapitalmarkt an. Zum Rentenbeginn haben Sie dann beispielsweise die Wahl zwischen einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Die betriebliche Altersvorsorge schließen Sie über Ihren Arbeitgeber ab. Entscheiden Sie sich für die sogenannte Entgeltumwandlung, dann nutzen Sie einen Teil des Bruttogehalts direkt monatlich für die Altersvorsorge. Zusätzlich beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mindestens mit einem 15-prozentigen Pflichtzuschuss, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Beim Altersvorsorgedepot investieren Sie die Beiträge am Kapitalmarkt, etwa in Fonds oder ETFs. Der Staat unterstützt die Einzahlung durch Zulagen und steuerliche Vorteile.

Welche staatliche Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot?

infografik-foerderung-altersvorsorgedepot-update-09-2026

Die Bundesregierung wird das Altersvorsorgedepot durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile fördern. Die Förderungen orientieren sich dabei direkt an den eigenen Einzahlungen und sind für alle inländisch gesetzlich Rentenversicherte vorgesehen.

Nach aktuellem Gesetzentwurf wird der Staat Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot mit direkten Zulagen unterstützen. Für jeden eingezahlten Euro ist eine staatliche Förderung vorgesehen:

  • Für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr wird der Staat 50 Cent pro Euro dazugeben. Das entspricht maximal 180 Euro jährlich.
  • Für weitere Einzahlungen von 361 bis 1.800 Euro pro Jahr sind 25 Cent pro Euro vorgesehen. Es ist also eine erweiterte Zulage von maximal 360 Euro im Jahr möglich.
  • Dadurch ist eine maximale Grundzulage von insgesamt 540 Euro möglich

Zusätzlich wird es weitere Förderungen geben:

  • Kinderzulage: Der Staat steuert pro eingezahltem Euro einen weiteren Euro bei - bis maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Damit erhält man bereits ab 25 Euro monatlichem Sparbetrag die volle Kinderzulage.
  • Startbonus für junge Berufseinsteiger: einmalig 200 Euro bei Abschluss des Vertrags vor dem 25. Lebensjahr
  • Steuervergünstigungen

Voraussetzung für die Grundzulage und den Berufseinsteigerbonus ist bei unmittelbar Förderberechtigten, dass Sie selbst jährlich mindestens 120 Euro in Ihr AV-Depot einzahlen. Insgesamt dürfen maximal 6.840 Euro pro Jahr in den Vertrag eingezahlt werden, davon werden maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag durch staatliche Zulagen gefördert.

Beim Thema Förderberechtigung unterscheidet das Altersvorsorgedepot prinzipiell zwischen unmittelbar förderberechtigen und mittelbar förderberechtigen Personen.

Unmittelbar förderberechtigte Personen

Unmittelbar förderberechtigt sind Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Darüber hinaus auch bestimmte selbstständige Personengruppen mit Einkünften nach §15 oder §18 Absatz 1 Nr. 1-3 des Einkommenssteuergesetzes, die eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Unmittelbar förderberechtigt sind beispielsweise:

  • Angestellte und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Selbstständige mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach §15 bzw. §18 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG
  • Minijobber oder Studenten mit rentenversicherungspflichtigem Nebenjob
  • Mitglieder der Künstlersozialkasse
  • Personen in Elternzeit oder mit Krankengeldbezug
  • Pflichtversicherte Künstlerinnen und Publizistinnen
  • Bürgergeld-Empfänger, die zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben

Eine vollständige Auflistung gibt es beim Bundesfinanzministerium: Bin ich förderberechtigt?

Mittelbar förderberechtigte Personen

Darüber ist die Förderung auch indirekt möglich sein. Leben Sie beispielsweise in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft mit einer förderberechtigten Person, kann eine sogenannte mittelbare Förderung infrage kommen.

Nicht unmittelbar förderberechtigte Personen

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind nach aktuellem Stand unter anderem:

  • Freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, die keine der Kriterien der Förderberechtigung erfüllen
  • Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
  • Personen, die bereits eine Altersrente beziehen
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Steuerliche Behandlung

Eigene Beiträge plus der Zulagenanspruch können in der Ansparphase unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2.340 Euro (1.800 Eigenbeitrag+ 540 Euro Grundzulage) als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen werden. Das Finanzamt führt bei Ihrer Steuererklärung eine automatische Günstigerprüfung durch, ob die direkte Zulage oder die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug für Ihre individuelle Situation besser ist. Sie erhalten entweder die reine Zulage (Grund- und Kinderzulagen) oder die steuerliche Entlastung. Die doppelte Förderung durch Zulagen und steuerliche Entlastung ist nicht vorgesehen. Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen oder Erträge im Altersvorsorgedepot nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Rentenphase mit dem individuellen Einkommenssteuersatz.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot in der Praxis?

