Übergewicht ist hierzulande zu einer Volkskrankheit geworden. Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind in Deutschland gut zwei Drittel der Männer übergewichtig, unter den Frauen sind es etwas mehr als die Hälfte. Von starkem Übergewicht, auch Fettleibigkeit, Fettsucht oder Adipositas genannt, sind 23 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen betroffen.
Das zu hohe Körpergewicht kann die Gesundheit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen: Rückenprobleme, Gelenkschmerzen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und psychische Krankheiten können die Folge sein. Womöglich führt das Übergewicht selbst, oder aber eine daraus resultierende Erkrankung, sogar zur Berufsunfähigkeit.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, bekommt in diesem Fall die vertraglich vereinbarte BU-Rente ausbezahlt und ist dadurch vor dem finanziellen Ruin geschützt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein Ausschluss vereinbart wurde. Denn oftmals haben Personen mit Übergewicht Schwierigkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das Problem daran: Übergewichtige Menschen haben statistisch gesehen ein erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens berufsunfähig zu werden – für sie wäre die Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig. Was können sie tun?
Bevor der Interessent eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, führt die Versicherungsgesellschaft eine Risikoprüfung durch. Um die Beiträge für die BU berechnen zu können, muss sie abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass bei einem Versicherungsnehmer der Leistungsfall eintritt. Daher muss der Interessent vor Abschluss des Vertrags einige Gesundheitsfragen beantworten. In der Regel wird nach bekannten Vorerkrankungen gefragt, nach riskanten Hobbys und auch nach dem Body-Mass-Index (BMI). Diese Kennzahl setzt das Gewicht in Relation zur Körpergröße und wird wie folgt berechnet: Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Mit einem BMI über 25 gilt ein Erwachsener als übergewichtig, mit einem BMI über 30 als adipös.
Aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht müssen Interessenten bei den Gesundheitsfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Beim Gewicht zu schummeln, ist daher keine Option. Damit würde sich der Versicherungsnehmer ohnehin selbst schaden: Sollte er berufsunfähig werden und die Versicherungsgesellschaft kann nachweisen, dass er die Gesundheitsfragen im Vorfeld falsch beantwortet hat, droht ein Verlust der Berufsunfähigkeitsrente, ggf. sogar auch wenn die Invalidität eigentlich keine Folge des Übergewichts ist bzw. andere Ursachen hat, wie etwa einen Unfall.
Bei den Gesundheitsfragen muss der BMI also in jedem Fall möglichst korrekt angegeben werden. Viele Übergewichtige haben daher Sorge, keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können. Doch diese Angst ist womöglich unbegründet. Eine anonyme Risikoprüfung vorab, wie der Quick Risk Check der LV 1871, bringt Klarheit, ob und zu welchen Konditionen der Abschluss einer BU möglich wäre. Ein leichtes Übergewicht ist bei vielen Anbietern kein Problem. Starkes Übergewicht beziehungsweise Fettleibigkeit kann zu Risikozuschlägen führen.
Wer als übergewichtiger Mensch nicht auf den Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten möchte, muss also unter Umständen höhere Beiträge in Kauf nehmen. Sinnvoll kann der Abschluss einer BU dennoch sein, etwa um im Falle einer Berufsunfähigkeit aus nicht gewichtsbedingten Gründen abgesichert zu sein.
Eine Reduktion bzw. Wegfall eines Risikozuschlags wegen Übergewicht ist möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das Übergewicht nachhaltig reduziert ist. Das heißt in der Praxis, dass wir mindesten zwei ärztliche bestätigte Messwerte mit einem Abstand von mindesten 12 Monate benötigen.
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