Beitragsfreistellung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Ist eine Beitragsfreistellung bei der BU möglich?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, sichert sich vor finanziellen Risiken durch eine Berufsunfähigkeit ab. Ein solcher Vertrag ist während der Laufzeit mit regelmäßigen Kosten verbunden. Doch was passiert bei finanziellen Engpässen? Lässt sich die Versicherung beitragsfrei stellen?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten. Eine Beitragsfreistellung ist bei der Golden BU der LV 1871 möglich. Zudem können Versicherungsnehmer je nach Situation und Dauer der Zahlungsschwierigkeiten zwischen weiteren Varianten wie etwa einer Stundung oder einer Beitragsreduktion wählen.
Was ist eine Beitragsfreistellung bei der BU?
Bei einer Beitragsfreistellung wird der Vertrag für die komplette Restlaufzeit in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Diese Variante ist mit dem Nachteil verbunden, dass die versicherte Berufsunfähigkeitsrente auf eine beitragsfreie Rente herabgesetzt wird. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Deckungskapital zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung und wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik errechnet. Die beitragsfreie Rente fällt meist sehr viel geringer aus als die ursprünglich vereinbarte BU-Rente. Bei der LV 1871 kann alternativ beantragt werden, dass durch eine Kürzung der Versicherungsdauer die bisherige Rentenhöhe beibehalten wird. Zudem können die Beitragszahlungen auf Wunsch wieder aufgenommen werden, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren geschieht. Nach einem Zeitraum von sechs Monaten muss dafür gegebenenfalls eine erneute Risikoprüfung durchgeführt werden.
Befristete Beitragsfreistellung
Bei der LV 1871 haben Sie außerdem die Möglichkeit die Beitragsfreistellung von vornherein für einen selbst festgelegten Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu befristen. Nach Ablauf dieser Frist lebt die Beitragszahlung automatisch wieder auf, ohne dass Sie aktiv werden müssen.
Was ist der Unterschied zur Beitragsstundung und Beitragsreduktion?
Im Unterschied zur Beitragsfreistellung bleiben bei der Beitragsstundung und Beitragsreduktion wichtige Elemente des Versicherungsschutzes erhalten. Während bei der Beitragsfreistellung der Vertrag in eine beitragsfreie, aber deutlich reduzierte Versicherung umgewandelt wird, zielt die Stundung auf eine vorübergehende Aussetzung der Beitragszahlung ab – der volle Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen. Die Beitragsreduktion ermöglicht es, die Beiträge dauerhaft zu senken, wobei sich auch die versicherte Leistung entsprechend verringert. Somit bieten Stundung und Reduktion flexiblere Möglichkeiten, um temporäre oder langfristige finanzielle Engpässe abzufedern.