Das Altersvorsorgedepot wird ab 1. Januar 2027 nach einem einfachen Grundprinzip funktionieren: Während des Berufslebens sparen Sie regelmäßig Geld an, das am Kapitalmarkt angelegt wird. Gleichzeitig erhalten Sie bis zu einem Maximalbetrag für jeden eingezahlten Euro einen Zuschuss vom Staat. Über viele Jahre hinweg kann sich so Vermögen für den Ruhestand aufbauen.

Das Modell ist dabei in zwei zentrale Phasen unterteilt: die Ansparphase und die spätere Auszahlung im Ruhestand (Auszahl- bzw. Rentenphase):

In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig Geld in Ihr Altersvorsorgedepot ein. Auf diese Einzahlungen erhalten Sie staatliche Zulagen, die wiederum die Summe der Einzahlung erhöhen. Zusätzlich bestehen durch die Anlage am Kapitalmarkt bei guter Marktentwicklung Renditechancen. Da Sie im Idealfall bereits in jungen Jahren starten, erstreckt sich die Einzahlphase in der Regel über Jahrzehnte.

Anlagemöglichkeiten im Altersvorsorgedepot

Das eingezahlte Geld investieren Sie mit dem Altersvorsorgedepot direkt am Kapitalmarkt. Dafür werden Sie vor allem zwischen Fonds, Anleihen und ETFs wählen können. Diese ermöglichen es, breit gestreut in verschiedene Unternehmen oder Märkte investieren. Der Gesetzgeber hat dafür eine sogenannte Positivliste erstellt, um sicherzustellen, dass die gewählte Anlage grundsätzlich für die langfristige Altersvorsorge geeignet ist. Darin enthalten sind beispielsweise Fonds und ETFs, die EU-weiten Qualitäts- und Sicherheitsstandards der OGAW-Richtlinie erfüllen, bestimmte Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten. In Einzelaktien und Kryptowährungen können Sie im Rahmen des AV-Depots nicht investieren.

Die Auszahlphase beginnt ab einem Alter von 65 Jahren beziehungsweise mit Ihrem Renteneintritt. Ein Beginn vor 65 Jahren ist möglich, wenn Sie bereits eine gesetzliche Rente, eine landwirtschaftliche Altersrente oder eine Beamten- bzw. Soldatenversorgung beziehen.

Die Auszahlung müssen Sie spätestens mit 70 Jahren beginnen. Das angesparte Kapital wird dann schrittweise an Sie ausgezahlt. Dafür können Sie zwischen zwei Optionen wählen:

1. Option: Lebenslange Rente

Wenn Sie sich für die lebenslange Rente entscheiden, dann erhalten Sie lebenslang einen monatlichen Betrag ausgezahlt. Die Höhe wird basierend auf dem angesparten Kapital im Depot berechnet. Die Rentenzahlung endet grundsätzlich mit dem Tod, außer es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart.

2. Option: Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag

Entscheiden Sie sich für einen Auszahlplan, dann muss der Anbieter sicherstellen, dass die regelmäßigen Zahlungen so berechnet werden, dass das angesparte Kapital mindestens bis zum Alter von 85 Jahren ausreicht. Ein Vorteil des Auszahlplan ist, dass noch nicht ausgezahltes Vermögen bei Tod vor Ende des Auszahlplans vererbbar ist.

Optional: Teilauszahlung zu Beginn der Rentenphase

Zu Beginn der Rentenphase haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des Depotwertes auszahlen zu lassen. Das verbleibende Kapital wird dann für den Auszahlplan oder die lebenslange Rente verwendet.

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Warum plant die Bundesregierung das Altersvorsorgedepot?

Die Bundesregierung plant das Altersvorsorgedepot im Rahmen einer Reform der privaten Altersvorsorge. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und verkündet wurde. Ursprünglich wurde das Konzept von der Ampel-Regierung gestartet und konnte nach November 2024 durch das Scheitern der Koalition nicht mehr umgesetzt werden.

Mit der Reform reagiert die Politik auf mehrere Entwicklungen im Rentensystem. Die gesetzliche Rente bleibt zwar die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Mit der Reform soll die zusätzliche private Vorsorge gestärkt werden.

Hintergrund: Demografischer Wandel

In Deutschland gehen immer mehr Menschen in Rente, während gleichzeitig weniger Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern. 1957 kamen noch rund 373 Beitragszahler auf 100 Rentner. 2023 waren es nur noch etwa 220. Bis 2045 könnten es laut der Deutschen Rentenversicherung nur noch rund 174 Beitragszahler je 100 Rentner sein.

Parallel spüren wir die Auswirkungen des demografischen Wandels. Das heißt die Zahl älterer Menschen steigt deutlich gemäß Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Bis Mitte der 2030er Jahre wird die Bevölkerung im Rentenalter in Deutschland voraussichtlich um etwa vier Millionen Menschen auf mindestens 20 Millionen wachsen.

Visualisierung demografischer Wandel

Politisches Ziel der neuen geförderten Rente

Mit dem Altersvorsorgedepot will die Bundesregierung die geförderte private Altersvorsorge neu aufstellen. Das Altersvorsorgedepot entwickelt das Konzept der Riester-Rente weiter und verbessert es. Es soll einfacher verständlich sein und setzt stärker auf langfristige Kapitalmarktanlagen. Zugleich soll die staatliche Förderung mehr Menschen befähigen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.

Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan

Sowohl das Altersvorsorgedepot als auch ein ETF-Sparplan setzen auf langfristige Geldanlage am Kapitalmarkt. Viele Menschen nutzen ETF-Sparpläne bereits, um regelmäßig Geld zu investieren.

ETF (Exchange Traded Fund)

  • Börsengehandelter Fonds

  • Bildet einen Index ab, zum Beispiel einen Aktienindex

  • Investiert automatisch in viele Unternehmen gleichzeitig

ETF-Sparplan:

  • Sie zahlen regelmäßig einen festen Betrag ein, zum Beispiel monatlich.

  • Das Geld wird automatisch in einen ETF investiert.

Das Altersvorsorgedepot folgt einem ähnlichen Prinzip wie der ETF-Sparplan, ergänzt die Anlage aber um eine staatliche Förderung. Das sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten.

Gemeinsamkeit beider Modelle

Sowohl das Altersvorsorgedepot als auch ein ETF-Sparplan verfolgen ein ähnliches Grundprinzip: Sie investieren Ihr Geld über viele Jahre hinweg am Kapitalmarkt. Beide Modelle setzen damit auf langfristigen Vermögensaufbau und nutzen die Renditechancen breit gestreuter Kapitalmarktanlagen.

Zentrale Unterschiede

Der wichtigste Unterschied liegt in der staatlichen Förderung. Beim Altersvorsorgedepot unterstützen Zulagen und mögliche steuerliche Vorteile die eigenen Einzahlungen. Ein klassischer ETF-Sparplan bietet diese staatliche Förderung nicht. Dafür ist er unter Umständen kostengünstiger, abhängig davon, bei welchem Anbieter Sie das AV-Depot abschließen und, ob Sie sich für das Standard-Depot mit maximal 1 Prozent Effektivkosten entscheiden. Ein ETF ist jedoch meist flexibler, da Anleger jederzeit frei über ihr Geld verfügen können. Auch beim Altersvorsorgedepot haben Rentenversicherte prinzipiell Zugriff auf Ihr Vermögen, jedoch verlieren Sie die Fördervorteile, wenn Sie vor dem 65. Lebensjahr Geld entnehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für gefördertes Wohneigentum, eine Kleinbetragsrente und bis zu 30 Prozent Teilauszahlung bei Beginn der Auszahlphase. Für viele Menschen kann diese Zugriffsbeschränkung ein Vorteil sein, da Sie die Disziplin, die es für den langfristigen Vermögensaufbau erfordert, unterstützt.

Für wen kann das Altersvorsorgedepot interessant sein?

Grundsätzlich ist das Altersvorsorgedepot für einen großen Teil der deutschen Bevölkerung relevant – insbesondere für alle obig genannten mittelbar und unmittelbar Förderberechtigen. Betrachtet man die Förderlogik, dann profitieren kleine und mittlere Beiträge prozentual besonders stark. Laut Bundesfinanzministerium soll das AV-Depot auch für Personen mit niedrigeren Einkommen interessant sein. Bei Gutverdienern wiederum kann die Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug spannend sein.

Für diese Zielgruppen kann das AV-Depot besonders interessant sein:

Infografik: Für wen ist das Altersvorsorgedepot besonders sinnvoll

Ein früher Start in die Altersvorsorge schafft besonders gute Voraussetzungen für den langfristigen Vermögensaufbau. Junge Sparer und Berufseinsteiger können so über viele Jahre vom Kapitalmarkt profitieren. Zudem erhalten sie bei einem Start vor dem 25. Lebensjahr einmalig 200 Euro zusätzlich vom Staat.

Mehr und mehr Arbeitnehmer werden ihren bisherigen Lebensstandard im Alter allein mit der gesetzlichen Rente nicht halten können. Mit zusätzlicher Vorsorge können Sie diese Lücke verkleinern. Das Altersvorsorgedepot kann dabei helfen.

Selbstständige oder Menschen mit höherem Einkommen verfügen häufig über weniger umfassende gesetzliche Absicherung im Alter. Für sie kann eine zusätzliche kapitalmarktbasierte Altersvorsorge spannend sein.

Familien profitieren besonders von den zusätzlichen staatlichen Zuschüssen. Bei Familien mit Kindern wird der Vermögensaufbau durch Kinderzulagen unterstützt.

Tipps: So holen Sie das Maximum aus dem Altersvorsorgedepot heraus

Damit Sie langfristig möglichst stark vom Altersvorsorgedepot profitieren, kommt es vor allem auf drei Dinge an: einen frühen Start, passende Investments und eine durchdachte Kombination mit anderen Vorsorgeformen.

1. Früh starten und Förderungen voll ausschöpfen

Starten Sie möglichst früh mit Ihrer Altersvorsorge - idealerweise ab Januar 2027, wenn die Produkte für das Altersvorsorgedepot angeboten werden. Je länger Ihr Geld investiert ist, desto stärker kann der Zinseszinseffekt wirken. Das bedeutet: Ihre Erträge werden wieder mit angelegt und erwirtschaften selbst neue Erträge. Achten Sie außerdem darauf, die staatlichen Förderungen vollständig zu nutzen. Prüfen Sie, welcher jährliche Beitrag notwendig ist, um die maximale Zulage zu erhalten. So erhöhen Sie den Effekt Ihrer eigenen Einzahlungen und beschleunigen den Vermögensaufbau.

2. Auf kostengünstige, breit gestreute ETFs setzen

Setzen Sie bei der Geldanlage auf kostengünstige und breit gestreute ETFs, soweit der gewählte AV-Depot-Vertrag eine entsprechende ETF-Auswahl zur Verfügung hat. Ein ETF auf einen weltweiten Index kann mehrere hundert oder sogar tausend Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Branchen enthalten. Entwickelt sich ein einzelnes Unternehmen schlechter, fällt das im Gesamtportfolio weniger stark ins Gewicht.

3. Altersvorsorgedepot sinnvoll mit anderer Vorsorge kombinieren

Bauen Sie Ihre Altersvorsorge möglichst auf mehreren Säulen auf. Kombinieren Sie das Altersvorsorgedepot zum Beispiel mit der gesetzlichen Rente, einer betrieblichen Altersvorsorge und einem ETF-Sparplan. So sichern mehrere Säulen Ihren Lebensunterhalt im Alter (siehe auch 3-Säulen-Modell). Achten Sie außerdem auf niedrige laufende Kosten. Schon kleine Unterschiede bei den Gebühren können über viele Jahre einen großen Einfluss auf die Rendite haben. Je geringer die Kosten, desto mehr Erträgen bleiben langfristig in Ihrem Depot.

Häufige Fragen

Wie sicher das Altersvorsorgedepot ist, hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Da das Geld in Fonds oder ETFs investiert wird, kann der Wert zwischenzeitlich schwanken. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich Wertschwankungen über einen langen Anlagehorizont hinweg ausgleichen und die Renditechancen deutlich höher sind als beispielsweise konservative Anlageformen.

Wie viel Sie monatlich in das Altersvorsorgedepot einzahlen, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Wenn Ihre finanziellen Mittel es erlauben, ist es sinnvoll den Maximalbetrag einzuzahlen, so dass Sie die staatliche Förderung vollständig erhalten. Ist das nicht möglich, so sind auch kleinere Beiträge sinnvoll, da Sie für jeden eingezahlten Euro einen staatlichen Zuschuss bekommen.

Ja, eine Entnahme vor Rentenbeginn ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssen jedoch in der Regel die erhaltenen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für gefördertes Wohneigentum, eine Kleinbetragsrente und bis zu 3o Prozent Teilauszahlung zum Beginn der Auszahlphase.

Informationen für LV 1871 Geschäftspartner

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Wichtiger Hinweis

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen ausdrücklich keine Anlageberatung oder Empfehlung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

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